DOSSIER
Abschaltzeiten für Windenergieanlagen
zum Vogelschutz nach Schreiber (2016)
Zentrale Inhalte und Einordnung eines Ansatzes aus dem Landkreis Osnabrück
DOSSIER
Zentrale Inhalte und Einordnung eines Ansatzes aus dem Landkreis Osnabrück
Herausgeber: Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende
Bearbeitung: Holger Ohlenburg, Dr. Elke Bruns
Nach Auffassung von Schreiber (2016)* ist der derzeitige Umgang mit dem individuenbezogenen Tötungsverbot nach § 44 BNatSchG bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) unbefriedigend. Er schwanke zwischen einem Totalverbot bei Vorkommen „prominenter“ kollisionsgefährdeter Vogelarten und der weitgehenden Ignorierung des Tötungsverbots bei Vorkommen häufigerer Arten. Ebenso fehlten Ansätze, die die räumliche und zeitliche Variabilität des Auftretens kollisionsgefährdeter Vogelarten über die Laufzeit von WEA berücksichtigen. Von artenschutzrechtlichen Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG würde nur selten und lediglich pauschal Gebrauch gemacht, obwohl das Ausnahmeverfahren zwischen den genannten Polen vermitteln würde. Abschaltzeiten für Vogelarten würden selten festgesetzt – das Potenzial derartiger Maßnahmen der Risikominimierung würde somit nicht ausgeschöpft.
Der Landkreis Osnabrück beauftragte daher ein Gutachten, in dem ein Verfahrensansatz zur Festlegung von Abschaltzeiten für die im Landkreis vorkommenden windenergiesensiblen Brutvogelarten entwickelt werden sollte.
Das KNE fasst die wesentlichen Inhalte und Besonderheiten des Ansatzes zusammen und ordnet diese unter Berücksichtigung von Diskussionen, veröffentlichten Fachmeinungen und weiteren Quellen sowie eines am KNE im Dezember 2017 durchgeführten Fachgesprächs in den aktuellen fachlichen, rechtlichen und praktischen Kontext ein.
Im Fokus:
Zentrale Inhalte:
Relevanz für die Praxis:
* Schreiber, M. (2016): Abschaltzeiten für Windkraftanlagen zur Vermeidung und Verminderung von Vogelkollisionen. Handlungsempfehlungen für das Artenspektrum im Landkreis Osnabrück. Stand 06.01.2016. 116 S.