KNE-Podcast: Wie ist die Datenlage – zur Ausweisung von Windenergiegebieten?

Berlin, 29. Februar 2024

KNE-Podcast: Wie ist die Datenlage – zur Ausweisung von Windenergiegebieten?

Daten und die Datenverfügbarkeit bilden eine wichtige Grundlage für den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Festlegung und Evaluation von Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen für geschützte Arten sollte optimalerweise auf Basis gesicherter Daten über das Vorhandensein und die konkrete Situation der lokalen Population dieser Art erfolgen.

Auch die Ausweisung von Windenergiegebieten soll auf Grundlage vorhandener Daten erfolgen. Zugleich hat der Gesetzgeber aber Vorhabenträger davon entbunden, für das Genehmigungsverfahren innerhalb von Windenergiegebieten selbst Daten erheben zu müssen.

Das erhöht die Anforderungen an Sammlung und Aufbereitung von Daten und an deren Umfang und Qualität.

  • Welche Daten liegen uns vor?
  • Wie aktuell sind sie?
  • Wer darf sie nutzen, und wer nicht?

Diese Fragen und mehr beantwortet Kathrin Schwarz, Referentin Biodiversität am KNE, in Folge 34 von Naturschutz und Energiewende.

Im Gespräch mit Dr. Torsten Raynal-Ehrke erklärt sie auch, welche Änderungen sich durch die Umsetzung der EU-Notfallverordnung ergeben und wie Künstliche Intelligenz dieses Thema in der Zukunft beeinflussen wird. Was passiert eigentlich, wenn es Datenlücken gibt? Und welche Rollen spielen Behörden und Ehrenamtliche?

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Weitere Informationen zum Thema

Übersicht: Handreichungen der Länder zu Arten- und Naturschutz und Windenergie an Land

Einführung: Individuen- und Populationsschutz beim Ausbau der Windenergie an Land

Der KNE-Podcast

Dialoge – Debatten – Denkanstöße: Der KNE-Podcast beschäftigt sich mit aktuellen Fragen rund um die naturverträgliche Energiewende. Wie können Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermieden werden, wie lassen sich Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort klären, und was alles muss berücksichtigt werden, damit eine Erneuerbaren-Anlage genehmigt werden kann? Zu diesen und vielen weiteren Fragen kommen unterschiedlichste Expertinnen und Experten im Podcast zu Wort.

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Aktuelles aus Bund, Ländern und Forschung

Berlin, 23. Februar 2024

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 02/24

Aktuelles aus Bund, Ländern und Forschung

Bund

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag fragte im Zuge der Kleinen Anfrage (Drucksache 20/10098) „Naturschutzrechtlicher Ausgleich beim Ausbau der erneuerbaren Energien“, ob die Bundesregierung davon ausgehe, dass es durch einen ökologisch hochwertigen Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen zu einer Aufwertung der Fläche kommen kann. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine Aufwertung auf den Betriebsflächen grundsätzlich möglich sei, es jedoch auf den Einzelfall ankomme. Dabei sei zu beachten, dass viele Faktoren aus den Bereichen Standortwahl, Bau und Ausgestaltung der Anlage sowie der Betrieb der Anlage berücksichtigt werden müssen, damit eine ökologische Aufwertung erfolgreich ist. Die konkreten Auswirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf Arten, Habitate, Naturgüter, Bodenfunktionen und die Landschaft vor Ort hängen maßgeblich von der Vornutzung und dem ökologischen Ausgangszustand der Fläche sowie der baulichen Ausführung der Anlage ab. So könne aus der extensiven Nutzung bzw. Pflege eines vorher intensiv landwirtschaftlich bewirtschafteten Standortes eine ökologische Aufwertung resultieren. Die Antwort auf die Kleine Anfrage enthält zudem noch weitere Informationen, beispielsweise zur Anerkennung wiedervernässter Moorflächen als Ausgleichsflächen (Frage 8), zum Genehmigungsgeschehen infolge der EU-Notfall-Verordnung (Frage 9 und 10) und zum geplanten Natur-Flächen-Gesetz (Frage 17).

Baden-Württemberg

Aus Sicht des Ministeriums für Umwelt Klima und Energiewirtschaft (Drucksache 17/5913) können PV-FFA auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden bei gleichzeitiger Wiedervernässung eine Alternative für die entwässerungsbasierte Bewirtschaftung darstellen und seien daher grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings gebe es bei dieser Art der PV-FFA-Nutzung zahlreiche Herausforderungen und wenige Erfahrungswerte. Offene Fragen, beispielswiese hinsichtlich Synergien, die durch eine verminderte Verdunstung durch den Schutz der Module auftreten können, seien noch zu klären. Planungen zur Errichtung von PV-FFA auf bereits wiedervernässten naturschutzfachlich hochwertigen Moorflächen werden als besonders voraussetzungsvoll und herausfordernd erachtet. Wiedervernässte Moorflächen in Baden-Württemberg seien derzeit in der Regel das Ergebnis von naturschutzfachlich motivierten Projekten und Maßnahmen mit dem Ziel des Erhalts und einer bestmöglichen Wiederherstellung des Moorkörpers. Die Errichtung einer PV-FFA könne die Möglichkeit einschränken, die projektspezifischen Ziele zu erreichen. Zudem bestehen für mögliche Planungen in naturschutzfachlich hochwertigen Gebieten und auf weitgehend naturnahen Moorstandorten umfangreiche naturschutzrechtliche Anforderungen, die häufig nicht oder nur in langwierigen Verfahren und mit großem Aufwand erfüllt werden können. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in der KNE-Publikation „Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden“.

Fachagentur Windenergie an Land

Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) hat die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage zur Akzeptanz der Nutzung und des Ausbaus der Windenergie an Land in Deutschland veröffentlicht. Die Nutzung und der Ausbau der Windenergie an Land werden demnach von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen. In der aktuellen Befragung bewerten 81 Prozent der Befragten die Nutzung und den Ausbau der Windenergie an Land im Rahmen der Energiewende als „wichtig“ oder „sehr wichtig“. Erstmalig wurden von der FA Wind die Meinungsbilder von Befragten in Städten und auf dem Land verglichen. Die Gegenüberstellung zeigt: Die Unterschiede sind wesentlich geringer als dies oft angenommen wird. Zwar äußern die Menschen in ländlichen Räumen deutlich häufiger, dass sie zumindest große Bedenken hätten, falls erstmalig Windenergieanlagen in ihrem direkten Wohnumfeld errichtet würden (39 %, in Städten 27 %). Gleichzeitig zeigt die Befragung aber auch, dass eine deutliche Mehrheit der Menschen auf dem Land mit den jeweils vor Ort installierten Windenergieanlagen einverstanden ist (82 %). In Städten sind dies 78 Prozent.

 

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

Thomas Schoder - Extrakte

Richtigstellung zur Meldung der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe vom 16. Feb. 2024

Berlin, 24. Februar 2024

Richtigstellung zur Meldung der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe vom 16. Feb. 2024

Die BVB/Freie Wähler Gruppe im Landtag Brandenburg hat am 16. Februar 2024 auf ihrer Internetseite eine Meldung unter dem Titel „Traurige Neuigkeiten: Das Windkraft-Vogelschreddern geht dank geändertem Bundesnaturschutzgesetz weiter! veröffentlicht“

Zu dieser Meldung stellt das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) einen Sachverhalt richtig:

Die BVB/Freie Wähler-Gruppe schreibt in ihrer Meldung: „Die Anzahl, der als kollisionsgefährdet geltenden Brutvogelarten wurde von 35 auf nur noch 10 Arten reduziert.“

Richtigstellung:

Im Jahr 2015 wurden in einer Veröffentlichung der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (das sind die Fachbehörden der Länder für den ornithologischen Artenschutz) bundesweit 27 Arten als kollisionsgefährdet eingestuft.

Im Jahr 2022 legte der Bundesgesetzgeber im novellierten Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine abschließende Liste (Anlage 1 zum § 45b Absatz 1 bis 5) mit 15 kollisionsgefährdeten Brutvogelarten fest. Im Rahmenpapier der Verhandlungen von Bund und Ländern über diese Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten war zunächst eine Liste mit 12 Arten vorgeschlagen worden. Im Ergebnis der fachlichen Beratungen wurden drei Arten mehr in die Liste aufgenommen.

Wichtig ist: Dass bestimmte Arten seit 2022 nicht mehr als kollisionsgefährdet gelistet sind, ist das Ergebnis fachlicher Beratungen. Daraus kann nicht abgeleitet werden, dass nun mehr Tötungen dieser Arten stattfinden. Zumal in Brandenburg einige der gestrichenen Arten wie Auerhuhn, Birkhuhn, Haselhuhn, Alpenschneehuhn und Waldschnepfe auch gar nicht vorkommen.

Die, auf der BVB/FREIE WÄHLER-Meldung beigefügten Illustration abgebildeten Möwen dagegen gehören weder in Brandenburg noch anderswo zu den kollisionsgefährdeten Vogelarten.

Zum KNE

Zu den Aufgaben des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) gehört es, strittige Debatten auf Grundlage aktueller fachwissenschaftlicher Erkenntnisse zu versachlichen. Wir stellen den Akteuren der naturverträglichen Energiewende aktuelle Wissensstände in verschiedenen Formaten zur Verfügung.

Windenergieanlage und Landschaft, Foto: © raland - stock.adobe.com
Foto: © raland - stock.adobe.com

Solarparks als Lebensräume für Insekten der Agrarlandschaft (Minnesota, USA)

Berlin, 22. Februar 2024

KNE-Lesetipp

Solarparks als Lebensräume für Insekten der Agrarlandschaft (Minnesota, USA)

Walston et al. (2024): If you build it, will they come? Insect community responses to habitat establishment at solar energy facilities in Minnesota, USA

Eine fünfjährige Feldstudie in Minnesota (USA) zeigt, dass neu eingesäte Gräser und Kräuter in Solarparks zu einem starken Anstieg der Insektenbiodiversität geführt haben. Dies wirkte sich auch auf angrenzende Ackerflächen aus: durch den Zuwachs der Insektengemeinschaften erhöhte sich dort die Bestäuberleistung. Diese positiven Entwicklungen passieren aber nicht von allein. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass standortgerechte Saatgutmischungen verwendet werden und zudem angepasste Pflegemaßnahmen umgesetzt werden.

Hintergrund und Forschungsansatz

Der weltweit zu beobachtende Rückgang der Insektenpopulationen hat neben dem Biodiversitätsverlust auch Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion, da Bestäubungsleistung und natürliche Schädlingsbekämpfung verloren gehen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien führt zu veränderten Landnutzungen, die sich zusätzlich auf die Ökosystemleistungen auswirken werden.

Vor diesem Hintergrund wurde in Minnesota (USA) im Rahmen einer umfangreichen Feldstudie die Entwicklung von Blütenpflanzen und Insektengemeinschaften in neu angelegten Lebensräumen in Solarparks untersucht. Darüber hinaus wurde ermittelt, ob und wie sich diese Habitate auf die Bestäubungsleistung auf nahegelegenen Ackerflächen auswirken („Spillover“-Effekt). Walston et al. dokumentierten in den Jahren 2018 bis 2022 Beobachtungen zu den Insektengruppen Bienen und Wespen, Fliegen, Käfer, Nachtfalter und Schmetterlinge. Daneben wurden blühende Pflanzenarten erfasst.

Die beiden untersuchten Solarparks wurden im Jahr 2017 errichtet. Der Vegetationsbestand unter den Modulen wurde neu begründet, da die Flächen zuvor intensiv landwirtschaftlich genutzt worden waren. Beide Standorte wurden mit Glyphosat-Herbiziden vorbehandelt, um das Wachstum invasiver, nichtheimischer Arten zu verhindern. Es folgte eine zweimalige Einsaat einheimischer Gräser und Kräuter. Das Vegetationsmanagement umfasste saisonale Mahd und punktuelle Herbizidanwendungen.

Zahl der Bestäuberinsekten und Nützlinge verdreifachte sich

An beiden Solarstandorten wurden insgesamt 10.943 Nützlinge aus vier Ordnungen nachgewiesen. Die größten Insektengruppen waren Käfer (35,1 %), Schwebfliegen/Syrphiden (19,5 %) und Nachtfalter (17,2 %). Im Laufe der fünf Jahre wurden deutliche zeitliche Verschiebungen in der Insektengemeinschaft beobachtet.

Die Auswertungen belegen eine relativ schnelle Reaktion der Insektengemeinschaft auf die Wiederherstellung von Grünland. Am Ende des fünfjährigen Untersuchungszeitraums wurde eine durchschnittliche Zunahme der Artenzahl von Blütenpflanzen um das Siebenfache festgestellt. Die Zahl der Bestäuberinsekten und Nützlinge verdreifachte sich. Die Vielfalt der Insektengruppen nahm um durchschnittlich 13 Prozent pro Jahr zu. Walston et al. stellen heraus, dass die Abundanz einheimischer Bienen im Laufe der Studie um das Zwanzigfache – und damit am deutlichsten – zunahm.

Die Solarpark-Habitate hatten darüber hinaus positive Wirkungen auf den Bienenbesuch in den nahe gelegenen Sojabohnenfeldern. In benachbarten Transekten wurden ähnlich hohe Werte ermittelt, wie auf Sojabohnenfeldern im Umfeld von geschützten Grünlandflächen.

Damit kommt die Forschungsgruppe zu dem Schluss, dass der Lebensraum Solarpark zu einer Verbesserung der Bestäubungsleistung und damit der Sojabohnenproduktion beitragen könnte. Sie schlägt vor, dass künftige Solarparks auf ertragsschwachem Ackerland errichtet und als Lebensräume für Bestäuber gestaltet werden. So blieben hochwertige Böden für den Anbau von Nahrungsmitteln erhalten und ihre Produktivität verbessere sich.

Einordnung

Die Ergebnisse aus Minnesota zeigen, dass Solarparks geeignet sind, um eine erhebliche Steigerung der Insektenbiodiversität und der damit verbundenen Bestäubungsleistung zu erreichen. Die erhöhte Vielfalt wirkt sich nicht nur auf dem Solarpark selbst, sondern auch in der umgebenden Landschaft aus.

Die Studienergebnisse können nicht pauschal auf Solarparks in Deutschland übertragen werden, auch wenn grundsätzlich angenommen werden kann, dass ähnliche Maßnahmen ähnliche Effekte haben würden. Die Entwicklung des Vegetationsbestandes und die Besiedelung durch Insekten sind bei geringeren Niederschlägen oder anderen Temperaturverhältnissen als in Minnesota möglicherweise unterschiedlich. Zu berücksichtigen ist auch, dass in der Studie speziell an das Forschungsdesign angepasste Pflegemaßnahmen durchgeführt wurden. Zukünftige Forschungsarbeiten sollten daher praxisnahe Variationen im Vegetationsmanagement und ihren Einfluss auf Insektenpopulationen noch stärker in den Fokus rücken, um die Entwicklungen in tatsächlich existierenden Solarparks abzubilden.

Quelle: Walston, L.J., Hartmann, H.M., Fox, L., Macknick, J., McCall, J., Janski, J., Jenkins, L. (2024): If you build it, will they come? Insect community responses to habitat establishment at solar energy facilities in Minnesota, USA. Environmental Research Letters 19 (1). S. 13, (letzter Zugriff: 19.01.2024).

Zwei Bienen im Anflug auf die Blüten eines Aprikosenbaumes
Die Bestäubung von Blüten durch Insekten ist von lebenswichtiger Bedeutung. Fast alle Wild- und Kulturpflanzen werden von Insekten bestäubt. Dadurch sind sie unersetzlich für die Ökosysteme. Foto: fotofrank - adobestock.com

Wie können Vögel beim Ausbau der Windenergie besser geschützt werden?

Berlin, 14. Februar 2024

Wie können Vögel beim Ausbau der Windenergie besser geschützt werden?

Dr. Elke Bruns in einem Beitrag auf tagesschau.de

Mit dieser Frage, und ob Antikollisionssysteme (AKS) eine geeignete Schutzmaßnahme darstellen, beschäftigte sich unsere Kollegin Dr. Elke Bruns in einem Beitrag auf tagesschau.de.

In der Praxis kommt es beim Windenergieausbau vor, dass als geeignet eingestufte Standorte nicht immer unproblematisch in Bezug auf geschützte Arten sind. „Nicht überall ist es möglich, ausreichend Abstand einzuhalten zu den Brutplätzen, etwa des Rotmilans“, erklärt Bruns.

Selbst wenn sich herausstellen würde, dass ein signifikantes Tötungsrisiko besteht, heißt das aber nicht pauschal, dass keine Windenergieanlage errichtet werden darf. Außer in unmittelbarer Nähe zum Brutplatz. Es gebe eine Reihe von Schutzmaßnahmen, um das Kollisionsrisiko zu senken. Eine mögliche Schutzmaßnahme: sogenannte Antikollisionssysteme.

Aktuelle Studien zu Antikollisionssystemen zeigen, dass Vögel mit sehr hoher Zuverlässigkeit erkannt und Rotoren der Windenergieanlagen rechtzeitig verlangsamt werden. Die derzeitigen Anschaffungskosten von mehr als 300.000 Euro sind allerdings sehr hoch. Es sei jedoch nicht davon auszugehen, dass die Technik bald standardmäßig in Deutschland zum Einsatz kommt. „Für Anlagenbetreiber muss sich die Technik amortisieren“, so Bruns weiter. Laut Professor Christoph Moning von der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf gebe es jedoch Hoffnung, dass Antikollisionstechnik bald günstiger wird. Denn auch deutsche Hersteller seien dabei, aufzuholen und würden dann das Angebot auf dem Markt erweitern.

Das KNE hat sich bereits ausführlich mit Antikollisionssystemen beschäftigt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:

Fachkontakt
Dr. Elke Bruns
Leiterin Fachinformation
+49 30 7673738-20
elke.bruns@naturschutz-energiewende.de

Weitere Informationen zum Thema

Windenergieanlage mit Rotmilan, © Kara - adobe.stock.com
© Kara - adobe.stock.com

Aktualisierung der Publikation: Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Berlin, 14. Februar 2024

Aktualisierung der Publikation: Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Der Gesetzgeber möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter erleichtern und beschleunigen. Nicht nur für die Windenergie werden daher gesetzliche Änderungen vorgenommen. Auch der Ausbau der Solarenergie wird befördert und schreitet voran.

Die insgesamt installierte Leistung im Jahr 2023 um etwa 13.000 Megawatt auf rund 80.000 Megawatt angestiegen. Eine deutliche Erhöhung zum Zuwachs des Vorjahres. Weil diese Zahlen aber noch weit von der anvisierten Ausbaumenge entfernt waren, hat der Gesetz-geber Anfang 2023 eine rechtliche Erleichterung für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) vorgenommen. Das betrifft die seit Anfang 2023 geltende Teilprivilegierung von PV-FFA im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Geregelt ist diese Teilprivilegierung im Baugesetzbuch. Die Regelung gilt aber nur für PV-FFA entlang von bestimmten Straßen und Gleisen.

Was ist der Anlass der Aktualisierung?

Anlass für die Aktualisierung der Publikation (Erstveröffentlichung im Mai 2023) sind relevante Gesetzesänderungen. Angepasst wurden der Wegfall der Restriktionen aus dem Bundesfernstraßengesetz nach § 9 Abs. 2c FStrG und die Skizzierung der neuen Privilegierung für Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB.

Die Publikation befasst sich mit den Regelungen unter Einbeziehung der rechtlichen Änderungen mit den Fragen:

  • Was beinhaltet die neue Teilprivilegierung und welchen Anwendungsbereich hat sie?
  • Welche Restriktionen ergeben sich aus dem Straßenrecht?
  • Wie gestaltet sich das Verhältnis der Teilprivilegierung zum Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
  • Wie ist die Novelle aus naturschutzfachlicher Sicht einzuschätzen?
  • Ändert sich die Umweltprüfung und welche Steuerungsmöglichkeit haben die Kommunen?

Fachkontakte
Peer Michaelis
Rechtsreferent
peer.michaelis@naturschutz-energiewende.de

Dr. Julia Wiehe
Refrentin für naturverträgliche Solarenergie
julia.wiehe@naturschutz-energiewende.de

Titelbild – Foto: ©Mathias Weil – stock.adobe.com

Weitere Informationen zum Thema Photovoltaik

KNE-Veranstaltung „Naturverträgliche Solarparks in die Praxis bringen“

Berlin, 1. Februar 2024

Naturverträgliche Solarparks in die Praxis bringen

KNE Online-Veranstaltung für kommunale Akteure

Am 30. Januar fand die Veranstaltung „Naturverträgliche Solarparks in die Praxis bringen – Erfahrungen und Wissensbedarfe kommunaler und überregionaler Akteure“ statt. Darin tauschten sich kommunale und überregionale Akteure, Teilnehmende aus Naturschutzverbänden und Genehmigungsbehörden sowie aus Institutionen der Landwirtschaft über die Potenziale und Möglichkeiten von naturverträglichen Solarparks aus.

Die Veranstaltung startete mit der Vorstellung des FuE-Vorhabens „Solarenergie und Naturschutz – Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers). Frau Ammermann, vom Bundesamt für Naturschutz erteilte das Grußwort. Dr. Julia Wiehe, Projektleiterin und Leiterin des Teams Solar am KNE, erklärte die Ziele des Projekts, erläuterte die Auswirkungen von Solarparks auf Natur und Landschaft und stellte bestehende Instrumente für die Umsetzung naturverträglicher Solarparks dar.

Der Erfahrungsaustausch der 130 Teilnehmenden war das Herzstück der Veranstaltung. In mehreren Kleingruppen diskutierten die Teilnehmenden darüber, welche Vorteile sie in der naturverträglichen Gestaltung von Solarparks sehen. Darüber hinaus tauschten sie sich dazu aus, inwiefern sie schon bei der Gestaltung eines solchen Parks Einfluss nehmen konnten und wie Kommunen mit der Eingriffsregelung umgehen können. Die Antworten auf diese und weitere Fragen gaben den Gruppen und dem KNE hilfreiche Einblicke in die Arbeit vor Ort.

Im letzten Teil der Veranstaltung fand eine Podiumsdiskussion statt. Eduard Eich (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen), Daniel Krieg (Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH), Dr. Verena Ruppert (Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e. V.) und Pia Schmidt (Dialogforum Energiewende und Naturschutz, Baden-Württemberg) gaben einen Überblick über ihre Erfahrungen und die Informationsbedarfe der Kommunen.

Der Austausch hat gezeigt, dass die Planung und Umsetzung von naturverträglichen Solarparks trotz bestehender Handreichungen und Fachliteratur für die Kommunen eine große Herausforderung darstellt. Über die Bauleitplanung hinaus werden von den befragten Kommunen bislang kaum weitere Instrumente, wie zum Beispiel kommunale Standortkonzepte oder städtebauliche Verträge, genutzt, um den Ausbau der Solarenergie zu steuern. In der Diskussion wurde positiv hervorgehoben, dass den Konzepten klare Auswahlkriterien zugrunde liegen und sie somit Kommunen dabei helfen, begründete Entscheidungen über Standorte und Vergabekriterien zu treffen.

Die von den Teilnehmenden geäußerten Bedarfe nach gezielter Unterstützung bei der Umsetzung naturverträglicher Solarparks werden im Projekt SuN-divers ausgewertet, in die inhaltliche Arbeit des Projektes einfließen und bei der Erstellung weiterer Informationsmaterialien berücksichtigt. Wir bedanken uns für die zahlreichen Anregungen und Hinweise.

Das FuE-Vorhaben: Solarenergie und Naturschutz

Der Ausbau der Photovoltaik, auch auf der Freifläche, wird in den nächsten Jahren in Deutschland stark zunehmen. Ziel des Projektes ist es, die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei der Umsetzung von Solarparks besser zu unterstützen und den Wissenstransfer in die Planungspraxis zu stärken. Um dies zu erreichen werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zählen online durchgeführte Workshops, Werkstattgespräche in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen für eine große Teilnehmendenzahl sowie regionale Präsenzveranstaltungen. Die Ergebnisse aus den Fachgesprächen und dem Artenschutzgutachten werden zusammengeführt und in einer Informationsbroschüre für die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, Verbänden und Landwirtschaft aufbereitet.

Das Projekt SuN-divers wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Fachkontakte

Dr. Julia Wiehe
Referentin naturverträgliche Solarenergie
julia.wiehe@naturschutz-energiewende.de

Elisabeth Wolfram
Fachreferentin Solarenergie Projekt „SuN-divers“
elisabeth.wolfram@naturschutz-energiewende.de

Länderworkshop zur Anerkennung und zum möglichen Einsatz von Antikollisionssystemen

Berlin, 1. Februar 2024

Länderworkshop zur Anerkennung und zum möglichen Einsatz von Antikollisionssystemen

Am 30. Januar fand der 2. Länderworkshop im Rahmen des „FuE AKS-Praxis“ statt. Mit 17 teilnehmenden aus 12 Bundesländern war der Workshop gut besucht. Darüber hinaus nahmen Vertreterinnen und Vertreter des BfN als Forschungsgeber und des BMUV teil.

Thema des Austausches war der Anerkennungsprozess für Antikollisionssysteme (AKS) zur Vermeidung von Vogelkollisionen mit Windenergienanlagen. Im Zentrum des Workshops stand die Frage, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, damit ein AKS als vermeidungswirksam gelten kann. Für ein System konnte der Nachweis der Wirksamkeit zur Vermeidung von Vogelkollisionen bereits erbracht werden. So gilt das System IdentiFlight (IDF) als anerkannt und kann zum Schutz für den Rotmilan und den Seeadler eingesetzt werden. Für weitere Systeme steht eine Anerkennung bevor. Es bleibt zu hoffen, dass bis 2025 weitere Systeme einsetzbar sind.

Das Projektteam des KNE erläuterte, welche „Knackpunkte“ beim Anerkennungsprozess noch zu klären seien – insgesamt handele es sich um einen komplexen Vorgang.  Dieser umfasse nicht nur einen Nachweis der technischen Sicherheit und Zuverlässigkeit,  sondern auch den Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen durch Erprobungen. Ebenfalls Teil des Anerkennungsprozesses seien ein Prüfrahmen für die konkrete standortbezogene Prüfung im Genehmigungsfall sowie Vorgaben für das Betriebsmanagement und die Dokumentation etwaiger Änderungen während der Betriebszeit.

Länder wünschen sich eine Rahmensetzung durch den Bund

Die Diskussionen machten deutlich, dass die Länder eine hohen Handlungsbedarf sehen, die formellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass AKS in der Genehmigungspraxis zukünftig eingesetzt werden können. Sie würden dabei eine Anerkennung nach einheitlichen Kriterien bevorzugen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Länder sprachen sich daher mehrheitlich für eine Rahmensetzung durch den Bund aus. Das ermögliche eine bundesweit einheitliche Anerkennung von Systemen. Es sei klar zu vermeiden, dass ein System in dem einem Bundesland anerkannt sei und in dem anderen nicht. Für die Prüfung auf Vollzugsebene müssten die Länder dann Prüfleitfäden erstellen, die auf die spezifischen naturräumlichen Ausprägungen und ihre Verwaltungsstruktur angepasst seien.

Aus Sicht des Projektteams war der Workshop ein weiterer gelungener Austausch mit Expertinnen und Experten aus den Ländern. Die Teilnehmenden signalisierten ihrerseits Interesse, den Austausch fortzusetzen.

Der Workshop wurde im Rahmen des FuE-Projektes „AKS-Praxis“, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz (FKZ 3522 860800), durchgeführt.

Fachkontakt
Dr. Elke Bruns
Leiterin Fachinformation
+49 30 7673738-20
elke.bruns@naturschutz-energiewende.de

Titelbild: Illustration Tino Herrmann

Weitere Informationen zum Thema

Illustration Rotmilan i Flug vor Windenergieanlage
Ziel des FuE-Vorhabens ist es, die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Antikollisionssystemen (AKS) zu klären, um deren Anwendung in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen.