Aktuelles aus Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und dem BfN

Berlin, 16. Dezember 2021

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 11/21

Aktuelles aus Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und dem BfN

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Brandenburg

Die brandenburgische Landesregierung (SPD, CDU, GRÜNE) hat auf Drucksache 7/4559 einen Gesetzentwurf zum „Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg – Brandenburgisches Windenergieanlagenabstandsgesetz – BbgWEAAbG)“ in den Landtag eingebracht. Rechtsgrundlage ist der § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches: Die Länder können durch Landesgesetze bestimmen, dass § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung findet, wenn sie bestimmte Mindestabstände zu den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen zu Wohnzwecken einhalten. Hiervon macht die Landesregierung Gebrauch. Es soll ein Mindestabstand von 1.000 Metern eingehalten werden, wobei sich der Abstand bemisst von der Mitte des Mastfußes bis zur nächstgelegenen Gebäudekante der Hauptanlage eines zulässigerweise errichteten Wohngebäudes in Gebieten mit Bebauungsplänen oder innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Die Regelung gilt nicht, wenn am selben Standort eine andere Anlage mit gleicher oder geringfügig höherer oder niedrigerer Höhe errichtet werden soll.

Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz hat mit den Energie- und Naturschutzverbänden des Landes eine gemeinsame Absichtserklärung vorgelegt. Die Unterzeichnenden stellen ihr gemeinsames Interesse an einem schnellen Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz zur Erreichung der Klimaschutzziele unter gleichzeitiger Wahrung des Artenschutzes heraus. Darüber hinaus soll der Artenschutz gestärkt werden. In einem moderierten Dialogprozess auf Augenhöhe sollen – innerhalb eines Jahres – Vorschläge für eine Konsolidierung und Aktualisierung der rheinland-pfälzischen Regelungen zum Artenschutz beim Ausbau der Windenergie an Land abgestimmt werden. Neben konkreten Vorschlägen zur besseren Berücksichtigung des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren geht es auch um eine verbesserte räumliche Gliederung zwischen Windenergie und gezieltem Artenschutz. Ziel ist eine optimierte Planungsgrundlage zu schaffen bei einer weiterhin hohen Akzeptanz für den Windenergieausbau. Der naturverträgliche Ausbau der Windenergienutzung soll konfliktfreier gestaltet und beschleunigt werden.

Thüringen

Das Verwaltungsgericht (VG) Gera hat in einem rund 80 Seiten langen Urteil (5 K 978/20 Ge) den Regionalplan Ostthüringen geprüft und festgestellt, dass dieser fehlerhaft sei und keine Anwendung finden könne: Der Regionalplan hätte mehr Raum für Windenergieanlagen lassen müssen. Zum Teil seien schon die Tabuzonen falsch festgelegt worden, weil sie Gebiete für die Windenergie ausschließen, für die das keineswegs gesetzlich geboten, naturwissenschaftlich zwingend oder zumindest hinreichend naheliegend ist. Zudem habe das Land generell die Interessen an einer substanziellen Windenergienutzung nicht ausreichend gewürdigt. Bemerkenswerterweise nahm das VG im Abwägungsvorgang direkt auf das Klimaschutzgesetz und den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 Bezug: „Das relative Gewicht des Klimaschutzgebots nimmt in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel … weiter zu“. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte es zuletzt (Beschluss vom 12. Mai 2021 – 12 MS 47/12, dort im Kontext einer nachträglichen Abschaltanordnung) noch abgelehnt, dass behördliche und gerichtliche Entscheidungen sich an den vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Schutzpflichten im Hinblick auf den Klimawandel ausrichten müssten.

Bundesamt für Naturschutz

Das BfN hat in seiner Skriptenreihe (BfN-Skripten Nr. 614) eine „Konkretisierung von Ansatzpunkten einer naturverträglichen Ausgestaltung der Energiewende, mit Blick auf strategische Stellschrauben“ veröffentlicht. Die seit Langem erwartete Ausarbeitung konkretisiert das Szenarien-Set, das 2018 in BfN-Skript 501 „Naturverträgliche Energieversorgung aus 100 % erneuerbaren Energien 2050“ vorgelegt wurde. Auf rund 200 Seiten werden räumliche Leitplanken zur Bereitstellung erneuerbarer Energien, Abgleiche der Stromerzeugungspotenziale mit projizierten Energiebedarfen und Konsequenzen für Netze, Speicher, Kosten und Transformationspfade sowie die Spielräume für die Technologieentwicklung und für Energieeinsparungen aufgezeigt. Schließlich werden auch Handlungsempfehlungen abgeleitet. Die Ergebnisse zeigen, dass mit den getroffenen Annahmen für Potenzialflächen und Technologien der gesamte Strombedarf im Jahr 2050 naturverträglich gedeckt werden könnte, obwohl Flächen nur begrenzt zur Verfügung stehen. Dafür müssten allerdings sehr leistungsstarke Windenergieanlagen auf den besten Standorten und Photovoltaikmodule auf allen nutzbaren Dachflächen installiert werden.

Artenschutz im Koalitionsvertrag – KNE analysiert die Vereinbarungen in Hinblick auf die Windenergie an Land

Berlin, 16. Dezember 2021

Artenschutz im Koalitionsvertrag –
KNE analysiert die Vereinbarungen in Hinblick auf die Windenergie an Land

  • Koalitionsvertrag eröffnet verschiedene Regelungsoptionen für das Verhältnis von artenschutzrechtlicher Verbotsnorm und Ausnahme
  • KNE spricht sich für abstandsbasierte Regelvermutungen aus
  • Auf Vorarbeiten der Umweltministerkonferenz kann aufgebaut werden
  • Europarechtliche Absicherung einer möglichen Populationsbetrachtung erforderlich, Schutzniveau der Arten darf aber nicht sinken

Mit der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, artenschutzrechtliche Regelungen für die Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen neu auszugestalten, sollen insbesondere Artenschutz-Konflikte, die durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen an Land zu erwarten sind, gelöst werden. Dabei setzt man insbesondere auf „eine stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz“ und „mehr Standardisierung und Rechtssicherheit“. Ein nationales Artenhilfsprogramm, dessen Finanzierung auch die Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien sicherstellen, soll garantieren, dass das Artenschutzniveau nicht sinkt, sondern im Gegenteil der Schutz derjenigen Arten, bei denen es Konflikte gibt, verbessert wird.

In seiner Analyse dieser Vereinbarungen der Koalitionsparteien erläutert das KNE die sich daraus ergebenden Regelungsoptionen und deren Chancen und Risiken sowie die erforderlichen nächsten Arbeitsschritte. „Es wird deutlich, dass durchaus verschiedene Wege eingeschlagen werden können, und daher bestimmte Arbeiten noch geleistet werden müssen, um die erwünschte größere Rechtssicherheit – auch und gerade im Detail – für die komplexen Artenschutzprüfungen zu schaffen“, betont KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke.

Das KNE spricht sich dafür aus, zunächst auf eine abstandsbasierte Regelvermutung zu setzen. Vorteil für den Artenschutz ist es dabei, dass etablierte Parameter wie Arten, individuenbezogene Abstände und Schutzmaßnahmen bestehen bleiben, der Prüfprozess sich aber beschleunigt und mehr Rechtssicherheit erhält. Bei der Ausarbeitung der neuen Regelung könnte und sollte auf den Ergebnissen des laufenden Arbeitsprozesses der Umweltministerkonferenz (UMK) aufgebaut werden.

Eine „stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz“, wie es der Koalitionsvertrag verspricht, muss zivilgesellschaftlich vorbereitet und auf der EU-Ebene rechtlich abgesichert werden. Dabei sollte weiter auf die bewährte Zusammenarbeit der Akteure der Energiewende gesetzt werden. „Das KNE bietet an, hier seine in langjähriger Praxis erworbene Dialoggestaltungs-Kompetenz aktiv einzubringen“, so Raynal-Ehrke. „Eines darf jedoch nicht vergessen werden: Ein Plus an biologischer Vielfalt kann nicht nur Ergebnis der Anstrengungen der Erneuerbaren-Energien-Branche sein. Landnutzungs­bereiche wie die Landwirtschaft oder der Straßen- und Schienenbau müssen ebenfalls ihren Beitrag leisten.“

Fachtkontakt

Dr. Silke Christiansen
Leiterin Rechtsreferat
silke.christiansen@naturschutz-energiewende.de
T.: 030 7673738-21

Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de
T.: 030 7673738-22

UBA-Story „Energiewende vor Ort“

Berlin, 13. Dezember 2021

KNE-Lesetipp

UBA-Story „Energiewende vor Ort“

Umweltbundesamt (2021) : „Die Energiewende vor Ort“

Sie sehen in Ihrer Gemeinde Konflikte bei Ausbau der Windenergie auf sich zu rollen oder stecken vielleicht schon mittendrin? Sie haben wenig Zeit und wollen gern wissen, welchen Handlungsspielraum es vor Ort eigentlich gibt und wie Konflikten vorgebeugt und mit ihnen umgegangen werden kann? Dann lohnt es sich, einen Blick auf die vom Umweltbundesamt (UBA) neu erstellte, virtuelle UBA-Story „Die Energiewende vor Ort“ zu werfen.

Es erwartet Sie dort ein kommunikativ modern aufbereitetes Informationsangebot zum Umgang mit Energiewende-Konflikten vor Ort. Man muss nicht durch die Internetseite „klicken“, sondern einfach immer weiter runterscrollen – ein sogenanntes  Scrollytelling. Man wischt auf dem Handy – oder scollt mit der Maus – einfach immer weiter und eine leicht verständliche, bebilderte und in einprägsamen Sätzen erzählte Geschichte entfaltet sich: über Konflikte um die Windenergie und darüber, wie sich akzeptable Lösungen für Kommunen finden lassen.

Das Tool ist im Rahmen des UBA-Vorhabens „Operationalisierung des Klimaschutzes im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien – Strategien für akzeptable Lösungen vor Ort“ (s. u.) entstanden, in dem beispielshaft für die Windenergie an Land Konfliktfaktoren erfasst und systematisiert wurden. Fachleute und Praktikerinnen und Praktiker wurde einbezogen, ein prozesshaftes Handlungsmodell entwickelt und das Ganze schließlich in ein digitales Scrollytelling-Format umgesetzt. Das Ziel? Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen sollen vor Ort in die Lage versetzt werden, auch in Konfliktsituationen handlungsfähig zu bleiben, so das UBA.

Das Scrollen durch die Geschichte ersetzt sicherlich nicht das aufmerksame und gemeinsame Gespräch vor Ort. Es präsentiert auch nicht DIE Lösung für Konflikte um den Ausbau der Windenergie und entwickelt keine fachliche Tiefe in der Sache. Aber das Angebot gibt leicht verständliche Impulse, was beachtet werden sollte, welche Handlungsspielräume es auf kommunaler Ebene gibt und wie Konflikten vorgebeugt oder mit Ihnen konstruktiv umgegangen werden kann.  Hintergrundinfos ergänzen sich mit konkreten Handlungsempfehlungen und Stimmen aus einer Vielzahl an Kommunen bundesweit. Das bietet interessierten Akteuren vor Ort Orientierung und ermutigt, offen mit Konflikten rund um den Ausbau der Windenergie umzugehen und gemeinsam zu guten Lösungen zu kommen.

UBA-Vorhaben „Operationalisierung des Klimaschutzes im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien – Strategien für akzeptable Lösungen vor Ort“

„Ziel des Vorhabens war es anhand eines exemplarisch zu untersuchenden Energieträgers ein Modell zu entwickeln, welches kommunale Entscheidungsträger*innen vor Ort in die Lage versetzt, auch in Konfliktsituationen handlungsfähig zu bleiben und damit einen Beitrag leistet, vor Ort zu akzeptablen Lösungen zu finden. Beispielhaft für die Windenergie an Land wurden anhand einer Literaturanalyse Konfliktfaktoren erfasst und systematisiert. Auf dieser Grundlage wurde unter Rückkopplung mit Fachleuten und Praktikerinnen und Praktikern ein prozesshaftes Handlungsmodell entwickelt, welches als digitales Scrollytelling-Format umgesetzt wurde.“ (Quelle: Umweltbundesamt: Abschlussbericht 2021)

Quelle: Umweltbundesamt „Die Energiewende vor Ort“ (2021), Link zur Internetseite (letzter Zugriff: 13.12.2021).

Solarpark-Ausbauboom in naturverträgliche Bahnen lenken?

Berlin, 9. Dezember 2021

Solarpark-Ausbauboom in naturverträgliche Bahnen lenken?

Austausch beim KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“

Die neue Bundesregierung setzt die Zeichen auf einen verstärkten und vor allem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch beim Ausbau der Photovoltaik stellt sich mit Nachdruck die Frage der naturverträglichen Umsetzung. Gute Beispiele für Solarparks, die Energieertrag und Biodiversitätsförderung verbinden und so Energiewende und Naturschutz klug zusammendenken, gibt es bereits bundesweit. Aber wie lässt sich die naturverträgliche Gestaltung von Solarparks noch stärker zum Standard machen und nachhaltig absichern? Wo besteht der dringendste Handlungsbedarf? Was müsste jetzt getan werden, damit der geplante Zubau naturverträglich erfolgt?

Über diese und weitere Fragen diskutierten am 8. Dezember im digitalen KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“ Vertreterinnen und Vertreter aus Bundes- und Landesministerien, der Solarbranche, den Naturschutzverbänden, den Energieagenturen und der Wissenschaft. Mit diesem Forum bietet das KNE einen Raum zum übergreifenden Austausch zu drängenden bzw. für die Teilnehmenden wichtigen Themen.

Impulse aus dem Forum

Das Forum startete mit zwei Impulsen aus dem Kreis der Teilnehmenden. Jörg Dürr-Pucher (Plattform Erneuerbare Energien BW e. V. und Bodenseestiftung) stellte dar, in welchem Spannungsfeld sich Solarparks aktuell zwischen kommunaler Planungshoheit, Landwirtschaft, Naturschutz, Netzanschluss und Bürgerbeteiligung befänden. Carl-Heinz Christiansen (BUND Schleswig-Holstein) führte exemplarisch aus, welche Anforderungen an Planung und Bau von naturverträglichen Solar-Freiflächenanlagen aus Sicht des BUND Schleswig-Holsteins bestünden. Beide boten mit ihren Impulsen viele Anknüpfungspunkte für den folgenden Austausch in Kleingruppen. Fragen, die die Teilnehmenden besonders beschäftigt haben, waren die naturverträgliche Standortsteuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Wie groß dürfen die Anlagen sein? Wo dürfen sie entstehen? Auf welcher Ebene und mit welcher Verbindlichkeit lässt sich dies steuern? Wie bekommen wir die Anlagen auf die Biogas-Flächen?) und die Definition von Biodiversitäts-Solarparks.

Biodiversitätsentwicklung und Monitoring

Ein thematischer Fokus des Forums lag auf Biodiversitätsentwicklung und Monitoring. Prof. Dr. Elke Hietel (TH Bingen) stellte den „Leitfaden für naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Solarparks“ vor, der im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz erstellt wurde und der mithilfe von Maßnahmensteckbriefen und Checklisten Kommunen und Betreibern Orientierung bieten will. Marion Maier (Regionalwerke) gab einen Einblick darin, wie das Zertifizierungsprojekt EULE das Monitoring bzw. die Erfolgskontrolle von Maßnahmen gestaltet, damit es bei den zertifizierten Solarparks nicht nur bei guten Absichten bleibt. Diskutiert wurde im Anschluss vor allem darüber, ob Solaranlagen auch auf Grünland entstehen sollten, wie man die potenzielle Aufwertung in Solarparks sauber bilanziert und wie man die Monitoring-Ergebnisse einzelner Projekte verfügbar und wissenschaftlich verwertbar macht.

Aktuelle Herausforderungen

Im abschließenden Teil des virtuell stattfindenden Forums diskutierten die Teilnehmenden, welche aktuellen Herausforderungen und welchen Handlungsbedarf sie sehen. Die zentrale Frage dabei war, was konkret jetzt getan werden müsse, damit der geplante – und erwartete – Zubau naturverträglich erfolgt? Wie könnte eine „No-regret“-Lösung aussehen? In einer lebhaften Diskussion wünschten sich alle Akteure eine engere Zusammenarbeit, auch mit der Landwirtschaft, die konkrete Umsetzung müsse aber auf regionaler Ebene erfolgen. Immer wieder wurde betont, dass man ein gemeinsames Ziel verfolge und Naturschutz und Solarenergie zusammen gehen, wenn alle Beteiligten wollen.

Ausblick

Das KNE fördert den Austausch zur naturverträglichen Gestaltung von Solarparks im Rahmen des Forums weiterhin und ermöglicht damit, dass sich bundesweit die beteiligten Akteure zu Themen austauschen, die vor Ort am dringlichsten sind. Übergeordnete Fragestellungen sind dabei: Welche erfolgreichen Praxisbeispiele gibt es bereits? Welche Ideen, Bedenken und Fragen bestehen auf verschiedenen Seiten und wie können Solarparks und Naturschutz besser zusammengebracht werden? Das Forum findet zweimal im Jahr statt.

Weiterführende Informationen

Ihre Ansprechpartnerinnen im KNE
Natalie Arnold
Referentin naturverträgliche Solarenergie
natalie.arnold@naturschutz-energiewende.de
030-7673738-26

Tina Bär
Dialoggestalterin
tina.baer@naturschutz-energiewende.de
030-7673738-41

Solarpark mit Wiese
Foto: © hecht7 - stock.adobe.com

Aktuelle Forschungsprojekte zu naturverträglicher Solarenergie

Berlin, 8. Dezember 2021

Aktuelle Forschungsprojekte zu naturverträglicher Solarenergie

Der geplante massive Ausbau der Solarenergie wird mit einem starken Zuwachs insbesondere der Freiflächen-Photovoltaik einhergehen und damit auch Natur und Landschaft verändern. Von Beginn an sollen Planungen daher sicherstellen, dass Solarparks weitgehend naturverträglich gestaltet werden. Die Eingriffe in die Landschaft sollen so minimal wie möglich gehalten und bestehende Möglichkeiten, Biodiversität zu schützen und zu stärken, entschieden genutzt werden. Vielfältige Forschungsprojekte sind derzeit diesem Anliegen gewidmet.

Das KNE stellt jetzt allen Interessierten eine Übersicht über aktuelle Forschungsprojekte zur naturverträglichen Solarenergie zur Verfügung. Die Projektübersicht, die ausschließlich öffentlich geförderte Projekte auf Bundes- und Landesebene umfasst, bietet allen Praktikern einen schnellen Überblick über laufende bzw. kürzlich abgeschlossene Forschungsprojekte und deren Ergebnisse. Forschende können sofort sehen, welche Forschungsteams gegenwärtig zu welchen konkreten Fragestellungen arbeiten. Weiterführende Links verweisen auf direkte Kontaktmöglichkeiten zu den einzelnen Projekten. Die Übersicht wird kontinuierlich erweitert, und insbesondere laufende Projekte werden regelmäßig aktualisiert.

Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik

Fachkontakt
Natalie Arnold
Referentin naturverträgliche Solarenergie
030 – 7673738-26
natalie.arnold@naturschutz-energiewende.de

Photvoltaikanlagen und Blick in Baeume
Foto: © amixstudio - adobe.stock.com

Artenschutz und Windenergie – aktuelle Entwicklungen

Berlin, 26. November 2021

Artenschutz und Windenergie – aktuelle Entwicklungen

Dr. Silke Christiansen, Leiterin unseres Rechtsreferats, vertrat das KNE bei den Windenergietagen NRW 2021 in Bad Driburg, dem zentralen Branchenevent in Nordrhein-Westfalen. Dort hielt sie einen Vortrag über die derzeit viel diskutierten Vorschläge zu „Artenschutz und Windenergie“ und beleuchtete die diesbezüglich aktuellen Entwicklungen aus juristischer Perspektive.

In ihrem gestrafften Überblick unterscheidet sie die Vorschläge, die im bestehenden Rechtssystem umsetzbar wären und diejenigen Vorschläge, die neuer rechtlicher Regelungen bedürfen. Der Fokus liegt auf der Signifikanz- und Ausnahmeprüfung, beleuchtet auch die europäische Ebene und nimmt Bezug auf den aktuellen Koalitionsvertrag.

Informationen zum kompletten Programm (windenergietage-nrw.de)

Aktuelles aus Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt

Berlin, 25. November 2021

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 10/21

Aktuelles aus Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Bayern

Dem Zusammenhang von Windenergieanlagen und dem Verschwinden von Regenwürmern und anderen Bodenlebewesen geht eine Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Drs. 18/17635 des Bayrischen Landtags nach. Spezielle Untersuchungen in Bayern zum Thema sind den Ministerien nicht bekannt. Sie verweisen aber auf eine aktuelle Studie vom Mai 2021 der Nordic Society Oikos (NSO) mit dem Titel „Vibrational noise from wind energy-turbines negatively impacts earthworm abundance“. Die Studie der NSO kommt zu dem Ergebnis, dass im Untersuchungsraum in der Provinz Flevoland, Niederlande, die Anzahl von Regenwürmern im Nahbereich einer WEA (8 Meter) um etwa 40 Prozent geringer war als in weiterer Entfernung (128 Meter). Von den Autoren wird ein Zusammenhang mit den von Windenergieanlagen ausgehenden Schallwellen angenommen, weil die Amplituden der Schallwellen mit zunehmendem Abstand von den Anlagen abnehmen. Auswirkungen auf die Mesofauna (zwischen 0,3 und 1 Millimeter große, bodenlebende Organismen) konnten nicht festgestellt werden, Auswirkungen auf den Maulwurf wurden nicht untersucht.

Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat sich zum Kollisionsopfer-Monitoring von Vögeln an Windenergieanlagen (WEA) geäußert. Auf Drs. 8/319 des sachsen-anhaltischen Landtages wird darauf hingewiesen, dass es keine gesetzliche Meldepflicht für verletzte oder tot aufgefundene Tiere gibt. Die beim Landesamt für Umwelt, Staatliche Vogelschutzwarte des Landes Brandenburg, geführte Funddatei sei eine Zusammenstellung von Zufalls- und projektbezogenen Funden von Schlagopfern an WEA. Aus der Funddatei seien in der Summe der Erfassungsjahre lediglich Tendenzen zur Schlaggefährdung einzelner Vogelarten abzulesen. Mit Stand 24. August 2021 enthalte die zentrale Funddatei 115 Funde von in Sachsen-Anhalt an WEA aufgefundenen Rotmilanen. Diese verteilen sich auf insgesamt 74 Windparks. Maximal wurden sieben und sechs Vögel je Windpark gefunden, sonst meist ein bis zwei. Die Gesamtzahl der Rotmilanfunde habe sich gegenüber 2014 nahezu verdoppelt (von 61 auf 115). Die Anzahl der WEA habe in diesem Zeitraum um mehr als 600 zugenommen. Die deutliche Zunahme der Totfunde kann allerdings auch auf erhöhte Suchaktivitäten in Folge der Sensibilisierung für den Konfliktbereich des Vogelschlags an Windenergieanlagen zurückzuführen sein.

Auf Drs. 8/339 des sachsen-anhaltischen Landtages äußert sich die Landesregierung zum Kollisionsopfer-Monitoring von Fledermäusen an Windenergieanlagen. Die Daten würden (s. voranstehende Meldung) in der Staatlichen Vogelschutzwarte des Landes Brandenburg zusammengetragen, Informationen über verletzte Tiere lägen nicht vor. Eine Meldepflicht bestehe nicht. Die Daten spiegelten daher die Meldeaktivität wider, nicht die tatsächliche Lage. Eine Zuordnung von Schlagopfern zu konkreten WE-Anlagen oder -Parks sei nur für vier der elf Landkreise möglich. Die Kollisionsopfermeldungen fänden überwiegend aufgrund gezielter Erfassungen etwa im Rahmen von Genehmigungsverfahren bei behördlich beauflagtem bzw. gefordertem Schlagopfermonitoring statt. Teilweise komme es auch zu Zufallsfunden. Programme wie das Monitoring „Fledermauszug Deutschland“, welches den Fokus auf die Arten Kleiner und Großer Abendsegler, Rauhaut- und Zweifarbfledermaus lege, könnten zu vermehrten Meldungen von Schlagopfern dieser Arten führen. Ein Artenhilfsprogramm sei nicht geplant. Der Leitfaden „Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt“ enthalte alle Informationen, um die artenschutzrechtlichen Regelungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren angemessen umsetzen zu können.

Rheinland-Pfalz

Das Hermann-Hoepke-Institut der Technischen Hochschule Bingen hat einen Leitfaden für naturverträgliche und biodiversitätsfördernde Solarparks vorgelegt (PM 18.10.2021). Damit wurde deutschlandweit erstmalig ein praxisorientierter Maßnahmenkatalog mit insgesamt 30 Maßnahmensteckbriefen erarbeitet. Ausgeführt sind konkrete Maßnahmen für einen ‚Solarpark Plus‘, der Lösungsansätze enthält, wie Klima- und Naturschutz Hand in Hand gehen können. Die Steckbriefe sollen Betreiberinnen und Betreibern solcher Anlagen in der Planungs-, Bau- und Betriebsphase unterstützen und neue Anreize schaffen, um Photovoltaik-Anlagen in der Freifläche naturverträglich und biodiversitätsfördernd zu installieren. Zusätzlich werden Empfehlungen zum Monitoring ausgesprochen, welches den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen überprüfen soll. Das Ziel eines „Solarpark Plus“ ist es, den unvermeidbaren Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren und den nötigen Ausgleich ohne weitere Flächeninanspruchnahme innerhalb des Solarparks vorzunehmen. Zusätzliche, über die verpflichtenden Ausgleichsmaßnahmen hinausgehende Maßnahmen sind etwa die Schaffung von Ersatzlebensräumen und Sonderbiotopen (z. B. Feuchtbiotopen innerhalb der Anlagenfläche, die als Trittsteinbiotope zu einer Vernetzung mit dem Umland beitragen).

Neue KNE-Publikation zur Planung und Genehmigung der Windenergie an Land in Hinblick auf den Artenschutz

Berlin, 24. November 2021

Planung und Genehmigung der Windenergie an Land ändern?

Eine Einordnung des KNE in Hinblick auf den Artenschutz

Der seit 2018 stark eingebrochene Ausbau der Windenergie an Land muss – um unsere Klimaziele zu erreichen – schnellstmöglich deutlich beschleunigt werden. Mittlerweile liegen etliche Vorschläge vor, wie dies erreicht werden könnte. Inwiefern aber genügen diese den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes?

In unserer neuen „Einordnung in Hinblick auf den Artenschutz“ setzen wir uns mit ausgewählten, aktuell diskutierten Ansätzen zur Veränderung der Planungs- und Genehmigungsprozesse von Windenergieanlagen an Land auseinander. Wir schätzen dabei ein, ob diese einerseits zu mehr Rechtssicherheit und einer Prozessbeschleunigung beitragen können, und welche Auswirkungen wir andererseits auf den Artenschutz erwarten. Dabei geht es uns nicht darum, die Differenzen der konkurrierenden Vorschläge herauszuarbeiten, sondern um das Verständnis der sich herauskristallisierenden Lösungsansätze und der mit diesen vermutlich eintretenden Wirkungen. Aus diesem Grund verzichten wir auf eine Zuordnung der jeweiligen Autorenschaft zu den Vorschlägen.

Wir bieten Ihnen eine schnelle, komprimierte Orientierung zu wesentlichen Ansätzen wie zum Beispiel:

  • bundesweite Mengenvorgaben,
  • Kopplung der Freihaltung des übrigen Außenbereichs an die Erfüllung der Mengenvorgabe oder Weiterentwicklung der Konzentrationszonenplanung zur Positivplanung,
  • bundeseinheitliche Abstände zur Wohnbebauung,
  • Schaffung eines Windenergie-an-Land-Gesetzes,
  • Vereinfachung der Signifikanzprüfung,
  • verlässliche Kriterien zum Eintritt in die Ausnahmeprüfung,
  • zuverlässige Umsetzung populationsstützender Maßnahmen.

Alles Wichtige in Kürze und Download „Aktuelle Vorschläge zur Veränderung von Planung und Genehmigung der Windenergie an Land – Eine Einordnung im Hinblick auf den Artenschutz

Fachkontakte

Dr. Silke Christiansen
Leiterin Rechtsreferat
030 – 7673738-21
silke.christiansen@naturschutz-energiewende.de

Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
030 – 7673738-22
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de

Das Institute for Sustainable Energy Policy (ISEP) aus Japan im Austausch mit dem KNE

Berlin, 23. November 2021

Das Institute for Sustainable Energy Policy (ISEP) aus Japan im Austausch mit dem KNE

Seit seiner Gründung im Jahr 2016 ist das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende im regelmäßigen Austausch mit dem Institute for Sustainable Energy Policy (ISEP) in Japan. Das ISEP ist dort eng mit der Universität Tokio verbunden. Bei einem neuerlichen Austausch zwischen KNE und ISEP ging es darum, aus den Erfahrungen der KNE-Konfliktarbeit der vergangenen Jahre zu profitieren. Das KNE hat bis heute etwa 150 Konfliktfälle bearbeitet. Die meisten zur Windenergie an Land. Das ISEP ist besonders daran interessiert, wie das KNE die Stakeholder für diese Prozesse auswählt und wie die Konfliktbearbeitung stattfindet.

KNE-Geschäftsführer Michael Krieger machte in seinem Vortrag dazu deutlich, dass die Auswahl der teilnehmenden Stakeholder mit den Stakeholdern selbst passiere. So gebe es immer gesetzte Teilnehmende, etwa die Behörden vor Ort, die Kommune oder auch den Projektierer. Diese beraten dann zusammen mit den KNE-Mediatorinnen und -Mediatoren, welche weiteren Stakeholder gebraucht werden, um den Prozess erfolgreich zu gestalten. Dies sind oftmals Naturschutzorganisationen, Bürgerinitiativen, Expertinnen und Experten und auch Landesinstitutionen. Der Erfolg der Konfliktbearbeitung mache sich dann daran fest, wie konstruktiv der Konflikt bearbeitet werden kann. Das ISEP ist Initiator eines „japanischen KNE“, das in den nächsten drei bis fünf Jahren an den Start gehen soll. Japan ist seit dem Reaktorunglück von Fukushima stark in den Ausbau erneuerbarer Energien eingestiegen.

Im Gegensatz zu Deutschland ist der Rückhalt der Energiewende aber dennoch geringer. Daher erscheint es zielführend, dass trotz des gerade erst begonnenen Ausbaus von Wind- und Solarenergie bereits jetzt geeignete Strukturen geschaffen werden, damit die Konflikte in den Präfekturen frühzeitig erkannt und bearbeitet werden. Auch die Einbindung der größeren Naturschutzorganisationen soll von Anfang an erfolgen und Teil der geplanten Einrichtung werden. Das KNE wird den weiteren Prozess beratend begleiten.

MultiplEE-Thesen: Wie der Windenergie an Land ausreichend Flächen bereitgestellt werden können

Berlin, 12. November 2021

MultiplEE-Thesen: Wie der Windenergie an Land ausreichend Flächen bereitgestellt werden können

Eine Nachwuchsforschungsgruppe des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung GmbH – UFZ, geleitet von Prof. Paul Lehmann, befasst sich mit dem Thema „Nachhaltiger Ausbau erneuerbarer Energien mit multiplen Umweltwirkungen. Politikstrategien zur Bewältigung ökologischer Zielkonflikte bei der Energiewende (MultiplEE)“. Im diesjährigen Beiratstreffen diskutierten jetzt die Teilnehmenden aus Forschung und Praxis über ein Thesenpapier mit Politikempfehlungen zur Verbesserung der Flächenbereitstellung für die Windenergie.

Da sich das KNE aktuell mit den Vorschlägen zur Vereinfachung und Beschleunigung befasst, waren die Überlegungen der Forschergruppe wie auch die Einschätzung der DiskutantInnen von großem Interesse. Die Leiterin der KNE-Fachinformation, Dr. Elke Bruns, nahm aus der Diskussion die Anregung mit, dass es auch wichtig sei, auf „Anreize“ zu setzen, wenn es darum geht, Länder und Kommunen zu veranlassen, das bundespolitische Flächenziel von 2 Prozent zu erreichen. Ein „Belohnungssystem“ für Flächenbereitstellung könnte möglicherweise die Bereitschaft für die Flächenbereitstellung steigern.

Internetseite des MultipIEE-Projektes MultiplEE – Nachwuchsforschungsgruppe – Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung UFZ