AKS in der Praxis

FuE-Vorhaben: Antikollisionssysteme in der Praxis

Wissenstransfer und Anforderungen an technische Vermeidungsmaßnahmen

Das novellierte Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 b Abs. 6 Anlage 1 Abschnitt 2) führt Antikollisionssysteme in einer Liste als eine geeignete Schutzmaßnahme auf, die Kollisionsrisiken von Vögeln an Windenergieanlagen vermeiden beziehungsweise senken kann. Antikollisionssysteme sollen alternativ zu anderen Maßnahmen, beispielsweise pauschalen Abschaltungen, eingesetzt werden.

Darum geht es

Ziel des Vorhabens ist es, die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Antikollisionssystemen (AKS) zu klären, um die Anwendung von Antikollisionssystemen in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen.

Der Fokus des FuE-Projektes liegt somit auf Fragestellungen, die für die Justierung und Anpassung von Systemanforderungen und für die Praxisanwendung relevant sind. Das Projekt nimmt ein Update der fachlichen Anforderungen an Antikollisionssysteme (AKS) unter den neuen regulatorischen Voraussetzungen des BNatSchG vor. Neben ausgewählten Erprobungsparametern werden auch die Empfehlungen zum Einsatz der Systeme überarbeitet. Darüber hinaus unterstützt das Projekt den Erfahrungsaustausch über Erprobung und Testbetrieb, greift Fragen der Anwendung unter den Bestimmungen des BNatSchG auf und trägt durch Veranstaltungen zur Verbreitung der Erkenntnisse bei.

Systemanforderungen untersetzen

Konkret sollen Faktoren für die Ermittlung der artspezifischen Reaktionsdistanz (die mittlere Fluggeschwindigkeit von Vögeln sowie die Dauer bis zum Eintreten in den Trudelmodus) überprüft werden. Beide Parameter sind für das Vermögen eines Systems, eine Anlage rechtzeitig abschalten zu können, von großer Bedeutung.

Die bisherigen Annahmen sollen deswegen durch neue Erkenntnisse untersetzt oder, wenn notwendig, angepasst werden. Eine weitere Vertiefung besteht darin zu untersuchen, durch welche Standards die Abdeckungsrate  durch das System zuverlässig und möglichst einheitlich bestimmt werden können. Neu gewonnen werden Erkenntnisse über die Ausweichrate von Vögeln (hier Rotmilane) sowie die empirische Absicherung von Erkenntnissen über vorherrschende Flughöhen von Rotmilanen.

Praxisanwendung ermöglichen

Damit AKS zukünftig in der Praxis Anwendung finden können, müssen die Rahmenbedingungen geklärt werden: Wann sind AKS eine sinnvolle Alternative und welche Anforderungen sind an die Vermeidungswirksamkeit unter Zumutbarkeitsbeschränkungen zu stellen? Die Aktualisierung und Verbreitung des Wissensstandes soll dazu beitragen, Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen.

Die Zumutbarkeitsbeschränkungen haben neben der Klärung fachlicher Fragen einen besonderen Stellenwert. Sie sollen Maßnahmenkosten, aber auch Ertragseinbußen durch Abschaltungen begrenzen. Im Rahmen des Projektes soll daher auch die Frage geklärt werden, welche Anwendungsrestriktionen sich aus den Zumutbarkeitsbeschränkungen sowohl für Neuzulassungen als auch für Repoweringvorhaben ergeben und wie diese ggf. optimiert werden können.

Zur Verbreitung der gewonnenen Erkenntnisse liegt ein weiterer Schwerpunkt des Projektes auf dem Wissenstransfer in die Praxis. Hierfür werden Workshops und Webinare zur Qualifizierung der Anwender konzipiert, ergänzend dazu sieht das Projekt Zwischenveröffentlichungen mit Praxisinformationen vor.

Arbeitsschritte und Vorgehen auf einen Blick:

Projektteam

Projektleitung

Dr. Elke Bruns
Leiterin Fachinformation
elke.bruns@naturschutz-energiewende.de
+49 30 7673738-20

Projektbearbeitung

Maik Pommeranz
Fachreferent Windenergie Forschungsprojekt
maik.pommeranz@naturschutz-energiewende.de
+49 30 7673738-24

Hannah Kühnle
Dialoggestalterin
hannah.kuehnle@naturschutz-energiewende.de
+49 30 7673738-43

Projektdetails

  • Titel: „Wissenstransfer und Anforderungen an technische Vermeidungsmaßnahmen“,
  • FuE-Vorhaben des Bundesamtes für Naturschutz (FKZ 3522 860800),
  • Laufzeit: 01.10.2022 bis 30.06.2024.

Das Projekt wird gefördert durch das BfN mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

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Länderworkshop zur Anerkennung und zum möglichen Einsatz von Antikollisionssystemen

Am 30. Januar fand der 2. Länderworkshop im Rahmen des "FuE AKS-Praxis" statt. Mit 17 teilnehmenden aus 12 Bundesländern war der Workshop gut besucht. Darüber hinaus nahmen Vertreterinnen und Vertreter des BfN als Forschungsgeber und des BMUV teil. Thema des Austausches war der Anerkennungsprozess für Antikollisionssysteme (AKS) zur Vermeidung von Vogelkollisionen mit Windenergienanlagen. Im Zentrum des Workshops stand die Frage, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, damit ein AKS als vermeidungswirksam gelten kann.

Weitere Informationen des KNE zum Thema

Das KNE verfolgt das Potenzial von Antikollisionssystemen zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie bereits seit 2018. Das jetzige Vorhaben knüpft an die bisherigen Aktivitäten und Arbeiten des KNE an.

KNE-Veröffentlichungen

zu Antikollisionssystemen

MEHR ERFAHREN
KNE-Fachkonferenz

15. & 16. Mai 2019, Vogelschutz an Windenergieanlagen

MEHR ERFAHREN
FuE-Vorhaben (FKZ 3519861200)

1. Nov. 2019 – 30. Nov. 2020

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Digitales KNE-Fachgespräch

„Antikollisionssysteme für Vögel – ready to take off?“, 7. Jul. 2021

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