KNE-Podcast: Was kommt nach der Photovoltaik?

Berlin, 31. Oktober 2023

KNE-Podcast: Was kommt nach der Photovoltaik?

Im Zuge der Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien braucht es ausreichend Flächen zum Bau großer Solarpark, insbesondere im ländlichen Raum. Ein Großteil dieser Flächen wird aus der Landwirtschaft kommen müssen. Indem Landwirtinnen und Landwirte Flächen für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) zur Verfügung stellen, können sie nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten, sie erschließen sich auch eine profitable Einkommensquelle. Das wirft die Frage auf, was mit den Flächen nach Beendigung der PV-Nutzung passiert.

Bei der sogenannten „Folgenutzungs-Frage“ geht es also darum, ob eine Landwirtschaftsfläche, die zeitlich befristet der PV-Nutzung zur Verfügung stand, anschließend wieder landwirtschaftlich genutzt werden kann oder, ob dies aus bestimmten rechtlichen Gründen verwehrt bleibt und die Fläche der Landwirtschaft für immer entzogen bleibt.

In dieser Folge Naturschutz und Energiewende spricht Moderator Dr. Torsten Raynal-Ehrke mit Peer Michaelis, Rechtsreferent am KNE und Autor einer Publikation zu diesem Thema.

Im Gespräch werden unter anderem folgende Fragen erörtert: Unter welchen Voraussetzungen kann PV auf Ackerland realisiert werden? Wie kann möglichen Problemen bei Wiederaufnahme der Landwirtschaft vorgebeugt werden? Und was passiert, wenn sich während der PV-Nutzung neue Arten ansiedeln?

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Der KNE-Podcast

Dialoge – Debatten – Denkanstöße: Der KNE-Podcast beschäftigt sich mit aktuellen Fragen rund um die naturverträgliche Energiewende. Wie können Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermieden werden, wie lassen sich Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort klären, und was alles muss berücksichtigt werden, damit eine Erneuerbaren-Anlage genehmigt werden kann? Zu diesen und vielen weiteren Fragen kommen unterschiedlichste Expertinnen und Experten im Podcast zu Wort.

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Neue KNE-Publikation: Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit

Berlin, 26. Oktober 2023

Neue KNE-Publikation: Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit

Im novellierten Bundesnaturschutzgesetz sind neue Regelungen festgelegt, um die Genehmigung von Windenergieanlagen zu beschleunigen. Es enthält auch eine Liste von Schutzmaßnahmen, die ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko wirksam senken können, darunter auch Antikollisionssysteme (AKS) zur Vermeidung von Vogelkollisionen. Gleichzeitig definiert das Gesetz eine Zumutbarkeitsgrenze für den vom Vorhabenträger zu tragenden Aufwand für Schutzmaßnahmen.

Die neue KNE-Publikation „Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ geht daher der Frage nach, welche Investitionsspielräume insbesondere für Antikollisionssysteme innerhalb der im Bundesnaturschutzgesetz formulierten Zumutbarkeitsgrenzen bestehen.

Diese Zumutbarkeitsgrenzen variieren in Abhängigkeit davon, ob die Windenergieanlagen an einem Standort mit hoher Ertragsleistung (Zumutbarkeitsschwelle 8 Prozent) oder verminderter Ertragsleistung (Zumutbarkeitsschwelle 6 Prozent) errichtet werden sollen.

Die exemplarisch mit unterschiedlichen Leistungsparametern durchgeführten Berechnungen zeigen, dass die zumutbaren Investitionskosten für AKS insbesondere bei geringer Ertrags- bzw. Standortgüte begrenzt sind. Sofern an diesen Standorten andere, weniger kostenintensive Schutzmaßnahmen zur Kollisionsrisikominderung in Betracht kommen, könnten diese aus Betreibersicht vorzugswürdig sein.

Zu beachten ist, dass im Detail Unterschiede bei der Bemessung zumutbarer investiver Kosten bestehen, je nachdem, ob die Windenergieanlagen innerhalb oder außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete stehen. Für beide Anwendungsfälle werden die Rahmenbedingungen dargestellt.

Die Veröffentlichung zeigt auf, dass wirtschaftliche Erwägungen bei der Maßnahmenauswahl durch die neu eingeführte Zumutbarkeitsschwelle an Bedeutung gewinnen. Damit AKS zukünftig in größerem Umfang zur Anwendung kommen können, müssen sie nicht nur die Vermeidungswirksamkeit nachweisen, sondern auch bestimmte Preisobergrenzen einhalten.

Die Publikation ist im Rahmen des FuE-Projektes „AKS-Praxis“, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz (FKZ 3522 860800), entstanden.

Fachkontakt
Dr. Elke Bruns
Leiterin Fachinformation
+49 30 7673738-20
elke.bruns@naturschutz-energiewende.de

Titelbild: Illustration Tino Herrmann

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EU-Kommission verkündet Wind-Aktionsplan

Berlin, 25. Oktober 2023

EU-Kommission verkündet Wind-Aktionsplan

Extrakte aus der EU 10/23

Die kürzlich auf EU-Ebene vereinbarte Zielvorgabe für den Windenergieausbau sieht vor, dass die installierte Kapazität von 204 Gigawatt im Jahr 2022 auf über 500 Gigawatt im Jahr 2030 anwachsen soll. Laut EU-Kommission steht der Windenergiesektor im Hinblick auf seinen künftigen Wachstumspfad vor einzigartigen Herausforderungen. Daher wurde nun der von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigte europäische Aktionsplan für Windkraft vorgestellt. Dieser soll gewährleisten, dass die Energiewende und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie Hand in Hand gehen.

Der Aktionsplan enthält Sofortmaßnahmen, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Industrie gemeinsam ergriffen werden müssen und baut auf bestehenden Strategien und Rechtsvorschriften auf. Unter anderem wird darin angekündigt, eine Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung zu prüfen, um bis zur Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtline (RED III) durch die Mitgliedstaaten weiterhin beschleunigte Genehmigungsverfahren zu ermöglichen. Darüber hinaus soll der Ausbau durch bessere Berechenbarkeit und schnellere Genehmigungsverfahren weiter beschleunigt werden. Die Kommission leitet gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Initiative „Accele-RES“ ein, die eine rasche Umsetzung der überarbeiteten EU-Vorschriften für erneuerbare Energie gewährleisten und dabei den Schwerpunkt stärker auf die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren und die technische Unterstützung der Mitgliedstaaten legen soll (PM Europäische Kommission 10/2023).

Extrakte aus der EU

Europarechtliche Regelungen werden zunehmend wichtiger – auch  für die naturverträgliche Energiewende in Deutschland. Das KNE beschäftigt sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen vertieft mit der Politik der EU-Institutionen. An dieser Stelle informieren wir regelmäßig über die für die Akteure des Naturschutzes und der Energiewende relevanten Entscheidungen und Prozesse.

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

Illustration: EU-Sterne auf blauem Grund

Aktuelles aus den Ländern

Berlin, 24. Oktober 2023

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 10/23

Aktuelles aus den Ländern

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist in der vergangenen Woche eine neue Rechtsverordnung zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern für den Teilbereich Windenergie in Kraft getreten. Mit der Fortschreibung werden insbesondere die Festlegungen zu einer neuen Eignungsgebietskulisse einschließlich ihrer Begründung ergänzt. Hierbei gehe es konkret um die Festlegung von 49 Windeignungsge-bieten mit einer Gesamtfläche von rund 5252 Hektar. Diese Fläche entspreche ungefähr 0,76 Prozent der Gesamtfläche der Planungsregion. Die Gebietskulisse Windenergie, die vom Planungsverband Vorpommern beschlossen und von der Landesregierung zur Verbindlichkeit gebracht wurde, sei das Ergebnis eines Planungsprozesses mit insgesamt fünf Beteiligungsrunden der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit. Die Erarbeitung der Gebietskulisse Windenergie nach neuem Recht, die bis 2027 beziehungsweise 2032 vorliegen müsse, sei bereits angelaufen. Die Kulisse müsse aufgrund des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) des Bundes bis 2027 mindestens 1,4 Prozent und bis 2032 mindestens 2,1 Prozent der Regionsfläche betragen (PM Landesregierung MV 10/2023).

Niedersachsen

Das Landeskabinett Niedersachsen hat am 17. Oktober beschlossen, den Entwurfs des „Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“, kurz Windenergiebeschleunigungsgesetz, in den Landtag einzubringen. Das Gesetz soll insbesondere zum Windenergieausbau beitragen und besteht aus drei Teilen. Neben der Festlegung regionaler Flächenziele für die Windenergie soll auch eine Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes erfolgen. Außerdem sollen umfangreiche Reformen der Beteiligung von Kommunen und Bürgerinnen und Bürger am Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglicht werden (PM Niedersächsische Staatskanzlei 10/2023). Des Weiteren wurden in Niedersachsen vor kurzem Hinweise für einen naturverträglichen Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Die naturschutzfachliche Arbeitshilfe wurde gemeinsam vom Niedersächsischen Landkreistag und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) entwickelt. Anlass dafür sei der sich abzeichnende erhebliche Ausbau von Photovoltaikanlagen in der Fläche gewesen, der nach Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung naturverträglich erfolgen solle. Zur Erarbeitung haben Fachleute aus Verbänden, Kommunen und Wissenschaft beigetragen (PM NLWKN 10/2023).

Rheinland-Pfalz

Im Zuge einer Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Gies (CDU) wird die ökologische Wertigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) thematisiert. In ihrer Antwort (Landtags-Drucksache 18/7277) weist die Landesregierung Rheinland-Pfalz darauf hin, dass die Anlagen selbst keine ökologische Wertigkeit besitzen. Allerdings könne die Fläche, auf der eine PV-FFA errichtet werde, Funktionen für den Naturhaushalt übernehmen. Die ökologische Wertigkeit dieser Flächen sei dabei abhängig von den naturräumlichen Gegebenheiten und der bisherigen Nutzung bzw. Ausprägung der Fläche sowie von der Intensität der technischen Überprägung (z. B. Modulreihenabstände, Höhe der Aufständerung, Flächen ohne Überstellung mit Anlagen) und der künftigen Nutzungsintensität der Flächen. Darüber hinaus wird die Landesregierung gefragt, ob PV-FFA auf naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen errichtet werden dürfen. Dies sei laut der Landesregierung dem Grunde nach möglich. Vor Inanspruchnahme einer solchen Fläche bedürfe es einer vorherigen Bewertung nach der Eingriffsregelung. Da die Ausgleichsfläche bereits einen anderen Eingriff als den der Errichtung der PV-FFA kompensiere, seien sowohl die PV-FFA und deren Kompensationserfordernis als auch das ursprüngliche Kompensationsbedürfnis in Ansatz für das Gesamtkompensationserfordernis zu bringen.

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

Thomas Schoder - Extrakte

Schwerpunkträume als methodischer Ansatz zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei der Windenergie auf Planungsebene

Berlin, 23. Oktober 2023

KNE-Lesetipp

Schwerpunkträume als methodischer Ansatz zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei der Windenergie auf Planungsebene

Geißler et al. (2023): Schwerpunkträume zum Artenschutz in der Windenergieplanung – Methodische Ansätze zur planerischen Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung.

Die Länder sind durch die gesetzlichen Vorgaben des Bundes verpflichtet, durch die Ausweisung eines individuellen Anteils der Landesfläche für die Windenergie ihren Beitrag zur Erreichung des durchschnittlichen „Zwei-Prozent-Flächenziels“ auf Bundesebene zu leisten. Um den Artenschutz bereits auf der planerischen Ebene berücksichtigen und damit zugleich Konflikte auf der nachfolgenden Genehmigungsebene minimieren zu können, sind sogenannte Schwerpunkträume ein möglicher Ansatz. In einem DBU-geförderten Forschungsprojekt wurde eine Methodik entwickelt und getestet, um anhand von sogenannten Habitatmodellierungen besonders geeignete Bruthabitate für ausgewählte kollisionsgefährdete Vogelarten zu ermitteln und darüber „Schwerpunkträume“ zu identifizierten.

Die Autorinnen und Autoren geben in ihrem Abschlussbericht zunächst den Stand der Forschung und Praxis zu bestehenden Ansätzen von Schwerpunkträumen wieder. Daraus leiten sie ab, dass der Ansatz der Habitatmodellierung zum einen dafür geeignet ist, die besten Habitate flächendeckend zu identifizieren, insbesondere für Arten, deren Verbreitung eine hohe Abhängigkeit von den Habitateigenschaften hat. Zum anderen können über die flächendeckende Einstufung der Habitat-Eignung Bereiche identifiziert werden, die sich besonders gut für Artenhilfsmaßnahmen eignen.

Für eine Habitatmodellierung sind allerdings neben den Satellitendaten für die Habitat-Identifizierung zumindest für Teilbereiche des Planungsraums auch möglichst gute Kenntnisse von Brutplätzen für die Modellierung erforderlich.

Im Rahmen des Projektes wurde ein Modellierungsansatz anhand von Copernicus-Satellitendaten und vorhandenen Vorkommensdaten aus Baden-Württemberg (für Rotmilan und Schwarzmilan) sowie Brandenburg (für Rotmilan und Fischadler) entwickelt und getestet. Sowohl die Vorgehensweise als auch die Ergebnisse sind in der Veröffentlichung gut nachvollziehbar dargestellt, die Ergebnisse werden zudem umfassend diskutiert.

Ein weiteres Kapitel widmet sich einer ergänzenden „multikriteriellen Szenarienanalyse“, mit der Flächenkonkurrenzen transparent dargestellt werden können und die somit eine Ent­scheidungshilfe bei der Flächenausweisung auf Landes- bzw. regionaler Ebene bieten können.

Anschließend werden die Schwerpunkträume vor dem bisherigen rechtlichen Hintergrund und nach der neuen Rechtslage eingeordnet.

Fazit und Schlussfolgerungen sind mittels Kernbotschaften als Überschriften gut strukturiert und verdeutlichen nachvollziehbar, dass Schwerpunkträume

  • einen fachlich gut realisierba­ren Beitrag zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Be­lange auf der Ebene der Flächenausweisung leisten können,
  • dass eine Identifizierung von Schwerpunkträumen über den Ansatz der Habitatmodellierung für zahlreiche Arten Vorteile bietet und
  • dass diese zur Abbildung regionalspezifischer Besonderheiten der Habitatpräferenzen auf Landesebene bzw. regionaler Ebene vorgenommen werden sollten.

Quelle: Geißler, G., Jiricka, A., Köppel, J., Rasmussen, A., Krieger, N., Weber, J., Reichenbach, M., Steinkamp, T., Sudhaus, D., Baur, K. (2023): Schwerpunkträume zum Artenschutz in der Windenergieplanung – Methodische Ansätze zur planerischen Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung. Abschlussbericht. 108 S.

Rotmilan im Flug - Foto: © Mark Hunter - adobe.stock.com
Rotmilan im Flug - Foto: © Mark Hunter - adobe.stock.com

Solarparks naturverträglich gestalten – wie geht das?

Berlin, 17. Oktober 2023

Solarparks naturverträglich gestalten – wie geht das?

Online-Veranstaltung des KNE für interessierte Einsteigerinnen und Einsteiger

Deutschland ist dabei, den Ausbau erneuerbarer Energien massiv zu beschleunigen. An immer mehr Orten steht auch der Bau von Solarparks auf der Tagesordnung. Viele Praxisakteure fragen sich: Wie lässt sich dieser Zubau möglichst naturverträglich gestalten? Was gilt es, bei der Planung von naturverträglicher Photovoltaik zu beachten?

Das KNE lud am 12. Oktober zu diesem Thema zu einer Online-Veranstaltung ein, der gut 300 Interessierte aus lokalen Naturschutzverbänden, Unteren Naturschutzbehörden, Unternehmen der Solarbranche und weiteren Bereichen folgten. Die Veranstaltung gab für Einsteigerinnen und Einsteiger leicht verständliche Hinweise zur naturverträglichen Standortwahl und zeigte Maßnahmen auf, mit denen innerhalb eines Solarparks negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft vermieden werden können. Darüber hinaus wurden Einblicke in die aktuell geltenden – vor allem baurechtlichen – Rahmenbedingungen für Planung und Genehmigung gegeben.

Zentral waren zwei Vorträge von Dr. Julia Wiehe (KNE-Referentin für naturverträgliche Solareinergie und Peer Michaelis (KNE-Rechtsreferent) zur naturverträgliche Gestaltung von Solarparks und zu rechtlichen Hinweisen für deren Planung und Gestaltung. Im Anschluss gab es Zeit für Rückfragen und es wurden Erfahrungen und Eindrücke aus der Praxis geteilt, zu denen die Teilnehmenden vorab befragt waren. Gute Erfahrungen werden vor Ort demnach vor allem dann gemacht, wenn alle Beteiligten frühzeitig miteinander kommunizieren. Herausforderungen werden von den Teilnehmenden insbesondere im Spannungsverhältnis zwischen Naturverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit, in der Flächenfindung, dem Umgang mit Flächenkonkurrenzen und der Bewertung von Eingriff und Ausgleich gesehen.

Hilfreich fänden die teilnehmenden Einsteigerinnen und Einsteiger rechtlichen Rückenwind mit konkreten Vorgaben und Kriterien, praktikable Handreichungen und Checklisten. Hier bieten verschiedene Publikationen des KNE (siehe unten) schon erste Orientierungspunkte.

Das KNE hat den Teilnehmenden mit dieser Veranstaltung einen ersten Einblick verschafft. Das große Interesse und die zahlreichen Antworten in der Vorabumfrage haben gezeigt, dass die Bereitschaft groß ist, an der naturverträglichen Gestaltung von Solarparks mitzuwirken, aber Akteure vor Ort noch Unterstützung bei der konkreten Umsetzung gebrauchen können.

Diese Thematik greift auch das neue FuE-Projekt „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (kurz: SuN-divers) auf. Mit verschiedenen KNE-Angeboten (Online-Veranstaltung, Werkstattgespräche, Exkursionen) soll erreicht werden, das Naturschutzbelange bei Planung und Bau von Solarparks auf kommunaler Ebene stärker als bisher Berücksichtigung finden. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

 

Fachkontakte
Dr. Julia Wiehe
Referentin naturverträgliche Solarenergie
+49 30 7673738-26
julia.wiehe@naturschutz-energiewende.de

Peer Michaelis
Rechtsreferent
+49 30 7673738-25
peer.michaelis@naturschutz-energiewende.de

Foto: Natalie Arnold