Berlin, 1. Februar 2024

Länderworkshop zur Anerkennung und zum möglichen Einsatz von Antikollisionssystemen

Am 30. Januar fand der 2. Länderworkshop im Rahmen des "FuE AKS-Praxis" statt. Mit 17 teilnehmenden aus 12 Bundesländern war der Workshop gut besucht. Darüber hinaus nahmen Vertreterinnen und Vertreter des BfN als Forschungsgeber und des BMUV teil.

Thema des Austausches war der Anerkennungsprozess für Antikollisionssysteme (AKS) zur Vermeidung von Vogelkollisionen mit Windenergienanlagen. Im Zentrum des Workshops stand die Frage, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, damit ein AKS als vermeidungswirksam gelten kann. Für ein System konnte der Nachweis der Wirksamkeit zur Vermeidung von Vogelkollisionen bereits erbracht werden. So gilt das System IdentiFlight (IDF) als anerkannt und kann zum Schutz für den Rotmilan und den Seeadler eingesetzt werden. Für weitere Systeme steht eine Anerkennung bevor. Es bleibt zu hoffen, dass bis 2025 weitere Systeme einsetzbar sind.

Das Projektteam des KNE erläuterte, welche „Knackpunkte“ beim Anerkennungsprozess noch zu klären seien – insgesamt handele es sich um einen komplexen Vorgang.  Dieser umfasse nicht nur einen Nachweis der technischen Sicherheit und Zuverlässigkeit,  sondern auch den Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen durch Erprobungen. Ebenfalls Teil des Anerkennungsprozesses seien ein Prüfrahmen für die konkrete standortbezogene Prüfung im Genehmigungsfall sowie Vorgaben für das Betriebsmanagement und die Dokumentation etwaiger Änderungen während der Betriebszeit.

Länder wünschen sich eine Rahmensetzung durch den Bund

Die Diskussionen machten deutlich, dass die Länder eine hohen Handlungsbedarf sehen, die formellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass AKS in der Genehmigungspraxis zukünftig eingesetzt werden können. Sie würden dabei eine Anerkennung nach einheitlichen Kriterien bevorzugen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Länder sprachen sich daher mehrheitlich für eine Rahmensetzung durch den Bund aus. Das ermögliche eine bundesweit einheitliche Anerkennung von Systemen. Es sei klar zu vermeiden, dass ein System in dem einem Bundesland anerkannt sei und in dem anderen nicht. Für die Prüfung auf Vollzugsebene müssten die Länder dann Prüfleitfäden erstellen, die auf die spezifischen naturräumlichen Ausprägungen und ihre Verwaltungsstruktur angepasst seien.

Aus Sicht des Projektteams war der Workshop ein weiterer gelungener Austausch mit Expertinnen und Experten aus den Ländern. Die Teilnehmenden signalisierten ihrerseits Interesse, den Austausch fortzusetzen.

Der Workshop wurde im Rahmen des FuE-Projektes „AKS-Praxis“, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz (FKZ 3522 860800), durchgeführt.

Fachkontakt
Dr. Elke Bruns
Leiterin Fachinformation
+49 30 7673738-20
elke.bruns@naturschutz-energiewende.de

Titelbild: Illustration Tino Herrmann

Weitere Informationen zum Thema

Illustration Rotmilan i Flug vor Windenergieanlage
Ziel des FuE-Vorhabens ist es, die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Antikollisionssystemen (AKS) zu klären, um deren Anwendung in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen.