Berlin, 25. März 2024

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 03/24

Aktuelles aus Bund, Ländern und Forschung

Bund

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im März den Endbericht zum Forschungsvorhaben „Umsetzungsmöglichkeiten eines Monitorings zur Berücksichtigung der Anforderungen von Natur und Landschaft beim Ausbau der erneuerbaren Energien und Netze im Strombereich (EEMonReport)“ veröffentlicht. Der Bericht enthält eine Bestandserfassung von Monitoring-Systemen und Internetwerkzeugen, um die Alleinstellungsmerkmale und Überschneidungen der Webanwendung EE-Monitor aufzuführen. Das Monitoringsystem des EE-Monitors basiert auf sechs sogenannten Zielfeldern, die die naturschutzfachlich relevanten Aspekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien benennen, wie u. a. das Zielfeld „Verbrauchsnaher Ausbau“. Den Zielfeldern sind 41 Kennzahlen zugeordnet, die die Naturverträglichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien nach Technologien im Zeitverlauf datengestützt beschreiben, z. B. „Abstand von Windenergieanlagen zu Schutzgebieten“. Diese BfN-Schrift dokumentiert ebenso die kennzahlenspezifische Datenbasis und die technische Entwicklung und Struktur der Webanwendung. Im Detail werden die Funktionalitäten und jeweiligen Darstellungen in Form eines Handbuchs aufgeführt.

Ende Februar wurde der Deutsche Bundestag durch die Bundesregierung über den Monitoringbericht zum Ausbau der erneuerbaren Energien 2023 und den Fortschrittsbericht Windenergie an Land 2023 (BT-Drs. 20/10478) unterrichtet. Der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch lag im Jahr 2023 bei über 50 Prozent (46 Prozent im Jahr 2022). Bei den PV-Neuinstallationen ist 2023 ein Plus von 90 Prozent und bei den Neugenehmigungen bei Windenergie an Land ein Plus von 83 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Grundvoraussetzung für den positiven Trend beim Windenergieausbau seien die Aktivitäten der Bundesländer zur Flächenausweisung gemäß den Zielvorgaben des seit Februar 2023 in Kraft getretenen Windflächenbedarfsgesetzes (WindBG). Hier zeige sich weiterhin ein sehr heterogenes Bild zwischen den Bundesländern.

Niedersachsen

Eine Kleine Anfrage (LT-Drs. 19/3336) der Abgeordneten Katharina Jensen (CDU) dreht sich um das Thema „Klein- und Kleinstwindkraftanlagen als Beitrag zur Energiewende in Niedersachsen“. Seit dem 1. Januar 2022 können in Niedersachsen bis zu 15 Meter hohe Kleinwindenergieanlagen (KWEA) auf Gewerbe- und Industrieflächen sowie im Außenbereich ohne Baugenehmigung errichtet werden. Laut Landesregierung kann der Einsatz von KWEA – an Standorten, wo eine Verträglichkeit mit Nachbar-, Anwohner- und Artenschutz sowie Naturschutzbelangen gegeben ist – einen Beitrag zur vermehrten Nutzung erneuerbarer Energien leisten. Die Technologie stehe gleichwohl nicht nur wirtschaftlich, sondern auch hinsichtlich ihrer Attribute und potenziellen Auswirkungen am Einsatzort, im Wettbewerb zu anderen Technologien, allen voran der Photovoltaik. Das Markstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur weist für Niedersachsen derzeit 28 in Betrieb befindliche KWEA mit einer Höhe von bis zu 15 Metern aus.

Rheinland-Pfalz

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat einen neuen Leitfaden zur Planung und Bewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV-FFA) vorgelegt. Mit dem Leitfaden werde ein Hilfswerk geschaffen, das die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen aufgreife und die Vorgaben aus der vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) konkretisiere. Im Januar 2023 setzte die rheinland-pfälzische Landesregierung mit der Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des LEP IV neue Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarenergie. Dabei wurden die regionalen Planungsgemeinschaften verpflichtet, in den Regionalplänen Vorbehaltsgebiete für PV-FFA auszuweisen. Im LEP IV wurde beispielsweise festgelegt, dass PV-FFA flächenschonend, insbesondere auf zivilen und militärischen Konversionsflächen, entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen sowie auf ertragsschwachen, artenarmen oder vorbelasteten Acker- und Grünlandflächen errichtet werden sollen. Der aktuelle Leitfaden nimmt nun zentrale Anliegen der regionalen und kommunalen Planungs- sowie Projektträger in Bezug auf PV-FFA in den Fokus. Auf der Internetseite des KNE findet sich eine Übersicht zu PV-FFA-Erlassen und -Leitfäden in den Bundesländern.

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

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