Aktuelles aus Bund und Ländern

Berlin, 25. Januar 2023

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 01/23

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bund

In welcher Größenordnung müssen Windenergieanlagen (WEA) bis 2030 gebaut werden, um die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung beim Ausbau der Windenergie zu erreichen? Diese Frage adressierte die Abgeordnete Julia Klöckner (CDU) in einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung. Laut BMWK-Staatssekretär Dr. Patrick Graichen sollen gemäß § 4 Abs. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 im Jahr 2030 WEA an Land mit einer Leistung von 115 Gigawatt installiert sein (Stand Ende 2022: 58 Gigawatt). Gemäß EEG betrage das Ausschreibungsvolumen für WEA ab dem Jahr 2024 jährlich 10.000 Megawatt. Bei einer durchschnittlichen Leistung pro Anlage in Höhe von zirka 5 Megawatt wären im Durchschnitt etwa 2.000 Anlagen pro Jahr zu installieren. Ein Zubau in dieser Größenordnung sei in der Vergangenheit bereits gelungen. In den Jahren 2014 und 2017 seien jeweils knapp 1.800 neue WEA installiert worden, in den Jahren 2001 und 2003 sogar jeweils mehr als 2.000 Anlagen. Bei der Windenergie auf See müssten bei einer durchschnittlichen Turbinenleistung von 15 Megawatt pro Anlage bis 2030 rund 180 Anlagen pro Jahr installiert werden.

Baden-Württemberg

Floating-Photovoltaikanlagen (Floating-PVA) können laut der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Landnutzungskonkurrenzen entschärfen, von einem ertragssteigernden Kühleffekt des Gewässers profitieren und durch die Bedeckung der Wasserfläche die Wasserverdunstung minimieren. Daher seien sie als Teil der integrierten Photovoltaik ein wichtiger Baustein der Energiewende. Basierend auf einer Studie des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme (Fraunhofer ISE) enthält der Energieatlas Baden-Württemberg nun auch Potenzialflächen für Floating-PVA auf Baggerseen. In einer GIS-gestützten Potenzialanalyse sei über einen Katalog an abgestuften Restriktionskriterien dabei rechnerisch das wirtschaftlich erschließbare Potenzial ermittelt worden. Für jeden gegebenen See habe man für Floating-PVA potenziell nutzbare Flächen identifiziert und andere gegebenenfalls ausgeschlossen. Die Potenzialanalyse stelle jedoch keine Vorprüfung auf die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben dar und jeder Standort müsse vor Ort geprüft werden (LUBW 2022).

Niedersachsen

6.394 Windenergieanlagen sind zum Stand 14. Dezember 2022 in Niedersachsen in Betrieb gewesen. Dies geht aus einer Antwort (Landtags-Drucksache 19/209) des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Jonas Pohlmann (CDU) hervor. Und das Land verfolgt weiterhin ehrgeizige Ziele: 30 Gigawatt Onshore-Windenergieleistung sollen laut Niedersächsischem Klimaschutzgesetz im Land installiert werden. Dafür sei ein durchschnittlicher Zubau von rund 1,5 Gigawatt jährlich erforderlich. Um dies zu erreichen, müssten die Ausbauzahlen zügig erhöht werden. Mit der Task-Force Energiewende wolle man dazu beitragen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die Umsetzung des Windflächenbedarfsgesetzes des Bundes soll regeln, welchen Flächenanteil die Träger der Regionalplanung zur Erfüllung des Flächenziels von 2,2 Prozent der Landesfläche beitragen müssen. Außerdem werde die Servicestelle Windenergie im Umweltministerium weiter ausgebaut, um die Kommunen bei der Planung stärker beraten und unterstützen zu können.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz hat das neue „Kompetenzzentrum Staatliche Vogelschutzwarte und Artenvielfalt in der Energiewende“ (KSVAE) im Landesamt für Umwelt (LfU) seine Arbeit aufgenommen. Ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt sei der Aufbau einer Beratungsstelle für Naturschutzbehörden bei artenschutzrechtlichen Fragen in der Energiewende. Informationen über Vögel, Fledermäuse sowie Biotope und ihre Betroffenheit beim Ausbau erneuerbarer Energien in Rheinland-Pfalz sollen im KSVAE zusammenfließen. Dazu zähle auch eine Unterstützung bei der geplanten Zentralisierung der Genehmigungsbehörden für Windenergieanlagen und die Aktualisierung des „Naturschutzfachlichen Rahmens zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz“. Künftig werde man im KSVAE Artenschutzprogramme und Handlungsempfehlungen für rheinland-pfälzische Brutvogelarten und Konzepte zum Schutz von Zug- und Rastvögeln erstellen und deren Umsetzung begleiten (PM 12/2022).

Thomas Schoder - Extrakte

KNE-Auswahlbibliografien zu PV-Freiflächenanlagen und Windenergie im Wald

Berlin, 24. Januar 2023

KNE-Lesetipp

KNE-Auswahlbibliografien zu PV-Freiflächenanlagen und Windenergie im Wald

Die aufgeführte Literatur in der Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“ beschäftigt sich mit verschiedenen naturschutzfachlichen Aspekten, die im Rahmen der Planung, des Baus und des Betriebs von Photovoltaik-Freiflächenanlagen aktuell diskutiert werden. Thematisiert werden mögliche Umweltauswirkungen, Aspekte der Standortwahl und des Flächenbedarfs sowie raumordnerische und planungsrechtliche Rahmenbedingungen. Die Zusammenstellung umfasst vor allem wissenschaftliche Studien und Forschungsberichte sowie Positionspapiere von Verbänden auf Bundesebene.

Die in der Auswahlbibliografie „Windenergienutzung auf Waldstandorten“ aufgeführte Literatur umfasst Fachveröffentlichungen, Positionspapiere und Publikationen von Verbänden und erleichtert Interessierten die Erschließung des Themas. Der inhaltliche Schwerpunkt bei den  Fachveröffentlichungen liegt auf Studien und Forschungsberichten, die sich den spezifischen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Waldstandorten auf Natur und Landschaft widmen. Dabei werden auch Veröffentlichungen berücksichtigt, die sich auf im Wald lebende Arten beziehen und somit für die Planung und Genehmigung relevant sein können.

Die Auswahlbibliografien des KNE bieten einen Überblick über einschlägige Veröffentlichungen zu bestimmten Teilaspekten der naturverträglichen Energiewende. Sie fassen die neuesten Forschungsergebnisse, Handlungsleitfäden und Positionspapiere zusammen. Die Auswahlbibliografien sollen sowohl den Einstieg in ein Thema ermöglichen, als auch den aktiven Akteuren den Zugang zu verlässlichen Quellen erleichtern. In unserer Fachbibliothek finden Sie weitere Auswahlbibliographien und Literatur zu Thema naturverträgliche Energiewende.

Gern können Sie sich mit Ergänzungsvorschlägen oder Anregungen an uns wenden.

Fachkontakte

Dr. Julia Wiehe
Referentin naturverträgliche Solarenergie
julia.wiehe@naturschutz-energiewende.de

Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de

Windenergie und Solaranlagen
Foto: © elxeneize - adobe.stock.com

Arten schützen, Windenergie beschleunigen – neue Wege für die Regionalplanung in Baden-Württemberg

Berlin, 19. Januar 2023

Arten schützen, Windenergie beschleunigen – neue Wege für die Regionalplanung in Baden-Württemberg

Mit dem „Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie“ geht Baden-Württemberg einen gangbaren Weg für eine konfliktarme und beschleunigte regionalplanerische Festlegung von Windenergiegebieten unter Berücksichtigung des Artenschutzes.

In Deutschland sollen bis 2032 durchschnittlich zwei Prozent der Fläche für die Windenergienutzung reserviert sein, bis 2027 bereits 1,7 Prozent. Die Länder sind in den nächsten Jahren gesetzlich angehalten, ihren (Flächen-) Beitrag zur Zielerreichung zu leisten. In den meisten Ländern erfolgt dies durch eine Ermittlung und Festlegung von Windenergiegebieten auf regionalplanerischer Ebene, zukünftig auch in Baden-Württemberg.

Die dortige Landesregierung und die zwölf Regionalverbände haben sich zum Ziel gesetzt, bereits bis September 2025 in jeder Planungsregion 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für die Windenergie regionalplanerisch festzulegen. Zur Unterstützung dieses Ziels und zur Entschärfung des Zielkonflikts zwischen Artenschutz und Ausbau der Windenergie wurde ein „Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie“ erstellt und Ende Oktober 2022 an die Regionalverbände übergeben.

Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie in Baden-Württemberg

Transparenzhinweis: Das KNE hat den Erstellungsprozess des Fachbeitrages beratend unterstützt.

Zentraler Baustein des Fachbeitrags ist die Ermittlung und Verortung von landesweiten „Schwerpunktvorkommen“ bzw. „Gebieten mit besonderer artenschutzfachlicher Bedeutung“ ausgewählter windenergiesensibler Vogel- und Fledermausarten. Insgesamt berücksichtigt der Fachbeitrag 37 Arten, für die jeweils die bestverfügbaren Daten herangezogen wurden.

Naturschutzfachlich wurde das Ziel verfolgt, vor dem Hintergrund des Windenergieausbaus landesweit die wichtigsten Quellpopulationen der betreffenden Arten zu identifizieren und damit einen Baustein zur Sicherung des landesweiten Erhaltungszustands bereitzustellen.

Die aggregierten naturschutzfachlich besonders hochwertigen Schwerpunktvorkommen sowie die aus Artenschutzsicht „unproblematischen“ Gebiete sollen eine Hilfestellung bei der Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie im Rahmen der Regionalplanung sein.

Der Fachbeitrag besteht aus einem Textteil mit Anlagen und Karte sowie einem artenschutzfachlichen Geodatensatz, der von den Regionalverbänden genutzt werden kann.

  • Weitere Informationen zur Artenauswahl, zu den Arbeitsschritten bei der Identifizierung und Kategorisierung der Schwerpunktvorkommen sowie der regionalplanerischen Einordnung finden sich in einer Kurzzusammenfassung zum Fachbeitrag.

Einordnung

Die angemessene Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes hat in der Vergangenheit insbesondere bei der Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie oftmals zu einem großen Aufwand für die Regionalplanungsträger und zu Verzögerungen von Planungsverfahren geführt.

Der baden-württembergische „Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie“ ist die erste Planungshilfe für die Regionalplanungsebene, die nach der Veröffentlichung des neuen Windenergieflächenbedarfsgesetzes und der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes erschienen ist und diese neuen Regelungen mit einbezieht. Zudem ermöglicht er es erstmalig für Baden-Württemberg, landesweit die Artenschutzbelange fachlich fundiert und standardisiert zu berücksichtigen.

Aus Sicht des KNE erfolgte die Ermittlung der artenschutzfachlichen Schwerpunktvorkommen auf nachvollziehbare und pragmatische Weise. Eine Berücksichtigung der Schwerpunktvorkommen in der Regionalplanung kann dazu beitragen, die Konflikte zwischen Artenschutz und der Windenergie räumlich zu entzerren und damit den Zielkonflikt zwischen den Belangen des Artenschutzes und denen des Windenergieausbaus zu entschärfen. Zugleich kann der Fachbeitrag einen wesentlichen Beitrag für eine sachgerechte, rechtssichere Abwägung der Regionalverbände und damit zu einer beschleunigten Vorranggebietsausweisung für die Windenergie leisten. Dies erhöht die Chancen für Baden-Württemberg, den landesspezifischen Flächenbeitragswert für die Windenergie deutlich früher als gefordert zu erreichen.

Flankierend sollten Artenhilfsprogramme für windenergiesensible Vogel- und Fledermausarten auf den Weg und baldmöglichst in die Umsetzung gebracht werden.

Fachkontakt
Holger Ohlenburg
Referent für naturverträgliche Windenergie
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de

+49 30 7673738-22

Landschaft in Baden-Württemberg
Foto: © Wolfgang Hauke - adobe.stock.com

Neue KNE-Publikation zur EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung des Ausbaus der EE

Berlin, 17. Janaur 2023

Neue KNE-Publikation zur EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien

Kurz vor Jahresende 2022 hat die Europäische Union (EU) die „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ (kurz: EU-NotfallVO) für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien erlassen, um damit die Auswirkungen der aktuellen Energiekriese zu mindern. Auch hierzulande sind von der für 18 Monate geltenden Verordnung Auswirkungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu erwarten.

Das KNE hat den Entstehungsprozess von Anfang mitverfolgt. Was ist der Anlass und wie gestaltete sich das abgekürzte Gesetzgebungsverfahren zwischen EU-Kommission und Rat der Europäischen Union? Welche rechtliche Wirkung entfaltet die EU-Notfallverordnung innerhalb Deutschlands? Was sind ihre Inhalte und welche Teile haben besondere Relevanz für naturschutzrechtliche Prüfungen?

Die vorliegende Publikation erörtert daher vertieft die Art. 3 und 6 der Verordnung, die im Hinblick auf das Artenschutzrecht relevant sind. Diese betreffen die Auswirkungen auf umweltrechtliche Schutzgüterabwägungen sowie die Auswirkungen auf die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Bewertungen im Rahmen des Artenschutzrechts in Gebieten mit beschleunigter Genehmigung. Die abschließende Einordnung des KNE geht insbesondere auf die Artikel zum überwiegenden öffentlichen Interesse und auf Gebiete mit beschleunigter Genehmigung ein. Im Anhang der Publikation sind Kurzbeschreibungen zu den übrigen Artikeln aufgelistet.

Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema

Fachkontakt
Dr. Silke Christiansen
Leiterin Recht
silke.christiansen@naturschutz-energiewende.de

Titelbild – Foto: © keremek – adobe.stock.com

KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“ – aktuelle Herausforderungen

Berlin, 11. Januar 2023

KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“

Aktuelle Herausforderungen bei der Planung, Steuerung und Umsetzung von naturverträglichen Solarparks

Am 11. Januar traf sich zum sechsten Mal das KNE-Forum “Naturverträgliche Solarparks”. In der Veranstaltung diskutierten die geladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem Fragen zur Steuerung und Umsetzung naturverträglicher Solarparks, zu Standardisierung und Normierung und zu Möglichkeiten der besseren Vereinbarkeit von Solarparks, Naturschutz und Landwirtschaft.

Das Forum startete mit einer Blitz-Umfrage, wie viele und welche Solarparks die Teilnehmenden kennen, die ihrer Einschätzung nach als naturverträglich betrachtet werden können. Es zeigte sich, dass 90 Prozent beim Stichwort „naturschutzgerechter Solarpark“ eine oder mehrere Anlagen vor Augen haben. Bei der Frage, welches diese seien, stellte sich heraus, dass es sich allerdings eher nicht um  Anlagen in der eigenen Umgebung, sondern überregional bekannte und anerkannte Projekte handelte.

Die Inputvorträge aus Forschung und Planungspraxis zeigten, dass jedes Projekt eigene Chancen und Herausforderungen mit sich bringt. Sie zeigten gleichwohl auf, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortbedingungen und mit gewissenhafter Konzeptionierung naturverträgliche Solarparks erfolgreich umsetzbar sind und einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten können. Beim Thema Standardisierung wurde es vielfach als Vorteil gesehen, dass dadurch bundesweit Naturschutzmaßnahmen im Solarpark umgesetzt und ein Mindestmaß an Naturverträglichkeit erreicht werden könnten. Auf diese Weise könnte auch vermieden werden, dass jede Kommune eigene Regeln für das Gemeindegebiet festsetzen muss. Gleichzeitig sollte es aus Sicht der Teilnehmenden aber möglich bleiben, auf besondere Bedingungen am konkreten Standort eingehen und reagieren zu können.

Darüber hinaus wurde deutlich, dass es nach wie vor einen erheblichen Bedarf an Informationen zur aktuellen bzw. neuen Rechtslage gibt. Die Vernetzung der Akteure, z. B. auch im Rahmen des Akteursforums, sei besonders wichtig, um anhand von Best-Practice-Beispielen das Wissen zu erweitern und den Austausch über standortangepasste Naturschutzmaßnahmen zu ermöglichen.

Weitere Aspekte

Ferner wurden Themen aufgeworfen, die sicher in Zukunft noch vertieft zu diskutieren sind, wie beispielsweise die Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen und Maßgaben. Das Thema „Energielandschaft“ und was das sein soll, wurde ebenfalls angeschnitten.

Das KNE-Forum

Die Teilnehmenden kommen aus Naturschutzorganisationen, aus der Solarbranche, Naturschutzbehörden, Bundes- und Landesministerien, Energieagenturen, Landwirtschaftsverbänden und der Wissenschaft und diskutieren regelmäßig zu selbst gewählten Themen. Mit dem Forum möchte das KNE einen Beitrag zu einem Austausch bundesweit interessierter Akteure leisten. Im Vordergrund des Forums steht der offene Austausch zu Themen, die den Teilnehmenden besonders am Herzen liegen. Das Forum findet zweimal im Jahr statt.

Fachkontakt
Dr. Julia Wiehe
Referentin naturverträgliche Solarenergie
+49 30 7673738-26
julia.wiehe@naturschutz-energiewende.de

Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik

Spielsteine auf Untergrund
Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

KNE-Podcast: Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden?

Berlin, 11. Januar 2023

KNE-Podcast: Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden?

Moore können hohe Mengen an Treibhausgasen binden, halten das Wasser in der Landschaft und sind wertvolle Habitate für viele Tier- und Pflanzenarten. Damit sind sie ungemein wichtig – sowohl für den Klima- als auch für den Artenschutz. Doch jetzt sollen sie auch zur Erzeugung erneuerbarer Energie beitragen. Laut der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist nun die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden förderfähig, sofern diese Flächen dauerhaft wiedervernässt werden.

Im Gespräch mit Moderatorin Elke Thiele erläutert Dr. Julia Wiehe, Referentin naturverträgliche Solarenergie am KNE, warum das Thema gerade jetzt an Bedeutung zunimmt, wie viele Flächen landesweit zur Verfügung stünden und geht auf Fragen der Umsetzung ein. Ist das Errichten von Photovoltaik-Anlagen auf wiedervernässten Moorböden (Moor-PV) sinnvoll? Was ist dabei alles zu bedenken? Lohnt sich das für Umwelt, Energieproduktion und Landwirtschaft? Wie kann das technisch funktionieren und wie ist das finanzierbar?

Neben der Erörterung dieser eher praxisbezogenen Herausforderungen weist Julia Wiehe auch auf den dringenden Forschungsbedarf vor der Errichtung von PV-Anlagen hin. Denn auf diesen sensiblen Flächen gibt es einige Besonderheiten bei der Planung und konkreten Umsetzung zu beachten.

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Weitere Informationen zum Thema

Der KNE-Podcast

Dialoge – Debatten – Denkanstöße: Der KNE-Podcast beschäftigt sich mit aktuellen Fragen rund um die naturverträgliche Energiewende. Wie können Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermieden werden, wie lassen sich Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort klären, und was alles muss berücksichtigt werden, damit eine Erneuerbaren-Anlage genehmigt werden kann? Zu diesen und vielen weiteren Fragen kommen unterschiedlichste Expertinnen und Experten im Podcast zu Wort.

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KNE veröffentlicht Rechtsgutachten zur nachträglichen Anpassung von Betriebseinschränkungen für WEA

Berlin, 10. Januar 2023

KNE veröffentlicht Rechtsgutachten zur nachträglichen Anpassung von Betriebseinschränkungen für WEA

Zur Anwendbarkeit des Prüfungsmaßstabs aus § 45b BNatSchG auf bereits bestandskräftig zugelassene Windenergieanlagen

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 20. Juli 2022 enthält Neuregelungen, die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land vereinfachen und beschleunigen sollen. Es legt bundeseinheitliche und bindende Vorgaben zur Beurteilung fest, ob sich das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Brutvögel beim Betrieb von WEA im Umfeld ihrer Brutplätze signifikant erhöht.

Von verschiedenen Praxisakteuren kam in diesem Zusammenhang unter anderem folgende Frage auf. Können die neuen Regelungen des § 45b Abs. 2 bis 6 zur bundeseinheitlichen Standardisierung auch auf solche Windenergieanlagen (WEA) angewendet werden, die schon vor der Novellierung bestandskräftig zugelassen wurden, wenn der Genehmigungsinhaber oder der Betreiber dies anstreben.

Das im Auftrag des KNE von Dr. Frank Fellenberg – Rechtsanwalt und Partner bei Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte – erstellte Rechtsgutachten widmet sich ausführlich der Fragestellung, inwiefern sich gerichtlich oder gesetzgeberisch zu klärende Fragen aus dieser Neuerung ergeben. Gibt es rechtliche Gründe, diese neuen – für den Betrieb von Windenergieanlagen an Land (WEA) erlassenen – Regelungen auch auf Altanlagen anzuwenden? Sind aufgrund der neuen Artenschutzregelung Betriebserleichterungen für WEA denkbar? Ließe sich eine Übertragbarkeit auf Altanlagen möglicherweise auf die im Zuge der Novelle geschaffene Übergangsregelung stützen?

Das Gutachten analysiert dazu die Rechtslage und den Anwendungsbereich weiterer umwelt- und verwaltungsrechtlicher Vorschriften. Diskutiert werden mögliche Betriebsanpassungen durch ein Wiederaufgreifen des Verfahrens, eine Änderungsanzeige, eine nachträgliche immissionsschutzrechtliche Anordnung, eine Anordnung nach BNatSchG, einen Neuantrag oder einen Widerspruch gegen die Anordnung. Abschließend werden diesbezügliche Handlungsoptionen für den Gesetzgeber aufgezeigt.

Fachkontakt im KNE
Dr. Silke Christiansen
Leiterin Recht
silke.christiansen@naturschutz-energiewende.de

Akte aufgeschlagen
Foto: © Bumann – adobestock.com

KNE mit neuer Leitungsstruktur

Berlin, 5. Januar 2023

KNE mit neuer Leitungsstruktur

Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende hat zum Beginn des Jahres 2023 seine Leitungsstruktur neu geordnet.

In Abstimmung mit dem KNE-Gesellschafter, der Umweltstiftung Michael Otto, ist Dr. Torsten Raynal-Ehrke nunmehr alleiniger Geschäftsführer der KNE gGmbH. In seiner Funktion als Direktor des Kompetenzzentrums ist er insbesondere für Strategie, Politik und Öffentlichkeitsarbeit zuständig.

Die Leiterin Fachinformation Dr. Elke Bruns nimmt zusätzlich das neue Amt der stellvertretenden Direktorin des KNE wahr. Sie koordiniert in dieser Funktion die Fach- und Projektarbeit des Kompetenzzentrums und übernimmt zudem Aufgaben in der Repräsentanz und Medienkommunikation.

Dr. Mathis Danelzik zeichnet zusätzlich zur Arbeit als Leiter Dialoggestaltung für die interne und externe Netzwerkkommunikation verantwortlich. Er ist zentraler Ansprechpartner für die Kommunikation mit den Akteursgruppen der naturverträglichen Energiewende sowie mit den Ländern.

Für Karen Thormeyer, Leiterin Finanzen und Verwaltung, erweitern sich die Zuständigkeiten für das Personalwesen, die Finanzen und das Rechnungswesens. Sie verwaltet zudem den KNE-Mediatorinnen-und-Mediatoren-Pool und unterstützt die KNE-Projektarbeit zu Antikollisionssystemen.

Die Umstrukturierung wurde durch das Ausscheiden des (Gründungs-)Geschäftsführers Michael Krieger notwendig, der das KNE auf eigenen Wunsch zum 31. Dezember 2022 verlassen hat.

Michael Krieger war dem Kompetenzzentrum eng verbunden, so gehörte er schon von 2014 bis 2016 dem Aufbauteam des KNE i. Gr. an und avancierte dann zum ersten kaufmännischen Geschäftsführer des KNE. Er hat maßgeblich zum Erfolg des Kompetenzzentrums beigetragen. Wir danken ihm herzlich für sein langjähriges Engagement, für seinen Elan sowie für seine vielen klugen Ideen und Beiträge auch zur Facharbeit und wünschen ihm viel Erfolg in den neuen beruflichen Herausforderungen.

  • Lesen Sie hier, welche Entwicklungen und Wandelungen Michael Krieger über die Jahre im KNE initiiert, begleitet und erlebt hat – und wohin die Reise für ihn nun geht.
Flyer des KNE
Foto: Tanja M. Marotzke