Neue KNE-Publikation zur Erläuterung der Vorschriften zur Windenergie an Land im novellierten Bundesnaturschutzgesetz

Berlin, 29. Juni 2023

Neue KNE-Publikation zur Erläuterung der Vorschriften zur Windenergie an Land im novellierten Bundesnaturschutzgesetz

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ im Sommer 2022 neue Regelungen für den Arten- und Landschaftsschutz bei Windenergievorhaben verabschiedet. Dies erfolgte mit dem Ziel, eine bundesweite Standardisierung und Konkretisierung der Signifikanz- und Ausnahmeprüfung zu erreichen. Hierdurch soll die Genehmigung von Windenergieanlagen einfacher und schneller werden, um das von der Bundesregierung gesetzte Ziel von insgesamt 115 GW installierter Windenergieleistung an Land bis 2030 zu erreichen.

Das KNE hat anlässlich der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Ende im Herbst 2022 insgesamt drei große Online-Veranstaltungen durchgeführt, in denen die neuen Regelungen mit dem Fokus auf die Signifikanz- und Ausnahmeprüfung aus rechtlicher und fachlicher Perspektive in einem interdisziplinären Vortrag vorgestellt wurden. Ergänzt wurde der Vortrag durch erste Einschätzungen von Praxisakteuren der Energiewende und des Naturschutzes.

Die Veröffentlichung „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022 – Überblick über die neuen naturschutzrechtlichen Regelungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land mit Fokus auf die Signifikanz- und Ausnahmeprüfung“ fasst die Inhalte der BNatSchG-Novelle zusammen und nimmt eine Einordnung der Regelungen vor. Ergänzend gibt sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die seit den Rechtsänderungen an das KNE herangetragen wurden.

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Titel: Foto von Aiden Guinnip auf Unsplash

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Dr. Silke Christiansen
Leiterin Recht
silke.christiansen@naturschutz-energiewende.de

Fachkontakt für fachliche Fragen
Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de

KNE-Podcast: Fledermäuse und Windenergie

Berlin, 28. Juni 2023

KNE-Podcast: Fledermäuse und Windenergie

In Deutschland kommen regelmäßig 25 Fledermausarten vor. Alle von ihnen stehen auf der Roten Liste, einige sind sogar vom Aussterben bedroht. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie wird viel über die Kollisionsrisiken von Vögeln mit Windenergieanlagen diskutiert; Fledermäuse erfahren hier weniger Beachtung.

Warum sind Fledermäuse eigentlich kein großes Thema im Diskurs über die naturverträgliche Energiewende? Wie ist der Kenntnisstand über die Auswirkungen von Windenergie auf Fledermäuse? Was können Betreiber von Windenergieanlagen tun, um Fledermäuse zu schützen? Welche Maßnahmen sollten finanziert werden? Und welche Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz spielen eine Rolle?

Im Gespräch mit Moderator Dr. Torsten Raynal-Ehrke erörtert Holger Ohlenburg, Referent naturverträgliche Windenergie im KNE, diese und weitere Fragen und geht auf die Risiken für Fledermäuse, mögliche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Kollisionen und die rechtlichen Rahmenbedingungen ein.

Hören Sie jetzt rein, in Folge 27 von Naturschutz und Energiewende.

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Der KNE-Podcast

Dialoge – Debatten – Denkanstöße: Der KNE-Podcast beschäftigt sich mit aktuellen Fragen rund um die naturverträgliche Energiewende. Wie können Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermieden werden, wie lassen sich Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort klären, und was alles muss berücksichtigt werden, damit eine Erneuerbaren-Anlage genehmigt werden kann? Zu diesen und vielen weiteren Fragen kommen unterschiedlichste Expertinnen und Experten im Podcast zu Wort.

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Aktuelles aus Bund und Ländern

Berlin, 26. Juni 2023

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 06/23

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bundesregierung

Die Bundesregierung plant den Aufbau eines Nationalen Zentrums für Umwelt- und Naturschutzinformationen, um das vielfältige, dynamisch wachsende und teils sehr heterogene und zerstreute Daten- und Informationsangebot zu Umwelt und Naturschutz gebündelt verfügbar zu machen. Eckpunkte dazu wurden bereits als Unterrichtung vorgelegt (Drucksache 20/6701). Demnach soll das Zentrum, das als neuer Standort des Umweltbundesamtes in Merseburg aufgebaut wird, die Verantwortung für Umsetzung und Betrieb des Online-Portals umwelt.info übernehmen. Als Kernaufgabe des Portals nennt die Bundesregierung zunächst das Erschließen eines öffentlich verfügbaren, umweltbezogenen Daten- und Informationsraums. Alle öffentlich verfügbaren Daten und Informationen sollen durch standardisierte Medienformate abgebildet und über eine Metasuche auf dem Portal auffindbar sein. Zunächst gehe es darum, öffentliche Daten und Informationen aus der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen einzubinden, später sollten auch offene Daten- und Informationsangebote (Open Data) aus Forschung, Wissenschaft, Industrie, Verbänden und der allgemeinen Öffentlichkeit über das Portal sichergestellt werden.

Bundesverband Neue Energiewirtschaft

Biodiversitäts-PV als Solarpark-Standard“, so lautet der Titel eines neuen Positionspapiers des Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne). Bei der Biodiversitäts-PV, die auch in der Solarstrategie des BMWK enthalten ist, handelt es sich um eine auf Artenvielfalt ausgerichtete Form der Agri-PV. Laut bne könne man anhand dieser Form der Freiflächen-Photovoltaik Synergien durch die Natur- und Landwirtschaftsverträglichkeit von Solarparks nutzbar machen. Im Kern sei deren Anspruch das Erreichen von drei Zielen auf einer Fläche: Erneuerbare Energie, Nachhaltige Landwirtschaft und die Förderung der Biodiversität. Wirksame Anreize seien nötig, um derartige PV-Anlagen entstehen zu lassen. Das Papier enthält konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung dieser „Vision“. Aus der Sicht des bne könne die extensive Nutzung von Solarparkflächen zum Standard in den Planungen werden. Die Flächenmehrfachnutzung führe zu Akzeptanz bei den Menschen in den Standortkommunen und sei vergleichsweise flächensparend. Laut bne bestehe die Möglichkeit, mit Biodiversitäts-PV eine „Win-Win-Win-Situation für saubere Energie, Landwirtschaft und Naturschutz zu schaffen“. 

Rheinland-Pfalz

Die Abgeordneten Dr. Joachim Streit und Patrick Kunz (Freie Wähler) erkundigten sich bei der Landesregierung mittels einer Kleinen Anfrage nach der Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) in Rheinland-Pfalz (Landtags-Drucksache 18/6582). Nach dem WindBG ist Rheinland-Pfalz verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergiegebiete auszuweisen. Derzeit seien auf rund 1,2 Prozent der Landesfläche Windenergiegebiete wirksam ausgewiesen und planerisch verfügbar. Die Landesregierung habe sich in ihrem „Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz – 2021 bis 2026“ das Ziel gesetzt, Wind– und Solarenergie deutlich auszubauen, um bis 2030 eine Verdoppelung der installierten Leistung bei der Windenergie und eine Verdreifachung bei der Solarenergie zu erreichen. Einen wesentlichen Beitrag leiste die zum 31. Januar 2023 in Kraft getretene Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms. Im Hinblick auf das WindBG werde derzeit der Referentenentwurf eines Landesgesetzes abgestimmt. Dieser werde zeitnah dem Ministerrat vorgelegt.

Sachsen

Im Auftrag des sächsischen Energieministeriums haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Brandenburgischen Technischen Universität unterschiedliche Varianten einer möglichen Landesregelung zur finanziellen Beteiligung an Windenergieanlagen geprüft. Eine Verpflichtung, wie sie etwa in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg umgesetzt wird, führe merkbar zu einer Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen. Chancen einer verpflichtenden Landesregelung ergeben sich laut Gutachten aus einer garantierten finanziellen Wertschöpfung für Standort- und Anrainergemeinden und einer daraus erwartbaren signifikanten Erhöhung der Akzeptanz. Dadurch könnten im Ergebnis auch Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Des Weiteren seien keine Standortnachteile durch verpflichtende Landesgesetzgebungen zu erwarten, falls auch in anderen Bundesländern Landesregelungen eingeführt würden. Führten ansonsten Bundesländer eine verpflichtende Beteiligung ein, könnten hingegen Standortnachteile für den Freistaat Sachsen entstehen. Wenn Sachsen keine verpflichtende Landesregelung einführte und sich zugleich andere Bundesländer für verpflichtende Landesregelungen entschieden, könne das die Akzeptanz vor Ort in Sachsen schmälern (SMEKUL PM 06/2023).

Thüringen

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Maik Kowalleck (CDU) auf Landtags-Drucksache 7/8023 nennt die Landesregierung Möglichkeiten, um mögliche Konflikte mit dem Arten- und Naturschutz beim Bau von Windenergieanlagen im Wald bereits vorab zu vermeiden oder deutlich zu vermindern. Insbesondere eine sorgfältige Standortwahl im Rahmen einer sorgfältigen räumlichen und technischen Planung sei entscheidend. Grundsätzlich sollten bevorzugt Waldflächen ohne hervorgehobene Waldfunktionen sowie Waldschadensflächen als Standorte genutzt werden. Um möglichst wenig Waldfläche für die Erschließung in Anspruch zu nehmen, sollten vor allem Flächen genutzt werden, die durch das Forstwegenetz bereits erschlossen sind. Zudem bestehen technische Möglichkeiten, die Anlagen möglichst naturschonend zu transportieren und zu errichten.

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

Thomas Schoder - Extrakte

Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Vogelschutz

Berlin, 20. Juni 2023

KNE-Lesetipp

Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Vogelschutz

Es bestehen sowohl Konfliktpotenziale als auch Synergieeffekte zwischen Vogelschutz und dem Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik. BirdLife Österreich publiziert zwei Studien mit Empfehlungen zur naturnahen Gestaltung von Solarparks.

Hintergrund

Auch in Österreich soll der Ausbau der erneuerbaren Energien massiv beschleunigt werden. Derzeit wird demgemäß ein erheblicher Zubau an PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) geplant, welcher Eingriffe in Natur und Landschaft mit sich bringt. Welche Auswirkungen die Errichtung von PV-FFA in der freien Landschaft auf Brut- und Zugvögel haben wird, ist nicht eindeutig belegt. Vielfach werden – insbesondere bei vormaliger intensiver landwirtschaftlicher Nutzung – die Naturverträglichkeit von PV-FFA und die ökologische Aufwertung von Anlagenflächen angenommen, da sich unter den Modulen extensives Grünland entwickeln würde.

BirdLife Österreich veröffentlichte im April 2023 zwei Studien zu diesem Thema, die bisherige Forschungsergebnisse zusammentragen und daraus Empfehlungen für die Praxis ableiten. Die Studien geben Hinweise zu den bisher nachgewiesenen Auswirkungen auf die für Österreich relevanten und als sensibel gegenüber PV-FFA eingestuften Vogelarten. Sie zeigen Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl und eine biodiversitätsfreundliche Ausgestaltung und Pflege der PV-FFA.

 Kernaussagen der Studien

Die Studie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Vogelschutz in Österreich – Konflikt oder Synergie?“ (Strohmeier & Kuhn 2023) stellt in Teil A eine Befragung der relevanten Stakeholder zu den Rahmenbedingungen und ihren Erwartungshaltungen vor. Es zeigte sich, dass die meisten Befragten ernsthaft an einer konstruktiven Bewältigung der anstehenden Herausforderungen interessiert seien. Darüber hinaus bestünden bereits ein solides Fachwissen und ein hohes persönliches Engagement. Diese Voraussetzungen könnten aus Sicht der Autorinnen und Autoren gesellschaftspolitisch besser genutzt werden, um einen naturverträglichen Ausbau der Photovoltaik zu erreichen. Teil B der Veröffentlichung enthält eine umfassende Literaturstudie zu den potenziellen Auswirkungen von PV-FFA auf prioritäre Arten der Avifauna. Dabei wurden avifaunistische Berichte und Gutachten von Planungsbüros aus dem deutschsprachigen Raum herangezogen sowie Untersuchungen, die einen Vergleich zwischen den Vogelbeständen vor und nach dem Bau einer Anlage zulassen.

Die Autorinnen und Autoren leiten aus dieser Literaturanalyse die Forderung ab, Tabu- und Horstschutzzonen für besonders zu berücksichtigende Vogelarten einzuführen, in denen keine PV-FFA errichtet werden dürften. Für sechs weniger sensible Arten sollten sogenannte „Vorbehaltszonen“ abgegrenzt werden, in denen PV-FFA unter bestimmten Voraussetzungen und nach naturschutzfachlicher Prüfung zulässig seien. Mit konkreten Abständen und Pufferzonen sollen störungsfreie Bruten erreicht und der Bruterfolg der Arten erhöht werden. Auf diese Weise entsteht, ähnlich dem Vorgehen beim Windenergie-Ausbau in Deutschland, ein abstandsbasiertes Schutzkonzept für einen naturverträglichen Ausbau der PV-FFA. .

Aufbauend auf dieser Studie wurde als zweites Dokument der Handlungsleitfaden „Kriterien für eine naturverträgliche Standortsteuerung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Kriterien für die Errichtung und den Betrieb einer naturverträglichen Photovoltaik-Freiflächenanlage“ (BirdLife Österreich 2023) entwickelt. Mit Blick auf einen verbesserten Vogelschutz werden konkrete Maßnahmen für biodiversitätsfreundliche Solarparks vorgeschlagen und ihre Auswirkungen auf die ausgewählten Vogelarten dargestellt. Die naturverträgliche Standortwahl sollte demnach mit besonderer Rücksicht auf die Habitate von Offenland- und Feuchtgebietsarten erfolgen, die tendenziell besonders sensibel auf die Habitatveränderungen durch die Solarmodule reagieren.

Die aktuell ausgewertete Literatur deutet darauf hin, dass die Flächen von PV-FFA zwar als Nahrungshabitat dienen, jedoch in ihrer bisherigen Ausgestaltung kaum als Brutgebiet genutzt werden. Naturnahe Flächenausstattung und -struktur, das Mahdregime oder die Beweidung können die Eignung der PV-FFA als Lebensraum wesentlich verbessern.

Quellen der Studien 

  • Strohmaier, B., Kuhn, C. (2023): Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Vogelschutz in Österreich – Konflikt oder Synergie? – April 2023 Version 2.0. BirdLife Österreich, Wien. 66 S. (frei verfügbar)
    Link zum Dokument 
  • BirdLife Österreich – Gesellschaft für Vogelkunde (2023): Kriterien für eine naturverträgliche Standortsteuerung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Kriterien für die Errichtung und den Betrieb einer naturverträglichen Photovoltaik-Freiflächenanlage. 40 S. (frei verfügbar)
    Link zum Dokument
Solarmudul mit Vogel in Landschaft
Erik Karits via pexels

Energiewende vor Ort – intensiver Austausch

Berlin, 19. Juni 2023

Energiewende vor Ort – intensiver Austausch

Die LAG Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern lud am 15. und 16. Juni zu ihrer Frühjahrstagung nach Cottbus ein. Unter der Überschrift „Energielandschaften und Energiewende“ beleuchteten die Beteiligten konkrete Herausforderungen sowie rechtliche und planerische Aspekte bei der Umsetzung von Energiewendeprojekten vor Ort.

Peer Michaelis, Rechtsreferent im KNE, stellte den Teilnehmenden aus Planung und Forschung in seinem Vortrag „Neue rechtliche Rahmenbedingungen für EE – was bedeutet das für die Regionalplanung?“ neue Entwicklungen und Regelungen für die Windenergieplanung dar und zeigte insbesondere spezielle Herausforderungen für Planer und Planerinnen auf.

Weitere Vorträge und Diskussionen befassten sich unter anderem mit der Transformation der Energieregion Lausitz, der Planung für Windenergie und Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern, der Rolle von Kommunen als Dialogbrücken zwischen nationaler Planung und Betroffenen vor Ort und der Zukunft der Agri-Photovoltaik.

In den Diskussionen zeigte sich, dass hinsichtlich der Transformation der Region schon große Fortschrotte erzielt werden konnten. Gleichzeitig wurde deutlich, dass es einen ein großer Informationsbedarf insbesondere zu den rechtlichen Neuerungen gibt. Darüber hinaus stelle das Erwirken von Akzeptanz durch die Betroffenen vor Ort, die Kommunen durchaus vor Probleme, da die regionale Identität der Bürger- und Bürgerinnen bisher bei übergeordneten Planungen nicht genügend berücksichtigt worden seien.

Die LAG Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern

Die LAG  ist eine von sieben Landesarbeitsgemeinschaften der ARL. Die Länder Brandenburg und Berlin betreiben die Landesplanung gemeinsam. Die LAG bearbeitet den Nordosten Deutschlands mit den drei im Namen genannten Bundesländern. Raumstrukturell umfasst das LAG-Gebiet höchst unterschiedliche Räume: den Metropolenraum Berlin, d. h. den Stadtstaat Berlin und sein brandenburgisches Umland, einerseits sowie andererseits die dünnbesiedelten ländlichen Räume Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns, aus denen sich die sämtlich eher kleineren städtischen Verdichtungsräume herausheben. (Link zur Quelle)

Fachkontakt
Peer Michaelis
Rechtsreferent
peer.michaelis@naturschutz-energiewende.de

Windrad Baustelle - Luftbild
Foto: © Mario Hagen – adobestock.com

KNE aktualisiert Länderübersicht zu Erlassen und Leitfäden zu Natur- und Artenschutz im Kontext mit der Windenergie

Berlin, 16. Juni 2023

KNE aktualisiert Länderübersicht zu Erlassen und Leitfäden zu Natur- und Artenschutz im Kontext mit der Windenergie

Die Länder erstellen in Form von Erlassen, Leitfäden und Hinweisschreiben landesspezifische Handreichungen zu Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen sind sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Projektierer und die Gutachterbüros wichtige Orientierungshilfen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Genehmigung von Windenergievorhaben.

Die Bundesregierung hat mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ sowie mit der Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung in § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gesetzliche Regelungen geschaffen, die zu einer beschleunigten Genehmigung von Windenergievorhaben an Land führen sollen. Dadurch entsteht die Notwendigkeit der Anpassung bzw. Neufassung der länderspezifischen Artenschutz-Handreichungen.

Unabhängig von den weiterhin laufenden Standardisierungsaktivitäten des Bundes im Bereich Natur- und Artenschutz und Windenergie haben einige Länder ihre Handreichungen bereits aktualisiert (Brandenburg und Sachsen) oder zumindest durch Erlasse, Methodenvorgaben oder ministerielle Hinweisschreiben ergänzt (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz). Mehrere Länder haben mit der Fortschreibung ihrer Handreichungen begonnen, planen dies bzw. haben laufende Fortschreibungsprozesse angepasst.

Das KNE hat auf Grundlage einer Länderabfrage die bestehende Übersicht zu den aktuellen Erlassen, Leitfäden und Hinweisschreiben zu Natur- und Artenschutz und Windenergie auf Genehmigungsebene sowie zum Stand der laufenden Fortschreibungsaktivitäten grundlegend aktualisiert. Gegenüber der Vorläuferfassung von Februar 2022 haben sich bei allen Ländern Änderungen ergeben.

Durch die Übergangsregeln im BNatSchG (§ 74 Abs. 4 und 5) besitzen eine Reihe älterer Leitfäden zunächst weiterhin Relevanz, weshalb sie auch weiterhin in der Übersicht zu finden sind.

Bekannt sind Fortschreibungsaktivitäten in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen. Geplant sind weitere in Baden-Württemberg.

Einzelne Länder haben keine aktuellen Fortschreibungsaktivitäten angegeben bzw. mit Verweis auf die hohe Gesetzgebungs-Dynamik eine bewusste Unterbrechung dieser (Schleswig-Holstein und Niedersachsen). Niedersachsen arbeitet derzeit übergangsweise mit (nicht öffentlich zugänglichen) FAQs.

Insgesamt ist zu bemerken, dass der Wille und die Aktivitäten der Standardisierung, Vereinfachung und Beschleunigung auf Bundesebene auf Länderebene zunächst zu zusätzlichem Klarstellungsbedarf führen, dem zum Teil durch die Herausgabe entsprechender Hinweisschreiben begegnet wird. Dies, aber auch die durch die rechtlichen Übergangsregeln und -fristen bedingten Parallelitäten führen zunächst zu einer erhöhten Komplexität der rechtlichen und fachlichen Genehmigungsgrundlagen. Perspektivisch wird sich das in einigen Jahren wieder ändern.

Fachkontakt
Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de
+49 30 7673738-22

Greifvogel vor Windkraftanlage, Foto: © Manfred Stöber – adobestock.com
Foto: © Manfred Stöber – adobestock.com