Intensiver Austausch auf der 13. KNE-Beiratssitzung

Berlin, 29. Oktober 2021

Intensiver Austausch auf der 13. KNE-Beiratssitzung

Heute kam der KNE-Beirat zu seiner 13. Sitzung zusammen, Dr. Johannes Merck von der Umweltstiftung Michael Otto (Träger des KNE) moderierte die Hybrid-Veranstaltung. Im Vordergrund stand der fachliche Austausch mit vielen Anregungen und ausgesprochen interessanten Diskussionen zur Arbeit des KNE. Darüber hinaus wurden mögliche Weichenstellungen für die zukünftige Arbeit des KNE erörtert.

Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, betrachtete in seiner Keynote aktuelle und zukünftige Herausforderungen im Spannungsfeld Naturschutz und Energiewende. Die Beiratsmitglieder Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND, und Professor Frithjof Staiß, Vorstandsmitglied des Zentrums für Sonnenenergie und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg, setzen mit ihren Impulsreferaten wichtige inhaltliche Akzente.

Unser herzlicher Dank gilt den Mitgliedern unseres Beirats sowie allen Gästen für den Input!

13. Sitzung KNE-Beirat

Aktuelles aus Forschung, Bund und Ländern

Berlin, 21. Oktober 2021

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 09/21

Aktuelles aus Forschung, Bund und Ländern

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE

Im Forschungsprojekt »Agri-PV Obstbau« haben das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und BayWa r.e. und gemeinsam mit weiteren Forschungspartnern auf dem Bio-Obsthof Nachtwey in Gelsdorf in Rheinland-Pfalz eine Agri-Photovoltaik-Forschungsanlage für Äpfel und Spalierobst errichtet (Pressemitteilung). Sie ist die erste Agri-PV-Anlage für CO2-neutralen Obstanbau im Test. Die Gesamtversuchsfläche des Forschungsprojekts umfasst etwa 9.100 Quadratmeter, die Anlage mit einer Leistung von 258 Kilowattpeak wurde auf rund einem Drittel der Fläche des Areals installiert. In einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren sollen an acht Apfelsorten zahlreiche Forschungsfragen untersucht werden. Durch das Projekt in Gelsdorf sollen auch ökonomische Vorteile für Landwirte aufgezeigt werden. Diese schließen mitunter dauerhaft geringere und besser kalkulierbare Energiekosten, weniger Investitionskosten in Kulturenschutz sowie weniger Betriebsmittel- und Müllentsorgungskosten mit ein. Übergeordnetes Ziel des durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Vorhabens ist es, die Klimaresilienz im Obstbau zu steigern und eine sichere und nachhaltige Apfelproduktion mit zusätzlicher Solarstromerzeugung zu gewährleisten.

Bund

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat den Abschlussbericht der dena-Leitstudie Aufbruch Klimaneutralität veröffentlicht. Der Bericht identifiziert entscheidende Handlungsfelder und praxisorientierte Lösungsansätze, um bis 2045 in Deutschland Klimaneutralität zu erreichen. Zehn wissenschaftliche Institute haben dazu ihre Expertise und mehr als 70 Unternehmen ihre Branchenerfahrungen und Markteinschätzungen eingebracht, ebenso ein 45-köpfiger Beirat mit hochrangigen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft. Die Energieversorgung ist aktuell der größte CO2-Emittent. Reduktionen müssen hier am stärksten und am schnellsten erfolgen, so die Studie. Zentral sei dabei, dass sich die erneuerbaren Stromkapazitäten bereits bis 2030 mehr als verdoppeln müssen. Die installierte Leistung von Solarenergie zum Beispiel steigt von 45 Gigawatt (GW) auf 131 GW, Windenergie an Land von 52 GW auf 92 GW. Wasserstoff und Powerfuels werden bis 2030 nur eine geringe Rolle spielen.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg will den Weg zur Klimaneutralität deutlich be-schleunigen. Aus diesem Grund soll das Klimaschutzgesetz des Landes an neue Vorgaben angepasst werden. Um das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen, sieht der Gesetzentwurf eine Reihe an Maßnahmen vor: So soll unter anderem die bereits eingeführte Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen (PV) auf Dächern neben den Nichtwohngebäuden nunmehr auch auf Neubeuten von Wohngebäuden erstreckt werden. Zudem solle die PV-Pflicht in einem weiteren Schritt auch bei grundlegenden Dachsanierungen von Gebäuden greifen und die PV-Pflicht auf Parkplätzen soll bereits bei 35 Parkplätzen greifen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat daher kürzlich in einer öffentlichen Anhörung Experten und Expertinnen zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Klimaschutzgesetzes angehört (Pressemitteilung). Laut dem Vorsitzenden des Gremiums, hätten die Verbände mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren, die Schaffung eines Transportsystems für Wasserstoff und die Auflösung von Konflikten von Windenergieprojekten mit dem Artenschutz angemahnt. Weitere Kritik habe es öfters an der Ausgestaltung des Zwei-Prozent-Flächenziels gegeben.

Schleswig-Holstein

Die Landesregierung Schleswig-Holstein legt die Landesstrategie zur Sicherung der biologischen Vielfalt (Drucksache 19/227) vor. Die Strategie „Kurs Natur 2030“ zielt deshalb darauf ab, die Biodiversität durch einen ganzheitlichen Ansatz zu erhalten, indem Flächenbedarfe erfüllt und deren ökologische Qualitäten gesichert werden, die Fragmentierung der Lebensräume minimiert wird, Aufwertungs- und Renaturierungsmaßnahmen eingeleitet werden und der Umkehrprozess mithilfe eines Artenschutzprogramms flankiert wird. Für den Erhalt der Biodiversität spielt zudem der Klimaschutz eine wichtige Rolle. Der Ausstieg aus den fossilen Energien und der Ausbau der erneuerbaren Energien ist dabei von essenzieller Bedeutung. Neben der bis dato dominierenden Windenergie gewinnt die Solarenergie in Schleswig-Holstein an Bedeutung. Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) sollen möglichst auf vorbelasteten Flächen, wie auf bereits versiegelten Flächen oder entlang von Autobahnen und überregionalen Schienenwegen, errichtet werden, um die Inanspruchnahme von bislang unbelasteten Landschaftsteilen zu vermeiden. Auf Standorten mit bestehender Vorbelastung, zum Beispiel auf Flächen mit hohem Versiegelungsgrad oder einer hohen Nutzungsintensität, könnten PV-FFA mittels naturnaher Ausgestaltung einen Beitrag für die Entwicklung der Artenvielfalt leisten und die Eingriffsintensität der Anlagen mindern.

Das artenschutzrechtliche Tötungsverbot – eine Aufarbeitung seiner Fortentwicklung und der aktuellen Rechtslage

Berlin, 15. Oktober 2021

KNE-Lesetipp

Das artenschutzrechtliche Tötungsverbot – eine Aufarbeitung seiner Fortentwicklung und der aktuellen Rechtslage

Titel: Huggins, B. (2021): Das artenschutzrechtliche Tötungsverbot als abgestuftes Schutzregime – Das Zusammenspiel von Signifikanz, Erkenntnisschwierigkeiten und Vermeidungsmaßnahmen sowie weiterer Differenzierungen als Abstufungen einer Verbotsnorm

Für den Ausbau der naturverträglichen Energiewende ist die Einhaltung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots eine zentrale Bedingung und damit von hoher Relevanz in der Praxis. In diesem Artikel arbeitet Benedikt Huggins die Fortentwicklung des Tötungsverbotes systematisch auf und stellt zudem ausführlich die aktuelle Rechtslage dar.

Der Autor untersucht die Entwicklung des Tötungsverbots in § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz, über das entwickelte Signifikanzkriterium, bis hin zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einschätzungsprärogative sowie zum Regelungsbedarf des untergesetzlichen Maßstabs. Die aktuell geltenden Voraussetzungen dieses abgestuften sowie an naturschutzfachlichen Erwägungen orientierten Schutzregimes werden dabei ausführlich dargestellt.

Neben einer kritischen Betrachtung der Entwicklungsschritte der Norm stellt der Autor die Herausforderung dar, einer einzelfallbezogenen Artenschutzprüfung und gleichzeitig der erforderlichen Standardisierung der Prüfung des Tötungsverbots gerecht werden zu müssen. Nach seiner Prognose bedürfe es neben der Erarbeitung von Fachkonventionen, Leitfäden und Orientierungshilfen, auch einer Lösung verfahrensrechtlicher Fragen.

Huggins‘ Ausführungen zum Tötungsverbot zeigen interessante Ansichten auf diese artenschutzrechtlich zentrale Norm auf.

Quelle: Huggins, B. (2021): Das artenschutzrechtliche Tötungsverbot als abgestuftes Schutzregime. NuR – Natur und Recht 43, S. 73–82 (2021).

Foto: © BRAMSIEPE-stock.adobe.com

KNE veröffentlicht Übersicht über die Anwendung der Länderöffnungsklausel in den Bundesländern

Berlin, 13. Oktober 2021

KNE veröffentlicht Übersicht über die Anwendung der Länderöffnungsklausel in den Bundesländern

Anfang September 2021 hat Sachsen als mittlerweile siebtes Bundesland eine Verordnung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Kurz zuvor hatte es auch Niedersachsen ermöglicht, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bezuschlagt werden können. 2017 und 2018, kurz nach Einführung der Länderöffnungsklausel (§ 37c EEG), waren bereits fünf weitere Bundesländer diesen Schritt gegangen. Da alle Verordnungen unterschiedlich ausgestaltet wurden, hat das KNE eine „Übersicht über die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021“ zusammengestellt. Diese wird anlassbezogen ergänzt oder aktualisiert.

Hintergrund

Seit 2017 ermöglicht die sogenannte Länderöffnungsklausel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, dass Bundesländer per Verordnung beschließen können, dass auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten bezuschlagt werden können (§37 EEG). Sie können dann genauso, wie beispielsweise Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang von Verkehrswegen oder auf Konversionsflächen, an der Ausschreibung teilnehmen und EEG-Förderung erhalten. Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland machten direkt 2017 bzw. 2018 von der Verordnungsermächtigung Gebrauch. Kürzlich beschlossen auch Sachsen und Niedersachsen Verordnungen zur Öffnung der Ausschreibung.

Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik

Ihre Ansprechpartnerin im KNE
Natalie Arnold
Referentin naturverträgliche Solarenergie
natalie.arnold@naturschutz-energiewende.de
030-7673738-26

Neue Veröffentlichung zum KNE-Fachgespräch „Antikollisionssysteme für Vögel“

Berlin, 11. Oktober 2021

Neue Veröffentlichung zum KNE-Fachgespräch „Antikollisionssysteme für Vögel“

Im KNE-Fachgespräch am 7. Juli 2021 wurden der aktuelle Kenntnisstand über Erprobung und Leistungsfähigkeit von zwei Radarsystemen und fünf Kamerasystemen zusammengetragen und Erprobungsergebnisse diskutiert. Dabei standen die Detektionsparameter Erfassungsreichweite, Erfassungsrate und – falls vorgesehen – Erkennungsrate im Fokus. Außerdem wurden die Ziele verschiedener laufender und geplanter Erprobungen sowie die Möglichkeiten einer technischen Validierung von Antikollisionssystemen erörtert. Der Vergleich des heutigen Erprobungsstandes der Systeme und des Standes zum Zeitpunkt der KNE-Fachkonferenz zu Antikollisionssystemen im Mai 2019 zeigt (Dokumentation), dass inzwischen die Detektionsleistung mehrerer Systeme im Gelände ermittelt wurde und nun beziffert werden kann.

Hintergrund

Antikollisionssysteme können signifikant erhöhte Tötungsrisiken von windenergiesensiblen Vogelarten senken und das Eintreten des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes verhindern. Eine hohe Wirksamkeit der Systeme ist jedoch nur bei ausreichender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit wahrscheinlich. Die Systemwirksamkeit sollte daher durch Erprobungen nach fachwissenschaftlichen Maßstäben nachgewiesen werden. Das KNE hat Maßstäbe zur Beurteilung von Erprobungsergebnissen formuliert – eine wichtige Voraussetzung für die fachliche Anerkennung von Antikollisionssystemen.

Ihre Ansprechpartnerin im KNE
Dr. Elke Bruns
Leiterin Fachinformation
elke.bruns@naturschutz-energiewende.de
030-7673738-20

Das KNE auf Tour

Berlin, 8. Oktober 2021

Das KNE auf Tour

Zur Paderborner Hochfläche, ein Hotspot der Windenergie, und zum Bürgerwindpark Ellhöft in Nordfriesland

Die regionalen Akteure sind diejenigen, die tagtäglich mit den Herausforderungen der naturverträglichen Energiewende zu tun haben. Sie müssen praktische Lösungen für alle Probleme rund um den Ausbau der erneuerbaren Energien finden. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben sich daher jetzt auf Tour begeben, um sich bei den Akteuren der naturverträglichen Energiewende vor Ort über konkrete Projekte und Herausforderungen zu informieren und auszutauschen. Gesprochen haben wir mit Naturschutzverbänden und Energiebranche, Kommunen und Behörden, Regionalplanung, Gutachtern und Bürgervertreterinnen und -vertretern. Wir wollen den Menschen vor Ort zuhören und wissen: Was treibt sie um? Was heißt das ganz praktisch, die Energiewende naturverträglich umzusetzen? Welche Probleme gibt es vor Ort? Wie sind die jeweiligen konkreten Positionen? Wie läuft die Zusammenarbeit?

Erste Station unserer Tour war die Paderborner Hochfläche, Nordrhein-Westfalen, als ein Hotspot der Windenergie, denn im Kreis Paderborn stehen derzeit bereits über 500 Windenergieanlagen. Hier sprachen wir mit Kollegen und Kolleginnen der Biologischen Station Kreis Paderborn, der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises und des Gutachterbüros Loske über die alltäglichen und grundsätzlichen Probleme bei der naturverträglichen Umsetzung der Energiewende. Mit dem Betreiber der Windenergieanlagen (WEA) WestfalenWIND vertieften wir unter anderem den fachlichen Austausch zu Antikollisionssystemen und zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf WEA-Kranstellflächen.

Die zweite Station führte uns in den Norden nach Schleswig-Holstein, nach Nordfriesland. Hier besuchten wir die Untere Naturschutzbehörde Husum und sprachen mit Vertretern des WWF und des Landesverbandes des BUND unter anderem über den Ausbau der Windenergie und der Freiflächen-Photovoltaik im Hinblick auf Natur- und Artenschutz. Der Besuch des Bürgerwindparks Ellhöft ermöglichte uns einen konkreten Einblick in die Umsetzung der Energiewende vor Ort und in innovative Projekte und den Austausch mit den beteiligten Akteuren. Die Vertreter des Vereins „Naturengagement Bürgerenergie Nordfriesland“ gewährten uns im Ausgleichsprojektgebiet Hattstedtermarsch einen Einblick in den ganz praktischen lokalen Naturschutz.

Alle Gespräche haben uns einmal mehr gezeigt, dass man für Naturschutz und Energiewende viel erreichen kann, wenn man offen und frühzeitig mit allen betroffenen Akteuren kommuniziert und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sowohl in den politischen Prozess als auch in die wirtschaftlichen Belange einbindet. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass man gemeinschaftlich vieles auf die Beine stellen und Konflikte zwar nicht komplett vermeiden, aber gemeinsam lösen kann.

Fotos v. li. n. re. Galerie oben:  1 und 2 –  Paderborner Hochfläche,  3 und 4 – Photvoltaikmodule, Fotos: Holger Ohlenburg.
Fotos v. li. n. re. Galerie unten: Impression aus dem Bürgerwindpark Ellhöft, Foto: Anke Ortmann // Photovoltaikfreiflächenanlage in Ellhöft, Foto: Holger Ohlenburg // Luftbild Bürgerwindpark Ellhöft, Foto: Holger Ohlenburg // Ausgleichsprojektgebiet Hattstedtermarsch, Foto: Anke Ortmann.

Kuh mit Windenergieanlage in Ellhoeft, Foto: Anke Ortmann

BfN veröffentlicht Forschungsbericht des KNE zu Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen

Berlin, 5. Oktober 2021

BfN veröffentlicht Forschungsbericht des KNE zu Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen

Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen, auch Antikollisionssysteme genannt, können signifikant erhöhte Tötungsrisiken von windenergiesensiblen Vogelarten senken und das Eintreten des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes verhindern. Eine hohe Wirksamkeit der Systeme ist jedoch nur bei ausreichender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit wahrscheinlich. Die Systemwirksamkeit sollte daher durch Erprobungen nach fachwissenschaftlichen Maßstäben (s. KNE-Anforderungsprofil Erprobung) nachgewiesen werden.

Das KNE hat im Rahmen des vom BfN (Bundesamt für Naturschutz) geförderten FuE-Vorhabens „Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen“ Maßstäbe zur Beurteilung von Erprobungsergebnissen formuliert – eine wichtige Voraussetzung für die fachliche Anerkennung von Antikollisionssystemen in den Leitfäden der Bundesländer zu Windenergie und Artenschutz. Im Einzelnen geht es um Anforderungen an die systemseitige Detektionsleistung, die sich aus Erfassungsreichweite, Erfassungsrate und der fakultativen Erkennungsrate zusammensetzt, um Anforderungen an die Abschaltreaktion der Windenergieanlage und die räumliche Abdeckungsrate durch das System. Außerdem werden Empfehlungen für die Beurteilung der Gesamtwirksamkeit der Maßnahme im Einzelfall sowie für die Genehmigung und den behördlichen Vollzug gegeben. Die Anforderungen und Empfehlungen wurden im Rahmen einer Workshopreihe mit Fachexpertinnen und Fachexperten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Es werden die in den Diskussionen vorgebrachten Argumente wiedergegeben und eingeordnet.

Aufbauend auf dem FuE-Bericht hat das KNE auch eine „Checkliste für eine qualifizierte Entscheidung über die Anwendbarkeit von Antikollisionssystemen“ veröffentlicht. Anhand der Checkliste kann herausgearbeitet werden, inwieweit die entscheidungsrelevanten Wirksamkeitsanforderungen im Einzelfall erfüllt werden können. So soll eine erste Einschätzung ermöglicht werden, ob der Einsatz eines Antikollisionssystem am fraglichen Standort erfolgversprechend sein kann.

Die Veröffentlichung stellt den Endbericht des FuE-Vorhabens „Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen“ dar. Es wurde durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert.

Ihre Ansprechpartnerin im KNE
Dr. Elke Bruns
Leiterin Fachinformation
elke.bruns@naturschutz-energiewende.de
030-7673738-20