Neue KNE-Publikation zur Erläuterung der Vorschriften zur Windenergie an Land im novellierten Bundesnaturschutzgesetz
Der Bundesgesetzgeber hat mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ im Sommer 2022 neue Regelungen für den Arten- und Landschaftsschutz bei Windenergievorhaben verabschiedet. Dies erfolgte mit dem Ziel, eine bundesweite Standardisierung und Konkretisierung der Signifikanz- und Ausnahmeprüfung zu erreichen. Hierdurch soll die Genehmigung von Windenergieanlagen einfacher und schneller werden, um das von der Bundesregierung gesetzte Ziel von insgesamt 115 GW installierter Windenergieleistung an Land bis 2030 zu erreichen.
Das KNE hat anlässlich der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Ende im Herbst 2022 insgesamt drei große Online-Veranstaltungen durchunsgeführt, in denen die neuen Regelungen mit dem Fokus auf die Signifikanz- und Ausnahmeprüfung aus rechtlicher und fachlicher Perspektive in einem interdisziplinären Vortrag vorgestellt wurden. Ergänzt wurde der Vortrag durch erste Einschätzungen von Praxisakteuren der Energiewende und des Naturschutzes.
Die Veröffentlichung „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022 – Überblick über die neuen naturschutzrechtlichen Regelungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land mit Fokus auf die Signifikanz- und Ausnahmeprüfung“ fasst die Inhalte der BNatSchG-Novelle zusammen und nimmt eine Einordnung der Regelungen vor. Ergänzend gibt sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die seit den Rechtsänderungen an das KNE herangetragen wurden.
KNE-Podcast: Das Neue am neuen BNatSchG
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