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Aktuelles

01.10.2024 | Aktuelles

Das KNE auf Tour im Saarland

Solarenergie zwischen Biosphärenreservat und Landwirtschaft

Eine Delegation des KNE war im Saarland unterwegs, um einen Solarpark auf dem Gelände eines ehemaligen Kalkbergwerks im Biosphärenreservat Bliesgau zu besuchen. Auch ein Austausch mit Vertretern des Saarländischen Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), eine Besichtigung einer Agri-Photovoltaik-Anlage der Firma Next2Sun und ein Besuch des Biotop Beeden standen auf dem Tagesprogramm.

Einblicke in die Praxis

Durch maßgeschneiderte Lösungen an besonderen Standorten, können Erneuerbare-Energien-Projekte auch in einer Entwicklungszone eines Biosphärenreservates naturverträglich umgesetzt werden. Dr. Gerhard Mörsch, Geschäftsführer des Zweckverband Biosphäre Bliesgau, gab eine Tour des Geländes und zeigte, welche Arten dort nun leben. Bis in die frühen 2000er Jahre wurde an dem Standort Kalk für die Stahlindustrie gefördert. Die aus dieser Zeit noch bestehenden Bergbauschächte und die umliegenden Brachen bieten heute Lebensraum für tausende von Fledermäusen und Vorkommen der Gelbbauchunke. Die Lage des Solarparks ist sehr geschützt und kaum einsehbar, was dazu beiträgt, dass eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung besteht. Anschließend zeigte Herr Dr. Mörsch auch noch das Biotop Beeden, nahe Homburg Saar. Das künstliche Wasserbiotop entlang eines kleinen Ausläufers der Blies bietet Nahrungsangebot und Lebensraum für Weißstörche und Wasservögel. Zur Beweidung leben auf der Fläche Wasserbüffel und wenige Heckrinder. Vor der Exkursion traf sich die Delegation auch mit Vertretern des LUA, um das Spannungsfeld zwischen Natur- und Artenschutz und Genehmigungen für Erneuerbare-Energien-Projekte zu erörtern. Dabei drehte sich um mehrere Themen, wie zum Beispiel die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten im Zuge der RED III. Abgerundet wurde der Tag mit dem Besuch einer Agri-PV-Anlage, die von Next2Sun betrieben wird. Zwischen einer Autobahn und einer Bahntrasse gelegen, zeichnet der Solarpark sich dadurch aus, dass er bifaziale, senkrechte Module in Ost-West-Ausrichtung hat. Next2Sun Geschäftsführer Markus Probst erzählte, dass die Module in Reihenabständen von zehn Metern stehen, damit Fahrzeuge der Landwirtschaft die Fläche befahren können. Unter den Modulen sollen Altgrasstreifen Nahrung und Lebensraum für Bestäuber und Insekten bieten. Next2Sun sei bemüht gewesen, viel ins Gespräch mit der Bevölkerung vor Ort zu kommen, sodass der Park nun eine hohe Akzeptanz genieße. [gallery columns="2" link="file" ids="8594,8593,8613,8600,8625,8597"]

Mehr zum Thema

Das KNE auf Tour- vor Ort im Gespräch Wir reisen vor Ort in die verschiedensten Regionen Deutschlands, um uns mit den Akteuren der naturverträglichen Energiewende über die konkreten Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten bei verschiedenen Erneuerbare-Energie-Projekten zu informieren und auszutauschen. Dabei sprechen wir mit Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutzorganisationen und Energiebranche, Kommunen und Behörden, der Regionalplanung, Gutachterinnen und Gutachter sowie Bürgervertreterinnen und -vertretern. Wir hören den Menschen zu und wollen wissen: Was treibt sie um? Was heißt naturverträgliche Energiewende in der Praxis? Welche Komplikationen gibt es vor Ort? Was klappt gut? Wie sind die jeweiligen konkreten Ansichten? Wie läuft die Zusammenarbeit?
  • Im September 2023 besuchten wir einen Solarpark auf wiedervernässtem Moor. » mehr
  • Im April 2023 besuchten wir ein Windenergie-Projekt im Wald in Hessen. » mehr
  • Im Juli 2022 besuchten wir ein Agri-PV Projekt in Rheinland-Pfalz. » mehr
  • Im Mai 2022 besuchten wir ein Schachtwasserkraftwerk im bayerischen Großweil » mehr
  • Im Oktober 2021 besuchten wir die Paderborner Hochfläche, einen Hotspot der Windenergie, und  den Bürgerwindpark Ellhöft in Nordfriesland. » mehr
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Hände die Erde halten mit Pflanze
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01.10.2024 | Aktuelles

Das KNE auf dem 37. DNT in Saarbrücken

Vom 24. bis 28. September fand in Saarbrücken unter der Überschrift „Europa natürlich verbinden“ der 37. Deutsche Naturschutztag (DNT) statt. Der DNT richtet sich an Ehrenamt, Politik, Verwaltung, Praxis, Planung und Wissenschaft sowie besonders auch an junge Menschen. Im Modul 3 im „Forum II – Klimawandel und Biodiversität“ informierte Dr. Julia Wiehe vom KNE in ihrem Vortrag „Freiflächenphotovoltaikanlagen – wo geht der Ausbau hin?“ über die verschiedenen Photovoltaik-Anlagentypen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und neue Regelungen aus dem Solarpaket 1. Anschließend diskutierte sie gemeinsam mit weiteren Referenten und Referentinnen die Frage, wie die Herausforderungen einer naturverträglichen Energiewende gelingen können. Moderiert wurde das Podium mit rund 80 Teilnehmenden von Kathrin Ammermann vom BfN. Schwerpunkte der folgenden Diskussion waren neue rechtliche Vorgaben durch die EU-Notfallverordnung, die RED III und das Solarpaket, die Naturverträglichkeit von Windenergie und Solarparks, Herausforderungen und Möglichkeiten des technischen Artenschutzes durch Antikollisionssysteme (Einsatzvoraussetzungen und -möglichkeiten in der Praxis) sowie die Vor- und Nachteile der Förderrichtlinie zu den Artenhilfsprogrammen. Es wurde deutlich, dass durch die zahlreichen Neuregelungen im Bereich Ausbau der Windenergie in der Praxis viele neue Fragen entstehen und die Umsetzung der RED III im Solarbereich ist noch unklar ist. Es gab grundsätzlich Zustimmung, dass Antikollisionssysteme als Minderungsmaßnahmen genutzt werden sollten, aber aktuell gäbe es (noch?) keinen wirklichen Markt hierfür. Im Zusammenhang mit der Förderrichtline zu den nationalen Artenhilfsprogrammen wurde diskutiert, dass diese die Vermeidung oder Verminderung vor Ort nicht ersetzen solle und diese immer Vorrang haben müsse. Neben bundesweiten AHP-Projekten sei es für die Akzeptanz wichtig, auch am Ort des Eingriffs Maßnahmen umzusetzen.
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29.09.2024 | Pressemitteilung

Welche Spielräume bestehen für Antikollisionssysteme innerhalb der Zumutbarkeitsgrenzen des Bundesnaturschutzgesetzes?

Im novellierten Bundesnaturschutzgesetz sind neue Regelungen festgelegt, um die Genehmigung von Windenergieanlagen zu beschleunigen. Es enthält auch eine Liste von Schutzmaßnahmen, die ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko wirksam senken können, darunter auch Antikollisionssysteme (AKS) zur Vermeidung von Vogelkollisionen. Gleichzeitig definiert das Gesetz eine Zumutbarkeitsgrenze für den vom Vorhabenträger zu tragenden Aufwand für Schutzmaßnahmen. Die neue KNE-Publikation „Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ geht daher der Frage nach, welche Investitionsspielräume insbesondere für Antikollisionssysteme innerhalb der im Bundesnaturschutzgesetz formulierten Zumutbarkeitsgrenzen bestehen. Diese Zumutbarkeitsgrenzen variieren in Abhängigkeit davon, ob die Windenergieanlagen an einem Standort mit hoher Ertragsleistung (Zumutbarkeitsschwelle 8 Prozent) oder verminderter Ertragsleistung (Zumutbarkeitsschwelle 6 Prozent) errichtet werden sollen. Die exemplarisch mit unterschiedlichen Leistungsparametern durchgeführten Berechnungen zeigen, dass die zumutbaren Investitionskosten für AKS insbesondere bei geringer Ertrags- bzw. Standortgüte begrenzt sind. Sofern an diesen Standorten andere, weniger kostenintensive Schutzmaßnahmen zur Kollisionsrisikominderung in Betracht kommen, könnten diese aus Betreibersicht als vorzugswürdig sein. Zu beachten ist, dass im Detail Unterschiede bei der Bemessung zumutbarer investiver Kosten bestehen, je nachdem, ob die Windenergieanlagen innerhalb oder außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete stehen. Für beide Anwendungsfälle werden die Rahmenbedingungen dargestellt. Die Veröffentlichung zeigt auf, dass wirtschaftliche Erwägungen bei der Maßnahmenauswahl durch die neu eingeführte Zumutbarkeitsschwelle an Bedeutung gewinnen. Damit AKS zukünftig in größerem Umfang zur Anwendung kommen können, müssen sie nicht nur die Vermeidungswirksamkeit nachweisen, sondern auch bestimmte Preisobergrenzen einhalten. Die Publikation ist im Rahmen des FuE-Projektes „AKS-Praxis“, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz (FKZ 3522 860800), entstanden. Mehr Informationen und Download
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Fragen & Antworten

Frage des Monats:

Bei der bedarfsgerechten Abschaltung  einer WEA als Schutzmaßnahme zur Senkung des Kollisionsrisikos für Vögel und Fledermäuse wird der Rotor in den sog. „Trudelbetrieb“ versetzt.  Wie ist dieser definiert, mit welcher Rotordrehzahl ist dabei zu rechnen? Wie schnell kann dies erreicht werden?

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Dialog & Mediation

„Als unabhängige und neutrale Einrichtung unterstützen wir Sie mit unserem Mediationspool dabei, bei Konflikten naturverträgliche Lösungen zu finden.“

Termine & Veranstaltungen

Di | 15. Okt 2024

Begleitveranstaltung zum Fachgutachten „Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks“

Bis 2040 soll die installierte Leistung der Solarenergie in Deutschland auf 400 Gigawatt gesteigert werden. Dieser starke Zubau in der Landschaft lässt erwarten, dass eine Beeinträchtigung besonders und streng geschützter Arten und Lebensräume nicht an allen Standorten vollständig vermieden werden kann. In diesen Fällen ist laut § 44 BNatschG ein (vorgezogener) artenschutzrechtlicher Ausgleich notwendig, für […]
Online
Mi - Do | 23. - 24. Okt 2024

26. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht

Die Stiftung Umweltenergierecht veranstaltet die 26. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht in Präsenz am 23. und 24. Oktober 2024 in Würzburg. Das Thema der Veranstaltung lautet „Green Deal – Verteilernetze – Photovoltaikausbau“. Peer Michaelis, Rechtsreferent am KNE, nimmt an der Veranstaltung teil. Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung
Würzburg
Do | 24. Okt 2024

Vogelschutz an Windenergieanlagen: Antikollisionssysteme in Anwendung bringen

Das KNE lädt am 24. Oktober 2024 zur Abschlussveranstaltung zum FuE-Projekt „Antikollisionssysteme in der Praxis“ nach Berlin ein. Das vom BfN geförderte FuE-Projekt „Wissenstransfer und Anforderungen an technische Vermeidungsmaßnahmen“ stand im Zeichen der rechtlichen Verankerung von Antikollisionssystemen (AKS) als fachlich geeignete kollisionsmindernde Schutzmaßnahme. Ziel war es, die Anwendung der bedarfsgerechten Abschaltung durch Wissenstransfer und Klärung […]
Berlin
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