KNE-Podcast: Solarparks an Straßen und Schienen – ganz einfach?

Berlin, 25. Mai 2023

KNE-Podcast: Solarparks an Straßen und Schienen – ganz einfach?

Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll weiter erleichtert und beschleunigt werden. Im Zuge dessen muss auch die Photovoltaik stärker ausgebaut werden. Obwohl in Deutschland jedes Jahr mehrere Tausend Megawatt installiert werden, entspricht dies noch nicht der anvisierten Ausbaumenge. Um dies zu ändern, gelten seit Anfang des Jahres rechtliche Erleichterungen, die sogenannte Teilprivilegierung für den Bau von PV-Freiflächenanlagen entlang von bestimmten Straßen und Bahngleisen.

Was sind die Inhalte und Regelungen dieser Teilprivilegierung? Wie wirkt sie sich auf den Natur- und Artenschutz aus? Was sind die Auswirkungen auf die Steuerung und Planung durch Kommunen? Und auch ganz pragmatisch – gibt es eine Blendwirkung von Anlagen auf Autofahrerinnen und Autofahrer?

Im Gespräch mit Moderator Dr. Torsten Raynal-Ehrke erörtern Dr. Julia Wiehe, Referentin naturverträgliche Solarenergie, und Peer Michaelis, Rechtsreferent, vom KNE, diese und weitere Fragen und beleuchten die unterschiedlichen Aspekte.

Jetzt in Folge 26 von Naturschutz und Energiewende.

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Weitere Informationen zum Thema

Der KNE-Podcast

Dialoge – Debatten – Denkanstöße: Der KNE-Podcast beschäftigt sich mit aktuellen Fragen rund um die naturverträgliche Energiewende. Wie können Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermieden werden, wie lassen sich Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort klären, und was alles muss berücksichtigt werden, damit eine Erneuerbaren-Anlage genehmigt werden kann? Zu diesen und vielen weiteren Fragen kommen unterschiedlichste Expertinnen und Experten im Podcast zu Wort.

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Aktuelles aus Bund und Ländern

Berlin, 25. Mai 2023

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 05/23

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bund

Am 23. Mai2023 wurde im Rahmen des zweiten Windkraftgipfels vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Windenergie-an-Land-Strategie vorgestellt. Hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes werden neben der Standardisierung der artenschutzrechtlichen Methode durch Konkretisierung der Anforderungen an die Habitatpotenzialanalyse (HPA) auch die Standardisierung der Erfassungsmethoden von Arten sowie die textliche Klarstellung landwirtschaftlicher Abschaltung im BNatSchG angekündigt. Des Weiteren soll eine zeitnahe Prüfung der Einführung einer probabilistischen Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Vögeln erfolgen. Geplant ist zudem, auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, eine Standardisierung der artenschutzrechtlichen Prüfung und der Schutzmaßnahmen für Fledermäuse im BNatSchG zu prüfen. Die Bereitstellung und Zugänglichkeit artenschutzfachlicher Daten sollen sichergestellt werden. Zudem wird ein Vollzugsleitfaden zu § 45b BNatSchG, unter anderem zu einer artspezifischen Unterlegung von Schutzmaßnahmen aus der Anlage 1 des BNatSchG sowie eine Konkretisierung der Berücksichtigung des Artenschutzes in der Planung angekündigt.

Baden-Württemberg

Im Zuge der „Modellregion Agri-PV BaWü“ werden Agri-PV-Pilotanlagen und begleitende Forschungsarbeiten gefördert. Im Zuge eines Berichtsantrags (Landtags-Drucksache 17/4393) wird die Landesregierung unter anderem zum aktuellen Stand der Einführung und Umsetzung von Agri-PV-Anlagen im Land befragt. Laut der Landesregierung seien im Jahr 2023 mehrere Pilotprojekte vorgesehen und in Planung, unter anderem im Bereich Acker-/Grünlandnutzung. Ein weiteres Projekt, bei dem innovative Module über Versuchsflächen zum Einsatz kommen sollen, werde derzeit vorbereitet. Bereits fortgeschritten sei ein Projekt zur Entwicklung einer Pilotanlage, die temporär und versetzbar über einer Wiederaufforstung errichtet werde. Des Weiteren sei 2022 ein Screening Projekt zur Standortstuche für eine mögliche Anlage über wiederzuvernässenden Moorböden bewilligt worden; bis 2023 habe man jedoch noch keinen mit PV realisierbaren Standort identifizieren können. Darüber hinaus befinden sich Projekte zum Wissens- und Erfahrungstransfer sowie zur Information und Vernetzung von Akteuren im Handlungsfeld Agri-PV in Vorbereitung. Die Bewilligung sechs bis acht weiterer Teilprojekte sei in diesem Jahr vorgesehen.

Bayern

Eine Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Martin Stümpfig (Grüne) auf Landtags-Drucksache 18/28873 adressiert den Windenergieausbau in Bayern. Laut Staatsregierung stehen im Freistaat aktuell rund 1.300 Windenergieanlagen (WEA). Ziel sei ein Zubau von mindestens 800 bis 1.000 WEA in den kommenden Jahren. Dazu seien unter anderem mit der Reform der 10 H-Regelung, der Initiative Aufwind mit den Windkümmerern, zusätzlichen Stellen in den Genehmigungsbehörden und der Fortschreibung der Regionalpläne mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Aktuell befinden sich insgesamt über 300 WEA in einer konkreten Planung. Im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms vom 2. August 2022 werde als Teilflächenziel zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für jede Region 1,1 Prozent der Regionsfläche bis zum 31. Dezember2027 festgelegt. Zur Umsetzung des höheren Flächenbeitragswertes nach dem WindBG für Bayern von 1,8 Prozent zum 31. Dezember 2023 auf die Regionen, werde derzeit eine Potenzialanalyse erarbeitet. Des Weiteren werde die Kartierungsanleitung der Brutvögel vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz angepasst. Wie in der derzeit gültigen Fassung werden darin technisch notwendige Maßnahmen bei der Erfassung planungsrelevanter Arten enthalten sein.

Sachsen-Anhalt

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) zum Thüringer Waldgesetz dürfen die Bundesländer den Bau von WEA im Wald nicht generell verbieten (BVerfGE PM 88/2022). Die Abgeordnete Dorothea Frederking (Grüne) fragt die Landesregierung Sachsen-Anhalt im Zuge einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 8/2632), ob das Landeswaldgesetz entsprechend der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung angepasst und die Unzulässigkeit von Windenergieanlagen gestrichen werde. Die Landesregierung hält eine Aufhebung des § 8 Abs. 1 Satz 3 LWaldG angesichts der genannten Entscheidung des BVerfGE für geboten. Die Gesetzgebung liege beim Landtag von Sachsen-Anhalt. Die potenzielle Festlegung von Flächen für die Windenergie in artenreichen Wäldern solle geprüft und auf forstlichen Brachflächen und artenarmen Monokulturen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Zudem hat die Landesregierung am 23. Mai 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung, mit dem unter anderem neue Regelungen zu Abstandsflächen für WEA- und PV-Anlagen auf den Weg gebracht werden, zur Beschlussfassung in den Landtag übergeben. Die Abstandsfläche für WEA soll auf das allgemeine Maß von 0,4 H reduziert werden. Die in den Regionalen Entwicklungsplänen beziehungsweise Sachlichen Teilplänen enthaltenen Abstände von WEA gegenüber Siedlungsflächen seien davon nicht betroffen (Landesregierung Sachsen Anhalt PM 223/2023).

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

Thomas Schoder - Extrakte

Neue KNE-Publikation: Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Berlin, 24. Mai 2023

Neue KNE-Publikation: Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Der Gesetzgeber möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter erleichtern und beschleunigen. Nicht nur für die Windenergie als dem „Zugpferd“ der Energiewende wurden und werden daher gesetzliche Änderungen vorgenommen. Auch die Solarenergie soll verstärkt ausgebaut werden, der Ausbau schreitet stetig voran.

Die insgesamt installierte Leistung ist im vergangenen Jahr um etwa 6.000 Megawatt auf 66.498 Megawatt angestiegen, was eine leichte Erhöhung zum Zuwachs des Vorjahres darstellt. Weil diese Zahlen aber noch weit von der anvisierten Ausbaumenge entfernt sind, hat der Gesetzgeber nun eine rechtliche Erleichterung für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) vorgenommen. Das betrifft die seit Anfang des Jahres geltende Teilprivilegierung von PV-FFA im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Geregelt ist diese Teilprivilegierung im Baugesetzbuch (BauGB), § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b). Genauer gesagt, gilt die Regelung für PV-FFA aber nur entlang von bestimmten Straßen und Gleisen.

Die Publikation befasst sich mit den neuen Regelungen unter Einbeziehung der Fragen:

  • Was beinhaltet die neue Teilprivilegierung und welchen Anwendungsbereich hat sie?
  • Welche Restriktionen ergeben sich aus dem Straßenrecht?
  • Wie gestaltet sich das Verhältnis der Teilprivilegierung zum Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
  • Wie ist die Novelle aus naturschutzfachlicher Sicht einzuschätzen?
  • Ändert sich die Umweltprüfung und welche Steuerungsmöglichkeit haben die Kommunen?

Fachkontakte
Peer Michaelis
Rechtsreferent
peer.michaelis@naturschutz-energiewende.de

Dr. Julia Wiehe
Refrentin für naturverträgliche Solarenergie
julia.wiehe@naturschutz-energiewende.de

Titelbild – Foto: ©Mathias Weil – stock.adobe.com

Quantifizierung von Ackerbauflächen in Schutzgebieten

Berlin, 15. Mai 2023

KNE-Lesetipp

Quantifizierung von Ackerbauflächen in Schutzgebieten

Eichler et al. (2022): Raumanalyse der ackerbaulichen Flächennutzung in Naturschutz- und FFH-Gebieten in Deutschland. Ein Beitrag zur Minderung von Biodiversitätsschäden in Schutzgebieten.

Eine neue Raumanalyse im Rahmen des Forschungsprojektes „Diversität von Insekten in Naturschutz-Arealen“ (DINA) liefert einen wichtigen Beitrag zu Diskussionen zur Minderung fortlaufender Biodiversitätsschäden in Naturschutz- und FFH-Gebieten.

Hintergrund

Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete sollten als Refugien der Biodiversität dienen, doch diverse Studien zeigen, dass die Biomasse und die Diversität der Insekten auch innerhalb von Schutzgebieten in den letzten drei Jahrzehnten um etwa 75 Prozent gesunken sind (Seibold et al. 2019, Hallmann et al. 2017). Als Haupttreiber dieses Insektensterbens wird der Pestizideintrag aus intensiver Landwirtschaft innerhalb und in Umgebung der Schutzgebiete identifiziert, da Pestizide aus einem Umkreis von bis zu zwei Kilometern in die Schutzgebiete von Insekten eingetragen werden können (Brühl et al. 2021). 2022 wurden laut dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft erst rund 11 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche ökologisch bewirtschaftet. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie fordert für das Jahr 2030 einen Anteil von mindestens 20 Prozent, die europäische Farm-to-Fork-Strategie sieht 25 Prozent bis 2030 vor.

Anliegen und Kerninhalte der Studie

Diese Studie ist Teil des Forschungsprojektes DINA (Diversität von Insekten in Naturschutzarealen) und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Die Raumanalyse des Leibnitz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR) zeigt auf, in welchem Umfang Ackerflächen innerhalb von Schutzgebieten oder an deren Rand liegen. Durch eine Verschneidung von amtlichen Meldedaten zu Naturschutz- und FFH-Gebieten mit Daten des „Digitalen Landbedeckungsmodell Deutschland“, die anhand von Satellitenbildern in 27 Freiraumklassen weiter differenziert wurden, konnten diese Konfliktflächen und deren Kontaktzonen zu Schutzgebieten erstmals quantifiziert und lokalisiert werden. Die Studie soll als Basis für eine konstruktive und zielorientierte Debatte dienen, um Risikostrategien für die Ackerflächen um und in

Ermittelter Handlungsbedarf und weiterer Untersuchungsbedarf

Der Studie zufolge bestehe vor dem Hintergrund der Ergebnisse in erheblichem Umfang Handlungsbedarf, sowohl für die Schutzgebietsflächen selbst als auch für umfangreiche Pufferzonen, um ein angemessenes Risikomanagement insbesondere zum Pestizideinsatz etablieren zu können. Durch ein besseres Management der Pufferzonen und realitätsnahe Fördermodelle für die Landbewirtschaftenden der Ackerflächen innerhalb der Schutzgebiete sei die Beeinflussung der Schutzgebiete durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (Dünger, Insektizide, Herbizide usw.) reduzierbar. Inwieweit breitere Gehölzriegel durch ihre Pufferwirkung den Eintrag verringern könnten, bedürfe weiterer Untersuchungen.

Quelle: Eichler, L.; Meinel, Go.; Hörren, T.; Sorg, M.; Köthe, S.; Lehmann, G.; Mühlethaler, R. (2022): Raumanalyse der ackerbaulichen Flächennutzung in Naturschutz- und FFH-Gebieten in Deutschland. Ein Beitrag zur Minderung von Biodiversitätsschäden in Schutzgebieten. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 54 (2022) 04, S. 30-36.

Literatur

Brühl, C., Bakanov, N., Köthe, S., Eichler, L., Sorg, M., Hörren, T., Mühlethaler, R., Meinel, G., Lehmann, G. (2021): Direct pesticide exposure of insects in nature conservation areas in Germany. Sci Rep 11, 24144 (2021). Link zum Dokument.

Hallmann ,C. A., Sorg M, Jongejans, E., Siepel, H., Hofland, N,. Schwan, H. et al. (2017): More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas. PLoS ONE 12(10): e0185809. Link zum Dokument.

Seibold, S., Gossner, M.M., Simons, N.K. et al. (2019): Arthropod decline in grasslands and forests is associated with landscape-level drivers. Nature 574, S. 671–674. Link zum Dokument.

Foto: Bernd Dittrich auf Unsplash

Luftbild Ackerflächen
Foto: Bernd Dittrich auf Unsplash

KNE-Internetseite „Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung“ online

Berlin, 12. Mai 2023

KNE-Internetseite „Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung“ online

Die Umweltministerkonferenz (UMK) startete Ende 2020 einen Arbeitsprozess, der sich mit dem „Standardisierten Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) an Land – Signifikanzrahmen“ beschäftigt. In diesem Rahmen wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung des KNE beauftragt, sich mit den fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen sowie mit verschiedenen Modellen der Probabilistik auseinanderzusetzen. Die Probabilistik wird als eine Möglichkeit angesehen, die Signifikanz methodisch neu zu bewerten und dadurch Konflikte des Artenschutzes beim Ausbau der Windenergie zu vermeiden.

Die KNE-Internetseite Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung

Das KNE stellt allen Akteuren und Interessierten vom KNE begleitete Studien und weitere aktuelle Fachveröffentlichungen und Kommentierungen zum Thema zur Verfügung.

Aktuell auf der Seite abrufbare Studien und Gutachten:

  • Mercker et al. (2023): Pilotstudie „Erprobung Probabilistik“,
    erstellt im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV).
  • Köck (2022): Artenschutzrechtliches Tötungsverbot und Probabilistik. Rechtliche Aspekte der Nutzung probabilistischer Verfahren bei der Anwendung des sog. Signifikanzrahmens.“,
    erstellt im Auftrag des KNE.
  • Korner-Nievergelt (2022): Möglichkeiten und Risiken der Probabilistik im Individuen- und Artenschutz,
    erstellt im Auftrag des KNE.

Der Begriff Probabilistik in der Begründung zur Novellierung des BNatSchG

„Mit dem Begriff der ‚Probabilistik‘ wird allgemein der Grundansatz bezeichnet, im Rahmen der Signifikanzprüfung mit Mitteln der Wahrscheinlichkeitsrechnung zu arbeiten, um festzustellen, ob bei Durchführung eines Vorhabens eine signifikante Erhöhung des Tötungs- oder Verletzungsrisikos für Exemplare betroffener Arten mit Blick auf ein sich dadurch ergebendes Kollisionsrisiko anzunehmen ist.“, so formuliert in der Begründung zur Novellierung des BNatSchG (Drucksache 20/2354).

Fachkontakt
Dr. Elke Bruns
Leiterin Fachinformation
+49 30 7673738-20
elke.bruns@naturschutz-energiewende.de

Formel Probabilistik
Illustration: Tino Herrmann - CORPORATE NEW

Intensiver Austausch der Mediatorinnen und Mediatoren des KNE

Halle, 5. und 6. Mai 2023

Intensiver Austausch der Mediatorinnen und Mediatoren des KNE

Anfang Mai kamen die KNE-Mediatorinnen und Mediatoren im Gründerinnen-Haus Steiler Berg in Halle (Saale) zu ihrem halbjährlich stattfindenden Fachforum zusammen, um sich methodisch und fachlich auszutauschen und zu vernetzen. Ein Schwerpunkt lag auf dem Thema Solarparks, hier ging es insbesondere um Fragen und Aspekte rund um die Genehmigung.

Lange Zeit drehten sich Vor-Ort-Konflikte rund um den Ausbau erneuerbarer Energien vor allem um die Windenergie. Nun steigt mit zunehmendem Ausbau der Solarenergie in vielen Kommunen auch der Verständigungsbedarf, wie Solarparks naturverträglich und bürgernah gestaltet werden können. Auch hier lässt sich durch frühzeitige Kommunikation mit allen Beteiligten und gut moderierte Prozesse vor Ort vieles zum einvernehmlichen Gelingen beitragen.

Unser KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation bietet professionelle Unterstützung und Begleitung bei der Vermeidung und Klärung von Konflikten vor Ort. Die eigens für die Themen Naturschutz und Energiewende fortgebildeten Mediatorinnen und Mediatoren stehen dafür mit einer neutralen Haltung moderierend und begleitend zur Verfügung.

Auf Exkursion im Solarpark

Welche unterschiedlichen Aspekte es bei einer naturverträglichen Gestaltung von Solarparks zu bedenken gibt, konnten die Teilnehmenden ganz praktisch im Rahmen einer Exkursion erleben. Besichtigt wurden zwei Forschungsstandorte des BIODIV-SOLAR-Projektes der Hochschule Anhalt.

In dem interdisziplinären Forschungsprojekt werden biodiversitätsfördernde und ökonomisch tragbare Gesamtkonzepte für Photovoltaikanlagen, als klassische Solarparks und Agri-PV-Anlagen, entwickelt. Ziel des Projektes ist die Entwicklung biodiversitätsfördernder und ökonomisch tragbarer Gesamtkonzepte für PV-Anlagen, die auch neue landwirtschaftliche Wertschöpfungsmodelle integrieren.

Fachkontakt
Karen Thormeyer
Koordinatorin Mediatorinnen- und Mediatorenpool
karen.thormeyer@naturschutz-energiewende.de
T.: +49 30 7673738-17

Auf Exkursion im BIODIV-SOLAR-Projekt der Hochschule Anhalt. Foto: Tina Bär.

Anteil an Windenergieanlagen mit „fledermausfreundlichem“ Betrieb steigt

Berlin, 5. Mai 2023

Anteil an Windenergieanlagen mit „fledermausfreundlichem“ Betrieb steigt

Aktualisierte Abschätzung

Das KNE befasst sich seit längerem mit dem Schutz von Fledermäusen im Kontext des Betriebs von Windenergieanlagen (WEA) an Land. In diesem Zusammenhang hat das KNE im Jahr 2020 erstmals den damaligen Stand aktueller Umfragen zusammengetragen und selbst eine überschlägige Abschätzung der Anlagenzahl vorgenommen, die mit Schutzabschaltungen für Fledermäuse betrieben werden. Diese erfolgte anhand der naturschutzrechtlichen Entwicklungen, der Forschung und der Implementierung der fachlichen Erkenntnisse und daraus abgeleiteten Vorgaben für die Anlagengenehmigung sowie deren Anwendung in der Praxis.

Auf Grundlage aktueller statistischer Zahlen des Anlagenbestands von der Deutschen WindGuard zu Ende 2022 hat das KNE die Abschätzung nun fortgeschrieben und aktualisiert. Die Berechnungsmethode für unsere Abschätzung wurde vereinfacht, indem nunmehr der Anlagenbestand nach Inbetriebnahmejahren zugrunde gelegt und darauf die gleichen überschlägigen Anteilswerte an WEA, wie in der Abschätzung von 2020, angewendet wurden.

Es geht voran

Gegenüber dem Anlagenbestand zu Ende 2019 hat sich, im Wesentlichen durch den Abbau alter und den Zubau neuer Anlagen, der Anteil von WEA mit Schutzabschaltungen für Fledermäuse, von – geschätzt – rund 25 auf mittlerweile 35 Prozent gesteigert. Diese Entwicklung ist aus Sicht des Fledermausschutzes positiv zu werten und dürfte sich in den kommenden Jahren weiter fortsetzen. Derzeit sind gut 8.000 Anlagen bereits mehr als 20 Jahre im Betrieb sind und dürften in den kommenden Jahren sukzessive außer Betrieb genommen bzw. im Zuge eines Repowerings durch Anlagen mit Fledermaus-Abschaltungen ersetzt werden.

Allerdings laufen immer noch fast zwei Drittel aller WEA – rund 18.500 von nahezu 28.500 Anlagen – weiterhin ohne Schutzabschaltungen für Fledermäuse. In den meisten Fällen dürfte dies mit jährlichen Schlagopferzahlen verbunden sein, die über den derzeit für Neuanlagen angewendeten Schlagopferschwellen liegen, bei einzelnen Standorten sogar sehr deutlich darüber.

Ausblick

Eine mögliche und sinnvolle Option wäre es daher, insbesondere Altanlagen an Standorten mit hohen Kollisionsrisiken, und die noch einen mehrjährigen Weiterbetrieb vor sich haben, nachträglich mit (zumindest pauschalen) Fledermausabschaltungen auszustatten.

Dies wird derzeit im Rahmen des neu geschaffenen nationalen Artenhilfsprogramms angedacht – auf freiwilliger Basis. Zusätzlich zu den bestehenden abschaltungsbezogenen Kompensationsmechanismen des EEG über die Korrekturfaktoren, würden die monetären Abschaltverluste ergänzend über das Artenhilfsprogramm kompensiert werden. Die entsprechende Förderrichtlinie befindet sich derzeit noch in Abstimmung. Eine Nutzung dieser Option könnte insbesondere bei WEA auf Hochrisikostandorten zu einer deutlich reduzierten jährlichen Schlagopferzahl führen und somit auch an Altanlagen einen „fledermausfreundliche(re)n“ Weiterbetrieb ermöglichen.

Fachkontakt
Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de
T.: +49 30 7673738-22

Großer Abendsegler eine Baumfledermaus im Wald
Großer Abendsegler, ©Bernd Wolter - stock.adobe.com

Die Energiewende zwischen EU-NotfallVO, BNatSchG, BauGB und WindBG

Berlin, 3. Mai 2023

Die Energiewende zwischen EU-NotfallVO, BNatSchG, BauGB und WindBG

Das KNE informierte zu rechtlichen Neuerungen zur Beschleunigung der Energiewende

Die Bundesregierung hat mit enormer Geschwindigkeit neue Regelungen geschaffen, um die Energiewende zu beschleunigen. Aus diesem Anlass hat das KNE im Rahmen der Veranstaltung „Die Energiewende zwischen EU-NotfallVO, BNatSchG, BauGB und WindBG“ am 27. April über die rechtlichen Neuerungen und deren Auswirkungen auf den Naturschutz informiert. Rund 600 Teilnehmende aus dem breiten Spektrum der Praxisakteure der naturverträglichen Energiewende nahmen dieses Angebot wahr.

Im ersten Teil der Veranstaltung gaben Dr. Silke Christiansen und Peer Michaelis vom KNE einen Überblick über die einzelnen Rechtsänderungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Dabei lag der Fokus auf den Änderungen, die für die Planung und Genehmigung von Windenergie an Land und die artenschutzrechtlichen Fragestellungen wesentlich sind. Sie informierten über das Wind-an-Land-Gesetz mit seinen Änderungen im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz und die Neuschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Darüber hinaus berichteten sie über die relevanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz, die EU-Notfallverordnung und deren Umsetzung für die Windenergie an Land in § 6 WindBG und gaben schließlich einen Ausblick auf die zwischen der EU-Kommission, dem europäischen Rat und dem Parlament abgestimmte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III).

Im weiteren Verlauf des Vortrages wurde eine Zusammenschau der Regelungen vorgenommen. Es wurde dargestellt, wie die neuen Regelungen ineinandergreifen, wie sie innerhalb und außerhalb von Windenergiegebieten wirken und wie sich das Verfahren jeweils gestalten wird. Darüber hinaus wurden einige der Herausforderungen angesprochen, die die neuen Regelungen mit sich bringen.

Bedarfe und Anliegen

In der Diskussion kamen die Perspektiven von Umweltverbänden, Behörden und der Windbranche zu Wort. Die beteiligten Praxisakteure kamen im Wesentlichen überein, dass es durch die neuen Regelungen zu einer Steigerung der Komplexität gekommen ist. Es wurde zudem deutlich, dass hier eine Untersetzung der neuen Regelungen mittels entsprechender Leitfäden dringend von allen Akteuren gewünscht wird. Zudem zeigte sich, dass insbesondere bei den Umweltverbänden die Sorge besteht, dass durch die neuen Gesetze der Natur- und Artenschutz beim Ausbau der Windenergie abgeschwächt werden könnte. Ob die neuen rechtlichen Regelungen in der Praxis tatsächlich die beabsichtigte Beschleunigungswirkung haben werden, wurde von den Teilnehmenden unterschiedlich bewertet.

Fachkontakte

Dr. Silke Christiansen
Leiterin Recht
+49 30 7673738-21
silke.christiansen@naturschutz-energiewende.de

Peer Michaelis
Rechtsreferent
+49 30 7673738-25
peer.michaelis@naturschutz-energiewende.de

Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de
T.: +49 30 7673738-22

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