Aktuelles aus Bund, Ländern und Verbänden

Berlin, 29. März 2023

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 03/23

Aktuelles aus Bund, Ländern und Verbänden

Bund

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat anlässlich des ersten Photovoltaik-Gipfels mit Vertreterinnen und Vertretern der Verbände und Bundesländer den Entwurf einer Photovoltaik-Strategie vorgelegt, diese wird nun öffentlich konsultiert.

  • Das KNE hat eine ausführliche Stellungnahme zu dieser Strategie erstellt und an das BMWK gesendet.

Die PV-Strategie zeigt Handlungsfelder und Maßnahmen auf, mit denen der Ausbau der PV deutlich beschleunigt werden soll. Die Vision für die PV im Jahr 2035 enthält die Vorbeugung von Flächenkonkurrenzen bei PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) durch intelligente Konzepte und Innovationen. Biodiversitäts-Solarparks, die neue Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt schaffen, sollen ebenso Standard werden wie Agri-PV in der Landwirtschaft. Um das Ausbauziel von rund elf Gigawatt PV-FFA pro Jahr ab 2026 zu erreichen, sollen unter anderem Anpassungen bei den benachteiligten Gebieten, die Stärkung von besonderen Solaranlagen wie Floating-PV-Anlagen oder Agri-PV-Anlagen, die deklaratorische Öffnung von Industrie- und Gewerbegebieten sowie die Berücksichtigung von stillgelegten landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden. Zur Steigerung des Ausbaus der Agri-PV sollen kleine Agri-PV-Anlagen gezielt gefördert werden. Um Floating-PV-Anlagen zu erleichtern, sei im Wasserhaushaltsgesetz maßvoll nachzujustieren.

Baden-Württemberg

Im Zuge eines Berichtsantrags (Landtags-Drucksache 17/4086) fragt die baden-württembergische SPD-Fraktion, welche Fortschritte es bislang genehmigungsrechtlich dazu gebe, den Schutz vorhandener Greifvögel durch Abschalteinrichtungen sicherzustellen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft führt dazu aus, dass durch den Einsatz von Antikollisionssystemen (AKS) zukünftig pauschale Abschaltzeiten zum Schutz von Greifvögeln während der gesamten Brutsaison durch ereignisbezogene Abschaltungen ersetzt werden können. Technisch befinden sich die unterschiedlichen Systeme derzeit noch in der Entwicklungs-, Erprobungs- oder Optimierungsphase (vgl. auch Synopse des KNE). Das im Juli 2022 novellierte Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) benenne AKS in § 45b Abs. 3 Nr. 2 ausdrücklich als fachlich anerkannte Schutzmaßnahme für die in Anlage 1 Abschnitt 1 zu § 45b Abs. 1 bis 5 BNatSchG genannten Brutvogelarten. Zugleich seien in § 45b Abs. 6 BNatSchG aber auch Zumutbarkeitsbeschränkungen etabliert, die die Anwendung von AKS in der Genehmigungspraxis erschweren könnten. In Baden-Württemberg finden im Rahmen des von Bund und Land geförderten Projektes NatForWinsent im Windtestfeld Göppingen Erprobungs- und Forschungsvorhaben zu Systemen statt. Darüber hinaus gebe es im Land erste Genehmigungen für WEA (z. B. Hohenlohekreis, Alb-Donau-Kreis), die einen Einsatz von AKS vorsehen.

Nordrhein-Westfalen

Bis zum Jahr 2032 muss Nordrhein-Westfalen 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen. Das Land wolle dieses Ziel bereits bis 2025 erfüllen. Basierend auf einer vom Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeiteten Analyse erfolge eine gerechte Verteilung der geeigneten Windflächen auf die sechs Planungsregionen des Landes. Die Planungsregionen werden im Zuge der Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) verpflichtet, entsprechende Windeignungsgebiete auszuweisen. Grundlage der Windflächenanalyse des LANUV sei ein umfangreicher Kriterienkatalog, der zur Verfügung stehende Flächen im Land präzisiere und Ausschlussflächen definiere. Ausgenommen seien etwa Siedlungsbereiche und die direkte Umgebung von Einzelwohnhäusern im Freiraum mit Abständen von 700 Metern (Innenbereich) und 500 Metern (Außenbereich). In Anspruch genommen werden können aus den Regionalplänen auch Gewerbe- und Industriegebiete (GIB) und nicht fachrechtlich ausgeschlossene Bereiche zum Schutz der Natur (BSN). Für eine gerechte Verteilung auf die Planungsregion seien zwei Aspekte leitend: Zum einen solle keine Planungsregion mehr als 75 Prozent ihrer Potenzialflächen für die Windenergie zur Verfügung stellen müssen. Zum anderen solle nicht mehr als die bundesseitig vorgesehene Obergrenze von 2,2 Prozent der Gesamtfläche der Planungsregion für die Windenergie vorgehalten werden müssen (PM 03/2023).

BDEW

Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) und die Unternehmemsberatung EY haben gemeinsam einen Fortschrittsmonitor entwickelt, der Fortschritte bei der Energiewende aus der Sicht der Energiewirtschaft aufzeigt. Der Fortschrittsmonitor Energiewende umfasst die Themenfelder volks- und energiewirtschaftliche Kennzahlen, Ausbau erneuerbarer Energien, klimaneutrale Gase, Netzintegration, Wärmewende und Elektromobilität. Der Monitor betrachtet für jedes dieser Themenfelder anhand von Kennzahlen den Status quo der Energiewende in Deutschland, führt die unterschiedlichen Dimensionen der Transformation und ihre Entwicklung in einem Kompendium zusammen und zeigt Verbesserungspotenziale auf.

Laut Monitor verlaufe der Ausbau der erneuerbaren Energien noch zu langsam. Bei der Windenergie hinke man vor allem bei der Flächenausweisung hinterher. Der in der Studie enthaltene Genehmigungsklimaindex für den Ausbau erneuerbarer Energien zeige, wie Marktteilnehmer die Qualität von Genehmigungsprozessen bewerten. Das Genehmigungsklima in Deutschland sei nicht ausreichend, ein massiver Personalmangel in den Behörden und umständliche Prozesse bremsten die Beteiligten aus. Bezüglich der Lebensdauer von Windenergieanlagen (WEA) und deren Ersatzbedarfs wird in der Studie ausgeführt, dass Deutschlands Onshore-WEA im Schnitt 14 Jahre alt seien. Viele dieser Anlagen müssten in den kommenden Jahren ersetzt werden. Ab 2030 entstehe ein hoher und jährlich wachsender Ersatzbedarf, aufgrund dessen sich das Repowering-Geschehen deutlich erhöhen müsse.

Thomas Schoder - Extrakte

KNE-Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK

Berlin, 27. März 2023

KNE-Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK

Das KNE hat die Erstellung eines ambitionierten und thematisch breit aufgestellten Entwurfes einer Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gewürdigt und hierzu einige fachliche Empfehlungen ausgesprochen.

Deutschland plant bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dafür ist unter anderem ein enormer Ausbau der Photovoltaik (PV) notwendig. Bereits im Jahr 2022 wurden im Rahmen einer EEG-Novelle die Ausbauziele für die Photovoltaik deutlich erhöht und erste Maßnahmen, die zur Beschleunigung des Ausbaus beitragen sollen, verabschiedet. Angesichts dieser gesteigerten Ziele und der nach wie vor zahlreichen Hürden, diese zu erreichen, ist entschiedenes zielgerichtetes Handeln des Gesetzgebers notwendig.

Mit dem am 10. März 2023 vorgelegten Entwurf der Photovoltaik-Strategie (PV-Strategie) stellt das BMWK neue Anforderungen an den Ausbau der Solarenergienutzung auf. Oberstes Ziel der Beteiligten muss es dabei sein, schwerwiegende Zielkonflikte – etwa mit dem Artenschutz – zu vermeiden beziehungsweise Instrumente zur Verfügung zu stellen, diese aufzulösen. In diesem Sinne ist auch das KNE aktiv.

Für das KNE stehen beim Ausbau der Photovoltaik die schon jetzt deutlich zugespitzte Flächenkonkurrenz und die Naturverträglichkeit des Solarausbaus im Fokus. Aber auch für den städtischen Bereich sind für die Artenvielfalt wichtige Hinweise an das KNE herangetragen worden.

Das KNE gibt in seiner Stellungnahme für die vom BMWK vorgelegte Strategie einige Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung der angekündigten Gesetzespakete zur Solarbeschleunigung in ausgewählten Handlungsfeldern ab. 

 

Foto: © NVB Stocker – adobe.stock.com

Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik

KNE-Podcast: Was regelt die EU-Notfallverordnung?

Berlin, 23. März 2023

KNE-Podcast: Was regelt die EU-Notfallverordnung?

Eine Einordnung aus rechtlicher Sicht

Ende Dezember 2022 erließ die Europäische Union die „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für den beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“, bekannt als EU-Notfallverordnung. Wie kam es zu dieser Verordnung und was sind ihre Inhalte? Welche Ziele werden mit der Verordnung verfolgt und wie wird sich dies auf den Natur- und Artenschutz im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien auswirken?

In dieser Folge von „Naturschutz und Energiewende“ ist Moderator Dr. Torsten Raynal-Ehrke im Gespräch mit Dr. Silke Christiansen, Leiterin der Rechtsabteilung des KNE. Dabei gehen sie nicht nur auf die obigen Fragen ein, sondern auch auf die rechtliche Umsetzung in Deutschland und die Bedeutung der Verordnung für die verschiedenen Akteure der Windenergie-Nutzung vor Ort. Auch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wird thematisiert, insbesondere in welchen Konstellationen die neuen Regelungen nun noch eine Rolle spielen.

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Weitere Informationen zum Thema

Der KNE-Podcast

Dialoge – Debatten – Denkanstöße: Der KNE-Podcast beschäftigt sich mit aktuellen Fragen rund um die naturverträgliche Energiewende. Wie können Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermieden werden, wie lassen sich Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort klären, und was alles muss berücksichtigt werden, damit eine Erneuerbaren-Anlage genehmigt werden kann? Zu diesen und vielen weiteren Fragen kommen unterschiedlichste Expertinnen und Experten im Podcast zu Wort.

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Wie naturverträglich ist die Energiewende?

Berlin, 17. März 2023

KNE-Lesetipp

Wie naturverträglich ist die Energiewende?

EE-Monitor des UFZ zeigt Grundlagendaten und Analysen

UFZ – Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Leipzig (2023): EE-Monitor – Monitoring für eine naturverträgliche Energiewende

Der EE-Monitor des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) bietet einen datenbasierten Zugang zum naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Neben einem Web-GIS mit kartografischer Darstellung des Anlagenbestands bis 2020 können über den Monitoring-Report Analysen zu 41 Kennzahlen auf den Ebenen Bund, Land oder Landkreis erstellt werden. Der EE-Monitor soll sowohl Fehlentwicklungen als auch positive Tendenzen beim naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien aufzeigen.

 Kerninhalte

Grundlage für den nun online verfügbaren EE-Monitor waren zwei Forschungsprojekte, die seit 2015 durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gefördert wurden. Ziel der Projekte war es, ein Monitoring zu konzipieren, mit dem die Naturverträglichkeit der bisherigen Energiewende bewertet werden kann. Das UFZ hat dieses Monitoring frei verfügbar als Web-Anwendung umgesetzt, die sich in ein Web-GIS mit Anlagenstandorten und einen Report-Teil mit weitergehenden Analysemöglichkeiten gliedert. Das Tool ist übersichtlich strukturiert und intuitiv durch die Anwendenden zu bedienen.

In der Kartenansicht können die Anlagen gefiltert nach Anlagengröße, installierter Leistung oder nach Jahr der Inbetriebnahme angezeigt und ihre räumliche Verteilung nachvollzogen werden. Dargestellt werden Windenergieanlagen, PV-Freiflächenanlagen, Bioenergieanlagen und Wasserkraftanlagen auf Ebene des Bundes, der Bundesländer oder Landkreise.

Darauf aufbauend bietet der Monitoring-Report die Möglichkeit Analysen bezogen auf 41 Kennzahlen durchzuführen, die die Naturverträglichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien beschreiben sollen. Die Kennzahlen umfassen naturschutzfachliche, aber auch energiewirtschaftliche Aspekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel die Dichte der Anlagen auf Acker-, Grünland-, Wald- und Siedlungsstandorten oder die Anlagenzahl in Schutzgebieten. Sie sind sechs naturschutzfachlichen Zielsetzungen zugeordnet, die Anforderungen an eine naturverträgliche Energiewende formulieren und aus dem 5-Punkte-Papier (BMU 2017) sowie dem Erneuerbare Energien Report des Bundesamtes für Naturschutz (BfN 2020) abgeleitet wurden.

Datengrundlagen

Die Anzeige des Reports erfolgt in Form von Grafiken in einem Dashboard. Grundlage der Analyse bilden statistische Daten, bereinigte Angaben von Anlagenbetreibern aus dem Marktstammdatenregister (MaStR), dem Anlagenregister für den deutschen Strom- und Gasmarkt sowie wissenschaftliche Veröffentlichungen.

Das Tool zeigt die Entwicklung der Energiewende in den letzten 30 Jahren und hilft, die Naturverträglichkeit des Prozesses einzuschätzen. So zeigen die Daten einerseits ein seit 2010 verstärkter Zubau von Anlagen in Schutzgebieten, was möglicherweise auf eine zunehmende Flächenkonkurrenz zurückzuführen ist. Andererseits kann aber auch der Erfolg von räumlichen Steuerungsmaßnahmen nachvollzogen werden, wie zum Beispiel die verstärkte Nutzung von vorbelasteten Verkehrskorridoren für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen.

In der aktuellen Version des Monitors sind Datensätze aus den Jahren 1990 bis 2020 hinterlegt. Eine umfangreiche Aufgabe wird es bleiben, diese regelmäßig zu aktualisieren, um auch zukünftig die Prozesse einer beschleunigten Energiewende abbilden zu können und auf dieser Grundlage möglicherweise Steuerungsinstrumente nachzuschärfen.

Quelle: UFZ – Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Leipzig (2023): EE-Monitor – Monitoring für eine naturverträgliche Energiewende. (letzter Zugriff 17.03.2023)

Vernetzung erneuerbare Energien
Foto: j-mel - adobe.stock.com

Planungsbeschleunigung im Zeichen der Energiewende

Berlin, 9. März 2023

Planungsbeschleunigung im Zeichen der Energiewende

Der Umbau der Energieversorgung gehört zu den zentralen Herausforderungen. Er soll nun durch verschiedene Maßnahmen und Regelungen erheblich beschleunigt werden. Die beteiligten Akteure befürworten in weiten Teilen dieses Ansinnen. Im Rahmen der Umsetzung von Erneuerbare-Energien-Projekten müssen Natur- und Artenschutz jedoch weiterhin ihre angemessene Berücksichtigung erfahren.

Vor diesem Hintergrund wurde auf der Fachveranstaltung „Planungsbeschleunigung im Zeichen der Energiewende“ von Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten mit rund 220 Teilnehmenden, vorwiegend Gutachter, Projektierer und Vertreterinnen und Vertreter Naturschutzbehörden, das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Dr. Elke Bruns, Leiterin der Fachinformation im KNE, stellte in ihrem Vortrag den ambitionierten Ausbauplan für die Photovoltaik dar, der ohne Inanspruchnahme der Freifläche nicht zu bewerkstelligen sein wird. Sie erläuterte bereits erfolgte Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus, wies auf die Potenziale der Biodiversitätssteigerung in Solarparks hin und legte die Chancen und Risiken einer Privilegierung dar. Der Vortrag wird auf der Internetseite des Veranstalters veröffentlicht werden.

Weitere Vorträge befassten sich mit den neuen Regularien im Bereich des Windenergieausbaus und des beschleunigten Ausbaus der Stromnetze aus unterschiedlichen Perspektiven.

Fachkontakt
Dr. Elke Bruns
Leiterin Fachinformation
elke.bruns@naturschutz-energiewende.de
T.: +49 30 7673738-20

Windenergie und Solaranlagen
Foto: © elxeneize - adobe.stock.com

Das Wissen um die Zusammenhänge zwischen Natur- und Klimaschutz steigern

Berlin, 3. März 2023

Das Wissen um die Zusammenhänge zwischen Natur- und Klimaschutz steigern

Zum Tag des Artenschutzes am 50. Geburtstag des Washingtoner Artenschutzabkommen lud die Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg zu der digitalen Veranstaltung „Klima- und Artenkrise bewältigen – Denken, planen, handeln in der Zwillingskrise“. Rund 300 Teilnehmende aus Energieagenturen, Naturschutzverbänden, Kommunal- und Naturschutzverwaltungen sowie Ehrenamtliche und weitere Interessierte diskutierten Auswege auf den verschiedenen Handlungs- und Planungsebenen.

Von der Bundesebene bis in die Praxis

Entsprechend vielfältig waren die Vorträge und Ansätze, mit einem Einstieg in das Thema durch Dr. Josefine Walz (Bundesamt für Naturschutz) die in ihrem Beitrag „Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt: zwei Krisen, eine Lösung?“ ein neues Selbstverständnis des Naturschutzes anregte. Vor dem Hintergrund, dass 60 bis 80 Prozent der Biotope in Baden-Württemberg bis Ende 2100 voraussichtlich massiv durch den Klimawandel beeinträchtigt werden, müssten im Rahmen von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen naturbasierte Lösungen mitgedacht und umgesetzt werden. Der Naturschutz sie dabei gefordert, die neue Dynamik aufzugreifen. Mit Ihrem Vortrag „Biodiversität und Erneuerbare Energien – die Energiewende naturverträglich gestalten“ gab Dr. Julia Wiehe, Referentin naturverträgliche Solarenergie im KNE, einen Einblick in die zu erwartenden Auswirkungen der Wind- und Solarenergie auf Natur und Landschaft, gesetzliche Regelungen zum beschleunigten Ausbau der Erzeugungsanlagen und Ansätze zu einer naturverträglichen Umsetzung.

Synergien bei Klimaanpassung und Schutz der Biodiversität im kommunalen Bereich waren das Thema von Sonja Blaser und Susanne Miethaner, Landschaftsarchitektinnen im Büro faktorgruen (Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesell. mbB). Im Vortrag „Resilient und biodivers – vom Landschaftsraum bis in den Siedlungsbereich“ wurden am Beispiel von Praxisprojekten Erfolgskriterien für resiliente und biodiverse Stadtentwicklung vorgestellt. „Mehr-Wert-Lösungen“ wurden aufgezeigt und eine selbstverständliche Integration von Klimaschutz und Biodiversität angeregt.

In den anschließenden Diskussionsrunden wurde sich über die Themen vertieft ausgetauscht und verschiedene Handlungsoptionen Möglichkeiten der Umsetzung vor Ort erörtert.

Die Veranstaltung schloss mit dem Beitrag „Klima- und Artenschutz am Gebäude – Welche Herausforderungen und Lösungen gibt es?“ von Johannes Mayer (Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH). Mayer plädierte dafür, dass auch auf der Ebene des einzelnen Gebäudes biodiversitätsfördernde Maßnahmen ergriffen werden sollten. Insbesondere im Zusammenhang mit Gebäudeabriss oder Gebäudesanierung käme es zu Habitatverlusten für Fledermäuse, Höhlenbrüter oder Insekten, wenn Spalten und Einfluglöcher geschlossen würden. Da die Sanierungsmaßnahmen genehmigungsfrei seien, wird der Artenschutz oft aus Unkenntnis nicht berücksichtigt.

Wissen erweitern und anwenden

Das Wissen um die Zusammenhänge zwischen Natur- und Klimaschutz sowie Klimaanpassung ist wichtig, damit Klima- und Biodiversitätsschutz beispielsweise bei Dach- und Fassadenbegrünungen, Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Gebäudesanierungen bereits in der Planung bedacht und für die Realisierung in Einklang gebracht werden. Die Beiträge und Diskussionen machten deutlich, dass vielschichtige Maßnahmen mit Mehrwert für Klimaschutz und Biodiversität möglich sind. Noch immer bestehende Wissenslücken bei Bauherren und Planenden sollten geschlossen werden, damit die Umsetzung in der Praxis stattfindet.

Fachkontakt
Dr. Julia Wiehe
Referentin naturverträgliche Solarenergie
julia.wiehe@naturschutz-energiewende.de
T.: +49 30 7673738-26

Wiese mit Kornblume und Mohn
Foto: Palle Knudsen auf Unsplash