Naturschutz in der Energiewende – welche Konflikte landen vor Gericht?

Berlin, 15. Dezember 2017

Naturschutz in der Energiewende – welche Konflikte landen vor Gericht?

KNE veröffentlicht wissenschaftliches Gutachten zum Thema „Gerichtliche Auseinandersetzungen im Konfliktfeld Naturschutz und Energiewende – eine akteursbezogene Analyse im Hinblick auf eine zukünftige Verminderung und Vermeidung gerichtlicher Konfliktlösungen“.

Die Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energien ist eine herausfordernde Aufgabe. Eingriffe in das Landschaftsbild und die Ökosysteme, aber auch in das Lebensumfeld der Anwohner sind dabei unausweichlich – und damit Auseinandersetzungen hierüber. Nicht immer geht es ohne Konflikte. Können diese nicht geklärt werden, werden sie nicht selten Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Vor diesem Hintergrund hat das KNE zur besseren Einschätzung der Konfliktpotenziale und zur Unterstützung seiner Arbeit das wissenschaftliche Gutachten „Gerichtliche Auseinandersetzungen im Konfliktfeld Naturschutz und Energiewende – eine akteursbezogene Analyse im Hinblick auf eine zukünftige Verminderung und Vermeidung gerichtlicher Konfliktlösungen“ erstellen lassen.

„Um die Instrumente der Konfliktprävention zielgerichtet einsetzen zu können, ist es hilfreich, die Entstehung von Konflikten nachvollziehen zu können: Warum landet ein Streit vor Gericht? In welchen Fällen könnte eine außergerichtliche Beillegung des Konfliktes erfolgversprechend sein? Um die Arbeit und den Auftrag des KNE zielführend zu unterstützen, haben wir Frau Professorin Anja Hentschel von der Hochschule Darmstadt beauftragt, eine erste Untersuchung einschlägiger Gerichtsurteile vorzunehmen. Die Ergebnisse und die Erkenntnisse fließen zielgerichtet in unsere Arbeit und Angebote an die Akteursgruppen ein“, so Dr. Torsten Raynal-Ehrke, Direktor des KNE.

Windenergie dominiert

Die Untersuchung nimmt die vier erneuerbaren Energieträger Photovoltaik, Wasserkraft, Biomasse und Windenergie in den Blick. Die jeweilige Rechtsprechung hierzu ist vom Umfang her sehr unterschiedlich. Den größten Anteil an Gerichtsentscheidungen deren Gegenstand naturschutzrechtliche Fragestellungen bilden, nimmt erwartungsgemäß der Energieträger Wind ein, Solaranlagen bilden den Schluss.

Die Akteurskonstellationen, die Verteilung der Urteile auf die Länder sowie die inhaltlichen Streitpunkte der einzelnen Konflikte – Ausweisungen, Planungen, Artenschutz usw. – können dem Gutachten detailliert und differenziert entnommen werden. Bemerkenswert ist es sicherlich, dass bei den Klägern nicht – wie vielleicht angenommen – Naturschutzorganisationen dominieren. Eine Einordnung der analysierten Urteile in die aktuellen rechtswissenschaftlichen Diskurse war nicht Gegenstand des Gutachtens.

Zum Download des Gutachtens.

 

Der KNE-Mediatorenpool

Das KNE steht allen Akteursgruppen der Energiegruppe – Energieunternehmen, Naturschutz, Behörden usw. – mit individueller Beratung sowie für die Moderation von Gesprächen zwischen den Akteuren zur Verfügung und bietet in Seminaren, Workshops und Vorträgen Einblicke in praxisrelevante Handlungsmöglichkeiten zur Prävention von Konflikten. Das KNE vermittelt darüber hinaus aus dem KNE-Mediatorenpool professionelle Mediatorinnen und Mediatoren, die speziell für die konkrete Bearbeitung von Konflikten vor Ort fortgebildet wurden.

Weitere Informationen zum KNE-Mediatorenpool.

Für Nachfragen und Interviews stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontakt: Anke Ortmann, presse@naturschutz-energiewende.de. T.: 030 7673738-12.

Mehr erneuerbare Energie im Landkreis Lippe

Detmold, 30.11.2017

Mehr erneuerbare Energie im Landkreis Lippe

Der Kreis Lippe hat sich zum Ziel gesetzt, den Strombedarf des Landkreises zukünftig noch stärker aus erneuerbaren Energien zu decken. Ostwestfalen-Lippe ist eine sehr windreiche Region, Einschränkungen für Windenergie-Zubau resultieren aus der Streusiedlungsstruktur und einer hohen Rotmilan-Brutvogeldichte. Anliegen des Landkreises ist es, die daraus resultierenden Herausforderungen für zukünftige Projekte zu meistern.

Auf Einladung von Dr. Ute Röder, Fachbereichsleiterin Natur und Umwelt des Landkreises Lippe reisten Dr. Elke Bruns, Eva Schuster und Elisabeth Hartleb vom KNE am 30. November nach Detmold und führten eine Informationsveranstaltung zu naturschutzfachlichen und rechtlichen Themen im Kreishaus durch. Rund 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Landkreisverwaltung, Kommunen des Landkreises, Stadtwerken und aus Nachbarlandkreisen nahmen die Gelegenheit zum Informations- und Erfahrungsaustausch wahr.

Nach einer kurzen Vorstellung des KNE und seiner inhaltlichen Arbeit gab Frau Eva Schuster, Referentin Fachinformationen, einen Überblick über das Spektrum der in der Fachöffentlichkeit diskutieren Vermeidungsmaßnahmen von Vogelkollisionen und ging dabei auch auf den neuen Stand des Leitfadens „Arten- und Gebietsschutz und Windenergie“ des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Ihre Ausführungen zu den Potenzialen einer bedarfsgerechten Betriebsregulierung zur Vermeidung von Vogelkollisionen stießen auf reges Interesse.  Anschließend stellte Elisabeth Hartleb, Rechtsreferentin, klar, welche Entscheidungsspielräume für die Behörden im Genehmigungsverfahren bestehen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Veranstaltung zum fachlichen Dialog über die behandelten Themenbereiche sowie zur Information über die Arbeit und Angebote des KNE.

Für die Zukunft wurde vereinbart, den Kontakt zu verstetigen und bei naturschutzfachlichen Themen im engen Austausch zu bleiben.

Ein herzliches Dankeschön für die Einladung und die ausgezeichnete Organisation der Veranstaltung an Dr. Ute Röder und Karin Drexhage sowie an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Informieren Sie sich auf unserer Internetseite über das Vortragsangebot des KNE:

Vortragsangebot

Mehr erneuerbare Energie im Landkreis Lippe
V. l. n. r.: Karin Drexhage und Dr. Ute Röder vom Landkreis Lippe; Elisabeth Hartleb, Dr. Elke Bruns und Eva Schuster vom KNE.