Diskussionspapier zu bundesweiter Signifikanzschwelle zum Schutz von Fledermäusen

Berlin, 27. März 2024

Diskussionspapier zu bundesweiter Signifikanzschwelle zum Schutz von Fledermäusen

Bundesamt für Naturschutz veröffentlicht seine Fachempfehlung

Der Betrieb von Windenergieanlagen bringt eine Gefahr für Fledermäuse mit sich, wenn sie ohne Abschaltmaßnahmen zur Verringerung von Kollisionsrisiken betrieben werden. Besonders betroffen sind hierbei die im freien Luftraum jagenden und ziehenden Arten. Der ambitionierte Ausbau der Windenergie erfordert daher Schutz- und Minderungsmaßnahmen, die die Gefährdung von Fledermäusen minimieren.

Das Diskussionspapier des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) entstand auf Basis von Fachliteratur, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteilen und enthält eine Fachempfehlung für eine bundesweit einheitliche Signifikanzschwelle. Die Empfehlung ist ein Beitrag zur Diskussion, wie mögliche Beeinträchtigungen und Risiken für Fledermäuse beim Ausbau der Windenergie an Land minimiert werden könnten.

Ein erster Entwurf der Fachempfehlung wurde im Frühjahr 2023 im Rahmen eines Konsultationsprozesses den Ländern, Verbänden und weiteren Organisationen – darunter dem KNE – mit der Bitte um Kommentierung vorgestellt. Es wurden insgesamt 16 Stellungnahmen abgegeben, die von den Autorinnen und Autoren des Diskussionspapiers ausgewertet wurden und ggf. in der finalen Fassung des Diskussionspapiers Berücksichtigung fanden.

Erste Reaktionen zeigen, dass die Diskussion zu einer bundesweiten Signifikanzschwelle für Fledermäuse und Windenergieanlagen weitergeht.

Hintergrund

Während durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2022 die Signifikanzbewertung für Brutvögel bundesweit standardisiert wurde, gelten für Fledermäuse bislang weiterhin die Vorgaben in den Leitfäden und den Handreichungen der Länder. Diese legen Signifikanz-Schwellen für tolerierbare Kollisionsopferzahlen von 0,5 bis zwei toten Individuen pro Anlage und Jahr zu Grunde. Eine fachliche Herleitung einer bundesweit einheitlichen Kollisionsopferschwelle, die als Grundlage für Fledermaus-Abschaltungen herangezogen werden kann, gibt es bislang nicht.

Dietz, M., Fritzsche, A., Johst, A., Ruhl, N. (2024): Diskussionspapier: Fachempfehlung für eine bundesweite Signifikanzschwelle für Fledermäuse und Windenergieanlagen. Teilergebnisse aus dem F+E-Vorhaben: Bewertung der derzeitigen Signifikanzschwelle für Fledermäuse und Windenergieanlagen sowie vergleichende Erfassung von Fledermäusen mit zusätzlichen Turmmikrofonen an Windenergieanlagen (FKZ 3521 86 0300) BfN-Schriften 682. Bundesamt für Naturschutz, Bonn. 114 S. Link zum Dokument

Fledermaus - Abendsegler ©JuergenL - adobe.stock.com
Abendsegler ©JuergenL - adobe.stock.com

Artenschutz und Windenergie – Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen

Berlin, 26. März 2024

KNE-Lesetipp

Artenschutz und Windenergie – Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen

Wulfert et al. (2024), Artenschutz und Windenergieausbau – Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen nach Anlage 2 BNatSchG und § 6 WindBG

Das KNE hat sich kürzlich in einer Veröffentlichung mit den Auswirkungen der neu eingeführten Zumutbarkeitsschwellen auf die Einsatzmöglichkeiten von Antikollisionssystemen zum Schutz von Vögeln bei Windenergievorhaben befasst (KNE 2024). Ein neues Kurzpapier von Wulfert et al., das im Auftrag des BfN erstellt wurde, bezieht weitere Schutzmaßnahmen, Fallkonstellationen und Berechnungen mit ein.

Analyse von Fallkonstellationen und kritische Würdigung der neuen Zumutbarkeitsregeln für Schutzmaßnahmen

Nach einer einleitenden Darstellung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Zumutbarkeit bzw. Verhältnismäßigkeit von Schutz- und Minderungsmaßnahmen und zu Zahlungen in die neuen Artenhilfsprogramme des Bundes nach § 45b BNatSchG und § 6 WindBG werden verschiedene Fallkonstellationen mithilfe der Rechentools der Fachagentur Windenergie an Land analysiert.

Dazu werden die Funktionsweise der Rechenvorschrift zur Ermittlung der Zumutbarkeit und Berechnung schrittweise erläutert und die Berechnungsergebnisse im Anschluss jeweils textlich und mithilfe von Diagrammen ausführlich dargestellt. Es werden Windenergieanlagen (WEA) mit Leistungen von 4 bis 7 Megawatt und mit 2.000 bis 3.000 Vollbenutzungsstunden auf Standorten mit den unterschiedlichen Zumutbarkeitsschwellen zu Grunde gelegt.

Anhand der weiteren Berechnungsschritte werden der maximal mögliche zumutbare prozentuale und monetäre Umfang von Abschaltungen für Fledermäuse, von bewirtschaftungsbedingten und phänologiebedingten Abschaltungen sowie von Antikollisionssystemen untersucht. Auch mögliche Maßnahmenkombinationen werden betrachtet. Die Berechnungsschritte und -formeln, die Auswirkungen der einzelnen Berechnungsparameter auf das Ergebnis sowie die Berechnungsergebnisse werden am Ende der einzelnen Teilkapitel jeweils fachlich kritisch gewürdigt und damit eingeordnet.

Analoge Erläuterungen, Berechnungen und Einordnungen der Ergebnisse werden ergänzend für den Basisschutz im Falle der Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen vorgenommen. Gänzlich neu, und daher gleichfalls interessant, sind darüber hinaus die vergleichenden Betrachtungen der Höhe der Zahlungen in die nationalen Artenhilfsprogramme, die ebenfalls für verschiedene Fallkonstellationen berechnet wurden.

Quelle: Katrin Wulfert, Tobias Scholz, Lydia Vaut, Heiko Köstermeyer (2024): Artenschutz und Windenergieausbau. Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen nach Anlage 2 BNatSchG und § 6 WindBG – Analyse von Fallkonstellationen erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens „Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG“ – 22.02.2024, 43 S.

Windenergianlagen mit Vogel
Foto: kie-ker auf Pixabay

Aktuelles aus Bund, Ländern und Forschung

Berlin, 25. März 2024

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 03/24

Aktuelles aus Bund, Ländern und Forschung

Bund

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im März den Endbericht zum Forschungsvorhaben „Umsetzungsmöglichkeiten eines Monitorings zur Berücksichtigung der Anforderungen von Natur und Landschaft beim Ausbau der erneuerbaren Energien und Netze im Strombereich (EEMonReport)“ veröffentlicht. Der Bericht enthält eine Bestandserfassung von Monitoring-Systemen und Internetwerkzeugen, um die Alleinstellungsmerkmale und Überschneidungen der Webanwendung EE-Monitor aufzuführen. Das Monitoringsystem des EE-Monitors basiert auf sechs sogenannten Zielfeldern, die die naturschutzfachlich relevanten Aspekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien benennen, wie u. a. das Zielfeld „Verbrauchsnaher Ausbau“. Den Zielfeldern sind 41 Kennzahlen zugeordnet, die die Naturverträglichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien nach Technologien im Zeitverlauf datengestützt beschreiben, z. B. „Abstand von Windenergieanlagen zu Schutzgebieten“. Diese BfN-Schrift dokumentiert ebenso die kennzahlenspezifische Datenbasis und die technische Entwicklung und Struktur der Webanwendung. Im Detail werden die Funktionalitäten und jeweiligen Darstellungen in Form eines Handbuchs aufgeführt.

Ende Februar wurde der Deutsche Bundestag durch die Bundesregierung über den Monitoringbericht zum Ausbau der erneuerbaren Energien 2023 und den Fortschrittsbericht Windenergie an Land 2023 (BT-Drs. 20/10478) unterrichtet. Der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch lag im Jahr 2023 bei über 50 Prozent (46 Prozent im Jahr 2022). Bei den PV-Neuinstallationen ist 2023 ein Plus von 90 Prozent und bei den Neugenehmigungen bei Windenergie an Land ein Plus von 83 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Grundvoraussetzung für den positiven Trend beim Windenergieausbau seien die Aktivitäten der Bundesländer zur Flächenausweisung gemäß den Zielvorgaben des seit Februar 2023 in Kraft getretenen Windflächenbedarfsgesetzes (WindBG). Hier zeige sich weiterhin ein sehr heterogenes Bild zwischen den Bundesländern.

Niedersachsen

Eine Kleine Anfrage (LT-Drs. 19/3336) der Abgeordneten Katharina Jensen (CDU) dreht sich um das Thema „Klein- und Kleinstwindkraftanlagen als Beitrag zur Energiewende in Niedersachsen“. Seit dem 1. Januar 2022 können in Niedersachsen bis zu 15 Meter hohe Kleinwindenergieanlagen (KWEA) auf Gewerbe- und Industrieflächen sowie im Außenbereich ohne Baugenehmigung errichtet werden. Laut Landesregierung kann der Einsatz von KWEA – an Standorten, wo eine Verträglichkeit mit Nachbar-, Anwohner- und Artenschutz sowie Naturschutzbelangen gegeben ist – einen Beitrag zur vermehrten Nutzung erneuerbarer Energien leisten. Die Technologie stehe gleichwohl nicht nur wirtschaftlich, sondern auch hinsichtlich ihrer Attribute und potenziellen Auswirkungen am Einsatzort, im Wettbewerb zu anderen Technologien, allen voran der Photovoltaik. Das Markstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur weist für Niedersachsen derzeit 28 in Betrieb befindliche KWEA mit einer Höhe von bis zu 15 Metern aus.

Rheinland-Pfalz

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat einen neuen Leitfaden zur Planung und Bewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV-FFA) vorgelegt. Mit dem Leitfaden werde ein Hilfswerk geschaffen, das die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen aufgreife und die Vorgaben aus der vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) konkretisiere. Im Januar 2023 setzte die rheinland-pfälzische Landesregierung mit der Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des LEP IV neue Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarenergie. Dabei wurden die regionalen Planungsgemeinschaften verpflichtet, in den Regionalplänen Vorbehaltsgebiete für PV-FFA auszuweisen. Im LEP IV wurde beispielsweise festgelegt, dass PV-FFA flächenschonend, insbesondere auf zivilen und militärischen Konversionsflächen, entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen sowie auf ertragsschwachen, artenarmen oder vorbelasteten Acker- und Grünlandflächen errichtet werden sollen. Der aktuelle Leitfaden nimmt nun zentrale Anliegen der regionalen und kommunalen Planungs- sowie Projektträger in Bezug auf PV-FFA in den Fokus. Auf der Internetseite des KNE findet sich eine Übersicht zu PV-FFA-Erlassen und -Leitfäden in den Bundesländern.

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

Thomas Schoder - Extrakte

Solarenergie und Biodiversität zusammenbringen

Berlin, 19. März 2024

Solarenergie und Biodiversität zusammenbringen

Bei dem Ausbau von PV-Freiflächenanlagen ist eine ökologisch hochwertige Ausgestaltung gefragt. Wie kann der Ausbau von Solarparks  und Biodiversität zusammengedacht werden?

Um diese Frage ging es bei der Veranstaltung am 14. März vom Barnim Panorama im Rahmen der Gesprächsreihe NATURPARKGESRÄCHE. Dr. Julia Thiele vom KNE war als Expertin eingeladen und gab zunächst einen Überblick zum Thema. Dabei ging sie unter anderem auf folgende Fragen ein: Wie sind der aktuelle Stand des Ausbaus und die zukünftigen Anforderungen im Bereich der Photovoltaik in Brandenburg? Welche Auswirkungen von Solarparks auf die Umwelt sind potenziell möglich? Welche Möglichkeiten der ökologisch hochwertigen Gestaltung gibt es? Wie können Solarparks sogar biodiversitätsfördernd umgesetzt werden und welche Rolle haben die Gemeinden dabei?

Im Anschluss an die umfassenden Ausführungen konnten die rund 30 Teilnehmenden mit Dr. Julia Thiele vertieft ins Gespräch gehen. Im Austausch ging es dabei um Rolle der Gemeinden beim Ausbau der Freiflächenphotovoltaik: Wie kann eine Gemeinde einen ökologisch hochwertigen und sozial verträglichen Ausbau aktiv fördern und steuern? Welche Instrumente  gibt es ? Darüber hinaus wurden Aspekte der Bauleitplanung beleuchtet, Unterschiede in der Planung von nicht privilegierten und privilegierten Solarparks diskutiert und die Thematik Solarparks im Landschaftsschutzgebiet behandelt.

Fachkontakt

Dr. Julia Thiele
Fachreferentin naturverträgliche Solarenergie
julia.thiele@naturschutz-energiewende.de

 

Person hält Vortrag
Dr. Julia Thiele vom KNE referiert zum Thema Solarparks und Biodiversität. Foto: Barnim Panorama

Erfahrungsaustausch unter Moor-PV-Praxisakteuren

Berlin, 15. März 2024

Erfahrungsaustausch unter Moor-PV-Praxisakteuren

Am 13. März tauschten sich auf Einladung des KNE sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität Greifswald, Partner im Greifswald Moor Centrum, Praxisakteure verschiedener Bundesländer zu ersten konkreten Erfahrungen mit der Planung und Umsetzung von Moor-PV-Projekten aus.

Das Thema Moor-PV steckt noch in den Kinderschuhen. Seit dem EEG 2023 ist die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden förderfähig, sofern die Fläche dauerhaft wiedervernässt wird. Im Juli 2023 wurden dazu Anforderungen von Seiten der BNetzA formuliert. Konkret umgesetzte Projekte gibt es bislang kaum, aber erste „Moor-PV-Pioniere“: Viele Menschen sind bereits entweder als Projektierer oder Behörde mit Moor-PV-Planungen befasst und inzwischen sogar erste Schritte gegangen.

Im Zentrum des digitalen Austausches standen die Erfahrungen mit ganz konkreten Projekten. Impulse aus Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen zu bestehenden Vorhaben regten die gemeinsame Diskussion dazu an, welche praktischen Herausforderungen sich bei der Verbindung von Moor-Wiedervernässung und Solarparkbau bisher gezeigt haben. Diskutiert wurden planerische Hürden, die sich aus Sicht der Praxisakteure in verschiedenen Bundesländern stellen, Fragen der Wirtschaftlichkeit und Erfahrungen und Überlegungen zur technischen Umsetzbarkeit sowie auch der Wartung und Bewirtschaftung der Flächen nach Fertigstellung.

Die Teilnehmenden signalisierten Bedarf und den Wunsch, auch weiterhin im Austausch zu sein, sich zu vernetzen, sowie Erfahrungen und Wissen zu teilen.

Fachkontakte

Dr. Julia Wiehe
Leiterin Team Solar
julia.wiehe@naturschutz-energiewende.de

Tina Bär
Dialoggestalterin
tina.baer@naturschutz-energiewende.de

Mehr zum Thema

 

Solarmodule in Landschaft, Moor
Solarpark in Lottorf. Er entstand auf einem ehemalig intensiv genutzten Moorstandort. Durch verschiedenste Maßnahmen wurde eine großflächige Wiedervernässung innerhalb der Standortfläche erreicht. Quelle: KNE

10. Runder Tisch Artenschutz der FA Wind

Berlin, 14. März 2024

10. Runder Tisch Artenschutz der FA Wind

Am 5. März lud die Fachagentur Windenergie an Land Akteure der Energiewende zum Fachaustausch nach Kassel ein. Einen Themenschwerpunkt des Tages bildete das Thema Antikollisionssysteme (AKS) zur bedarfsgesteuerten Abschaltung von Windenergieanlagen zum Schutz kollisionsgefährdeter Brutvögel.

Hierzu gab es einen Einblick zum neuesten Entwicklungsstand des AKS IdentiFlight und einen Bericht zu bestehenden Herausforderungen in der Genehmigungspraxis aus Sicht des Systemherstellers. In einem weiteren Beitrag wurde die Arbeit an einem geplanten Prüfrahmen für AKS in Schleswig-Holstein vorgestellt. Holger Ohlenburg vom KNE berichtete darüber hinaus zu aktuellen Aktivitäten des KNE: zum Stand des Forschungsprojektes „Antikollisionssysteme in der Praxis“, zur Publiaktion des KNE zum Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit sowie zu einer aktuellen Frage aus dem Themenbereich. Die Beiträge waren wesentliche Grundlage für die fachlichen Diskussionen der rund 30 Teilnehmenden.

In folgenden interessanten Inputs wurde ein weiteres technisches System zur autonomen Abschaltung von Windenergieanlagen bei landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsergeignissen vorgestellt sowie ein Überblick über die bereits ergangene Rechtssprechung zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes von 2022.

Fachkontakt
Holger Ohlenburg
Leiter Team Wind
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de

Windpark

Neue KNE-Publikation: Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur – eine Einführung in die Thematik

Berlin, 6. März 2024

Neue Publikation: Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur – eine Einführung in die Thematik

Am 27. Februar 2024 hat das Europäische Parlament den Verordnungsentwurf zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law – NRL) mit 329 Ja-Stimmen, 275 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen. Das Gesetz muss nun noch vom Rat angenommen werden, bevor es im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt.

Am 22. Juni 2022 präsentierte die Europäische Kommission erstmals das im Green Deal angekündigte NRL. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des European Green Deals und zielt darauf ab, verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur in der EU festzulegen. Das NRL soll bestehende Rechtsinstrumente ergänzen und Kohärenz mit Umweltpolitiken schaffen. Es soll einen Beitrag zur Erholung der biologischen Vielfalt leisten, die Widerstandsfähigkeit der Natur erhöhen, zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen beitragen. Die Verordnung setzt konkrete Ziele für die Wiederherstellung verschiedener Ökosysteme bis 2050 und verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Entwicklung nationaler Wiederherstellungspläne. Mit der Annahme durch das Europäische Parlament rückt das NRL näher an seine Umsetzung.

Der Ausgangspunkt „Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur“ gibt eine kurze Übersicht über Gründe, Ziele und zentrale Regelungsinhalte der Verordnung und liefert Antworten auf folgende Fragen:

  • Welche Gründe haben die Einführung des NRL veranlasst?
  • Welche Ziele werden mit dem NRL angestrebt?
  • Welche Anforderungen stellt das NRL an die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten?

Fachkontakt
Rahel Weiland
Referentin für erneuerbare Energien und Naturschutz
+49 30 7673738-28
rahel.weiland@naturschutz-energiewende.de

Titelbild – Foto: © alsterkoralle- Pixabay