Das novellierte Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 b Abs. 6 Anlage 1 Abschnitt 2) führt Antikollisionssysteme in einer Liste als eine geeignete Schutzmaßnahme auf, die Kollisionsrisiken von Vögeln an Windenergieanlagen vermeiden beziehungsweise senken kann. Antikollisionssysteme sollen alternativ zu anderen Maßnahmen, beispielsweise pauschalen Abschaltungen, eingesetzt werden.
Darum geht es
Ziel des Vorhabens ist es, die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Antikollisionssystemen (AKS) zu klären, um die Anwendung von Antikollisionssystemen in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen.
Der Fokus des FuE-Projektes liegt somit auf Fragestellungen, die für die Justierung und Anpassung von Systemanforderungen und für die Praxisanwendung relevant sind. Das Projekt nimmt ein Update der fachlichen Anforderungen an Antikollisionssysteme (AKS) unter den neuen regulatorischen Voraussetzungen des BNatSchG vor. Neben ausgewählten Erprobungsparametern werden auch die Empfehlungen zum Einsatz der Systeme überarbeitet. Darüber hinaus unterstützt das Projekt den Erfahrungsaustausch über Erprobung und Testbetrieb, greift Fragen der Anwendung unter den Bestimmungen des BNatSchG auf und trägt durch Veranstaltungen zur Verbreitung der Erkenntnisse bei.
Systemanforderungen untersetzen
Konkret sollen Faktoren für die Ermittlung der artspezifischen Reaktionsdistanz (die mittlere Fluggeschwindigkeit von Vögeln sowie die Dauer bis zum Eintreten in den Trudelmodus) überprüft werden. Beide Parameter sind für das Vermögen eines Systems, eine Anlage rechtzeitig abschalten zu können, von großer Bedeutung.
Die bisherigen Annahmen sollen deswegen durch neue Erkenntnisse untersetzt oder, wenn notwendig, angepasst werden. Eine weitere Vertiefung besteht darin zu untersuchen, durch welche Standards die Abdeckungsrate durch das System zuverlässig und möglichst einheitlich bestimmt werden können. Neu gewonnen werden Erkenntnisse über die Ausweichrate von Vögeln (hier Rotmilane) sowie die empirische Absicherung von Erkenntnissen über vorherrschende Flughöhen von Rotmilanen.
Praxisanwendung ermöglichen
Damit AKS zukünftig in der Praxis Anwendung finden können, müssen die Rahmenbedingungen geklärt werden: Wann sind AKS eine sinnvolle Alternative und welche Anforderungen sind an die Vermeidungswirksamkeit unter Zumutbarkeitsbeschränkungen zu stellen? Die Aktualisierung und Verbreitung des Wissensstandes soll dazu beitragen, Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen.
Die Zumutbarkeitsbeschränkungen haben neben der Klärung fachlicher Fragen einen besonderen Stellenwert. Sie sollen Maßnahmenkosten, aber auch Ertragseinbußen durch Abschaltungen begrenzen. Im Rahmen des Projektes soll daher auch die Frage geklärt werden, welche Anwendungsrestriktionen sich aus den Zumutbarkeitsbeschränkungen sowohl für Neuzulassungen als auch für Repoweringvorhaben ergeben und wie diese ggf. optimiert werden können.
Zur Verbreitung der gewonnenen Erkenntnisse liegt ein weiterer Schwerpunkt des Projektes auf dem Wissenstransfer in die Praxis. Hierfür werden Workshops und Webinare zur Qualifizierung der Anwender konzipiert, ergänzend dazu sieht das Projekt Zwischenveröffentlichungen mit Praxisinformationen vor.
Arbeitsschritte und Vorgehen auf einen Blick: