Berlin, 17. Janaur 2023

Neue KNE-Publikation zur EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien

Kurz vor Jahresende 2022 hat die Europäische Union (EU) die „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ (kurz: EU-NotfallVO) für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien erlassen, um damit die Auswirkungen der aktuellen Energiekriese zu mindern. Auch hierzulande sind von der für 18 Monate geltenden Verordnung Auswirkungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu erwarten.

Das KNE hat den Entstehungsprozess von Anfang mitverfolgt. Was ist der Anlass und wie gestaltete sich das abgekürzte Gesetzgebungsverfahren zwischen EU-Kommission und Rat der Europäischen Union? Welche rechtliche Wirkung entfaltet die EU-Notfallverordnung innerhalb Deutschlands? Was sind ihre Inhalte und welche Teile haben besondere Relevanz für naturschutzrechtliche Prüfungen?

Die vorliegende Publikation erörtert daher vertieft die Art. 3 und 6 der Verordnung, die im Hinblick auf das Artenschutzrecht relevant sind. Diese betreffen die Auswirkungen auf umweltrechtliche Schutzgüterabwägungen sowie die Auswirkungen auf die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Bewertungen im Rahmen des Artenschutzrechts in Gebieten mit beschleunigter Genehmigung. Die abschließende Einordnung des KNE geht insbesondere auf die Artikel zum überwiegenden öffentlichen Interesse und auf Gebiete mit beschleunigter Genehmigung ein. Im Anhang der Publikation sind Kurzbeschreibungen zu den übrigen Artikeln aufgelistet.

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Fachkontakt
Dr. Silke Christiansen
Leiterin Recht
silke.christiansen@naturschutz-energiewende.de

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