Aktuelles aus den Ländern und der Forschung

Berlin, 26. September 2023

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 09/23

Aktuelles aus den Ländern und der Forschung

Brandenburg

Energieminister Jörg Steinbach (SPD) hat am 14. September die Brandenburger Solarausbauoffensive vorgestellt. Im Fokus stehen insbesondere PV-Dachanlagen, Parkplatz-PV und sonstige besondere Solaranlagen wie Agri- oder Floating-PV. Kommunen sollen dabei mehr an der Energiewende teilhaben können. Steinbach unterstütze die von aus SPD, CDU und Grünen bestehenden Regierungskoalition geplante Einführung des sogenannten Solareuro. Analog zum Windeuro (Windenergieanlagenabgabegesetz) sollen Kommunen finanziell von der Solarenergie vor Ort profitieren. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, müsse die Photovoltaik deutlich ausgebaut werden. Die Brandenburger Energiestrategie 2040 setze ambitionierte Ziele. Bis 2030 seien demnach18 Gigawatt installierter Leistung und bis 2040 33 Gigawatt geplant (PM Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie 09/2023).

Agri-PV oder Anlagen auf wiedervernässten Ackerflächen böten laut Klimaschutzminister Axel Vogel die Chance, „Landwirtschaft, Naturschutz und Energieerzeugung unter einen Hut zu bringen“. Es sei wichtig, Kommunen bei ihrer Planung zu unterstützen. Daher wurde in Brandenburg bereits im August eine Arbeitshilfe für die Planung von PV-FFA veröffentlicht. Darin werden planungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie kommunale Teilhabeoptionen kompakt zusammengefasst (PM des MLUK, MIL und MWAE 08/2023).

Forschungszentrum Jülich

Solarstrom und Landwirtschaft auf demselben Acker – wie das am besten funktionieren kann, untersucht das Forschungszentrum Jülich gemeinsam mit RWE in einer Demonstrationsanlage im Rheinischen Revier. Bereits seit Juni werde am Rande des Braunkohletagebaus Garzweiler auf einer rund sieben Hektar großen Rekultivierungsfläche eine Agri-PV-Anlage errichtet. Gefördert werde das Forschungsvorhaben vom Land Nordrhein-Westfalen über das Programm progres.nrw. Die Demonstrationsanlage werde über eine Kapazität von 3,2 Megawatt peak verfügen und soll bis Ende des Jahres in Betrieb gehen. Anfang 2024 sollen die mindestens fünf Jahre laufenden Forschungsaktivitäten starten. Ziel sei es, geeignete Bewirtschaftungsmethoden und wertschöpfende Betreiberkonzepte für Agri-PV-Anlagen zu testen. Das Forschungszentrum Jülich bringt dafür seine wissenschaftliche Expertise in der Kombination von Pflanzenforschung und Photovoltaik – auch im Kontext der Bioökonomie – ein. Für die Demonstrationsanlage seien drei unterschiedliche Agri-PV-Konzepte geplant, die sowohl eine acker- als auch gartenbauliche Nutzung der Fläche ermöglichen (PM Forschungszentrum Jülich 09/2023).

Hamburg

Für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) müssen in Hamburg bis 2027 0,25 Prozent der Stadtfläche und bis 2032 0,5 Prozent der Stadtfläche Vorranggebiete für Windenergie werden. Sollten diese Flächenziele nicht erfüllt werden, seien WEA überall im Stadtgebiet möglich. Dies geht aus einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Sandro Kappe (CDU) auf Drucksache 22/12663 hervor. Zur Ermittlung geeigneter Windenergievorranggebiete werde derzeit ein Katalog potenziell geeigneter Flächen erarbeitet. Die sich daraus ergebenden Flächen werden Grundlage der erforderlichen Änderungsverfahren von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm. Unter Beachtung verschiedener besonders relevanter Kriterien (zum Beispiel bebaute Bereiche, Abstand zu Wohnnutzungen, Naturschutzgebiete, Fauna-Flora-Habitatrichtlinie-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete, Wald, Wasserschutzgebietszonen, Kleingärten, Friedhöfe, Parkanlagen/Spielplätze, Flughäfen et cetera) werden mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet potenziell geeignete Flächen identifiziert. Die Überprüfung dieser Kriterien sei noch nicht abgeschlossen. Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung und Landschaftsprogrammänderung soll im Anschluss begonnen werden. Sobald die Windenergievorranggebiete ausgewiesen seien, können Anträge zur Errichtung von WEA in diesen Gebieten gestellt werden.

Nordrhein-Westfalen

Der Abgeordnete Dietmar Brockes (FDP) befragte die Landesregierung im Zuge einer Kleinen Anfrage zum Sachstand der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung bei der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NW). Hinsichtlich der Digitalisierung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) führt die Landesregierung auf Landtags-Drucksache 18/5647 aus, dass beabsichtigt sei, das mit Bundesmitteln entwickelte Online-Antragsverfahren ELiA-Online in NW für die digitale Antragstellung von Genehmigungsverfahren und Änderungsanzeigen nach BImSchG zu nutzen. Länderübergreifend laufen dazu aktuell die Vorbereitungen für die Rollout-Planung. Für die digitale Bearbeitung der Anträge sei noch in diesem Jahr die Bereitstellung eines Moduls zur Behördenbeteiligung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren über die Plattform Beteiligung.NRW vorgesehen. Laut Fragesteller werden Genehmigungsprozesse in den Kreisen sehr unterschiedlich angegangen. Um eine Vereinheitlichung der Genehmigungsstandards im Land zu erreichen, sei laut der Landesregierung von den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der fünf Bezirksregierungen im Februar 2023 eine Absichtserklärung zu „Regional-Initiativen Wind“ unterzeichnet worden. Diese sehe vor, dass in jedem Regierungsbezirk die Bezirksregierungen und die Kreise bzw. kreisfreien Städte als zuständige Genehmigungsbehörden zur Optimierung, Beschleunigung und Unterstützung von Genehmigungsverfahren eng zusammenarbeiten.

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Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

Thomas Schoder - Extrakte

Neue Forschungsberichte für eine naturverträgliche Windenergie

Berlin, 25. September 2023

Neue Forschungsberichte für eine naturverträgliche Windenergie

Im Hinblick auf die Umsetzung einer Energiewende, die den Natur- und Artenschutz angemessen sichert, stehen nun aktuelle Ergebnisse und Empfehlungen aus verschiedenen Forschungsprojekten zur Verfügung.

Überarbeitetes „Fachkonzept Habitatpotentialanalyse“ online

Die Habitatpotenzialanalyse (HPA) soll zukünftig eine Standardmethode sein, um zu ermitteln, ob bei vorhandenen Brutplätzen kollisionsgefährdeter Brutvogelarten in den Prübereichen rund um geplante Windenergieanlagen ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht. Sie soll eine Bewertung von Kollisionsrisiken anhand der Habitatausstattung im Vorhabenumfeld ermöglichen. Hierbei kann weitestgehend auf Luftbilder und Karten zurückgegriffen werden, wodruch der Arbeits- und Zeitaufwand deutlich reduziert wird. Die HPA soll die zeitaufwändigen Raumnutzungsanalysen ablösen, bei denen die Flugwege relevanter Individuen im Gelände beobachtet und ausgewertet werden.

Seit Anfang September findet sich das überarbeitete „Fachkonzept Habitatpotentialanalyse“ auf der Internetseite des BMWK zum Download. Das von der ARSU GmbH im Auftrag des BMWK erarbeitete Gutachten wurde auf Grundlage von Stellungnahmen der Bundesländer und Verbände überarbeitet. Auch das KNE hatte eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Auf Grundlage des Fachkonzeptes soll nun zügig eine entsprechende Rechtsverordnung zur HPA erarbeitet und von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Reichenbach, M., Steinkamp, T., Menke, K. (2023): Fachkonzept Habitatpotentialanalyse. Teilbericht des Projekts: Standardisierung der artenschutzfachlichen Methode im Genehmigungs- und Planungsverfahren. Im Auftrag des BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Oldenburg. 84 S. Link zum Dokument.

NatForWINSENT II – Ergebnisbericht der Voruntersuchungsphase veröffentlicht

An einem Standort im baden-württembergischen Landkreis Göppingen wird neben technischen Fragen der Optimierung von Windenergieanlagen (WEA) in bergig-komplexem Gelände auch Naturschutzbegleitforschung betrieben. Dabei stehen die Entwicklung und die Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verminderung von Kollisionsrisiken im Fokus. Um entsprechende Vorher-Nachher-Vergleiche – mit und ohne Windenergieanlagen – anstellen zu können, wurden Untersuchungen zu Vorkommen und Verhalten von Vögeln, Fledermäusen sowie die Insektenabundanz am Standort des Testfeldes ohne WEA untersucht. Zeitgleich wurden Witterungsparameter erfasst, um diese mit den Flug- und Verhaltensdaten in Beziehung zu setzen und sie bei der Weiterentwicklung von Vermeidungsmaßnahmen, beispielsweise von Antikollisionssystemen berücksichtigen zu können. Zu letzteren forscht aktuell auch das KNE (FuE-Vorhaben: Antikollisionssysteme in der Praxis).

Die gesammelten Daten sollen in der Phase II des Projektes mit Daten abgeglichen werden, die im laufenden Betrieb der WEA ermittelt werden. Einzigartig und besonders vorteilhaft ist, dass zusätzlich vier Messmasten im Anlagenumfeld zur Datenerhebung genutzt werden können und, dass durch die Möglichkeit der aktiven Steuerung der Forschungs-WEA auch das Verhalten von Vögeln, Fledermäusen und Insekten bei unterschiedlichen Betriebszuständen – zwischen maximaler Drehzahl und Trudelbetrieb – ananlysiert werden kann. Die Anlagen des Testfeldes sind mittlerweile errichtet, erste Untersuchungen im Trudelbetrieb laufen bereits.

Musiol, F., Anger, J., Stark, H., Aschwanden, J., Liechti, F., Lüdtke, B., Hurst, J., Schauer-Weisshahn, H., Hochradel, K., Happ, C., Reers, H., Radford, S., Grimm, J., Lissak, W., Klingseis, T. (2023): FUmsetzung der Naturschutzforschung am Windtestfeld an Land. NatForWINSENT II: Phase 1 – Vorher-Untersuchungen. BfN-Schriften 649|2023. BfN – Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), Bonn. 283 S. Link zum Dokument.

Forschungsbericht zur Wirksamkeit von Lenkungsmaßnahmen für den Rot- und Schwarzmilan

Ziel des vom BfN geförderten Vorhabens war es, Kenntnislücken bezüglich der räumlichen und zeitlichen Attraktionswirkung von Bewirtschaftungsereignissen auf Rot- und Schwarzmilane zu schließen und auf Grundlage der Erkenntnisse die Maßnahme der bewirtschaftungsbedingten Abschaltungen von Windenergieanlagen zur Minimierung von Kollisionsrisiken sowie die Lenkungswirkung von Maßnahmenflächen und deren Bewirtschaftung beurteilen zu können. Beides sind Maßnahmen, die mittlerweile nach Anlage 1 BNatSchG als wirksame Schutzmaßnahmen gelten – das Vorhaben war jedoch bereits vor der BNatSchG-Änderung (vgl. KNE-Publikation „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022“) abgeschlossen. Die Erkenntnisse und Empfehlungen können als Grundlage für fachliche Diskussionen und die Evaluation der rechtlichen Regelungen dienen.

Die Untersuchungen erfolgten durch Telemetrierung und Raumnutzungsbeobachtungen der Flugaktivität von Rot- und Schwarzmilanen in zwei Untersuchungsgebieten im agrarisch geprägten Flachland (Sachsen-Anhalt) sowie in einem weiteren Untersuchungsgebiet im Saarland mit kleinstrukturierer Mittelgebirgslandschaft. Bei brütenden Rotmilanen zeigte sich eine starke Horstbindung, beim Schwarzmilan war diese geringer und die Aktionsräume dementsprechend größer. Eine interessante Erkenntnis ist, dass bei beiden Arten große individuelle Unterschiede in der Habitatnutzung bestehen.

Die Forschenden kamen zu dem Schluss, dass für Rot- und Schwarzmilane die „Anlage von Mahdflächen (oder anderen Bewirtschaftungsweisen) zur Ablenkung […] nicht ausreichend wirksam und daher als Vermeidungsmaßnahme allein ungeeignet“ sei. Durch die deutlich höhere Präferierung von Maßnahmenflächen zur Nahrungssuche und die erwartbare höhere Nahrungsverfügbarkeit könnten die Maßnahmenflächen jedoch im Rahmen von FCS-Maßnahmen (bzw. nunmehr auch im Rahmen von Artenhilfsprogrammen) eingesetzt werden.

Aus den Untersuchungsergebnissen, die prinzipiell eine hohe Anlockwirkung und Aktivität beider Arten während und nach Mahd, Ernte, Folgebewirtschaftung und Bodenbearbeitung belegten, wurden Empfehlungen zur Ausgestaltung bzw. Weiterentwicklung von Bewirtschaftungsabschaltungen abgeleitet.

Mammen, U., Böhm, N., Mammen, K., Uhl, R., Arbeiter, S., Nagl, D., Resetaritz, A., Lüttmann, J. (2023): BfN-Schrift „Prüfung der Wirksamkeit von Vermeidungsmaßnahmen zur Reduzierung des Tötungsrisikos von Milanen bei Windkraftanlagen“. BfN-Schriften 669 | 2023. BfN – Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), Bonn. 241 S. Link zum Dokument.

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Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de

Voegel im Flug vor Windenergieanlagen, © Roland T Frank – stock.adobe.com
© Roland T Frank – stock.adobe.com

EU-Parlament stimmt für RED III, von der Leyen zur Lage der Union

Berlin, 21. September 2023

EU-Parlament stimmt für RED III, von der Leyen zur Lage der Union

Extrakte aus der EU 09/23

Das Europäische Parlament sprach sich am 12. September dafür aus, die erneuerbaren Energien in der Europäischen Union voranzubringen. Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, den Anteil auf 45 Prozent zu steigern. In ihrer letzten Rede zur Lage der Union in dieser Legislaturperiode kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, ein Paket für die Windenergie in Europa vorlegen zu wollen.

Europäisches Parlament stimmt für RED III

Das Europäische Parlament sprach sich am 12. September dafür aus, die erneuerbaren Energien in der Europäischen Union voranzubringen. Dank der Aktualisierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III), auf die sich Parlament und Rat bereits geeinigt hatten, soll der Anteil erneuerbarer Energiequellen am EU-Endenergieverbrauch bis 2030 auf 42,5 Prozent steigen. Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, den Anteil auf 45 Prozent zu steigern.

Durch die Vorschriften werden auch die Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für Solaranlagen oder Windenergieanlagen beschleunigt. Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten nicht länger als zwölf Monate für die Genehmigung neuer Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen benötigen, wenn sich diese Anlagen in sogenannten Vorranggebieten für erneuerbare Energiequellen befinden. Außerhalb solcher Gebiete sollte das Verfahren nicht länger als 24 Monate dauern. Die Vorschriften wurden mit 470 zu 120 Stimmen bei 40 Enthaltungen angenommen. Sie müssen nun vom Rat förmlich gebilligt werden, um in Kraft treten zu können (PM Europäisches Parlament 09/2023).

Rede von Kommissionspräsidentin von der Leyen zur Lage der Union 2023

In ihrer letzten Rede zur Lage der Union in dieser Legislaturperiode kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, ein Paket für die Windenergie in Europa vorlegen zu wollen. Dabei soll eng mit der Industrie und den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet werden. Genehmigungsverfahren wolle man, so von der Leyen, „noch weiter beschleunigen“. Des Weiteren sollen die Auktionssysteme in der gesamten EU verbessert werden. Man werde sich „auf Kompetenzen, den Zugang zu Finanzmitteln und stabile Lieferketten konzentrieren“, so die Kommissionspräsidentin weiter. Die Zukunft der Clean-Tech-Industrie müsse in Europa liegen (Europäische Kommission 09/2023).

Extrakte aus der EU

Europarechtliche Regelungen werden zunehmend wichtiger – auch  für die naturverträgliche Energiewende in Deutschland. Das KNE beschäftigt sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen vertieft mit der Politik der EU-Institutionen. An dieser Stelle informieren wir regelmäßig über die für die Akteure des Naturschutzes und der Energiewende relevanten Entscheidungen und Prozesse.

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Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

Illustration: EU-Sterne auf blauem Grund

Bodenschutz in der Planung von Solarparks

Berlin, 19. September 2023

KNE-Lesetipp

Bodenschutz in der Planung von Solarparks

Miller, R., Peter, M., Molder, F. (2023): Bodenschutz bei Standortauswahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie.

Der Ausbau der Solarenergie wird aktuell stark beschleunigt und erfordert eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen. Die Belange des Bodenschutzes werden im Planungs- und Genehmigungsverfahren sehr unterschiedlich berücksichtigt. Aus diesem Anlass beauftragte die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) die Erstellung einer „Arbeitshilfe Bodenschutz bei Standortauswahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie“. Mit Hilfe von konkreten Checklisten und Empfehlungen sollen die Nutzung von geeigneten Standorten sowie die Etablierung von Bodenschutzmaßnahmen bei Bau, Betrieb und Rückbau der Photovoltaik-Anlagen befördert werden.

Die Autorinnen und Autoren spannen in ihrer Arbeitshilfe den Bogen von den rechtlichen Rahmenbedingungen über die Bewertung der verschiedenen Anlagentypen aus Sicht des Bodenschutzes bis hin zu Hinweisen zur fachgerechten Standortwahl. Dabei greifen sie auf aktuelle Literatur und Beispiele aus der Praxis zurück. Die konkreten Empfehlungen für bodenschutzbezogene Festsetzungen und Hinweise im Bebauungsplan bzw. mögliche Auflagen im Rahmen der Baugenehmigung sind ebenso für die praktische Anwendung in Kommunen geeignet, wie die insgesamt zehn Checklisten für die Berücksichtigung des Schutzguts Boden beim Bau, Betrieb und Rückbau der Photovoltaik-Anlagen.

Es wird empfohlen, eine bodenbezogene Rangfolge bei der Standortwahl zu berücksichtigen: vom Menschen deutlich überprägte Böden ohne landwirtschaftliche Nutzung wie versiegelte bzw. teilversiegelte Flächen, Konversionsflächen, Halden, Deponien usw. sollten vorrangig gewählt werden. Als nächste Kategorie folgen Randstreifen an Verkehrsflächen mit hohem anthropogenen Überformungsgrad, sofern sie nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Acker- und Grünlandflächen sollten gemieden bzw. sollten nur Böden mit geringem bis mittlerem Erfüllungsgrad der Bodenfunktionen genutzt werden. Auf diese Weise sollen Trinkwasser- und Hochwasserschutz, die Erzeugung von Lebensmitteln oder die Archivfunktion der Böden trotz des Ausbaus der Solarenergie gewährleistet bleiben. Ein konsequenter Bodenschutz sollte generell als Standard etabliert und in der Praxis umgesetzt werden.

Quelle: Miller, R., Peter, M., Molder, F. (2023): Bodenschutz bei Standortauswahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO), Magdeburg. 107 S.

Luftaufnahme Solarpark mit Wiese
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KNE-Podcast: Mit eigenen Augen und Stiefeln im Moor – das KNE auf Tour

Berlin, 18. September 2023

KNE-Podcast: Mit eigenen Augen und Stiefeln im Moor – das KNE auf Tour

Institutionen wie das KNE aber auch Bundesverbände und politische Akteure beschäftigen sich ständig mit den Themen Naturschutz und Energiewende. Es sind aber die regionalen Verbände, Behörden, Gutachter und Bürgervertretungen, die die Herausforderungen täglich erleben Erneuerbare-Energien-Projekte in der Praxis umzusetzen. Sie müssen praktische Lösungen für alle Probleme rund um den Ausbau der erneuerbaren Energien finden.

Seit 2021 gehen KNE-Mitarbeitende auf Tour, um sich über Erneuerbare-Energien-Projekte direkt vor Ort zu informieren und, um mit jeweiligen Akteuren über konkrete Projekte zu sprechen und herauszufinden: Was heißt das ganz praktisch, die Energiewende naturverträglich umzusetzen? Welche Probleme gibt es vor Ort? Wie sind die jeweiligen konkreten Positionen? Wie läuft die Zusammenarbeit?

Eine Delegation des KNE war auf der jüngsten Tour bei einem Projekt der Wattmanufactur GmbH in Schleswig-Holstein, dem Solarpark Lottorf, in dem Wiedervernässung des ehemals intensiv genutzten Moorbodens und Stromproduktion seit zwei Jahren Hand in Hand gehen. Auch die Besichtigung des naturverträglich gestalteten Solarparks Klein Rheide und eines Wiedervernässungsprojekts der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein standen auf dem Programm.

Im Gespräch mit Dr. Torsten Raynal-Ehrke berichtet Tina Bär, Dialoggestalterin im KNE, über den Besuch der Projekte in Schleswig-Holstein und über weitere Touren des KNE sowie über die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den „KNE-Touren“.

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Der KNE-Podcast

Dialoge – Debatten – Denkanstöße: Der KNE-Podcast beschäftigt sich mit aktuellen Fragen rund um die naturverträgliche Energiewende. Wie können Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermieden werden, wie lassen sich Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort klären, und was alles muss berücksichtigt werden, damit eine Erneuerbaren-Anlage genehmigt werden kann? Zu diesen und vielen weiteren Fragen kommen unterschiedlichste Expertinnen und Experten im Podcast zu Wort.

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Diskussion und Austausch in der KNE-Konferenz 2023

Berlin, 13. September 2023

Diskussion und Austausch in der KNE-Konferenz

Wie gestalten wir jetzt den Artenschutz?

Anfang des vorigen Jahres hatte die Bundesregierung beschlossen, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, auch durch eine Vereinheitlichung und Standardisierung der artenschutzrechtlichen Prüfungen bei Windenergie-Vorhaben. Die Liste der angestoßenen Veränderungen ist lang: BNatSchG-Novelle, Windenergie-an-Land-Gesetz, Windenergieflächenbedarfsgesetz, die Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung, das nationale Artenhilfsprogramm, das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz, das am Horizont befindliche Naturflächenbedarfsgesetz und die Umsetzung der Wiederherstellung-der-Natur-Verordnung der EU.

Die Bewertung dieser Änderungen hängt für den Naturschutz maßgeblich davon ab, wie nun Instrumente ausgestaltet werden, die jenseits der Artenschutzprüfung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen wirksam werden. Deshalb fragte die KNE-Konferenz „Wie gestalten wir jetzt den Artenschutz?“ am 5. und 6. September in drei Veranstaltungen insbesondere Naturschutzakteure, was getan werden kann bzw. muss, damit die Bilanz des Natur- und Artenschutzes aus ihrer Sicht positiv ausfällt.

„Flächen sind die neue Währung“, so fasste Stefan Tidow, Staatssekretär im Bundesumweltweltministerium, zum Auftakt der Konferenz am 5. September den Ausgangspunkt seines politischen Impulsvortrags, prägnant zusammen. Denn sowohl der Ausbau der erneuerbaren Energien als auch die Umsetzung des Artenhilfsprogramm und der Wiederherstellungsverpflichtungen benötigen Flächen zur Umsetzung. Um den Zwillingskrisen Klimawandel und Biodiversitätsverlust gemeinsam begegnen zu können, seien kluge Lösungen gefragt – für den Naturschutz und die Energiewende. Darüber hinaus ging Tidow auf verschiedene neue Regelungen und Instrumente ein, die dafür Sorge tragen sollen, dass sowohl der Ausbau der Erneuerbaren als auch der Natur- und Artenschutz voran gehen.

Prof. Dr. Thomas Potthast, Professor für Ethik, Theorie und Geschichte der Biowissenschaften an der Universität Tübingen betonte in seinem Vortrag, dass es weiterhin integrativen Naturschutz auf allen Flächen brauche. Das schließe aber nicht aus, Natur- und Artenschutz auf verschiedenen Flächen differenziert zu betrachten. Wir bräuchten eine Suffizienzpolitik, auch in Fragen des Flächenverbrauchs. Das sei kein Verzicht. Verzicht suggeriere, dass uns etwas zustehe. Es sei durchaus sinnvoll, die Frage zu stellen: Welche Bedürfnisse sind für ein gelingendes sinnvolles Leben in Gemeinschaft mit anderen und der Mitwelt wichtig? Das bedürfe des gemeinsamen Nachdenkens und Begründens, was, und auf welcher stofflichen und energetischen Basis, „wirklich“ benötigt werde. Daraus müssten dann entsprechende Regelwerke abgeleitet werden. Seine Überlegungen flossen in die sich anschließenden Gesprächsrunden ein.

Auf dem Podium diskutierten Dr. Elke Bruns (stellvertretende Direktorin im KNE), Oliver Conz (Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), Matthias Herbert (Leiter der Abteilung Natur und Landschaft in Planung und Projekten, erneuerbare Energien im BfN), Rüdiger Nebelsieck, LL.M. (Mohr Rechtsanwälte) und Prof. Dr. Kai Niebert (Präsident des DNR) über den Umgang mit der Biodiversitätskrise und der Klimakrise sowie über die konkreten Handlungsfelder. So betonte beispielsweise Niebert, dass die beiden Stränge nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften. Vor allem der Naturschutz sei in letzter Zeit in Bedrängnis geraten und müsse nun einen Befreiungsschlag wagen – weg vom Verschlechterungsverbot, hin zu einem Verbesserungsgebot. Einig waren sich die Diskutierenden über die wichtige Rolle, die das Naturflächenbedarfsgesetz für die Sicherung von Flächen für den Naturschutz spielen wird – und damit für die Bilanz des Naturschutzes beim Ausbau der Windenergie insgesamt.

Dr. Torsten Raynal-Ehrke betonte zum Abschluss der Auftaktveranstaltung, dass der große Teilnahmezuspruch bestätige, dass es einen großen Bedarf gebe, über die Folgen der neuen rechtlichen Regelungen für den Natur- und Artenschutz zu diskutieren. Zugleich bestätige der konstruktive Verlauf der Veranstaltung, die große Bereitschaft, konstruktiv nach vorne zu schauen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die eine Win-Win-Situation ermöglichen – für den erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien und den Natur- und Artenschutz.

Darüber hinaus wurden den digital Teilnehmenden verschiedene Fragen gestellt, die auch von den Gästen aufgenommen und erörtert wurden. Die Beantwortung gab einen spannenden Einblick in die Einschätzung der Probleme und Möglichkeiten. So hielten beispielsweise rund 70 Prozent populationsstützende im Vergleich zu individuenbezogenen Maßnahmen für ein geeignetes Mittel, um Artenschutzziele zu erreichen. Gut 80 Prozent sahen die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der Ausweisung der Windenergiegebiete als einen der wichtigsten Hebel, um ein hohes Artenschutzniveau zu sichern und ebenso 80 Prozent hielten ein verpflichtendes Monitoring der Bestandsentwicklung angesichts der eingeschränkten Datenverfügbarkeit in Genehmigungsverfahren für sehr wichtig.

Am folgenden Tag wurden in zwei Fachveranstaltungen die Themen „Vernetzte Lebensräume und Eingriffskompensation“ und „Datenverfügbarkeit und Monitoring“ fokussiert. Nach Vorträgen von verschiedene Expertinnen und Experten wurden die Themen mit den Teilnehmenden diskutiert.

Fazit

Die Diskussion zur Eingriffskompensation enthielt leidenschaftliche Plädoyers für ein Kompensationssystem, das es auf Grundlage der bestehenden Flächenagentur- und Ökokontostrukturen schafft, Flächen für die Kompensation schon vor den Eingriffen vorrätig zu halten, und in das Kompensationsverpflichtungen in sinnvolle größere Maßnahmenkonzepte einfließen können. Das Ziel: Gelder für Maßnahmen möglichst wirkungsvoll einsetzen und der Natur schneller zugutekommen lassen. Die Vorschläge reichten von der Ausweisung von Vorrangflächen für die Kompensation bis hin zu Lockerungen des Naturraumbezugs der Maßnahmen. „Wir haben am hessischen Beispiel gesehen, wie die Ausweisung von Maßnahmenräume für Arten gelingen kann, ohne dass sie sich mit bereits bestehenden Pflichten zur Wiederaufwertung doppeln würden“, betonte Dr. Mathis Danelzik, Leiter der KNE-Dialoggestaltung, dazu.

Die Diskussion zur Datenverfügbarkeit fokussierte auf die Datengrundlagen, die den Ländern gegenwärtig zur Verfügung stehen, um die Windenergiegebiete auszuweisen. Dabei zeigte sich, dass die Qualität der Bestandsdaten fundierte Planungsentscheidungen in mehreren Ländern erschwert. Deshalb gibt es in mehreren Bundesländern die Bestrebung, die Entscheidungsgrundlage in der gebotenen Eile noch zu verbessern. Die Herausforderungen und Tücken der Zusammenführung unterschiedlicher Daten und die Vielfalt der Datensammler zeigen zudem, dass hier noch ungenutzte Potenziale schlummern, die durch die Rechtsänderungen des letzten Jahres an Bedeutung gewonnen haben.

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Dr. Mathis Danelzik
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Zwei Personen im Gespraech in Raum
Stefan Tidow, Staatssekretär im Bundesumweltweltministerium, im Austausch mit Dr. Mathis Danelzik, Leiter der KNE-Dialoggestaltung.

Der KNE-Sommerabend 2023 – herrliches Wetter, gute Gespräche, entspannte Unterhaltung

Berlin, 7. September 2023

Der KNE-Sommerabend 2023 – herrliches Wetter, gute Gespräche, entspannte Unterhaltung

Auch in diesem Jahr folgten wieder zahlreiche Gäste aus dem Naturschutz, der Energiewirtschaft, der Politik und aus Wissenschaft und Forschung der Einladung zum fünften KNE-Sommerabend und genossen bei herrlichem Wetter und anregenden Gesprächen einen entspannten Abend in wunderbarem Ambiente.

Rund 100 Gäste fanden sich am 7. September zum KNE-Sommerabend im geschmackvollen artloft.berlin ein. Den Abend eröffnete KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke. „Das zurückliegende Jahr ist von rasanten Veränderungen in der Stellung des Artenschutzes in der naturverträglichen Energiewende geprägt gewesen. Bemerkenswert ist dabei, das dem Handeln der Bundesregierung zugrunde liegende Bekenntnis, dass es zwei existenzielle ökologische Krisen gibt – die beide gleichzeitig und mit gleicher Intensität bewältigt werden sollen“, betonte Raynal-Ehrke in seiner Rede. Die sich daraus ableitenden Herausforderungen bei den Akteuren der naturverträglichen Energiewende seien groß.

Mit den aktuellen Herausforderungen umgehen

Das KNE verzeichne einen enormen Anstieg sowohl von fachlichen und rechtlichen Anfragen, aber auch Mediationsanfragen. Die Themensetzung und fachliche Ausgestaltung der Publikationen des KNE sei in den vergangen Monaten insbesondere geprägt gewesen von der Beschleunigungsgesetzgebung, den rechtsetzenden Entwicklungen auf der EU-Ebene und insbesondere den Herausforderungen beim Ausbau der Solarenergienutzung. „Hier schiebt sich nach unserer Einschätzung vor Ort eine neue Konfliktlage zusammen. Das KNE hat deshalb seinen PV-Bereich ausgebaut. Ebenso den Bereich der Dialoggestaltung, denn der Bedarf an Austausch- und Dialogprozessen steigt an“, so der Direktor des KNE weiter.

Warum sollen wir die biologische Vielfalt schützen?

So lautete der Titels der Keynote des Gastredners Prof. Dr. Dr. Martin Gorke, Biologe und Umweltethiker mit Lehrstuhl an der Universität Greifswald. „Eines meiner zentralen Anliegen ist es, den Umweltdiskurs zu verwertlichen“. Mit diesen Worten leitete Gorke seine Ausführungen ein, in denen er darauf einging, was eine „Versachlichung“ bzw. „Verwertlichung“ des Diskurses eigentlich bedeuten kann. Dazu stellte er drei Thesen auf.

Erstens: In einer sachlichen Auseinandersetzung sollten die zugrunde liegenden Wertannahmen offengelegt werden; zweitens: nicht nur dem Menschen, auch allen anderen Naturwesen und Gesamtsystemen komme ein Eigenwert zu („Schutz um ihrer selbst willen“), und drittens: zur Bewältigung der Klima- und der Biodiversitätskrise sei es unabdingbar, dass der materielle Konsum eines Großteils der Weltbevölkerung zurückgefahren werden müsse.

Lesen hier gerne seine Ausführungen zu den Thesen nach: Keynote Prof. Dr. Dr. Martin Gorke

Geschmackvolles Ambiente, kreative Malerei und gute Gespräche

Bei schönem Spätsommerwetter nutzten die Gäste ausgiebig die Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung. Neben Gesprächen gab es aber auch die Möglichkeit, sich etwas zu „betätigen“. Sei es am Tischkicker oder an der Staffelei. Da das KNE Anfang September umgezogen ist, sollte ein schönes Bild an der Wand nicht fehlen. Die Gäste konnten daher auf einer Staffelei ihrer Kreativität freien Lauf lassen und das als Umriss vorgegebene KNE-Logo nach Lust und Laune ausgestalten. Vielen Dank dafür, das Werk wird einen gebührenden Platz in der Neuen Grünstraße erhalten.

Wir bedanken uns bei unseren Gästen für diesen schönen Abend.

Kontakt
Anke Ortmann
Leiterin Presse und Öffentlichkeitsarbeit
anke.ortmann@naturschutz-energiewende.de

Mehr Impressionen finden Sie unten auf dieser Seite. 
Alle Fotos: Tanja M. Marotzke

17. KNE Beiratssitzung – neue Impulse für die Arbeit des KNE

Berlin, 8. September 2023

17. KNE Beiratssitzung

Neue Impulse für die Arbeit des KNE

Am 8. September fand die 17. Sitzung des KNE-Beirats statt. Auf Grundlage des aktuellen Berichts der Geschäftsführung an den Beirat über die Aktivitäten und Planungen des KNE waren die Mitglieder des Gremiums gebeten, dem Kompetenzzentrum Kritik und Anregungen für seine weitere Arbeit zu geben.

„Die Beiratssitzung schließt für das KNE die Highlight-Woche des Jahres ab“, so der geschäftsführende Direktor, Dr. Torsten Raynal-Ehrke. Im Zuge der zweitägigen Fachkonferenz „Wie den Artenschutz jetzt gestalten?“ habe man die wichtigsten Fragestellungen der rechtlichen Neugestaltung des Artenschutzes in der Energiewende aufgegriffen. Nun freue man sich auf den Gedankenaustausch und die Diskussion mit dem Beirat.

Zum Einstieg in die Debatte gab der Unterabteilungsleiter Nachhaltige Naturnutzung im Bundesumweltministerium (BMUV), Dr. Kilian Delbrück, einen Überblick über die derzeitigen und geplanten Vorhaben des BMUV hinsichtlich der naturverträglichen Energiewende. Dabei ging er unter anderem auf die anstehende Verordnung zur Habitatpotenzialanalyse und das geplante Naturflächenbedarfsgesetz ein, aber auch auf die Überlegungen seines Hauses zur Erarbeitung eines Prüfleitfadens des Bundes für Antikollisionssysteme an Onshore-Windenergieanlagen.

Vertiefende Ausführungen erhielt der Beirat zu aktuellen Arbeitsfeldern des KNE. So sprach Dr. Elke Bruns zum Thema Zertifizierung von Vogeldetektionssystemen, Dr. Silke Christiansen zum Potenzial der sog. Trenn-Gesetzgebung für den Artenschutz, und Dr. Julia Wiehe gab einen Überblick über Stand und Herausforderungen schwimmender Photovoltaik.

In der Diskussion, die von einer großen Wertschätzung des Beirates für die fachliche Arbeit des KNE geprägt war, empfahl der Beirat, aufgrund missverständlicher Implikationen auf die weitere Verwendung des Begriffes „Trenn-Gesetzgebung“ zu verzichten. Der Beirat unterstützte die Überlegungen zur verstärkten Einbringung des KNE in die Diskussion zur Biodiversitäts-Photovoltaik, in die Erarbeitung eines Bundes-Prüfleitfadens für Antikollisionssysteme und in den Wissenstransfer zu den naturschutzfachlichen Herausforderungen der schwimmenden Photovoltaik.

Der Beirat betonte auch, dass das KNE seiner Arbeit einen breiten Naturschutzbegriff zugrunde legen sollte, das heißt, über den Arten- und Habitatschutz hinaus auch den Landschaftsschutz im Blick behalten solle. Hierbei wurde insbesondere auf die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung großer Freiflächen-Solarparks hingewiesen.

Die Vertretung des Bundeswirtschaftsministeriums berichtete dem Beirat über die Wahrnehmung ihres Hauses, dass die neuen gesetzlichen Regelungen nach einer anfänglichen Phase der Verunsicherung nun von den Projektieren und Behörden zunehmend erfolgreich angewendet werden.

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Personen am Tisch im Raum

Neue KNE-Publikation: Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und Grünland – Teil 2

Berlin, 6. September 2023

Neue KNE-Publikation: Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und Grünland – Teil 2

Der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Ausbaumenge der Solarenergie soll mittels der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) weiter deutlich gesteigert werden. Eine Publikation des KNE vom April 2023 beschäftigte sich bereits mit der Folgenutzung von Photovoltaik-Anlagen. In dieser zweiten Publikation zu Folgenutzungsfragen wird insbesondere auf die Regelungen des Naturschutzrechts im Hinblick auf eine mögliche landwirtschaftliche Folgenutzung von PV-Flächen eingegangen.

Dem Fokus dieser Publikation liegt folgender Aspekt zugrunde: durch die langjährige Entwicklung einer Fläche unterhalb einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) entsteht mitunter ein neuer und zu schützender Naturhaushalt. Das wirft unter anderem die Frage auf, ob die erneute Anwendung der Eingriffsregelung bei einem Rückbau der PV-Anlage relevant würde.

Zur Erörterung dessen wird dazu im Wesentlichen auf das Bundesnaturschutzgesetz eingegangen. Zunächst werden die dortigen Eingriffs-, Privilegierungs- und Kompensationsvorschriften untersucht. Folgend werden besondere Vorschriften innerhalb von Schutzgebieten, der Vertragsnaturschutz sowie Sonderregelungen für europäische Schutzgebiete skizziert. Der dritte Abschnitt handelt von dem Artenschutzrecht und einer möglichen naturschutzrechtlichen Befreiung für eine landwirtschaftliche Folgenutzung. Abschließend werden eine Zusammenfassung und eine Einschätzung der Thematik gegeben.

KNE-Publikation (4. April 2023): Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und Grünland

In der ersten KNE-Publikation zur Folgenutzung von für Photovoltaik-Anlagen genutzten Flächen, wurden folgende Aspekte dargestellt: ausgehend vom Bauplanungsrecht, über die unterschiedlichen Definitionen von Grünland, Dauergrünland und Ackerland lag der Fokus insbesondere auf dem europäischen und nationalen Agrarbeihilferecht. Für nähere Informationen zu diesen Themen sowie für eine generelle Einführung in die Folgenutzungs-Problematik, ist die erste Publikation aufschlussreich.

Fachkontakt
Peer Michaelis
Rechtsreferent
peer.michaelis@naturschutz-energiewende.de

Titelbild – Foto: © Miachel – adobe.stock.com

Das KNE auf Tour im Moor

Lottorf, 29. August 2023

Das KNE auf Tour im Moor

Moor-PV, Wiedervernässungsprojekte und Biodiversitäts-Solarparks

Mit der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien nimmt auch der Bau von Solarparks an Fahrt auf. Es bieten sich dabei viele Potenziale, diese Solarparks naturverträglich zu gestalten oder sogar mit anderen Klima- und Naturschutzmaßnahmen, wie dem Moorschutz zu kombinieren. Im EEG 2023 ist die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden förderfähig, sofern diese Flächen dauerhaft wiedervernässt werden. Moor-PV ist daher zunehmend in der Diskussion und mancherorts in der Planung, praktisch umgesetzte Projekte gibt es hingegen bislang kaum.

Eine Delegation des KNE war auf Tour bei einem Projekt der Wattmanufactur GmbH in Schleswig-Holstein, dem Solarpark Lottorf, in dem Wiedervernässung des ehemals intensiv genutzten Moorbodens und Stromproduktion seit zwei Jahren Hand in Hand gehen. Auch die Besichtigung des naturverträglich gestalteten Solarparks Klein Rheide und eines Wiedervernässungsprojekts der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein standen auf dem Programm.

Einblicke in die Praxis vor Ort

Bei den Wiedervernässungsbemühungen im Solarpark Lottorf zeigt sich, dass rund um den Bauprozess und die Pflege von Moor-PV viele kreative Lösungen gefragt sind. Diskutiert wurden gemeinsam mit der Wattmanufactur GmbH als Projektträger und der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, ganz konkrete Fragen: Welche Torfmächtigkeiten und welche Standorte sind überhaupt geeignet? Wie findet man hydrologische Gutachter, Baufirmen und Handwerker, die sich auf das Abenteuer Moor-PV einlassen? Wie hält man in der Betriebsphase die Wasserstände, damit es nicht zu klimaschädlichen Ausgasungen kommt?

Bei der anschließenden Besichtigung einer Projektfläche der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein im Königsmoor zeigte sich, wie herausfordend und ökologisch gewinnbringend die Wiedervernässung intensiv genutzter Moorböden sein kann, auch ganz ohne PV.

Im Solarpark Klein Rheide wurde deutlich, dass sich gute Planung lohnt: Mit angepassten Pflegemaßnahmen und integrierten Zusatzhabitaten kann in einem Solarpark viel für den Naturschutz und die Biodiversität erreicht werden.

Der Fokus der Wattmanufactur liegt auf der bewirtschaftungsoptimierten Planung ihrer Solarparks: die spätere Pflege der Fläche wird frühzeitig mitgedacht und ein regelmäßiges Monitoring ermöglicht das gezielte Nachsteuern. Die Landwirte und Landwirtinnen sind bei der Pflege wichtige Partner und – auch das wurde bei den Gesprächen vor Ort deutlich – sollten in die Diskussionen rund um die naturverträgliche Gestaltung von Solarparks und deren konkrete Umsetzung mit ihrer Expertise noch viel stärker eingebunden sein.

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für die anregenden Gespräche.

Fachkontakt
Dr. Julia Wiehe
Referentin naturverträgliche Solarenergie
julia.wiehe@naturschutz-energiewende.de

Weitere Informationen

Das KNE auf Tour – vor Ort im Gespräch

Wir reisen vor Ort in die verschiedensten Regionen Deutschlands, um uns mit den Akteuren der naturverträglichen Energiewende über die konkreten Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten bei verschiedenen Erneuerbare-Energie-Projekten zu informieren und auszutauschen. Dabei sprechen wir mit Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutzorganisationen und Energiebranche, Kommunen und Behörden, der Regionalplanung, Gutachterinnen und Gutachter sowie Bürgervertreterinnen und -vertretern. Wir hören den Menschen zu und wollen wissen: Was treibt sie um? Was heißt naturverträgliche Energiewende in der Praxis? Welche Komplikationen gibt es vor Ort? Was klappt gut? Wie sind die jeweiligen konkreten Ansichten? Wie läuft die Zusammenarbeit?

  • Im April 2023 besuchten wir ein Windenergie-Projekt im Wald in Hessen. » mehr
  • Im Juli 2022 besuchten wir ein Agri-PV Projekt in Rheinland-Pfalz. » mehr
  • Im Mai 2022 besuchten wir ein Schachtwasserkraftwerk im bayerischen Großweil » mehr
  • Im Oktober 2021 besuchten wir die Paderborner Hochfläche, einen Hotspot der Windenergie, und  den Bürgerwindpark Ellhöft in Nordfriesland. » mehr

Impressionen von der KNE-Tour in Schleswig-Holstein. Fotos: KNE.