Berlin, 23. November 2023

Verordnung über die Wiederherstellung der Natur: Rat und Parlament erzielen Einigung

Extrakte aus der EU 11/23

Der Vorsitz des Rates der Europäischen Union und die Vertreter und Vertreterinnen des Europäischen Parlaments haben am 9. November 2023 eine vorläufige politische Einigung über eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur erzielt. Gemäß dieser Verordnung müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen festlegen und umsetzen, mit denen bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der EU wiederhergestellt werden. Für die in der Verordnung aufgeführten Ökosysteme – von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen –  werden spezifische rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Wiederherstellung der Natur festgelegt.

Die Verordnung ist ein zentraler Bestandteil der Biodiversitätsstrategie für 2030 und soll der EU dabei helfen, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere jenen des Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal der Vereinten Nationen, der auf der Konferenz der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (COP 15) 2022 vereinbart wurde.

Die vorläufige Einigung muss nun von den beiden gesetzgebenden Organen gebilligt und förmlich angenommen werden, ehe sie in Kraft treten kann (PM Rat der Europäischen Union 11/2023).

Extrakte aus der EU

Europarechtliche Regelungen werden zunehmend wichtiger – auch für die naturverträgliche Energiewende in Deutschland. Das KNE beschäftigt sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen vertieft mit der Politik der EU-Institutionen. An dieser Stelle informieren wir regelmäßig über die für die Akteure des Naturschutzes und der Energiewende relevanten Entscheidungen und Prozesse.

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

Illustration: EU-Sterne auf blauem Grund