KNE-Podcast: Erneuerbare Energien im Biosphärenreservat – passt das?

Berlin, 29. November 2023

KNE-Podcast: Erneuerbare Energien im Biosphärenreservat – passt das?

In Deutschland gibt es 18 UNESCO-Biosphärenreservate. Diese sind nicht nur repräsentativ für die Vielfalt der Lebensräume, der Fauna und Flora hierzulande, sondern sind auch Modellregionen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in einem Schutzgebiet.

Aufgaben und Ziele dieser Landschaften werden im Aktionsplan von Lima festgehalten. Dazu zählt auch, dass Biosphärenreservate zum Pariser Klimaabkommen und der Agenda 2030 beitragen müssen. Erneuerbare Energien sind also ein wichtiges Thema.

Wie aber gelingt es in den Biosphärenreservaten Deutschlands, sich für den Naturschutz einzusetzen und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten? Welche Erfahrungen liegen hierzu vor?

In Folge 32 von Naturschutz und Energiewende spricht Moderator Dr. Torsten Raynal-Ehrke mit Dr. Gerhard Mörsch, dem Geschäftsführer des Zweckverbandes Biosphärenreservat Bliesgau. Die Biosphäre Bliesgau liegt im Süden des Saarlands, hat seit 2009 den UNESCO-Status und war dieses Jahr Sieger des BMUV-Bundeswettbewerbs Nachhaltige Tourismusdestinationen.

Im Gespräch werden Funktionen und Schutzbereiche dieser Landschaften näher erklärt. Was unterscheidet ein Biosphärenreservat von einem Naturpark? Wie funktioniert die Aufteilung der verschiedenen Zonen, der Kern-, Pflege- und Entwicklungszone? Und wie können Erneuerbare-Energien-Projekte umgesetzt werden?

Darüber hinaus geht es auch um die praktischen Erfahrungen. Welche Arten von Erneuerbaren gibt es bereits im Bliesgau und worauf musste bei deren Planung geachtet werden? Was waren die Erfahrungen mit Mediation, als ein Windenergieprojekt auf Widerstand bei der Bevölkerung stieß?

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Der KNE-Podcast

Dialoge – Debatten – Denkanstöße: Der KNE-Podcast beschäftigt sich mit aktuellen Fragen rund um die naturverträgliche Energiewende. Wie können Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermieden werden, wie lassen sich Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort klären, und was alles muss berücksichtigt werden, damit eine Erneuerbaren-Anlage genehmigt werden kann? Zu diesen und vielen weiteren Fragen kommen unterschiedlichste Expertinnen und Experten im Podcast zu Wort.

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Aktuelles aus Bund und Ländern

Berlin, 27. November 2023

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 11/23

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bund

Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 15. November, stießen die von der Bundesregierung im sogenannten Solarpaket I geplanten gesetzlichen Neuregelungen zum Ausbau der Photovoltaik (Drucksache 20/8657) grundsätzlich auf Zustimmung. Es wurden jedoch weitere Änderungen angemahnt, damit der jährliche Leistungszubau bei PV-Anlagen wie geplant bis auf 22 Gigawatt gesteigert und für die Folgejahre auf diesem hohen Niveau stabilisiert werden kann. Durch das Gesetz soll unter anderem die Förderung für besondere Solaranlagen, sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV, neu geregelt werden. Birthe März, Referentin für Klima- und Transformationspolitik beim Deutschen Naturschutzring (DNR) erklärte, dass bei der Umwandlung unversiegelter und landwirtschaftlicher Flächen zu Standorten für Solar-Freiflächenanlagen Anforderungen des Naturschutzes eingehalten werden müssten. So könnten Naturschutz und eine beschleunigte Energiewende in Einklang gebracht werden. Ein Mehr an Biodiversität stärke zudem die Akzeptanz vor Ort.

Brandenburg

Eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Domres (DIE LINKE) befasst sich mit dem „Artenschutzprogramm Adler“, das 2005 in Brandenburg veröffentlicht wurde. Neben konkreten Schutzmaßnahmen, die das Programm vorschlug, sollte das Interesse für die berühmten Großvögel geweckt werden. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Landtags-Drucksache 7/8673) geht hervor, dass sich die Anzahl der Reviere von Fischadler und Seeadler deutlich positiv entwickelt haben. Beim Schreiadler sei zumindest von einer Stabilität des Bestandes auszugehen. Das bestehende Horstbetreuersystem und die Horstschutzzonen nach § 19 BbgNatSchAG hätten sich bewährt. Beim Fischadler gebe es zudem eine gute Zusammenarbeit mit den Energieversorgungsunternehmen. Hinsichtlich des Verlustgeschehens gebe es kaum noch Verluste durch Stromschlag. Verluste an Windenergieanlagen seien vor allem bei Schrei- und Seeadler relevant. Beim Seeadler gebe es zudem immer noch Bleivergiftungen und eine hohe Zahl an Bahnopfern.

Saarland

Wirtschafts- und Energieminister Jürgen Barke (SPD) und Klimaministerin Petra Berg (SPD) haben Anfang November ein Gesetzespaket zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Saarland vorgestellt. Mit dem Saarländischen Flächenzielgesetz soll den Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetztes (WindBG) des Bundes entsprochen werden. Für das Saarland gelten demzufolge Flächenbeitragswerte von 1,1 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und 1,8 Prozent bis Ende 2032. Die Landesregierung beabsichtigt, ihre Verpflichtung deutlich schneller zu erfüllen und insgesamt 2,0 Prozent der Landesfläche bis zum 31. Dezember 2030 nach Maßgabe des Energiefahrplans aus dem Jahr 2021 auszuweisen. Das Saarländische Flächenzielgesetz enthält Teilflächenziele auf kommunaler Ebene. Die Planungshoheit und damit die Steuerung des Windenergieausbaus werden dadurch auch zukünftig bei den Kommunen liegen. Zudem werde es ein Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz und eine Änderung des Landeswaldgesetzes geben (PM Ministerium für Umwelt Saarland 11/2023).

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

Thomas Schoder - Extrakte

Das KNE auf dem ANU-Fachtag zu Zielkonflikten zwischen Energiewende und Naturschutz

Berlin, 23. November 2023

Das KNE auf dem ANU-Fachtag zu Zielkonflikten zwischen Energiewende und Naturschutz

Die Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung (ANU) lud am 20. November Akteure zum Fachtag „Zielkonflikte zwischen Energiewende und Naturschutz im Kontext von BNE“ nach Hannover ein. Etwa 1300 Umweltzentren, Einrichtungen, Verbände, Initiativen und Personen, die in der außerschulischen Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) tätig sind, haben sich im Dach- und Fachverband ANU zusammengeschlossen.

Der Fachtag richtete sich damit an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der BNE, in deren Arbeitsbereichen das Thema Zielkonflikte eine Rolle spielt und die zu diesem Thema Bildungsangebote erarbeiten. Kathrin Schwarz, Referentin Biodiversität in der Energiewende im KNE, stellte in ihrem Vortrag „Zielkonflikte in der Energiewende“ die sogenannte Triple-Krise (Biodiversitätsverlust, Klimawandel und Energiekrise) dar. Beispielhaft wurden die KNE-Arbeitsbereiche „Windenergie und Vogelschutz“ sowie „Solarenergie und Flächenverbrauch“ vorgestellt und Lösungsansätze von Zielkonflikten, wie beispielsweise der Einsatz von Antikollisionssystemen zur Vermeidung von Vogelkollisionen und der Doppelnutzung von Flächen mittel Agri-Photovoltaik, aufgezeigt. Zudem gab Kathrin Schwarz eine Einführung in die Historie und den Kontext der Debatten rund um die Zielkonflikte, um Hintergrundwissen für Bildungsangebote mit auf den Weg zu geben. Im weiteren Verlauf wurden BNE-Ansätze zur Thematik vorgestellt und mehrere Planspiele, sowohl für die schulische Bildung als auch für die Erwachsenenbildung, erklärt und getestet.

Konsens herrschte schließlich darüber, dass die Ausbauziele erreicht werden müssen, jedoch dürfe der Artenschutz trotz der Beschleunigung der erneuerbaren Energien nicht vernachlässigt werden und muss entsprechend Berücksichtigung finden. Dahingehend sollte auch zukünftig gehandelt werden.

Fachkontakt
Kathrin Schwarz
Referentin Biodiversität in der Energiewende
kathrin.schwarz@naturschutz-energiewende.de

Grafik zur Dreifachkrise
Quelle: KNE

Verordnung über die Wiederherstellung der Natur: Rat und Parlament erzielen Einigung

Berlin, 23. November 2023

Verordnung über die Wiederherstellung der Natur: Rat und Parlament erzielen Einigung

Extrakte aus der EU 11/23

Der Vorsitz des Rates der Europäischen Union und die Vertreter und Vertreterinnen des Europäischen Parlaments haben am 9. November 2023 eine vorläufige politische Einigung über eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur erzielt. Gemäß dieser Verordnung müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen festlegen und umsetzen, mit denen bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der EU wiederhergestellt werden. Für die in der Verordnung aufgeführten Ökosysteme – von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen –  werden spezifische rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Wiederherstellung der Natur festgelegt.

Die Verordnung ist ein zentraler Bestandteil der Biodiversitätsstrategie für 2030 und soll der EU dabei helfen, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere jenen des Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal der Vereinten Nationen, der auf der Konferenz der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (COP 15) 2022 vereinbart wurde.

Die vorläufige Einigung muss nun von den beiden gesetzgebenden Organen gebilligt und förmlich angenommen werden, ehe sie in Kraft treten kann (PM Rat der Europäischen Union 11/2023).

Extrakte aus der EU

Europarechtliche Regelungen werden zunehmend wichtiger – auch für die naturverträgliche Energiewende in Deutschland. Das KNE beschäftigt sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen vertieft mit der Politik der EU-Institutionen. An dieser Stelle informieren wir regelmäßig über die für die Akteure des Naturschutzes und der Energiewende relevanten Entscheidungen und Prozesse.

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

Illustration: EU-Sterne auf blauem Grund

Zur räumlichen Bündelung von Verkehrswegen und PV-FFA aus naturschutzfachlicher Perspektive

Berlin, 22. November 2023

KNE-Lesetipp

Zur räumlichen Bündelung von Verkehrswegen und PV-FFA aus naturschutzfachlicher Perspektive

Peter et al. (2023): Lebensraumverbund und Wildtierwege – erforderliche Standards bei der Bündelung von Verkehrswegen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Die räumliche Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) ist im Zuge des verstärkten und beschleunigten Ausbaus von großer Bedeutung. Die Flächen entlang von bestehenden Infrastrukturen gelten aufgrund ihrer Vorbelastung als konfliktarm und vorrangig nutzbar. Um eine Lenkung auf diese Flächen zu erreichen, wurde in §35 Baugesetzbuch (BauGB) eine Teilprivilegierung und damit ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für PV-FFA im Nahbereich (bis 200 m) zu Autobahnen, mehrgleisigen Schienen und parallel zu Verkehrswegen eingeführt (§35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB). Zudem macht die Vergütung nach §37 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für PV-FFA in bis zu 500 Meter Entfernung zu Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen die Nutzung dieser Flächen attraktiv (§37 Abs. 1Nr. 2c EEG).

Der Artikel widmet sich der räumlichen Bündelung von Verkehrswegen und PV-FFA aus naturschutzfachlicher Perspektive und wurde in Folge eines Workshops an der internationalen Naturschutzakademie auf der Insel Vilm (INA) erstellt.

Die Autorinnen und Autoren gehen zunächst auf den politischen und rechtlichen Kontext ein und zeigen die Bedeutung der Bündelung von PV-FFA und Verkehrswegen auf. Durch eine Nutzung dieser Flächen für PV-FFA können zusätzliche Landschafts- und Habitat-Zerschneidungen vermieden und ein besserer Biotopverbund geschaffen werden. Des Weiteren werden auch mögliche negative Folgen der Bündelung thematisiert. Hierbei werden beispielsweise die kumulative Wirkung der PV-FFA, eine erhöhte Mortalitätsrate für Wildtiere und fehlende Ruhebereiche für die Tiere nach Querung der Verkehrswege erwähnt. Zudem wird der Begriff der „Bündelung“ genauer erläutert, unterschiedliche Definitionen sowie Beispiele aus der Praxis werden angeführt. Anschließend werden zu beachtende Aspekte im Planungs- und Abwägungsprozess der Bündelung erläutert, wie beispielsweise die Sicherung von Wildtierkorridoren, die Beachtung der Flächen des Biotopverbundes und der übergeordneten Regelungen der Bundesländer. Als Abschluss der Veröffentlichung werden Hinweise zu erforderlichen Standards der Standortwahl und zur Gestaltung der PV-FFA an Verkehrswegen formuliert. Hierbei werden acht Ergebnisse präsentiert. Es wird empfohlen, dass

  1. obligate Tabuflächen für die Errichtung von PV-FFA entlang von Verkehrswegen freizuhalten sind. Dazu gehören beispielsweise ausgewiesene Flächen des Biotopverbundes und prioritäre Bereiche für Wiedervernetzungsmaßnahmen.
  2. keine wilddichten Zäune um die PV-FFA errichtet werden.
  3. eine Barrierewirkung durch eutrophe und/oder dicht und hochwachsende Begrenzungssäume vermieden wird.
  4. durch die obligate Errichtung von Wildtierkorridoren eine Mindestdurchlässigkeit für Tiere erhalten werden soll.
  5. Freihalteflächen im Umkreis von Querungshilfen an Verkehrswegen vorgesehen werden.
  6. Mindestabstände von PV-FFA zu Gewässern, kleineren Querungshilfen und Waldrändern berücksichtigt werden.
  7. die Ausgestaltung und Pflege der Wildtierkorridore auf den Landschaftsraum und die Ziele des jeweiligen Lebensraumverbunds ausgerichtet sein sollten.
  8. Beleuchtung zu vermeiden ist, welche auf die Tiere abschreckend, störend oder attrahierend wirken könnte.

Der Artikel gibt einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand des Wissens zum Thema der Einbindung von PV-FFA in den Lebensraumverbund und bietet eine Orientierungshilfe für Genehmigungsbehörden. Durch die erwähnten neuen gesetzlichen Regelungen werden die Flächen entlang von Verkehrswegen immer wichtiger für den Ausbau von PV-FFA. Eine standortangepasste und naturverträgliche Gestaltung dieser Anlagen ist daher entscheidend, um mögliche negative Folgen der Bündelung zu verhindern und die positiven Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

Quelle: Peter, F., Reck, H., Trautner, J., Böttcher, M, Strein, M., Herrmann, M., Meinig, H., Nissen, H., Weidler, M. (2023): Lebensraumverbund und Wildtierwege – erforderliche Standards bei der Bündelung von Verkehrswegen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. „Natur und Landschaft“ 98. Jahrgang (2023) – Ausgabe 11, S. 507-515

Strasse und Solarpark mit Landschaft
Foto: ©Mathias Weil - stock.adobe.com

Fachforum der KNE-Mediatorinnen und -Mediatoren zu Konfliktlagen bei der Umsetzung von Solarparks vor Ort

Berlin, 16. November 2023

Fachforum der KNE-Mediatorinnen und -Mediatoren zu Konfliktlagen bei der Umsetzung von Solarparks vor Ort

Am 16. November kamen die KNE-Mediatorinnen und -Mediatoren zu ihrem regelmäßig stattfindenden Fachforum zusammen. Dieses Mal wurde sich digital ausgetauscht. Im Zuge des verstärkten Ausbaus der Solarenergie widmete sich der Fachaustausch insbesondere dieser Thematik und dem damit steigenden Konfliktpotenzial bei der Umsetzung vor Ort.

Zum Einstieg gab Dr. Julia Wiehe, Leiterin Team Solar im KNE, einen Überblick über den Status Quo des Ausbaus, die für die Zukunft geplanten Ausbauziele und über die Auswirkungen von Solarparks auf den Naturhaushalt. Der Forschungsbedarf sei hier groß und ein Monitoring oder die Erstellung von Umweltberichten wären ein wichtiger Beitrag, um Wissenslücken zu schließen. Außerdem stellte Wiehe mögliche Maßnahmen zur naturverträglichen Gestaltung und besondere Anlagentypen, wie beispielweise die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) vor.

Die Anfragen, die das KNE zum Thema erreichen, spiegeln den Informationsbedarf der Akteure wider. Unter anderem lauten die Fragen: Wie sind die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetztes bei der Förderung von Moor-PV und Agri-PV? Können PV-Freiflächenanlagen auf Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte errichtet werden? Welche Flächennutzung ist nach dem Rückbau der Anlagen möglich? Wie kann eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aussehen?

Im Verlauf der Diskussion und des Erfahrungsaustauschs ging es daher insbesondere um denkbare Konfliktlagen und Möglichkeiten der Unterstützung von Kommunen und Akteuren bei der Umsetzung von Solarparks vor Ort. Wie können diese Prozesse gut moderiert und begleitet werden? Wie geht man mit konfliktträchtigen Veranstaltungen und unsachlicher Argumentation um? Wo gibt es Verständigungsbedarf? Wie können Solarparks bürgernah und naturverträglich gestaltet werden können? Wie können die Beteiligten ins Boot geholt werden?

Der KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation

Die Mitglieder des KNE-Pools bieten professionelle Unterstützung und Begleitung bei der Vermeidung und Klärung von Konflikten vor Ort. Die eigens für die Themen Naturschutz und Energiewende fortgebildeten Expertinnen und Experten stehen dafür mit einer neutralen Haltung moderierend und begleitend zur Verfügung. Der Informationsflyer zum KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation gibt einen umfassenden Überblick über die Expertise und die Angebote der KNE-Mediatoren und -Mediatorinnen.

Fachkontakt
Karen Thormeyer
Koordinatorin Mediatorinnen- und Mediatorenpool
karen.thormeyer@naturschutz-energiewende.de
T.: +49 30 7673738-17

Spielsteine auf Untergrund
Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen: KNE startet Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Berlin, 16. November 2023

Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen

KNE startet Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Für die Solarenergie bestehen ambitionierte Ausbauziele. Bis zum Jahr 2040 sollen insgesamt 400 Gigawatt installiert sein, je zur Hälfte auf Dächern und Freiflächen. In der Photovoltaik-Strategie des Bundeswirtschaftsministeriums wird zudem eine Zukunftsvision entworfen, nach der im Jahr 2035 Biodiversitäts-Solarparks Standard sein sollen, die „neue Lebensräume für Tier- und Pflanzenwelt schaffen“. Wie lässt sich dieser Standard trotz Flächendruck und Nutzungskonkurrenzen erreichen? Welche Steuerungsmöglichkeiten gibt es bereits, welche werden neu eingeführt?

Aufgabe des jetzt am Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) gestarteten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen – SuN-divers“ ist der Wissenstransfer von fachlichen Grundlagen und neuen Erkenntnissen in die kommunale Planungspraxis, damit Naturschutzbelange bei der Umsetzung von Solarparks stärker als bisher Berücksichtigung finden. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

„Neben aktuell diskutierten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2024 gibt es bereits verschiedene Instrumente, mit denen eine Steigerung der Biodiversität in Solarparks erreicht werden soll. Mit dem Projekt tragen wir dazu bei, diese Instrumente für mehr Naturschutz in Solarparks miteinander zu verzahnen sowie den Austausch zwischen den Akteuren zu fördern und ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen,“ so die Projektleitern Dr. Julia Wiehe. „Dazu werden wir unter anderem bundesweite Online-Veranstaltungen sowie regionale Workshops vor Ort durchführen und die Unterstützungsbedarfe auf kommunaler Ebene ermitteln.“

Im Rahmen des FuE-Vorhabens sollen folgende Fragen beantwortet werden: Welche naturschutzfachlichen Kriterien sollten „Biodiversitäts-Solaranlagen“ erfüllen, um eine Steigerung der Biodiversität zu gewährleisten? Was ist der aktuelle Stand der Forschung zu Auswirkungen von Solarparks auf besonders und streng geschützte Arten? Mit welchen Maßnahmen können negative Auswirkungen auf photovoltaik-sensible Arten wirkungsvoll kompensiert werden? Was brauchen die Akteure vor Ort, um die Instrumente und Maßnahmen in der Praxis effizient umsetzen zu können?

Projektdetails

  • Titel: „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen – SuN-divers“,
  • FuE-Vorhaben des Bundesamtes für Naturschutz (FKZ 3523 861000),
  • Laufzeit: bis 31.03.2025.

Projektteam

Die Projektleitung hat Dr. Julia Wiehe übernommen. Elisabeth Wolfram (Fachreferentin für Solarenergie) und Simone Zeil (Dialoggestalterin) sind für die Projektbearbeitung zuständig. Das Team der KNE-Dialoggestaltung wird die verschiedenen Veranstaltungsformate im Projekt konzipieren und durchführen.

Fachkontakt
Dr. Julia Wiehe
Leiterin Team Solar
julia.wiehe@naturschutz-energiewende.de

Wiese und Illustraion Solarmodul
Illustration: Tino Herrmann - corporate-new