In den Expertenworkshops ging es um die Reflexion und Klärung von Sachfragen. Die Veranstaltungsreihe soll dazu beitragen, den Wissenstand zu vereinheitlichen und Chancen und Herausforderungen beim Einsatz der Detektionssysteme einschätzen zu können.
Die Schwerpunkte der Workshopreihe lagen auf
- der Formulierung von Mindestanforderungen an Eignung und Wirksamkeit der Systeme,
- der Erarbeitung von Hinweisen zu möglichen Einsatzbereichen der Systeme in einem bestehenden planerischen und genehmigungsrechtlichen Kontext,
- der Bearbeitung der Frage nach der Gewährleistung der Kontrollierbarkeit einer ereignisbezogenen Abschaltung durch die Behörden (siehe Abbildung).
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden die Workshops als Videokonferenzen durchgeführt. Die digitalen Workshops behandelten insgesamt drei Themenbereiche, die jeweils in zwei Teile gegliedert wurden. Im ersten Teil wurde durch die Bereitstellung von Informationen ein gemeinsames Verständnis aller Beteiligten hergestellt. Im Anschluss wurden Leitfragen hergeleitet, welche die Teilnehmenden im Nachgang der Videokonferenzen beantworteten. Auf diese Weise wurden die Einschätzungen der Expertinnen und Experten auch auf digitalem Wege systematisch erfasst. Die ausgewerteten Antworten auf die Leitfragen wurden dann beim zweiten Expertenworkshop vorgestellt und diskutiert. Die Beantwortung der Leitfragen diente dazu, Empfehlungen über Anforderungen von Detektionssystemen zur Abschaltung beim Anflug von Vögeln abzuleiten. Dabei wurde differenziert darauf eingegangen, was fachlich wünschenswert, was rechtlich geboten und was praktikabel ist.
Abbildung 1: Projektablauf und Themenbereiche
Die Workshops richteten sich an Vertreter und Vertreterinnen der Landesministerien, der Landesumweltämter, der Fach- und Genehmigungsbehörden, der staatlichen Vogelschutzwarten sowie an Gutachterinnen und Gutachter sowie Juristen und Juristinnen, die sich mit dem Thema befassen. Das Projekt wird mit einer öffentlichen Fachveranstaltung, in die die Ergebnisse der Workshops einfließen, abschließen. Auf dieser Veranstaltung werden die Ergebnisse gemeinsam mit allen Interessierten diskutiert werden.
1. Expertenworkshop
Am 26. Mai 2020 fand der erste digitale Expertenworkshop zur Wirksamkeit der technischen Systeme statt. Dr. Mathis Danelzik, Abteilungsleiter Dialoggestaltung im KNE, moderierte diesen sowie alle weiteren Workshops. Nach der Begrüßung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) führte Dr. Elke Bruns, KNE-Abteilungsleiterin, in die Thematik ein. Anschließend stellte Eva Schuster, Referentin für technischen Artenschutz, den fachlichen Hintergrund zu den einzelnen Themen und den verbleibenden Klärungsbedarf über die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Detektionssystemen dar. Dabei lag der Fokus auf dem sogenannten „Trudelmodus“ von Windenergieanlagen, dem Reaktionsbereich, der sicheren Erfassungsrate der Zielart(en) sowie dem Klassifizierungs- und Identifizierungserfolg. Darüber hinaus erläuterte sie, welche Anforderungen an den Umfang der Datengrundlage zur Beurteilung der Wirksamkeit bei der Erprobung der technischen Systeme zu stellen seien.
2. Expertenworkshop
Der zweite digitale Expertenworkshop am 4. Juni 2020 stand unter der Überschrift „Anwendungsbereiche technischer Systeme“. Das BfN begrüßte die Teilnehmenden. Es wurde gemeinsam über die Antworten auf die Leitfragen des vorangegangenen Workshops diskutiert. Dr. Elke Bruns stellte Chancen und Risiken sowie Voraussetzungen der Anwendung der technischen Detektionssysteme vor. Eva Schuster ging auf die grundsätzliche Frage der zu berücksichtigenden Zielarten ein. Weiterhin präsentierte sie Überlegungen zu sinnvollen Anwendungsbereichen in Abhängigkeit von der planungs- und genehmigungsrechtlichen Situation. Abschließend zeigte sie auf, welche Kriterien bei der standortspezifischen Eignung und zur Systemauswahl zu berücksichtigen sind, wobei die zu erreichende räumliche Abdeckungsrate zentral ist.
3. Expertenworkshop
Der dritte Workshop am 15. Juni 2020 stand unter dem Motto „Einbettung in die Genehmigungspraxis“. Dr. Elke Bruns fasste die Antworten auf die Leitfragen aus dem zweiten Expertenworkshop zusammen. Anschließend hatten die Teilnehmenden Gelegenheit, die getroffenen Feststellungen zu reflektieren. Dr. Silke Christiansen, KNE-Rechtsreferentin, vermittelte die rechtliche Sicht, wenn Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung im Genehmigungsverfahren beauflagt werden sollen. Es wurde anhand von Fallkonstellationen berücksichtigt, ob Detektionssysteme als anerkannte Schutzmaßnahme gelten oder nicht. Außerdem wurden Implikationen des Einsatzes von Detektionssystemen als Inhalts- oder Nebenbestimmung behandelt. Dabei ging es auch darum, herauszuarbeiten, was von einem Antragsteller regelmäßig erwartet werden kann, und welche Festlegungen gegebenenfalls einer besonderen Begründung bedürfen. Im Zusammenhang mit der Handhabung der Nebenbestimmung wies Eva Schuster darüber hinaus darauf hin, dass zu klären sei, wie behördlicherseits mit Systemausfällen umzugehen sei. Ein weiteres Thema war, welche Anforderungen an die Kontrollierbarkeit der Nebenbestimmung zu stellen seien. Zwei Statements von Vertretern der Landesnaturschutzverwaltungen zu den Anforderungen an die Dokumentation der Einhaltung der Nebenbestimmung rundeten den Workshop ab.
4. Expertenworkshop
Am 25. Juni 2020 fand der letzte Expertenworkshop statt. Der Abschlussworkshop bot Raum für die Vertiefung ausgewählter Themen. Eva Schuster gab einen Überblick über offene Fragestellungen der vergangenen Workshops. Die Ermittlung der Gesamtwirksamkeit der Systeme und das bestehende Restrisiko stellen sich als entscheidende Kriterien heraus. Die Gesamtwirksamkeit setzt sich aus der Abdeckung des Raumes und den darin stattfindenden Flugereignissen, der Erfassungsrate, dem Klassifizierungserfolg und der zeitlichen Abdeckung zusammen. Des Weiteren wiesen einige Teilnehmende darauf hin, dass technische Systeme im Vergleich zu anderen Schutzmaßnahmen rechtlich gleichbehandelt werden müssten und keine strengeren Anforderungen gestellt werden dürften. Die Frage nach der Deckelung der Abschaltungen wurde ebenfalls aufgeworfen. Die Teilnehmenden erörterten das Für und Wider aus naturschutzfachlicher und wirtschaftlicher Perspektive. Ein weiterer zentraler Punkt in der Diskussion der offenen Fragestellungen war die Sicherstellung der Praxisreife der Systeme sowie ihre Anerkennung als Schutzmaßnahme in den Länderleitfäden.