Aktuelles aus Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen

Berlin, 29. März 2022

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 03/22

Aktuelles aus Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Baden-Württemberg

Auf Drucksache 17/1746 berichtet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft auf Antrag acht Abgeordneter der FDP/DVP-Fraktion zur Entwicklung und zum Schutz der Storchenpopulation in Baden-Württemberg. Im Bezugszeitraum 1992 bis 2016 habe es laut Erfassungsprogramm der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) beim Weißstorch eine starke Bestandszunahme gegeben (im Kontext der Roten Liste definiert als Zunahme um mehr als 50 Prozent). Der Bestand habe sich in diesem Zeitraum vervielfacht und der positive Trend halte weiter an: 2018 habe es 1.197 Horstpaare gegeben, 2021 seien 1.685 Horstpaare registriert worden. Für den Schwarzstorch liegen ab dem Jahr 2018 keine aktuellen Bestandszahlen vor. Zwischen 2012 und 2016 habe der Gesamtbestand bei 30 bis 50 Revierpaaren gelegen. Die Koordination des Weißstorchschutzes werde von der LUBW jährlich an eine „Storchenbeauftragte“ übertragen, die 15 bis 20 ehrenamtliche Horstbetreuerinnen und Horstbetreuer koordiniere, welche wiederum Unterstützung von Ehrenamtlichen erhielten.

Hessen

Aus der Antwort der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Priska Hinz, vom 14. März 2022 auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Rolf Kahnt (fraktionslos) auf Drucksache 20/7753 geht hervor, dass mit Stand 21. Februar 2022 1.141 Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern in Betrieb gewesen seien. Des Weiteren gebe es in Hessen 141 stillgelegte Anlagen. Der häufigste Grund für die Stilllegungen seien abgelaufene Betriebs- und Laufzeiten. 120 Windenergieanlagen haben sich zum selben Zeitpunkt vor der Inbetriebnahme befunden, davon seien 83 vor Gericht beklagt worden. Genehmigungsverfahren dauerten in Hessen ab Antragstellung in den letzten fünf Jahren etwa zehn Monate. Bis zur Inbetriebnahme einer Anlage vergehe ab Genehmigung im Durchschnitt etwa ein Jahr.

Rheinland-Pfalz

Auf Drucksache 18/1577 berichtet das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität über die Stellungnahme des MAB-Komitees zu Windenergieanlagen im Biosphärenreservat Pfälzerwald. Das grenzüberschreitende UNESCO-Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen werde derzeit routinemäßig durch das deutsche Der-Mensch-und-die-Biosphäre-Nationalkomitee evaluiert. In diesem Zusammenhang würden auch Empfehlungen zur weiteren Entwicklung des Gebietes ausgesprochen, dabei auch zur Windenergienutzung. In der Stellungnahme des MAB-Komitees werde ausgeführt, dass „Windkraftanlagen und ihre Infrastruktur in Ausnahmefällen und nur außerhalb bewaldeter Flächen“ realisiert werden könnten. Die Empfehlungen formulierten auch weiterhin keinen vollständigen Ausschluss von Windenergieanlagen. Der Koalitionsvertrag sehe – unter der Maßgabe den Status als Biosphärenreservat nicht zu gefährden – die Prüfung einer naturnahen Windenergienutzung in der Entwicklungszone und dort nur entlang von Autobahnen und Bahntrassen sowie auf vorbelasteten Konversionsflächen vor. Zu keinem Zeitpunkt habe es Überlegungen gegeben, Windenergieanlagen im Bereich der Kern- und Pflegezonen zu errichten.

Sachsen

Rund zwei Drittel der Menschen in Sachsen stehen erneuerbaren Energien positiv gegenüber. Dies gehe aus einer umfassenden Befragung hervor, die der Sächsische Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Wolfram Günter, am 11. März 2022 in Dresden vorgestellt hat (PM 03/2022). Die Akzeptanzstudie sei die umfassendste, die bislang in Sachsen zu grundsätzlichen Einstellung zu Energiewende und erneuerbaren Energien durchgeführt wurde. Das Marktforschungsunternehmen Innofact AG habe im September 2021 in einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage 1.517 Bürgerinnen und Bürger in Sachsen befragt und die Studienergebnisse an das Sächsische Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft übermittelt. 64 Prozent der Befragten seien laut den Ergebnissen positiv gegenüber erneuerbaren Energien eingestellt, ein Viertel neutral und zehn Prozent negativ. Rund ein Fünftel sehe deren zusätzlichen Ausbau kritisch. Bei Betrachtung der einzelnen Energieerzeugungsarten rangierten Solarparks mit 57 Prozent Zustimmung vor der Windenergie, die bei 56 Prozent liege. Wasserkraft spiele gemessen am Anteil der Stromerzeugung in Sachsen nur eine geringere Rolle, erhalte mit 75 Prozent allerdings die meiste Zustimmung. 45 Prozent der Befragten haben sich positiv zu Biomasse und Biogas geäußert.

Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Gestaltung von Solarparks

Berlin, 24. März 2022

Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Gestaltung von Solarparks

Der zweite KOMMUNity Dialog der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) Bayern am 22. März widmete sich dem Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen, da die notwendige Beschleunigung des Ausbaus bereits zu einer deutlichen Zunahme von Projektanfragen bei den Kommunen in Bayern führt.

Dr. Elke Bruns, Leiterin der Fachinformationen im KNE, erläuterte in ihrem Vortrag die Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solarparks und zeigte mögliche Handlungsoptionen der Kommunen auf. Sylvia Stegmüller, Leiterin des Referats für Photovoltaik, Solarthermie, Windenergie des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, gab einen Überblick zu den rechtlichen Aspekten bei der Planung und der Umsetzung. Dietmar Rückert, Geschäftsführer des Bürgersolarkraftwerk Haag, beleuchtete anhand der Solaranlagen Haag, Eggensee und Wallmersbach die Möglichkeiten eines hohen Mehrwerts für die Kommune und Vorgehensweisen zur Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung. Impulsgeber Clemens Garnharter ging auf den Handlungsspielraum der Kommunen bei der Planung ein.

Insgesamt bestand Konsens darüber, dass die Kommunen bei der Steuerung der Projekte und der naturverträglichen Gestaltung proaktiv tätig werden können und müssen, um mit biodiversitätsfördernden Solarparks einen Win-Win-Effekt für die Kommune und den Klima- und Artenschutz zu erzielen. Die verschiedenen Möglichkeiten dazu, wie beispielsweise die Erstellung eines Anforderungskatalogs zur naturverträglichen Gestaltung, Festsetzungen im Bebauungsplan oder darüber hinausgehende verbindliche und langfristige Vereinbarungen mit dem Projektierer wurden mit den mehr als 250 Teilnehmenden intensiv erörtert.

Das Veranstaltungs- und Vernetzungsangebot LENK KOMMUNity dient dazu, die mehr als 2.000 Gemeinden, Städte und Landkreise in Bayern zu vernetzen und dabei Fachwissen und Erfahrungen austauschen. In kompakten, digitalen Formaten werden aktuelle Fragestellungen rund um Energiewende und Klimaschutz aufgegriffen.

Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik

Fachkontakt

Dr. Elke Bruns
Leiterin Fachinformation
elke.bruns@naturschutz-energiewende.de
+49 30 7673738-20

Solarpark in Landschaft
Foto: ©diyanadimitrova - stock.adobe.com

Auf zwei Prozent der Landesfläche perspektivisch mehr Windenergieleistung installierbar

Berlin, 16. März 2022

KNE-Lesetipp

Auf zwei Prozent der Landesfläche perspektivisch mehr Windenergieleistung installierbar

BWE (2022): Faktencheck: Wie viele Windenergieanlagen braucht das Land?

Die Reservierung von zwei Prozent der deutschen Landesfläche für die Windenergie und gut 100 Gigawatt installierte Nennleistung bis 2030 stehen als Ziele im Koalitionsvertrag beziehungsweise der Eröffnungsbilanz Klimaschutz des Bundeswirtschaftsministeriums. Dies soll aktuell der Beitrag der Windenergie zum angestrebten Anteil von 80 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch sein. Unter Berücksichtigung des Mehrbedarfs an Strom im Wärme- und Verkehrsbereich entspricht das einer Erneuerbare-Energien-Strommenge von 544 bis 600 Terawattstunden (TWh). Alles Zwischenziele auf dem Weg zur perspektivisch angestrebten Klimaneutralität Deutschlands.

Der BWE hat einen fünfseitigen Faktencheck veröffentlicht, mit der der Befürchtung begegnet werden soll, dass „ganz Deutschland mit Windenergieanlagen zugestellt würde“. Das Papier adressiert den aktuellen Stand der Flächennutzung und der Ziele für die Windenergie, die fortschreitende Entwicklung der Technik, das Repowering von Altanlagen und eine Vorausschau bis 2050. Es wird schließlich abgeleitet, dass auf zwei Prozent der Landesfläche perspektivisch („Vision 2050 des BWE“) sogar fast 200 Gigawatt Windenergie onshore installiert sein könnten und dass mit diesen Anlagen allein 770 TWh Strom erzeugt werden könnten. Dazu wären dann nur 35.000 Windenergieanlagen (WEA) nötig, also lediglich knapp 7.000 Anlagen mehr als Ende 2021.

Einordnung

Das KNE hält die prognostischen Zahlen auf Grundlage aktueller Studien des Fraunhofer ISE und der Deutschen Windguard für grundsätzlich plausibel. 2021 lag der Durchschnitt aller neu installierten Windenergieanlagen bereits bei vier Megawatt (siehe KNE-Wortmeldung zum Flächenbedarf der Windenergie). 2050 müsste der gesamte deutsche Anlagenbestand dann eine durchschnittliche Anlagenleistung von 5,7 Megawatt haben. Vor dem Hintergrund bereits erreichter Dimensionen heutiger Offshore-WEA erscheinen derartige (Rotor-)Größen- und Leistungszuwächse durchaus möglich. Die BWE-Zahlen setzen natürlich voraus, dass zukünftig zahlreiche kleine Anlagen durch größere und stärkere ersetzt werden. Dies kann zu einer Verringerung von Artenschutzkonflikten beitragen. Allerdings soll der Ausbau der Windenergie bereits jetzt deutlich beschleunigt werden, was zumindest temporär auch zu höheren Anlagenzahlen führen dürfte. Hierbei und auch bei wachsenden Rotordurchmessern muss gewährleistet werden, dass dem Artenschutz hinreichend Rechnung getragen wird.

Quelle: BWE (2022): Faktencheck: Wie viele Windenergieanlagen braucht das Land? 5 S.

Luftaufnahme Windpark
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Rotmilan und Windenergie – Wo ist das Problem?

Berlin, 11. März 2022

KNE-Wortmeldung

Rotmilan und Windenergie – Wo ist das Problem?

Ausgehend vom ZDF frontal-Beitrag „Rotmilan gegen Windkraft“ wurde dessen Kernaussage in einigen Fällen dahingehend kommentiert, dass Schutzmaßnahmen und Abschaltungen von Windenergieanlagen (WEA) für Rotmilane nicht mehr nötig seien. Doch wenn WEA als Todesursache nicht an erster Stelle stünden – hieße dies, dass das Kollisionsrisiko im Genehmigungsfall nicht mehr zu prüfen und auch Schutzmaßnahmen nicht erforderlich wären? Unsere Einordnung aus fachlicher und aus juristischer Sicht stellt klar, wo wir die Grenzen legitimer Ergebnisinterpretation ziehen, und welche Schlussfolgerungen bezüglich des Umgangs mit dem Rotmilan in Genehmigungsvorhaben (nicht) gezogen werden sollten.

Fachliche Einordnung

  • Das EUROKITE-Projekt nimmt verschiedene Todesursachen für Rotmilane in den Blick. Es wird deutlich, dass neben Tod durch Kollision (Verkehr, Freileitungen, Windenergie) auch absichtliche Tötungen (Vergiftung) und Prädation häufige Mortalitätsursachen sind. Das Projekt läuft noch bis 2027. Es soll wesentliche Erkenntnisse dazu liefern, durch welche Faktoren der Erhaltungszustand im Gesamtlebensraum beeinflusst wird.
  • Die in der ZDF-Sendung berichteten Zwischenergebnisse sind bisher nicht wissenschaftlich nachprüfbar veröffentlicht. Bevor daher Schlussfolgerungen über die hauptsächlichen Todesursachen des Rotmilans und damit für den Umgang derselben in Genehmigungsverfahren gezogen werden können, bedarf es einer Überprüfung und wissenschaftlicher Einordnung der Ergebnisse.
  • Das Projekt EUROKITE weist in seiner Pressemitteilung selbst darauf hin, dass die Ergebnisse zu den Todesursachen des Rotmilans nicht per se auf Deutschland übertragbar sind, da die Todesursachen in Europa ungleichmäßig verteilt seien. Zielführend wäre es, die Ergebnisse der Analyse von Todesursachen zu regionalisieren, denn es ist zu vermuten, dass die Häufigkeit der Todesursachen in den Sommer- und Winterverbreitungsgebieten variiert. Der europäische Durchschnitt verzerrt unter Umständen die Darstellung der Todesursachen. Zudem sind brütende Altvögel in der EUROKITE-Untersuchung derzeit noch unterrepräsentiert, da die meisten Rotmilane als Jungtiere im Nest besendert wurden. All diese Faktoren können in Zukunft zu Verschiebungen bei der Häufigkeit der Todesursachen führen, wie EUROKITE in Punkt 12 seiner Pressemitteilung betont.
  • Der Rotmilanbestand unterliegt mehreren Mortalitätsfaktoren, diese können auch kumulativ wirken. Für den guten Erhaltungszustand des Rotmilans kommt es darauf an, alle Gefährdungsfaktoren gleichermaßen zu minimieren, zumal wenn sie Verbotstatbestände erfüllen.
  • Weitere fachliche Stellungnahmen finden Sie:

Rechtliche Einordnung

Sollen Windenergieanlagen zugelassen werden, ist hierfür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn dieser keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Auch die Vorgaben des besonderen Artenschutzrechts sind Vorschriften in diesem Sinne.

  • Besonderes Artenschutzrecht
    Nach den Regelungen des besonderen Artenschutzrechts ist es grundsätzlich verboten, besonders geschützte Arten zu töten oder zu verletzen. Dieses Verbot ist unter anderem im Genehmigungsverfahren von WEA an Land einzuhalten. Das Verbot gilt individuenbezogen, jedes Exemplar einer Art genießt den Schutz des Gesetzes und steht daher im Fokus der Prüfung. Gleichzeitig bedeutet der Individuenbezug auch, dass sich populationsbezogene Relativierungen verbieten. Es kann also nicht argumentiert werden, ein Tötungsrisiko liege nicht vor, weil es der Population der betroffenen Art gut gehe.
  • Signifikante Risikoerhöhung
    Vielmehr kommt es bei Vorhabenzulassung darauf an, ob das Risiko zu Tode zu kommen, durch Bau und Betrieb der Anlage für die betroffene Art in signifikanter Weise erhöht ist. Ausschlaggebend für die Beurteilung dieser signifikanten Risikoerhöhung sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) das artspezifische Verhalten, die Frage, ob Exemplare besonders geschützter Arten häufig im Gefahrenbereich anzutreffen sind, und die Wirksamkeit etwaiger Schutzmaßnahmen zur Verringerung des Risikos. (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.2011 – 9 A 12/10, Rn. 99) Der Zustand der Population spielt aus rechtlicher Perspektive bei der Frage, ob ein Vorhaben gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot verstößt, derzeit keine Rolle. Erst und nur auf Ebene der Ausnahme werden populationsbezogene Betrachtungen vorgenommen.
  • Schutzmaßnahmen
    Zur Minimierung des Kollisions- und Tötungsrisikos werden regelmäßig Schutzmaßnahmen ergriffen. Diese dienen in der Signifikanzprüfung dazu, das Risiko im Einzelfall auf ein zulässiges Maß zu senken und so zu verhindern, dass das Verbot verwirklicht wird. Die Schutzmaßnahmen werden nicht obsolet, wenn der Erhaltungszustand der betroffenen Art günstig ist, denn der Zustand der Population spielt bei der Beurteilung der Signifikanz gerade keine Rolle. Zum Schutz, während der Brut- und Aufzuchtphase, in der die Aktivität der Vögel im Bereich des Horstes besonders hoch ist, können beispielsweise Abschaltungen der Windenergieanlagen auferlegt werden. Alternativ zu diesen pauschalen Abschaltauflagen können auch Antikollisionssysteme die Windenergieanlage anlassbezogen abschalten, wenn sich ein Vogel der Anlage gefährlich nähert.
  • Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes
    Die zentralen Vorschriften des europäischen und nationalen Rechts zum Vogelschutz nutzen den Schutz einzelner Individuen als zentrales Mittel, um den Erhalt der Art zu gewährleisten. Damit ist es beispielsweise verboten, besonders geschützte Arten zu töten oder ihre Nester und Eier zu zerstören oder zu beschädigen. Es ist ungeklärt, ob ein populationsbezogenes Vorgehen bereits bei der Prüfung des Tötungsverbotes mit dem europäischen Recht vereinbar wäre. Der Europäische Gerichtshof hat sich zumindest im Hinblick auf die Vogelschutzrichtlinie zu dieser Frage noch nicht geäußert.

Fazit

Aus dem Zwischenstand des EUROKITE-Vorhabens können keine direkten Schlussfolgerungen über die Behandlung des Rotmilans in Genehmigungen von Windenergieanlagen gezogen werden. Als europäische Vogelart ist er laut Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union geschützt. Die Frage, ob er durch WEA im konkreten Einzelfall signifikant erhöhten Tötungsrisiken ausgesetzt ist, wird durch die Zwischenergebnisse von EUROKITE nicht beantwortet. Insofern können die Erkenntnisse derzeit keine Rückwirkungen auf seine Einstufung als kollisionsempfindliche Art oder das Erfordernis von Schutzmaßnahmen haben. Diese Entscheidungen sind an anderer Stelle zu treffen.

Fachkontakt
Dr. Elke Bruns
Leiterin Fachinformation
elke.bruns@naturschutz-energiewende.de
T.: 030 7673738-20

Rotmilan im Flug - Foto: © Mark Hunter - adobe.stock.com
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