KNE-Podcast: Wenn der Traktor kommt – Windenergie abschalten?

Berlin, 30. Januar 2024

KNE-Podcast: Wenn der Traktor kommt – Windenergie abschalten?

Wie kann der technische Fortschritt helfen, den Ausbau der Windenergie an Land naturverträglicher zu gestalten?

Beim Ausbau der Windenergie an Land kann es Konflikte mit dem Artenschutz geben. In der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes schreibt der Gesetzgeber Maßnahmen vor, um Vögel zu schützen und das Kollisionsrisiko mit Windenergieanlagen (WEA) zu senken.

Eine dieser Maßnahmen ist die Abschaltung von WEA während Bewirtschaftungsereignissen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, kurz Bewirtschaftungsabschaltungen.

  • Was ist unter Bewirtschaftungsabschaltungen zu verstehen?
  • Wieso sind sie wichtig für den Naturschutz?
  • Und wie sind sie gesetzlich geregelt?

In Folge 33 von Naturschutz und Energiewende ist Dr. Elke Bruns, Leiterin der Abteilung Fachinformationen am KNE und Projektleiterin des FuE-Vorhabens „Antikollisionssysteme in der Praxis“, zu Gast und beantwortet diese und weitere Fragen.

Im Gespräch mit Anke Ortmann erklärt sie auch, wie der technische Fortschritt mit modernen Kamerasystemen diese Maßnahme erleichtern kann. Gibt es Systeme, die Bewirtschaftungsereignisse automatisch erkennen können? Welche Vorteile haben Vogelerkennung und Bewirtschaftungserkennung? Und welche Chance bietet dies für die Betreiber von WEA und den Artenschutz?

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Weitere Informationen zum Thema

FuE-Vorhaben: Antikollisionssysteme in der Praxis

KNE-Publikation: Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit

KNE-Synopse: Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von Windenergieanlagen zum Schutz von tagaktiven Brutvögeln

Der KNE-Podcast

Dialoge – Debatten – Denkanstöße: Der KNE-Podcast beschäftigt sich mit aktuellen Fragen rund um die naturverträgliche Energiewende. Wie können Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermieden werden, wie lassen sich Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort klären, und was alles muss berücksichtigt werden, damit eine Erneuerbaren-Anlage genehmigt werden kann? Zu diesen und vielen weiteren Fragen kommen unterschiedlichste Expertinnen und Experten im Podcast zu Wort.

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Aktualisierung der KNE-Publikation: Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit

Berlin, 29. Januar 2024

Aktualisierung der KNE-Publikation zum Einsatz von AKS unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit

Im novellierten Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) sind neue Regelungen festgelegt, um die Genehmigung von Windenergieanlagen zu beschleunigen. Es enthält auch eine Liste von Schutzmaßnahmen, die ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko wirksam senken können, darunter auch Antikollisionssysteme (AKS) zur Vermeidung von Vogelkollisionen. Gleichzeitig definiert das Gesetz eine Zumutbarkeitsgrenze für den vom Vorhabenträger zu tragenden Aufwand für Schutzmaßnahmen.

Die KNE-Publikation „Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ geht der Frage nach, welche Investitionsspielräume insbesondere für AKS innerhalb der im BNatschG formulierten Zumutbarkeitsgrenzen bestehen.

Die Veröffentlichung zeigt auf, dass wirtschaftliche Erwägungen bei der Maßnahmenauswahl durch die neu eingeführte Zumutbarkeitsschwelle an Bedeutung gewinnen. Damit AKS zukünftig in größerem Umfang zur Anwendung kommen können, müssen sie nicht nur die Vermeidungswirksamkeit nachweisen, sondern auch bestimmte Preisobergrenzen einhalten.

Die Publikation (Erstveröffentlichung im Oktober 2023) wurde um ausgewählte Fragen der Teilnehmenden aus einer Begleitveranstaltung im November 2023 erweitert. Die Fragen sind thematisch sortiert und werden in dieser Publikation ausführlich beantwortet.

Bei den insgesamt 17 Fragen geht es um Fragestellungen zum Gütefaktor, zur Berechnung der Zumutbarkeit, zu Kosten und Einsatzbereichen von AKS, zu AKS in der Betriebsphase und zu Kombinationsmöglichkeiten von Maßnahmen.

Die Publikation ist im Rahmen des FuE-Projektes „AKS-Praxis“, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz (FKZ 3522 860800), entstanden.

Fachkontakt
Dr. Elke Bruns
Leiterin Fachinformation
+49 30 7673738-20
elke.bruns@naturschutz-energiewende.de

Titelbild: Illustration Tino Herrmann

Weitere Informationen zum Thema

Aktuelles aus Bund und Ländern

Berlin, 25. Januar 2024

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 01/24

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bund

Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, die probabilistische Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Brutvögeln bei Windenergieanlagen (WEA) an Land im Jahr 2024 einzuführen. Das geht aus einer Unterrichtung (Drucksache 20/9830) zum entsprechenden Prüfbericht hervor. Die Bundesregierung strebt für den Rotmilan eine Einführung der Methode im Sommer 2024 an. Weitere Brutvogelarten sollen schrittweise folgen. Der Bericht erläutert und bewertet den Angaben zufolge den gesetzlichen Hintergrund und den wissenschaftlichen Kenntnisstand. Er zeigt die Vorteile und den Nutzen der Methode auf und beschreibt die erforderlichen Schritte, die bis zur Einführung gegangen werden müssen. Die noch ausstehenden Arbeitsschritte sind mit einem Zeitplan hinterlegt.

Berlin

In der Sitzung des Berliner Senats am 9. Januar 2024 wurde die Studie „Windenergienutzung in Berlin – Prüfkulisse für den Flächenbeitragswert“ vorgestellt und die Ergebnisse beraten. Gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sind alle Bundesländer dazu verpflichtet, Flächen für die Nutzung von WEA auszuweisen. Für Berlin sowie andere Stadtstaaten gilt dabei die Zielmarke von 0,25 Prozent der Landesfläche (bis zum Jahr 2027) und 0,5 Prozent der Landesfläche (bis zum Jahr 2032). Die nach umfangreichen datenbasierten Untersuchungen im Dezember 2023 vorgelegten und nun im Senat besprochenen Ergebnisse beinhalten theoretisch mögliche Flächen sowohl für große WEA (230 Meter Höhe) als auch Standorte für kleinere Einzelanlagen (150 Meter Höhe). Im nächsten Schritt werden diese theoretischen Flächen einer Detailanalyse und ortsbezogenen Einzelfallbewertungen mit Bezirks- und Senatsverwaltungen unterzogen (PM Senatskanzlei Berlin 01/2024.

Rheinland-Pfalz

Im bereits 2021 ins Leben gerufenen Dialogprozesses zu Windkraft und Artenschutz arbeitet das rheinland-pfälzische Klimaschutzministerium mit den in Rheinland-Pfalz maßgeblichen Energie- und Umweltverbänden zusammen. Im Zuge des Prozesses sollten hinsichtlich des Artenschutzes möglichst konfliktarme Flächen für den Windenergieausbau identifiziert und zugleich ausreichend Raum für geschützte Arten dargestellt werden. Wie Umwelt- und Energieministerin Katrin Eder betonte, sei dies „in guter und konstruktiver Kooperation jetzt geschehen“. Im Rahmen des Prozesses wurde ein Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet, der dann an die Planungsgemeinschaften übermittelt wurde. Ziel ist es, entsprechend den Vorgaben des Bundesgesetzgebers, im ersten Schritt bis Ende 2027 auf mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche die Errichtung von WEA zu ermöglichen und auf mind. 2,2 Prozent bis 2030. Für den Windenergieausbau ergeben sich aus Sicht des Arten- und des Naturschutzrechts konfliktarme Flächen von über 4 Prozent der Landesfläche. Diese Flächen werden in eine umfassende landesweite Flächenpotenzialanalyse des Innenministeriums Eingang finden (PM MKUEM RP 12/2023).

Sachsen

Eine Kleine Anfrage (Landtags-Drucksache 7/14881) und eine Nachfrage (Landtags-Drucksache 7/15179) der Abgeordneten Antonia Mertsching (Die Linke) adressieren die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf Konversionsflächen mit Waldentwicklung. Aus der Antwort des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft auf die Nachfrage geht hervor, dass sich aus der EEG-rechtlichen Zuordnung als Konversionsfläche allein keine bauplanungsrechtliche oder genehmigungsrechtliche Privilegierung ergebe. Bei der Entscheidung über eine Waldinanspruchnahme für PV-FFA seien Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Interessen der Waldbesitzenden sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen. Über die Zulässigkeit der Waldinanspruchnahme könne von der Forstbehörde nur im Einzelfall entschieden werden.

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

Thomas Schoder - Extrakte

Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung

Berlin, 24. Januar 2024

Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung

Extrakte aus der EU 01/24

Die Ende Dezember vom Rat der Europäischen Union beschlossene Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung ist am 10. Januar 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt nun bis zum 30. Juni 2025. Teile der geänderten Verordnung treten allerdings erst ab dem 1. Juli 2024 in Kraft.

Mit der Verordnung, die Ende Juni 2024 ausgelaufen wäre, sollen die Genehmigungsverfahren beim Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden, indem in Vorranggebieten für die Windenergie von den Behörden auf die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verzichtet wird. In der Verordnung enthaltene Maßnahmen wurden durch die Novelle der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in ordentliches europäisches Recht überführt. Fraglich war allerdings, ob die EU-Staaten die Vorgaben aus der RED III rechtzeitig vor dem Auslaufen der Notfall-Verordnung in nationales Recht hätten umsetzen können. Mit der Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung sollen nun bis zur Umsetzung der RED III in Deutschland beschleunigte Genehmigungsverfahren ermöglicht werden.

Extrakte aus der EU

Europarechtliche Regelungen werden zunehmend wichtiger – auch für die naturverträgliche Energiewende in Deutschland. Das KNE beschäftigt sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen vertieft mit der Politik der EU-Institutionen. An dieser Stelle informieren wir regelmäßig über die für die Akteure des Naturschutzes und der Energiewende relevanten Entscheidungen und Prozesse.

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

Illustration: EU-Sterne auf blauem Grund

Aktualisierung der KNE-Publikation zur EU-Notfallverordnung für den beschleunigten Ausbau der EE

Berlin, 23. Januar 2024

Aktualisierung der KNE-Publikation zur EU-Notfallverordnung für den beschleunigten Ausbau der EE

Kurz vor Jahresende 2022 hat die Europäische Union (EU) die „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ (kurz: EU-NotfallVO) für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien erlassen.

Am 11. Januar 2024 ist nun die novellierte EU-NotfallVO in Kraft getreten. Hierbei wurde dasselbe Verfahren durchlaufen. Diese Neuerungen werden zusätzlich in der neuen Version* des Ausgangspunktes aufgezeigt.

Die Kernbestimmungen sind im Wesentlichen gleichgeblieben, wobei es zu gewissen Anpassungen bzgl. Alternativenprüfung und Ausgleichsmaßnahmen gekommen ist. Ferner gibt es eine Verlängerung der Geltungsdauer ausgewählter Vorschriften bis 2025, andere laufen wie geplant Mitte dieses Jahres aus. Darüber hinaus werden Überleitungsvorschriften für die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) angepasst.

Die EU-NotfallVO und ihre Verlängerung stützen sich auf Art. 122 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Hierbei handelt es sich um ein außerordentliches Gesetzgebungsverfahren, um kurzfristig einer herausfordernden Wirtschaftslage angemessene Maßnahmen beschließen zu können. Die ursprüngliche Verordnung gilt für 18 Monate bis Ende Juni 2024. Begründet wird dieses Vorgehen mit der Notwendigkeit, die erneuerbaren Energien rasch auszubauen und damit die Auswirkungen der aktuellen Energiekriese zu mindern sowie sich gegen das Vorgehen Russlands im Hinblick auf die Energieversorgung zu schützen.

Das KNE hat den Entstehungsprozess von Anfang mitverfolgt. Was ist der Anlass und wie gestaltete sich das abgekürzte Gesetzgebungsverfahren zwischen EU-Kommission und Rat der Europäischen Union? Welche rechtliche Wirkung entfaltet die EU-Notfallverordnung innerhalb Deutschlands? Was sind ihre Inhalte und welche Teile haben besondere Relevanz für naturschutzrechtliche Prüfungen?

Die vorliegende Publikation erörtert daher vertieft die Art. 3, 3a und 6 der Verordnung, die im Hinblick auf das Natur- und Artenschutzrecht relevant sind. Diese betreffen die Auswirkungen auf umweltrechtliche Schutzgüterabwägungen sowie die Auswirkungen auf die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Bewertungen im Rahmen des Artenschutzrechts in Gebieten mit beschleunigter Genehmigung.

*Hinweis: Das KNE hatte sich bereits im Januar 2023 in einem Ausgangspunkt mit dem Thema befasst.

Fachkontakt
Peer Michaelis
Rechtsreferent
peer.michaelis@naturschutz-energiewende.de

Titelbild – Foto: © keremek – adobe.stock.com

Was lässt sich aus großangelegten Forschungsvorhaben für die Naturschutzpraxis ableiten?

Berlin, 23. Januar 2023

KNE-Lesetipp

Was lässt sich aus großangelegten Forschungsvorhaben für die Naturschutzpraxis ableiten?

Quelle: Treffler, j., Tobisch, C., Moning, C. und Ewald, J.: LANDKLIF-Verbundprojekt – Biodiversität und Klimawandel. Was lässt sich aus großangelegten Forschungsvorhaben für die Naturschutzpraxis ableiten?

Erstmals wurde für Bayern eine differenzierte Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen Klimawandel und Landnutzungsänderungen und deren kombinierte Einflüsse auf Arten, Lebensgemeinschaften und Ökosysteme vorgenommen.  Um die Ursachen des Insektensterbens besser zu verstehen, wurden im LandKlif-Verbundprojekt in einer bayernweiten Feldstudie elf Teilforschungsprojekte zwischen 2018 und 2023 durchgeführt. Die Ergebnisse geben Hinweise zur Verbesserung der Naturschutzpraxis im Bereich Insektenschutz. Ein Beispiel ist die Schaffung lichter Wälder mit Waldwiesenlichtungen, die als Refugien für bedrohte Insektenarten der intensiv genutzten Offenlandschaften dienen können.

Hintergrund

Die wesentlichen Treiber des Insektensterbens sind weiterhin Teil wissenschaftlicher Debatten. Als großräumige Ursachen kommen sowohl Klimaänderungen als auch Landnutzungsänderung in Frage, die untereinander in Wechselwirkung stehen. Die lokalen Auswirkungen werden durch die Landnutzungsintensität verstärkt. Eine Gewichtung dieser Einflussfaktoren auf die Insektenbiomasse und -diversität ist weiterhin Thema wissenschaftlicher Publikationen und wird aktuell kontrovers diskutiert (siehe Müller et al. (2023). Im LandKlif –Verbundprojekt Bayern wurde zu diesem Thema geforscht und die Biodiversität und Multifunktionalität der Lebensräume entlang eines Landnutzungs- und Klimagradienten in Bayern ermittelt.

LandKlif- Verbundprojekt Bayern

In dem Verbundprojekt LandKlif greifen die Forschenden verschiedene Fragen auf.  Wie prägen Klima und Landnutzung die Artenvielfalt, Lebensgemeinschaften und Ökosystemdienstleistungen? Welchen Beitrag kann die biologische Vielfalt auf verschiedene Ebenen zur Klimaresilienz von Ökosystemen leisten?  Welche Maßnahmen könnten auf lokaler bis regionaler Ebene Bayerns Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen im Kontext des Klimawandels fördern?

Sie gehen davon aus, dass sich Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt zur Förderung der Klimaresilienz und zur Sicherung der biologischen Vielfalt zu langfristigen Pflichtaufgaben für bayrische Kommunen entwickeln werden. In ihrem Artikel fassen die Autoren und die Autorin das Versuchsdesign und die für die Naturschutzpraxis relevanten Studienergebnisse zusammen. Es werden die Anknüpfungspunkte für die Naturschutzpraxis der Waldlebensräume, der intensiv und extensiv genutzte Lebensräume im Offenland und des urbanen Raums betrachtet.

Einordnung

Die Studie zeigt die Notwendigkeit auf, zum Schutz der Biodiversität Landnutzungsmuster und Klimafaktoren gemeinsam zu betrachten. Dabei sollen die im Projekt ermittelten Biotopzeigerarten die Beurteilung der Habitatqualität für Insektengruppen erleichtern. Agrarumweltmaßnahmen sollten flexibel, praktikabel und rentabel gestaltet werden und finanzielle Sicherheit bieten, indem bisherige Förderansätze um erfolgsbasierte Agrarumweltmaßnahmen ergänzt werden. Eine angepasste Bewirtschaftung sowie eine naturnahe Gestaltung urbaner Grünflächen können in Verbindung mit besserer (administrativer) Zusammenarbeit einen entscheidenden Beitrag zum Biodiversitäts- und Klimaschutz leisten.

Quelle: Treffler, j., Tobisch, C., Moning, C. und Ewald, J. (2024): LANDKLIF-Verbundprojekt – Biodiversität und Klimawandel. Was lässt sich aus großangelegten Forschungsvorhaben für die Naturschutzpraxis ableiten? ANLIEGEN NATUR 46(1), 12 S.

 

Schmalbiene-auf-Wiesenschaumkraut
Insektenbiodiversität: Eine Schmalbiene (Lasioglossum sp.) auf einem Wiesenschaumkraut (Cardamine pratensis). Von den 88 im DACH-Raum vorkommenden Arten der Schmalbienen sind viele Arten sehr selten und nur mit Stereomikroskop unterscheidbar. Quelle: Canva