Berlin, 26. Juni 2023

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 06/23

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bundesregierung

Die Bundesregierung plant den Aufbau eines Nationalen Zentrums für Umwelt- und Naturschutzinformationen, um das vielfältige, dynamisch wachsende und teils sehr heterogene und zerstreute Daten- und Informationsangebot zu Umwelt und Naturschutz gebündelt verfügbar zu machen. Eckpunkte dazu wurden bereits als Unterrichtung vorgelegt (Drucksache 20/6701). Demnach soll das Zentrum, das als neuer Standort des Umweltbundesamtes in Merseburg aufgebaut wird, die Verantwortung für Umsetzung und Betrieb des Online-Portals umwelt.info übernehmen. Als Kernaufgabe des Portals nennt die Bundesregierung zunächst das Erschließen eines öffentlich verfügbaren, umweltbezogenen Daten- und Informationsraums. Alle öffentlich verfügbaren Daten und Informationen sollen durch standardisierte Medienformate abgebildet und über eine Metasuche auf dem Portal auffindbar sein. Zunächst gehe es darum, öffentliche Daten und Informationen aus der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen einzubinden, später sollten auch offene Daten- und Informationsangebote (Open Data) aus Forschung, Wissenschaft, Industrie, Verbänden und der allgemeinen Öffentlichkeit über das Portal sichergestellt werden.

Bundesverband Neue Energiewirtschaft

Biodiversitäts-PV als Solarpark-Standard“, so lautet der Titel eines neuen Positionspapiers des Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne). Bei der Biodiversitäts-PV, die auch in der Solarstrategie des BMWK enthalten ist, handelt es sich um eine auf Artenvielfalt ausgerichtete Form der Agri-PV. Laut bne könne man anhand dieser Form der Freiflächen-Photovoltaik Synergien durch die Natur- und Landwirtschaftsverträglichkeit von Solarparks nutzbar machen. Im Kern sei deren Anspruch das Erreichen von drei Zielen auf einer Fläche: Erneuerbare Energie, Nachhaltige Landwirtschaft und die Förderung der Biodiversität. Wirksame Anreize seien nötig, um derartige PV-Anlagen entstehen zu lassen. Das Papier enthält konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung dieser „Vision“. Aus der Sicht des bne könne die extensive Nutzung von Solarparkflächen zum Standard in den Planungen werden. Die Flächenmehrfachnutzung führe zu Akzeptanz bei den Menschen in den Standortkommunen und sei vergleichsweise flächensparend. Laut bne bestehe die Möglichkeit, mit Biodiversitäts-PV eine „Win-Win-Win-Situation für saubere Energie, Landwirtschaft und Naturschutz zu schaffen“. 

Rheinland-Pfalz

Die Abgeordneten Dr. Joachim Streit und Patrick Kunz (Freie Wähler) erkundigten sich bei der Landesregierung mittels einer Kleinen Anfrage nach der Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) in Rheinland-Pfalz (Landtags-Drucksache 18/6582). Nach dem WindBG ist Rheinland-Pfalz verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergiegebiete auszuweisen. Derzeit seien auf rund 1,2 Prozent der Landesfläche Windenergiegebiete wirksam ausgewiesen und planerisch verfügbar. Die Landesregierung habe sich in ihrem „Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz – 2021 bis 2026“ das Ziel gesetzt, Wind- und Solarenergie deutlich auszubauen, um bis 2030 eine Verdoppelung der installierten Leistung bei der Windenergie und eine Verdreifachung bei der Solarenergie zu erreichen. Einen wesentlichen Beitrag leiste die zum 31. Januar 2023 in Kraft getretene Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms. Im Hinblick auf das WindBG werde derzeit der Referentenentwurf eines Landesgesetzes abgestimmt. Dieser werde zeitnah dem Ministerrat vorgelegt.

Sachsen

Im Auftrag des sächsischen Energieministeriums haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Brandenburgischen Technischen Universität unterschiedliche Varianten einer möglichen Landesregelung zur finanziellen Beteiligung an Windenergieanlagen geprüft. Eine Verpflichtung, wie sie etwa in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg umgesetzt wird, führe merkbar zu einer Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen. Chancen einer verpflichtenden Landesregelung ergeben sich laut Gutachten aus einer garantierten finanziellen Wertschöpfung für Standort- und Anrainergemeinden und einer daraus erwartbaren signifikanten Erhöhung der Akzeptanz. Dadurch könnten im Ergebnis auch Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Des Weiteren seien keine Standortnachteile durch verpflichtende Landesgesetzgebungen zu erwarten, falls auch in anderen Bundesländern Landesregelungen eingeführt würden. Führten ansonsten Bundesländer eine verpflichtende Beteiligung ein, könnten hingegen Standortnachteile für den Freistaat Sachsen entstehen. Wenn Sachsen keine verpflichtende Landesregelung einführte und sich zugleich andere Bundesländer für verpflichtende Landesregelungen entschieden, könne das die Akzeptanz vor Ort in Sachsen schmälern (SMEKUL PM 06/2023).

Thüringen

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Maik Kowalleck (CDU) auf Landtags-Drucksache 7/8023 nennt die Landesregierung Möglichkeiten, um mögliche Konflikte mit dem Arten- und Naturschutz beim Bau von Windenergieanlagen im Wald bereits vorab zu vermeiden oder deutlich zu vermindern. Insbesondere eine sorgfältige Standortwahl im Rahmen einer sorgfältigen räumlichen und technischen Planung sei entscheidend. Grundsätzlich sollten bevorzugt Waldflächen ohne hervorgehobene Waldfunktionen sowie Waldschadensflächen als Standorte genutzt werden. Um möglichst wenig Waldfläche für die Erschließung in Anspruch zu nehmen, sollten vor allem Flächen genutzt werden, die durch das Forstwegenetz bereits erschlossen sind. Zudem bestehen technische Möglichkeiten, die Anlagen möglichst naturschonend zu transportieren und zu errichten.

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

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