Das KNE zum Austausch beim BfN in Leipzig

Berlin, 28. Juni 2019

Das KNE zum Austausch beim BfN in Leipzig

Das KNE traf sich mit den Vertreterinnen und Vertretern der Landesfachbehörden für Naturschutz am Freitag im Bundesamt für Naturschutz (Außenstelle Leipzig) um dort über die fachliche Arbeit zu berichten. Unter anderem ging es dabei um die beim KNE auftretenden Fragestellungen sowie das Angebot des KNE für die Landesfachbehörden zum Austausch über verschiedene Fragestellungen der naturverträglichen Energiewende. Im Anschluss setzte sich die Leitung des KNE mit dem BfN zusammen, um über eine vertiefte Zusammenarbeit beim Wissenstransfer und zu den technischen Vermeidungsmaßnahmen (Vogelschutz an Windenergieanlagen) zu beraten.

BfN Außenstelle Leipzig

3. Thüringer Bürger-Energie-Tag“ des BürgerEnergie Thüringen e. V.

Berlin, 26. Juni 2019

3. Thüringer Bürger-Energie-Tag“ des BürgerEnergie Thüringen e. V.

„Vereinbarkeit von Naturschutz und Windenergienutzung“

Dies war das Thema eines Vortrags, den Holger Ohlenburg, Referent der Abteilung Fachinformationen im Klimapavillon der ThEGA anlässlich des 3. Thüringer Bürger-Energie-Tages hielt. Herr Ohlenburg informierte die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter von Bürgerenergiegenossenschaften über den aktuellen Stand der Regionalplanung in Thüringen zur Windenergie und stellte den Stand des Wissens zu den planungs- und genehmigungsrelevanten Arten (Vögel, Fledermäuse, Wildkatze und Haselmaus) dar. Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen wurden dabei ebenso thematisiert, wie die die aktuell laufende Forschung und die spezifischen Vorgaben der behördlichen Artenschutzleitfäden Thürigens.

Klimapavillon der ThEGA

Das KNE auf dem Internationalen Tag der Mediation

Berlin, 18. Juni 2019

Das KNE auf dem Internationalen Tag der Mediation

Auf dem Internationalen Tag der Mediation war das KNE auf der Veranstaltung des Bundesverbands Mediation (BM) Gesellschaftliche Veränderungen gestalten: Energiewende – Konfliktmanagment – „Fridays for future“ in der Emmaus-Kirche in Berlin-Kreuzberg zu Gast.

Für die anwesenden 120 Gäste unter anderem aus Berlin, Brandenburg und Niedersachsen unternahm der Gastredner Tim Hicks, Mediator und Organisationsberater aus den USA, den Einstieg in den Abend mit einem Vortrag zu seinem neurowissenschaftlichen Modell des Embodied Conflict.

Am Beispiel der Energiewende entwickelte er in seinem Vortrag Wie beeinflussen unsere Gefühle die Wahrnehmung und unseren Umgang mit dem Klimawandel? eine Systematik dazu, wie Erlebtes und Erfahrenes auf der Ebene unseres Gehirns neuronale Denk- und Verhaltensmuster sowie eine ganz eigene Realitätswahrnehmung etablieren. Diese Wiederum schlägt sich im alltäglichen Handeln jedes und jeder Einzelnen nieder und kann und in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen politisch wirksam werden. Die Sicht auf unsere Realität erwächst also aus dem Spannungsbogen zwischen gefühlter Bedrohung und unserem Wunsch nach Kooperation.

In der anschließenden Podiumsdiskussion ging es darum, ob und wie das Modell des Embodied Conflict für den Umgang mit Konflikten in gesellschaftlichen Veränderungsprozessen, speziell in der Mediation im Bereich der Energiewende neue Wege für kooperative Lösungen anbieten kann. Dazu diskutierten Edmund Ahrend, Vorstandsmitglied des Vereins zur Förderung von Wissenschaft und Praxis der Mediation e. V. (WPM), Michael Cramer, Regionalgruppenleitung Berlin-Brandenburg des BM und Prof. Dr. Ulla Gläßer, Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder, Tim Hicks  und Dr. Bettina Knothe vom KNE.

Mit Blick auf die Verhandlung von Belangen, Positionen und Anliegen zivilgesellschaftlicher, politischer und aus der Branche kommender Akteure in Konflikten der Energiewende vor Ort, berichtete Dr. Bettina Knothe aus der Praxisarbeit der KNE-Konfliktberatung über relevante Themen sowie Settings und methodischen Ansätzen der Dialoggestaltung vor Ort.

Sosan Azad und Alexandra Bielecke, beide Vorstand des BM, bekräftigten im Anschluss an die Podiumsdiskussion die Relevanz von Mediation im politischen Mehr-Ebenen-Feld der Energiewende. Sie kündigten bereits an, dass das Thema Klimawandel und Energiewende zentrale Themen auf dem Kongress des Bundesverbands Mediation im November 2020 sein werden.

Informieren sie sich über das Angebot des KNE:

Dr. Bettina Knothe ( Zweite v. l.) in der Podiumsrunde.

K19 blickt auf den Naturschutz in der Energiewende

Berlin, 17. Juni 2019

K19 blickt auf den Naturschutz in der Energiewende

Von Klimaschutzzielen, Eskalationsstufen und Strömungsenergien

Mit „K19 – Naturschutz in der Energiewende“ ist das zweite Jahrbuch des KNE erschienen. In dem 230 Seiten starken Kompendium finden sich unter anderem ein gemeinsamer Beitrag von drei großen deutschen Umweltverbänden, Beiträge zur Solarforschung, Berichte aus der Arbeit des KNE und aufschlussreiche Beiträge zu Herausforderungen der Energiewende in Japan und Frankreich.

K19 widmet sich der naturverträglichen Energiewende, also dem zentralen Thema in der Arbeit des KNE. Besonders vor dem Hintergrund, dass uns bis zum Jahr 2050 noch große Eingriffe in Natur und Landschaft bevorstehen, ist das ein hochaktuelles, vieldiskutiertes und durchaus auch konflikthaftes Themenfeld“, so Dr. Torsten Raynal-Ehrke, Direktor des KNE. „Das regelmäßig erscheinende Jahrbuch will über die Arbeit des KNE informieren, zur Versachlichung von Debatten beitragen, aber auch den Diskurs über neue Herausforderungen anregen. Dabei wird in jedem Jahrbuch ein neuer Schwerpunkt gesetzt. 2020 dreht sich alles um: Die Energiewende vor Ort,“ so Raynal-Ehrke weiter.

In dem abwechslungsreichen Jahrbuch K19 wird das Schwerpunktthema in 13 Artikeln auf unterschiedlichste Weise betrachtet. „Wir freuen uns, dass wir auch in dieser Ausgabe des KNE-Jahrbuchs viele renommierte Persönlichkeiten als Autorinnen und Autoren gewinnen konnten. So vielfältig wie die Autorenschaft ist, so überraschend und spannend ist die Bandbreite der Themen. Sie reicht von den Naturschutzkonflikten in der Energiewende, über den umweltverträglichen Rückbau von Windenergieanlagen in Frankreich und Deutschland, die Akzeptanzbemühungen für die Erneuerbaren in Japan bis hin zu neuesten Forschungen im Bereich der Solarenergie und der Nutzung von Strömungsenergie“, berichtet Anke Ortmann, Redakteurin des KNE-Jahrbuchs.

Zu Wort kommen die Vorsitzenden bzw. Präsidenten der drei großen deutschen Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Deutscher Naturschutzring (DNR) in ihrem gemeinsamen Beitrag zu den Forderungen des Naturschutzes an die Energiewende. Professor Yasushi Maruyama von der Universität Nagoya zeigt auf, welche Ansätze in Japan entwickelt werden, um mehr Akzeptanz für die erneuerbaren Energien zu erreichen. Professor Frithjof Staiß und Maike Schmidt vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg geben einen interessanten Einblick in die neuesten Entwicklungsansätze im Wind- und Solarbereich. Darüber hinaus kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KNE zu Wort und berichten über die Arbeit des KNE.

Die K19-Redaktion dankt allen Autorinnen und Autoren sehr herzlich für Ihre Mitarbeit und wünscht den Leserinnen und Lesern eine spannende und anregende Lektüre.

Sie finden das KNE-Jahrbuch auch im Download-Bereich: K19 – Naturschutz in der Energiewende.

Für Nachfragen und Interviews stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Anke Ortmann
presse@naturschutz-energiewende.de
030 7673738-12.

KNE informiert auf dem Bürgerdialog Meschede

Meschede, 13. Juni 2019

KNE informiert auf dem Bürgerdialog Meschede

Soll Windenergie im Gemeindegebiet verwirklicht werden? Dieser Frage widmete sich am 13. Juni der Bürgerdialog Meschede. Das KNE beantwortete am Thementisch Artenschutz in den wechselnden Diskussionsrunden mit seiner Fachexpertise alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Bei fachlichen Fragestellungen gab Eva Schuster Auskunft, Dr. Silke Christiansen übernahm die Beantwortung artenschutzrechtlicher Fragestellungen.

Das KNE wurde ausdrücklich als neutraler Experte zum Bürgerdialog nach Meschede in Nordrhein-Westfalen eingeladen. Die Teilnehmerschaft setzte sich aus zufällig ausgewählten Bürgern und Bürgerinnen zusammen, die in fünf km Umkreis einer möglichen Windkonzentrationszone wohnen sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen als stille Beobachter, der Energieagentur NRW, des Projektierers Enertrag, des Gutachterbüros und Moderatorinnen und Moderatoren aus dem KNE-Mediatorenpool. Ziel war es, mit den Beteiligten eine Bürgerempfehlung für den Ausbau der Windenergie in Meschede zu entwickeln.

Zum Auftakt im Plenum begrüßte Bürgermeister Christoph Weber die Beteiligten und erklärte das Beteiligungsverfahren. Bedenken, Anmerkungen und Anregungen wurden ausgetauscht, an den Thementischen erörtert und gesammelt. Diese werden ausgewertet und auf ihrer Grundlage soll die Bürgerempfehlung erstellt werden, die in die Ratsentscheidung über die geplante Windkonzentrationszone einfließen wird.

Es handelt sich hierbei um ein Pilotverfahren in der Region. Eine informelle und frühzeitige Beteiligungsmöglichkeit von Betroffenen, die auf den Gemeindebeschluss einwirken kann. Es soll somit auch geprüft werden, ob sich das Vorgehen eignet und in anderen Kommunen angewendet werden könnte.

Eva Schuster vom KNE.

Interaktive Deutschlandkarte zur KNE-Konfliktlösung vor Ort

Berlin, 13. Juni 2019

Interaktive Deutschlandkarte zur KNE-Konfliktlösung vor Ort online  

Mit einer interaktiven Deutschlandkarte geben wir einen Überblick über die Arbeit der KNE-Konfliktberatung vor Ort. Die detaillierten Informationen zur Konfliktberatung und -klärung in den einzelnen Bundesländern und den jeweiligen Energieträgern zeigen, wie vielschichtig und individuell die Anliegen der Akteure im Zuge der Umsetzung der Energiewende sind.

Die Aufbereitung der KNE-Konfliktberatung vor Ort, wird in den Bundesländern nach unterschiedlichen Themen und Kategorien aufgeschlüsselt. Sie liefert Informationen zu

  • den jeweiligen Energieträgern,
  • den Vorhaben: Neubau, Repowering; Erweiterung/Ausbau,
  • dem Stand der Planung: Aufstellung/Fortschreibung Regionalplan, Aufstellung/Fortschreibung Flächennutzungsplan,
  • den vor Ort eingesetzten Beratungsformaten sowie
  • den Einsatz von KNE-Mediatorinnen und KNE-Mediatoren.

Eine Auflistung der beteiligten Akteursgruppen und jeweiligen Konfliktgegenstände sowie beispielhafte Informationen zu Ergebnissen der Konfliktberatungen runden die Übersicht ab.

Hier finden Sie die Deutschlandkarte zur KNE-Konfliktlösung vor Ort.

Informieren sie sich über das Angebot der KNE-Konfliktberatung:

Wie geht es mit dem Windenergieausbau in den Bundesländern voran?

Kiel, 6. Juni 2019

Wie geht es mit dem Windenergieausbau in den Bundesländern voran?

Auf der 32. Sitzung der Bund-Länder-Initiative Windenergie (BLWE) wurde über diese Frage gesprochen. Vertreter und Vertreterinnen der für den Windenergieausbau zuständigen Landesministerien kamen in Kiel im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein zusammen. Neben den aktuellen Ergebnissen der letzten Ausschreibungsrunde und den Ausbauzahlen im Ländervergleich, wurde auch über die Ursachen für den stark rückläufigen Ausbau und mögliche Stellschrauben für einen Abbau bestehender Hindernisse gesprochen.

Das KNE war eingeladen, um über den Entwicklungs- und Erprobungsstand Technischer Systeme in Deutschland zu informieren sowie einen Einblick in den aktuellen Diskurs aus Praxis und Politik zu geben. Eva Schuster, Referentin des KNE, berichtete unter anderem von der im Mai 2019 in Kassel durchgeführten KNE-Fachkonferenz „Vogelschutz an Windenergieanlagen„. Im Rahmen dieser wurde klar, dass ein breiter Konsens darüber besteht, dass Detektionssysteme eine vergleichsweise kurzfristige Option zum Abbau der Genehmigungshemmnisse darstellen können, jedoch zwingend über sinnvolle Anwendungsfälle diskutiert werden müsse. Zusammen mit den Vertretern und Vertreterinnen wurde über den laufenden Klärungsprozess und die dafür erforderlichen weiteren Schritte gesprochen.

Zum Thema:

Altes Rathaus Kiel. Quelle: Pixabay.

Das Jahr des Handelns

Berlin, 5. und 6. Juni 2019

Das Jahr des Handelns

Es sei „das Jahr des Handelns“ betonte Bundesumweltministerin Svenja Schulze in ihrer Rede auf dem BDEW-Kongress in Berlin. Es bedürfe schnellerer Anstrengungen beim Ausbau der Netze und Speicher, bei der Ausweitung der Solarenergie auf Dächern, der Energieeffizienz und einer sektorübergreifenden CO2-Bepreisung. Auch Wärme und Verkehr müssten ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Für das Klimakabinett gäbe es keine Sommerpause.

Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier befürwortet mittlerweile eine CO2-Bepreisung. Er verwies auf die unterschiedlichen Gutachten zu den Auswirkungen der CO2-Bepreisung, die aktuell von der Bundesregierung beauftragt seien. Er betonte, dass in den Ländern, die bereits eine CO2-Bepreisung eingeführt haben, die Verbraucher und Verbraucherinnen deutlich niedrigere Strompreise als in Deutschland zahlten. Notwendig sei es daher, eine Entlastung, zum Beispiel über die Senkung der Stromsteuer, zu schaffen.

Über die politischen Impulse hinaus gab es zahlreiche Sessions und Podiumsdiskussionen zu den unterschiedlichsten Themen. Auch das Thema Akzeptanz und Konflikte in der Energiewende, ein Kernthema des KNE, wurde in einer Themensession erörtert. Hier wurde deutlich, dass es der Planung und Genehmigung von Projekten vor Ort zum Teil Akzeptanzprobleme gibt und es auch zu unterschiedlichen Konflikten kommt. Der Bedarf an Maßnahmen zu Erhöhung der Akzeptanz ist gegeben und eine Unterstützung durchaus erwünscht.

Das KNE vor Ort

Das KNE war mit einem Informationsstand auf dem BDEW-Kongress. In den persönlichen Gesprächen zeigte sich, dass die Angebote und die Arbeit des KNE als notwendig und sinnvoll eingeschätzt werden. Kontakte wurden ausgetauscht und Vereinbarungen darüber getroffen, auch im Anschluss an den Kongress weiter im Gespräch zu bleiben und Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Blick zu behalten. Im Rahmen der angebotenen Diskussions- und Informationsforen konnten Impulse uns Anregungen für die konkrete Arbeit des KNE gewonnen werden.

Informieren sie sich über das Angebot des KNE:

KNE-Wortmeldung: Zum Moratorium für die Genehmigung von Windenergieanlagen in Brandenburg

Berlin, 7. Juni 2019

KNE-Wortmeldung

Am 10. April 2019 wurde das „Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG)“ im Landtag Brandenburg beschlossen. Es sieht unter anderem ein Moratorium für Windenergieanlagen vor, wenn sich ein Regionalplan zur Steuerung der Windenergienutzung als unwirksam erweist und der Beschluss, einen neuen Regionalplan aufzustellen, öffentlich bekannt gemacht ist. Trifft beides zu, sind Genehmigungen für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren nicht zulässig. Die Windbranche befürchtet, dass durch diese Regelung in Brandenburg der Zubau massiv behindert wird, zumal die Wirksamkeit von vier der fünf Regionalpläne im Land gerichtlich beklagt wird und der Regionalplan Havelland-Fläming bereits – wenn auch noch nicht rechtskräftig – für unwirksam erklärt wurde.

1. Inhalte und Hintergründe des RegBkPlG

Unzulässigkeit der Genehmigung von WEA (Moratorium)

Mit dem neu eingefügten § 2c Abs. 1 RegBkPlG wird festgelegt, dass die Genehmigung von raumbedeutsamen WEA (Einzelfälle) für die Dauer von zwei Jahren unzulässig ist, wenn sich ein Regionalplan zur Steuerung der Windenergienutzung durch Urteil des Oberverwaltungsgerichtes als unwirksam erweist und der Beschluss öffentlich bekannt gemacht wurde, einen neuen Regionalplan aufzustellen. Außerdem wird die Regionalplanungsstelle verpflichtet, unverzüglich ein Verfahren zur Neuaufstellung, Änderung oder Fortschreibung des Regionalplans einzuleiten.

Gegenüber der bisherigen Rechtslage wird damit ein Automatismus eingeführt, nachdem einerseits unverzüglich und verpflichtend ein neues Planungsverfahren einzuleiten ist und andererseits unmittelbar mit der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für zwei Jahre die Genehmigung von Windenergieanlagen im Planungsraum unzulässig ist, ohne dass es dafür eines weiteren Rechtsaktes bedarf.

Entfällt die regionalplanerische Steuerung etwa durch Anfechtung des Regionalplans, soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass Windenergieanlagen aufgrund der Privilegierung der Windenergienutzung im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch) im gesamten Planungsraum zugelassen werden können. Hierdurch würde die Aufstellung eines neuen Regionalplans durch zwischenzeitlich erteilte Genehmigungen von Anlagen außerhalb von bisherigen oder geplanten Eignungsgebieten wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht.

Ausnahmeregelungen

Um einen abrupten Ausbaustopp zu verhindern, sieht das Gesetz aber in bestimmten Fällen Ausnahmen vom Genehmigungsstopp vor. So sollen Planungen und Maßnahmen, die zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits weit fortgeschritten waren, von den Bestimmungen des Moratoriums nicht erfasst werden. Dies trifft insbesondere auf alle Genehmigungen zu, in denen die bau- oder immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit einer Windenergieanlage bereits festgestellt wurde. Entscheidend ist das Datum des Genehmigungsbescheides.

Darüber hinaus können Ausnahmen auch für Windenergieanlagen gelten, die sich in laufenden Genehmigungsverfahren auf Grundlage von Festsetzungen eines wirksamen Bebauungsplans befinden.

Beteiligung kleiner Kommunen an der Regionalversammlung

Nach § 6 Abs. 1 RegBkPlG werden künftig auch kleinere amtsfreie Gemeinden und Gemeindeverbände (Ämter und Verbandsgemeinden), nämlich solche mit mindestens 5.000 Einwohnern und Einwohnerinnen, in der Regionalversammlung vertreten sein. Damit wird die Zahl der landesweit stimmberechtigten Regionalräte erhöht. In jeder Region wird die Zahl der Regionalräte von 40 auf 60 angehoben.

Indem auch kleinere Gemeinden über Regionalpläne mitentscheiden, sollen die Vor-Ort-Kompetenzen für die Entscheidungsfindung in Regionalplanverfahren besser genutzt werden (s. RegBkPlG, Drucksache 6/9504. Begründung, A Allgemeiner Teil).

2. Welche Regionalpläne sind betroffen

Das Moratorium gilt in den Planungsregionen, in denen der Regionalplan erfolgreich vor Gericht angegriffen wurde. Zu den Regionalplänen Lausitz-Spreewald (zu diesem Plan findet im Mai die Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht statt), Uckermark-Barnim und Oderland-Spree sind Normenkontrollklagen anhängig. Die bis dato noch wirksamen Pläne könnten dadurch ungültig werden. Noch sind sie – trotz Anfechtung – aber wirksam. Damit die nun beschlossene Änderung des RegBkPlG greift, muss über die Ungültigkeit der Pläne rechtskräftig entschieden sein. In der Region Havelland-Fläming ist der Fall komplex: Der Plan wurde vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Regionale Planungsgemeinschaft hat jedoch Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhoben. Dadurch ist auch das Gerichtsurteil gegen den Regionalplan Havelland-Fläming noch nicht rechtskräftig, die Unwirksamkeit also noch nicht eingetreten.

In allen angefochtenen Fällen gilt, dass das Moratorium erst dann eintritt, wenn auch die zweite der im RegBkPlG genannten Voraussetzungen erfüllt ist, die öffentliche Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses für einen neuen Regionalplan. Ohne dass gesichert ist, dass der unwirksame Regionalplan neu aufgestellt wird, wird es also kein Moratorium geben.

Soll das Ziel der Gesetzesänderung erreicht werden, müsste dafür gesorgt werden, dass die Zeit zwischen Unwirksamkeitserklärung und Neuaufstellungsbeschluss möglichst kurz ist.

3. Was bedeutet das Moratorium?

Gegenwärtig (Stand 26. April 2019) sind im Land Brandenburg 175 Genehmigungsanträge noch nicht entschieden (FA Wind 2019). Ohne ein Moratorium müsste das Landesamt für Umwelt als zuständige Immissionsschutzbehörde bei Unwirksamkeit der Regionalpläne jeweils Einzelfalluntersagungen oder einen Rückstellungsbescheid erteilen. Die maximal zulässige Rückstellungsfrist (zwei Jahre, einmalig verlängerbar auf drei Jahre) dürfte in einer Reihe von Fällen bereits erreicht sein. Das Moratorium soll laut Gesetzesbegründung für Planungssicherheit sorgen und den Verwaltungsaufwand verringern, da das Moratorium die zahlreichen Einzelfallentscheidungen ersetzt bzw. entbehrlich macht.

Keinen Einfluss hat das Moratorium auf die Fälle, in denen das Normkontrollverfahren zu einem Regionalplan noch läuft oder ein Regionalplan zwar vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt wurde, aber das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Dort gilt für die Genehmigungsbehörden bis zur Rechtskraft des Urteils und bis zum Neuaufstellungsbeschluss weiter die alte Rechtslage.

4. Fazit des KNE

Zum Moratorium

Brandenburg ist das Bundesland, das in den Ausschreibungen des Jahres 2018 – was die installierte Leistung betrifft – die meisten Zuschläge erhalten hat: Etwa 17 Prozent des bundesweiten Ausschreibungsvolumens gingen nach Brandenburg und sollen hier realisiert werden (Bundesnetzagentur, Link, letzter Zugriff 21.05.2019). Offenbar bestehen in Brandenburg also günstige bzw. wettbewerbsfähige Bedingungen für Windenergie-Projekte. Zugleich gehört Brandenburg aber auch zu den drei Bundesländern mit den aktuell meisten nicht umgesetzten Genehmigungen für Windenergieanlagen (FA-Wind 2019). Die Umsetzung erteilter Genehmigungen ist vom Moratorium jedoch nicht betroffen. Die Ausnahmeregelungen für bereits fortgeschrittene Genehmigungsverfahren tragen dazu bei, einen abrupten Stopp beim Ausbau der Windenergie zu verhindern. Diese Einschätzung teilt auch der Landesverband Berlin-Brandenburg des Bundesverbands Windenergie (BWE) (Link, letzter Zugriff 21.05.2019).

Um an weiteren Ausschreibungen teilnehmen zu können, müssen allerdings weitere Genehmigungen erteilt werden. Für zukünftige Projekte entfaltet das Moratorium des brandenburgischen Landtages also Brisanz. Denn sobald die Moratoriumsvoraussetzungen in einzelnen Regionen oder gar landesweit vorliegen, würden auf einem großen Teil der Landesfläche in Brandenburg für einen Zeitraum von zwei Jahren keine neuen Windenergieanlagen genehmigt werden.

Was den Ausbau der Windkraft betrifft, ist die Wirkung des Moratorium aus Sicht des KNE ambivalent: Einerseits verhindern Ausnahmeregelungen, dass ein sofortiger Ausbaustopp eintritt, andererseits besteht für Zeiträume, in denen sich mehrere Regionalpläne in Aufstellung befinden, ein Risiko, dass es in großen Landesteilen zu einem Genehmigungsstillstand bei Windenergieanlagen kommt und der Windenergieausbau (zeitweilig) gebremst wird.

Das Moratorium setzt die Genehmigung von Windenergieanlagen für einen Zeitraum von zwei Jahren erst dann aus, wenn die bereits oben ausgeführten zwei Voraussetzungen erfüllt sind: ein Regionalplan muss rechtskräftig unwirksam sein und es muss zugleich ein Neuaufstellungsbeschluss für den Regionalplan öffentlich bekannt gemacht sein. Das Moratorium zielt damit auf die Sicherung der regionalplanerischen Konzentrations- und Steuerungswirkung ab. Eine ungesteuerte privilegierte Zulassung von Vorhaben auf Standorten im Außenbereich, die nicht dem regionalplanerischen Konzept entsprechen, wird wirksam verhindert, vorausgesetzt der Zeitraum zwischen Unwirksamkeitserklärung und Neuaufstellungsbeschluss eines Regionalplans ist kurz.

Die Absicht der Landesregierung, eine ungeordnete Errichtung von Windenergieanlagen zu verhindern, ist aus naturschutzfachlicher Sicht positiv zu beurteilen. Das Moratorium erhält die Möglichkeit, die Windenergienutzung auf der Ebene der Regionalplanung räumlich zu konzentrieren und die Errichtung der Anlagen auf geeignete, aus Sicht des Artenschutzes (z. B. Rotmilan) möglichst konfliktarme Bereiche zu lenken. Die Akzeptanz von Windenergieprojekten vor Ort wird so gefördert.

Zugleich werden mit dem Moratorium die Landesplanungs- bzw. Genehmigungsbehörden von Einzelfallentscheidungen entlastet, was ebenfalls zu begrüßen ist.

Zur Regionalversammlung

Durch die größeren Regionalversammlungen infolge der Einbeziehung kleinerer Gemeinden ist nicht auszuschließen, dass der politische Diskurs komplexer und kontroverser wird. Kompromisse zu finden und Mehrheiten zu bilden, könnte schwieriger werden. Die Landesregierung begründet die Beteiligung kleiner Kommunen damit, dass die Vor-Ort-Kompetenzen besser genutzt werden. Damit das gelingt, müssen aber insbesondere die kleineren Kommunen durch Informations- und Austauschangebote unterstützt werden. Dann könnten erweiterte Mitwirkung und Mitentscheidung konstruktiv genutzt werden. Wichtig erscheint auch eine neutrale Information über Verfahrensabläufe und Rechtsfolgen von regionalen Planungsprozessen für die Gemeinden.

Für Projektierer wird es auch in Zukunft darauf ankommen, auf die Kommunen zuzugehen und die Kooperation mit ihnen zu suchen. Das KNE kann hierbei neutral und Akteurs übergreifend in Konfliktfällen moderieren und die Erarbeitung von Problemlösungen unterstützen.

4. Quellen

Foto: Markus-Distelrath, Pixabay.

Windenergieausbau in Baden-Württemberg steht vor großen Herausforderungen

Stuttgart, 29. Mai 2019

Windenergieausbau in Baden-Württemberg steht vor großen Herausforderungen

Auf dem 11. Windbranchentag Baden-Württemberg traf sich die Windbranche in Stuttgart, um sich darüber auszutauschen, wie der Windenergieausbau in Baden-Württemberg wieder vorangebracht werden kann. Dr. Martin Köppel, Konfliktberater und Leiter der Außenstelle Süd des KNE, nutzte die Gelegenheit, sich bei den Akteuren über aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen der Bürgerenergie für die Energiewende zu informieren und zum Ausloten der Möglichkeiten der Unterstützung durch das KNE.

Zentrale Themen im Programm waren die Steigerung des Windenergieausbaus in Baden-Württemberg, der neue Windatlas für Baden-Württemberg und die aktuelle Publikation von BUND, BWE, NABU, LNV und dem Berufsverband Landschaftsökologie (BVDL) zu „Gute Artenschutzgutachten – Qualitätskriterien für die Praxis“ und Genehmigungshemmnisse beim Windenergieausbau.

In Vorträgen und Podiumsdiskussionen ging es daher vorrangig um die verschiedenen Genehmigungshemmnisse. Deutlich wurde hierbei, dass diese Hemmnisse aus Sicht der Windbranche vor allem beim Natur- und Artenschutz liegen.

Franz Untersteller, Umweltminister von Baden-Württemberg, wies insbesondere auf die aktuell schwierige Perspektive für Windenergieausbau durch die bundesweiten Regelungen hin. Zentrales Problem seien hierbei die EEG-Vergütungen. Windenergieanlagen-Standorte im Süden konkurrierten mit denen im Norden, seien aber auf Grund infrastruktureller Nachteile deutlich teurer. Hier bräuchte es eine Veränderung der EEG-Vergütungen für die Standorte südlich der Mainlinie. Die zentrale Herausforderung beim Ausbau der Windenergie sieht Thomas Bareiß in der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern. Wie kann hier Akzeptanz geschaffen werden, wie können die Menschen mitgenommen werden?

Der Windenergie-Ausbau in Baden-Württemberg war nach einem starken Zuwachs von Inbetriebnahmen in den Jahren 2016 und 2017 zuletzt ins Stocken geraten. Im ersten Quartal 2019 wurde keine einzige neue Windenergieanlage installiert. Nur sechs Windenergieanlagen wurden in dieser Zeit genehmigt.

Der Bedarf an Angeboten zur Lösung von Konflikten wurde deutlich

In den Vorträgen, Podiumsdiskussionen sowie in den vielen Gesprächen wurde deutlich, dass es bei der Planung und Genehmigung von konkreten Projekten vor Ort zum Teil Widerstand und auch unterschiedlich stark ausgeprägte Konflikte gibt. Der Bedarf an Konfliktbegleitung und -moderation ist gegeben und Unterstützung durchaus erwünscht. Es wurde begrüßt, dass es eine unabhängige Einrichtung wie das KNE gibt, die den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt und als Ansprechpartner für alle Akteure zur Verfügung steht. Kontakte wurden ausgetauscht und Vereinbarungen darüber getroffen, auch im Anschluss an den Windbranchentag weiter im Gespräch zu bleiben und Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Blick zu behalten.

Informieren sie sich über das Angebot des KNE: