Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit
Aktualisierte und ergänzte Fassung
Aktualisierte und ergänzte Fassung
Veröffentlicht: Mai 2024 - aktualisierte Fassung
Bearbeitung: Dr. Elke Bruns, Holger Ohlenburg, Maik Pommeranz
Die Publikation geht der Frage nach, welche Investitionsspielräume insbesondere für Antikollisionssysteme innerhalb der im Bundesnaturschutzgesetz formulierten Zumutbarkeitsgrenzen bestehen. Diese Zumutbarkeitsgrenzen variieren in Abhängigkeit davon, ob die Windenergieanlagen an einem Standort mit hoher Ertragsleistung (Zumutbarkeitsschwelle 8 Prozent) oder verminderter Ertragsleistung (Zumutbarkeitsschwelle 6 Prozent) errichtet werden sollen.
Für eine Übergangszeit, nämlich so lange, wie es Standorte außerhalb von bzw. in noch nicht rechtskräftig ausgewiesenen Windenergiegebieten gibt und/oder die Bundesländer die Zielgrößen für die Flächenbereitstellung für Windenergie noch nicht vollständig erfüllt haben, wird es zwei Genehmigungssituationen geben, in denen die Anwendung und Zumutbarkeit zu prüfen ist:
Zunächst werden die neuen Regelungen nach § 45b BNatSchG sowie nach § 6 WindBG erläutert. Anschließend wird auf die Berechnung der Zumutbarkeit von Schutz- und Minderungsmaßnahmen und die dafür wichtigen Stellgrößen eingegangen. Weiterhin befasst sich die Publikation mit den Investitionsspielräumen für Antikollisionssystemen. Dazu werden drei exemplarische Fallbeispiele mit unterschiedlichen hohem Ertragsniveau gebildet. Es werden Berechnungen für maximale Investitionskosten für Schutz- bzw. Minderungsmaßnahmen durchgeführt und damit der jeweils näherungsweise verfügbare Kostenrahmen für Antikollisionssysteme innerhalb und außerhalb von Windenergiegebieten aufgezeigt. Folgend wird auf die Erwägungen zum Einsatz von Antikollisionssystemen unter Zumutbarkeitsbeschränkungen eingegangen und schließlich aufgezeigt, welcher Maßnahmenumfang – alternativ zu Antikollisionssystemen – für weitere Abschaltmaßnahmen zur Verfügung stünde.
Die Publikation (Erstveröffentlichung im Oktober 2023) wurde um ausgewählte Fragen der Teilnehmenden aus einer Begleitveranstaltung im November 2023 erweitert (Teil B). Die Fragen sind thematisch sortiert und werden in dieser Publikation ausführlich beantwortet.
Bei den insgesamt 17 Fragen geht es um Fragestellungen zum Gütefaktor, zur Berechnung der Zumutbarkeit, zu Kosten und Einsatzbereichen von AKS, zu AKS in der Betriebsphase und zu Kombinationsmöglichkeiten von Maßnahmen.
Im Sommer 2022 wurde das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) novelliert, um die Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zu vereinfachen und zu beschleunigen. Wesentlicher Bestandteil der Novellierung ist der neue § 45b BNatSchG mit ergänzenden Gesetzesanlagen, durch den eine Standardisierung der Signifikanzprüfung und die Konkretisierung der Ausnahmeprüfung erfolgen soll. Die neuen Regelungen sehen eine Liste von Schutzmaßnahmen vor, darunter auch Antikollisionssysteme, die ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko wirksam senken können. Gleichzeitig unterliegt der vom Vorhabenträger zu tragende Aufwand für Schutzmaßnahmen nun einer Zumutbarkeitsgrenze. Diese gilt auch im Rahmen des neu eingeführten § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für die Genehmigung von WEA in Windenergiegebieten.
Die Publikation ist im Rahmen des FuE-Projektes „AKS-Praxis“, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz (FKZ 3522 860800), entstanden.
Titelbild: Illustration Tino Herrmann
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Dr. Elke Bruns
Leiterin Fachinformation
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