Abschließende Sitzung des Fachdialogs „Qualitätssicherung von Fledermausgutachten“

Fulda, 29. August 2018

Gemeinsam an Empfehlungen arbeiten – Abschlusssitzung des Fachdialogs zur Qualitätssicherung von Fledermausgutachten

Am 29. August lud das KNE Vertreterinnen und Vertreter zentraler Akteursgruppen zur sechsten und damit abschließenden Sitzung des Fachdialogs nach Fulda ein.

Inhaltlich besprach die Runde zwei Schwerpunktthemen. Die Teilnehmenden erörterten, ob Fledermausgutachter und Fledermausgutachterinnen einen Qualitätsnachweis führen könnten, dessen Vergabe an bestimmte Kriterien geknüpft ist, beispielsweise ein Gütezeichen oder ein geschützter Titel wie „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“. Kontrovers wurde diskutiert, ob Behörden Fledermausgutachten regelmäßig selbst in Auftrag geben sollten, beziehungsweise ob dies aufgrund rechtlicher und praktischer Hürden überhaupt machbar sei.

Konstruktive Diskussionen, Engagement und Zusammenarbeit

Der Fachdialog erörterte in insgesamt sechs Sitzungen, an welchen Stellen die Qualität von Fledermausgutachten für die Windenergie gegenwärtig nicht verlässlich genug gesichert wird und welche Maßnahmen ergriffen werden könnten. In dem akteursgruppenübergreifenden Dialog wurden wichtige Problempunkte identifiziert, Schnittmengen und gemeinsame Nenner entdeckt, aber auch Grenzen und Dissense aufgezeigt.

Das KNE freut sich, diesen Prozess auf den Weg gebracht zu haben und wird die Debatte zur Klärung und Vertrauensbildung auch in Zukunft als neutraler Moderator begleiten. Die Ergebnisse des Fachdialogs, einschließlich gemeinsam getragenen Empfehlungen und weiteren diskutierten Themen, stellt das KNE in einer Publikation im Herbst zusammen.

Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die konstruktive Zusammenarbeit, die aufschlussreichen Diskussionen und das große Engagement. In den Fachdialog sind Vertreterinnen und Vertreter des Bundesverbands beruflicher Naturschutz (BBN), des Bundesamts für Naturschutz (BfN), des Bundesverbands WindEnergie (BWE), der Bund-Länder-Initiative Windenergie (BLWE), des Bundesverbands für Fledermauskunde (BVF), des Deutschen Landkreistags (DLT), der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), des Naturschutzbund Deutschlands (NABU), der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) sowie Fledermausgutachter eingebunden.

Informieren Sie sich über unsere Fachdialoge.

Die Teilnehmerinnen des Fachdialogs und Teilnehmer trafen sich dieses Mal in Fulda - nochmal herzlichen Dank für das Engagement.

Abschaltzeiten für Windenergieanlagen zum Vogelschutz nach Schreiber (2016)

Berlin, 5. August 2018

KNE-Dossier zu Abschaltzeiten für Windenergieanlagen zum Vogelschutz nach Schreiber (2016)

Das KNE stellt in seiner neuesten Publikation einen für den Landkreis Osnabrück entwickelten Ansatz zur Reduzierung von Tötungsrisiken für windenergiesensible Brutvogelarten bei der Genehmigung von Windenergieanlagen vor und beleuchtet ihn aus verschiedenen Blickwinkeln.

Der Ansatz berücksichtigt zusätzlich zur „üblichen“ Liste windenergiesensibler Vogelarten weitere vier Arten, darunter den Mäusebussard. Er sieht Abschaltkontingente zur Reduzierung von Tötungsrisiken ermittelter windenergiesensibler Vogelarten vor. Die Abschaltzeiten werden auf Grundlage eines jährlichen Brutplatz-Monitorings und Kenntnissen zur artspezifischen, witterungsbedingten Flugaktivität der Arten so auf die Windenergieanlagen verteilt, dass eine größtmögliche Risikominimierung erreicht wird. Da eine Senkung des Kollisionsrisikos unter die Signifikanzschwelle jedoch in der Regel nicht erreicht werden kann, erfolgt eine Genehmigung der Windenergieanlagen gegebenenfalls über eine artenschutzrechtliche Ausnahme mit ergänzenden Kompensationsmaßnahmen für die jeweils betroffenen Arten.

Das KNE fasst in einem Dossier die wesentlichen Inhalte und Besonderheiten des Ansatzes zusammen und ordnet diese unter Berücksichtigung von Diskussionen, veröffentlichten Fachmeinungen und weiteren Quellen sowie eines KNE-Fachgesprächs in den aktuellen fachlichen, rechtlichen und praktischen Kontext ein. Die eingehende Betrachtung des Ansatzes verdeutlicht, dass dieser in der vorliegenden Form Annahmen und Regelungen enthält, die unter dem aktuell geltenden Rechtsregime noch einer Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung bedürfen. Auch aus fachlicher Sicht gibt es noch Bedarf für eine Weiterentwicklung.

Das KNE erstellt regelmäßig Dokumente für den Wissenstransfer, unter anderem Steckbriefe, Synopsen und Dossiers. Diese werden auf der KNE-Internetseite „Auf einen Blick“ veröffentlicht.