Berlin, 6. März 2024

Neue Publikation: Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur - eine Einführung in die Thematik

Am 27. Februar 2024 hat das Europäische Parlament den Verordnungsentwurf zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law - NRL) mit 329 Ja-Stimmen, 275 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen. Das Gesetz muss nun noch vom Rat angenommen werden, bevor es im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt.

Am 22. Juni 2022 präsentierte die Europäische Kommission erstmals das im Green Deal angekündigte NRL. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des European Green Deals und zielt darauf ab, verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur in der EU festzulegen. Das NRL soll bestehende Rechtsinstrumente ergänzen und Kohärenz mit Umweltpolitiken schaffen. Es soll einen Beitrag zur Erholung der biologischen Vielfalt leisten, die Widerstandsfähigkeit der Natur erhöhen, zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen beitragen. Die Verordnung setzt konkrete Ziele für die Wiederherstellung verschiedener Ökosysteme bis 2050 und verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Entwicklung nationaler Wiederherstellungspläne. Mit der Annahme durch das Europäische Parlament rückt das NRL näher an seine Umsetzung.

Der Ausgangspunkt „Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur“ gibt eine kurze Übersicht über Gründe, Ziele und zentrale Regelungsinhalte der Verordnung und liefert Antworten auf folgende Fragen:

  • Welche Gründe haben die Einführung des NRL veranlasst?
  • Welche Ziele werden mit dem NRL angestrebt?
  • Welche Anforderungen stellt das NRL an die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten?

Fachkontakt
Rahel Weiland
Referentin für erneuerbare Energien und Naturschutz
+49 30 7673738-28
rahel.weiland@naturschutz-energiewende.de

Titelbild - Foto: © alsterkoralle- Pixabay