KNE-Länderkompass: Neue Zahlen, Daten und Fakten zur Energiewende in den Bundesländern

Berlin, 29. Januar 2021

KNE-Länderkompass : Neue Zahlen, Daten und Fakten zur Energiewende in den Bundesländern

Welches Bundesland ist führend in der Windenergie? Welches in der Solarenergie? Welche Länder liegen mit ihrer Gesamtleistung aller Erneuerbaren gleich auf?

In Niedersachen sind weiterhin die meisten Windenergieanlagen (6.377) mit einer Gesamtleistung von 12,25 Gigawatt installiert. Auf Platz zwei liegt ebenfalls unverändert Brandenburg mit 3.893 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 7,5 Gigawatt.

Insgesamt gab es seit September 2020 im Mittel wenig Veränderungen im Zubau der erneuerbaren Energien, die Anlagenanzahl nahm über alle Bundesländer in der Photovoltaik um 5 Prozent zu. Dabei verzeichnet Mecklenburg-Vorpommern mit einer Steigerung der Anzahl der Freiflächen-Photovoltaik um 13 Prozent auf 274 mit einer Gesamtleistung von 0,6 Gigawatt größten Zuwachs.

Bayern beherbergt weiterhin die meisten Wasserkraftwerke (3.535) mit einer Leistung von rund zwei Gigawatt, die meisten Anlagen für Biomasse (4.187) mit einer Leistung von 1,7 Gigawatt und die meisten Solaranlagen. Es sind über eine halbe Million bauliche Photovoltaikanlagen (580.227) mit einer Gesamtleistung von 10,86 Gigawatt und über 3.000 Freiflächenanlagen mit einer Leistung von 3,21 Gigawatt über das Bundesland verteilt, deren Anzahl nahm in Bayern seit September 2020 um 12 Prozent zu.

Der KNE-Länderkompass

Der KNE-Länderkompass informiert mit neusten Zahlen und Fakten – unter anderem zu Entwicklungen, installierter Bruttoleistung, Zielsetzungen in den einzelnen Bundesländern – und gibt einen Ein- und Überblick über die Umsetzung der naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Individuell für jedes der dreizehn Flächenländer werden der Stand der Umsetzung der Energiewende, die Flächennutzung sowie die Ausweisung der entsprechenden Schutzgebiete dargestellt.

Screenshot Länderkarte Mecklenburg-Vorpommern zur Struktur der erneuerbaren Energieträger
Übersicht der Anteile der erneuerbaren Energieträger in Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundesland verzeichnet mit einer Steigerung der Anzahl der Freiflächen-Photovoltaik um 13 Prozent den größten Zuwachs.

Zehn Denkanstöße für die naturverträgliche Energiewende 2021

Berlin, 28. Januar 2021

Zehn Denkanstöße für die naturverträgliche Energiewende 2021

Rund 150 Teilnehmende haben sich beim KNE-Winterfrühstück am 26. Januar zu den aktuellen Herausforderungen einer naturverträglichen Energiewende ausgetauscht. An zehn Thementischen entwickelten sie Denkanstöße, um Naturschutz und erneuerbare Energien gemeinsam voranzubringen.

1. Wie kommen wir zu einem neuen Konsens für eine naturverträgliche Energiewende?

Die Teilnehmenden waren sich einig: Energische Schritte beim Klimaschutz sind dringend erforderlich, die Energiewende ist dabei das Herzstück. Wir müssen aber auch gemeinsam Anstrengungen unternehmen, den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien mit Fortschritten beim Artenschutz zu verbinden, zum Beispiel durch Artenhilfsprogramme. Grundsätzlich bedarf es eines gemeinsamen Verständnisses, welche Ziele und Ausbaumengen für eine klimafreundliche Energieversorgung erforderlich sind. Außerdem benötigen wir einen Konsens darüber, wie wir uns über Projekte vor Ort auseinandersetzen, um zu guten Lösungen zu kommen. Zentral ist dabei auch die faire Verteilung von Nutzen und Belastungen. Hierfür braucht es klare und gerechte Regeln, um Konflikten vorzubeugen.

2.  Müssen wir den Naturschutz reformieren, um das Klima zu retten?

Was das Bundesnaturschutzgesetz für den Naturschutz festschreibt, muss weiter gelten. Wir müssen aber noch stärker die Wechselwirkungen zwischen Klimawandel und Artenverlusten verdeutlichen. Wenn wir den Klimawandel nicht aufhalten, wird sich der Verlust an Arten und Habitaten beschleunigen. Klimaschutz und Naturschutz müssen daher stärker an einem Strang ziehen. Der Naturschutz sollte sich noch kräftiger gegen Sektoren wehren, die dem Klima schaden – etwa im Bereich der Landwirtschaft, so die Meinung der Teilnehmenden.

3. Tragen einheitliche Naturschutz-Standards zur Beschleunigung bei?

Der von Bund und Ländern gemeinsam eingeschlagene Weg, um zu einheitlichen Standards und einheitlicher Anwendung dieser zu gelangen, wurde begrüßt. Wir dürfen hier aber nicht stehenbleiben. Die Mehrzahl der Teilnehmenden war der Auffassung, dass eine Standardisierung Verfahren beschleunigt und rechtssicherer macht. Vor allem die Energiebranche wünscht sich eine Standardisierung, um den immensen Arbeitsaufwand zur Erfüllung aller genehmigungs- und betriebsrelevanten Vorgaben zu begrenzen. Vereinheitlichung sei aber kein Wert „an sich“ – die Situation in den Ländern sei zu unterschiedlich, als dass es einen Standard für alle geben könnte.

4. Können technische Systeme Artenschutz-Konflikte in Erneuerbaren-Projekten entschärfen?

Technische Systeme können den Artenschutz in Erneuerbare-Energien-Projekten unterstützen und deutlich verbessern. Sie sind nicht die Lösung für alle Probleme, aber sie haben das Potenzial, auf bestimmten Flächen Artenschutzkonflikte zu entschärfen. Die Teilnehmenden diskutierten über das Potenzial technischer Detektionssysteme zum Schutz von Vögeln und darüber, was erforderlich ist, damit sie in der Praxis Anwendung finden.

 5. Welche Flächen sind für den Ausbau der erneuerbaren Energien geeignet?

Die ausreichende Bereitstellung geeigneter Flächen ist ein Schlüssel für die Erreichung der Ausbauziele bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Ein großes Problem sind pauschale Abstandsregelungen, die potenzielle Flächen ausschließen. Wichtig ist es, bereits in der Phase der Regional- und Flächenplanung den Artenschutz zu thematisieren, und Konflikten durch frühzeitige Monitoringmaßnahmen vorzubeugen. Das Freihalten von Dichtezentren besonders konfliktträchtiger windenergiesensibler Vogelarten durch die Regionalplanung könnte Ausnahmen in ausgewiesenen Vorranggebieten ermöglichen.

 6. Wie lassen sich Solarparks naturverträglich gestalten?

Dass der Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik möglichst mit einer Steigerung der biologischen Vielfalt einhergehen sollte, darüber sind sich Naturschutz und Energiewirtschaft einig. Es gibt bereits einige gute Beispiele und auch Handlungsleitfäden verschiedener Planungsebenen, was es bei der Standortauswahl und der Ausgestaltung zu beachten gilt. Allerdings muss an der Kommunikation dieser Erkenntnisse gearbeitet werden, so dass betroffene Kommunen besser mit der steigenden Nachfrage umgehen könnten. Die Aufgabenteilung zwischen regionaler und kommunaler Planungsebene muss verbessert werden und die naturschutzfachlichen Potenziale sollten stärker kommuniziert werden. Auf der anderen Seite müssen auch die langfristigen Auswirkungen von Solarparks auf verschiedenste Flächentypen noch weiter untersucht werden. Die Zertifizierung von Solarparks als naturverträglich wäre ein wichtiger Schritt.

 7. Lassen sich beim Ausbau der Windenergie Konflikte mit dem Artenschutz vermeiden?

Die Planung und Umsetzung von Energiewende-Projekten sollte frühzeitig mit dem Naturschutz besprochen werden. Gerade der ehrenamtliche Naturschutz vor Ort kennt sich aus, und kann wertvolle Hinweise geben, wo und wie Vorhaben umgesetzt werden können. Wer das ignoriert, kommt mit den Naturschützer dann erst vor Gericht ins Gespräch. Das lässt sich vermeiden. Als mögliche Bausteine wurden sowohl die vorgelagerte regionalplanerische Steuerung, Dichtezentren-Ansätze zum Schutz von Quellpopulationen windenergiesensibler Arten als auch Artenhilfsprogramme genannt. Eine frühzeitige Kommunikation bereits deutlich vor Eintritt ins Genehmigungsverfahren wurde ebenfalls als Mittel zur Konfliktprävention gesehen. Zu beschleunigten Genehmigungsverfahren und Verminderung von Konflikten würden klarere und einheitliche Vorgaben in Leitfäden führen.

 8. Wie lassen sich Konflikte beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort lösen?

Kommunikation, und zwar frühzeitige und ehrlich zur Mitwirkung einladende Kommunikation, ist der Schlüssel. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind in der Regel nicht prinzipiell gegen Erneuerbare-Projekte, sie wollen aber gehört werden und ihre Einwände und Argumente vortragen, wenn diese auch tatsächlich noch Berücksichtigung finden können. Man sollte auch nicht zögern, sich professionelle Hilfe zu holen, zum Beispiel beim KNE-Mediatorinnen- und Mediatoren-Pool. Ein wichtiges Thema war die Frage der Planungseben: Sollte die Planung der Windenergie mit Ausschlusswirkung besser auf Regionalplanungsebene oder besser auf Bauleitplanungs-Ebene stattfinden? Signal aus Bayern: Es gibt durchaus Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die an Windenergie interessiert sind. Sie stehen jedoch vor vielen Hindernissen. Für das Jahr 2021 wünschten sich die Teilnehmenden die breite Vermittlung oder Schaffung eines positiveren Bildes von der Energiewende, eine verlässliche öffentliche Planung und vor allem: mehr Mut bei der Umsetzung der Energiewende.

 9. Wie geht naturverträgliche Bioenergie?

Im öffentlichen Diskurs über die Energiewende spielt die Bioenergie derzeit eine untergeordnete Rolle, obwohl sie die einzige in nennenswertem Umfang zur Verfügung stehende regenerative Energiequelle ist, die zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung steht. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 definiert zwar Ausbauziele für die Bioenergie, jedoch sind die Vergütungen aber so bemessen, dass es für die Betreibenden weder Möglichkeiten noch Anreize gibt, von Mais, als wirtschaftlichstem Substrat, auf alternative und naturverträglichere Einsatzstoffe umzusteigen. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen bei kommenden EEG-Fortschreibungen wird daher gefordert, zumal Landwirte und Betreiber weiterhin den großen Wunsch haben, mehr alternative Energiepflanzen anzubauen. Eine mögliche Zukunftsperspektive könnte eine Andockung von naturnäheren Bioenergieanbauflächen an Windenergieanlagen- oder PV-Freiflächenprojekte sein. Einsatzmöglichkeiten eröffnet auch der geplante Ausbau der Wasserstofferzeugung. Mehr Anbauvielfalt auf dem Acker sollte gefördert werden, eine Verknüpfung des Anbaus von Energiepflanzen mit Biodiversitätszielen ist möglich.

 10. Artenschutzrecht und Energiewende: Vom Individuen- zum Populationsschutz?

Der Individuenschutz ist gesetzlich vorgegeben. Daher gilt es die Regelgenehmigung weiter zu verbessern und auszugestalten. Hier bieten sich auch Ansatzpunkte mit Populationsbezug, indem beispielsweise bei der Festsetzung windenergiesensibler Arten der Erhaltungszustand der Art herangezogen wird. Eine verstärkte Nutzung der Ausnahmeregelung bringt neue Probleme mit sich; insbesondere was die Bewertung des Erhaltungszustandes angeht. Die Ausnahme bleibt insbesondere für den Einzelfall relevant. Inwieweit Artenhilfsprogramme diese flankieren können, gilt es ebenfalls noch auszuloten. Artenhilfsprogramme und ein staatliches Monitoring zur Bestandsentwicklung könnten einen großen Beitrag leisten, Populationen zu stabilisieren. Das sollte sich wiederum positiv auf die Genehmigung von Windenergievorhaben auswirken.

Das KNE-Winterfrühstück

„Wie schnell müssen die erneuerbaren Energien ausgebaut werden, um die Klimaziele zu erreichen? Welche Flächen sind dafür geeignet? Und welche Auswirkungen sind Natur und Anwohnenden zumutbar? Diese Fragen werden eine wichtige Rolle in diesem Energiewendejahr spielen. Die Debatten darüber kontrovers und offen, aber auf sachlicher Grundlage zu führen – dafür wird sich das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende engagieren“, betonte KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke beim digitalen KNE-Winterfrühstück am 26. Januar. Die Gäste aus Naturschutz, Politik, Energiewirtschaft, Behörden und Institutionen diskutierten aktuelle Herausforderungen im Spannungsfeld von Naturschutz und Energiewende – von naturverträglichen Solarparks bis hin zu Konfliktlösungen vor Ort.

Collage: Glühbirne mit Baum im Innern auf einer Hand. Foto: © Sarayut_sy/stock.adobe.com
Foto: © Sarayut_sy/stock.adobe.com

Klimawandel, Naturschutz und Energiewende zusammendenken

Berlin, 26. Januar 2021

Klimawandel, Naturschutz und Energiewende zusammendenken

Rund 150 Teilnehmende diskutierten im Rahmen des KNE-Winterfrühstücks über Herausforderungen der naturverträglichen Energiewende im Wahljahr 2021

„Wie schnell müssen die erneuerbaren Energien ausgebaut werden, um die Klimaziele zu erreichen? Welche Flächen sind dafür geeignet? Und welche Auswirkungen sind Natur und Anwohnenden zumutbar? Diese Fragen werden eine wichtige Rolle in diesem Energiewendejahr spielen. Die Debatten darüber kontrovers und offen, aber auf sachlicher Grundlage zu führen – dafür wird sich das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende engagieren“, betonte KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke beim digitalen KNE-Winterfrühstück. Rund 150 Gäste aus Naturschutz, Politik, Energiewirtschaft, Behörden und Institutionen diskutierten aktuelle Herausforderungen im Spannungsfeld von Naturschutz und Energiewende – von naturverträglichen Solarparks bis hin zu Konfliktlösungen vor Ort.

In einem Podiumsgespräch unterstrich Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW: „Die Rettung von Biodiversität und Klima gehen Hand in Hand. Die größte Gefahr für viele Arten ist der Klimawandel. Ein ausreichender Ausbau der Erneuerbaren Energien ist darum praktischer Artenschutz. Um die Energiewende voranzutreiben, brauchen wir dringend Fortschritte beim Windenergieausbau. Das heißt konkret: mehr Flächen für den Bau neuer Windräder, schnellere Genehmigungsverfahren und Vereinfachungen beim Repowering alter Windenergieanlagen. Natürlich ist die Naturverträglichkeit ein hohes Gut, deshalb muss der Schutz von Populationen gefährdeter Arten gewährleistet sein.“

Jörg-Andreas Krüger, Präsident des NABU, appellierte: „Wir müssen in den nächsten Jahren unsere gesamte Art des Wirtschaftens sozial und ökologisch transformieren, um die Klimakrise zu bewältigen. Wir brauchen einen deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Damit die Energiewende gelingen kann, ist außerdem ein schneller Netzausbau nötig. Beides kann und muss naturverträglich geschehen.“

Neues KNE-Video: Naturschutz und erneuerbare Energien voranbringen!

Per Video kam auch die junge Generation zu Wort, die eindringlich auf eine Unterstützung der Energiewende vor Ort drängt. „Die jungen Menschen wurden nicht gecastet, um einen Text Dritter vorzutragen. Sie haben den Text selbst entwickelt und eingesprochen. Wenn man mit Kindern und Jugendlichen der Fridays-for-Future-Bewegung spricht, kann man sich der Eindringlichkeit ihrer Argumente kaum entziehen. Das sollte uns hoffnungsvoll stimmen: Dass es eine Generation gibt, die sich von Klimawandel und Artensterben berühren und aufrühren lässt“, so Raynal-Ehrke.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

KNE-Forum tauscht sich zu Standort- und Qualitätskriterien naturverträglicher Solarparks aus

Berlin, 19. Januar 2021

KNE-Forum tauscht sich zu Standort- und Qualitätskriterien naturverträglicher Solarparks aus

Wie lässt sich eine umweltverträgliche Standortwahl von Solarparks steuern? Welche Kriterien sollten naturverträgliche Solarparks erfüllen? Über diese und weitere Fragen tauschten sich am 19. Januar 2021 im KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“ geladene Akteure der naturverträglichen Energiewende zahlreicher Bundesländer aus.

Standortsteuerung

Marie-Luise Plappert vom Umweltbundesamt berichtete eingangs von dem aktuell laufenden Forschungsprojekt „Wie lässt sich eine umweltverträgliche Standortwahl von Solarparks steuern?“. Ziel des Projektes sei es, den Handlungsbedarf zur Steuerung zu untersuchen und Empfehlungen zu formulieren. Im Anschluss tauschten sich die rund 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer darüber aus, welche Überlegungen zur Standortsteuerung es in den Bundesländern auf Ministeriumsebene gebe und welche Kriterien für Projektierer bei der Standortsuche entscheidungsrelevant seien. Zudem gab es wertvolle Anregungen, was es aus Sicht von Naturschutzverbänden und der Wissenschaft zu bedenken gebe.

Klar wurde im Austausch untereinander, dass bei der Standortsteuerung nicht nur Naturschutzaspekte berücksichtigt werden sollten, sondern auch wirtschaftliche Faktoren, wie der Zugang zu Netzanschlusspunkten. Da zunehmend Solarparks errichtet werden, die ohne EEG-Förderung auskommen, stellt sich die Frage, mit welchen Instrumenten eine Standortsteuerung außerhalb der EEG-Flächenkulisse erfolgen kann. Sollte auf Regionalplanungsebene mit Ausschluss- oder Eignungskriterien gearbeitet werden? Sollte die Standortsteuerung generell eher den Kommunen überlassen bleiben, um die lokal jeweils sehr unterschiedlichen Bedingungen und Interessenslagen bei der Standortwahl besser berücksichtigen zu können? Fragen, die angerissen wurden, aber noch weitergehend zu diskutieren sind.

Kriterien für Naturverträglichkeit

Als Einstieg in den Austausch zu sinnvollen und handhabbaren Kriterien für naturverträgliche Solarparks folgte ein Impuls von Prof. Markus Reinke von der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf. Er stellte vor, welche Kriterien das Projekt „Energiewende umwelt- und landschaftsverträgliche entwickeln“ (EULE) für dessen bislang beispielhaft in Bayern erprobtes Zertifizierungsverfahren anlegt. Diskutiert wurde dann gemeinsam, wie Naturschutzverbände, Projektierer und Behörden diese Kriterien sehen und wie die bundesweite Übertragbarkeit des EULE-Ansatzes eingeschätzt wird.

Klar wurde, dass es für jedes einzelne Solarpark-Projekt gründlicher Überlegungen und naturschutzfachlicher, ortskundiger Beratung bedarf, damit die Fläche des Solarparks (oder zumindest Teile davon) tatsächlich naturverträglich gestaltet wird oder sogar eine Aufwertung erfährt und die Biodiversität des Standortes gesteigert wird. Man könne längst nicht bei allen bisher gebauten Solarpark-Projekten davon sprechen, dass sich auch positive Effekte für die Artenvielfalt entwickelt hätten, so der Tenor. Die Forums-Diskussion zeigte, dass es über die Kriterien für Naturverträglichkeit bei der Errichtung von Solarparks inzwischen weitgehende Einigkeit gibt. Deutlich wurde aber auch die Einschätzung der Teilnehmenden, dass freiwillige Selbstverpflichtungen nicht ausreichten, um einen hohen Prozentanteil der Betreiber dazu zu bewegen, Naturverträglichkeitskriterien anzuwenden und einen Mehrwert für den Naturschutz in Form von Aufwertungsmaßnahmen (über die obligatorischen Verpflichtungen hinaus) zu machen.

Auch hier tauschten sich die Teilnehmenden darüber aus, dass ein gutes Maß zwischen standardisierten Vorgaben und der nötigen Flexibilität bei lokal jeweils unterschiedlichen Rahmenbedingungen gefunden werden müsse. Offen sei zudem die Frage nach wirksamen wirtschaftlichen Anreizen zur naturverträglichen Gestaltung von Solarparks.

Ausblick

Der interessante und engagierte Austausch im Forum endete mit dem Wunsch, sich zu weiteren Themen und Fragen zu vernetzen. Das nächste KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“ ist für Juni 2021, auf Wunsch der Teilnehmenden voraussichtlich zum Schwerpunkt ‚Landwirtschaft und Solarparks‘, geplant. Das KNE freut sich, mit dem Forum einen Raum dafür bieten zu können, dass interessierte Akteure ihre Erfahrungen und Sichtweisen auf das Thema „Naturverträgliche Solarparks“ austauschen und sich gegenseitig besser verstehen, und auch der Transfer zwischen Forschung und Praxis gefördert wird.

Mit dem Forum möchte das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) einen Beitrag dazu leisten, dass sich bundesweit interessierte Vertreterinnen und Vertreter von Ministerien, der Solarbranche, aus Naturschutzverbänden, Genehmigungsbehörden, anderen kommunalen und überregionalen Akteuren und der Wissenschaft zur naturverträglichen Gestaltung von Solarparks austauschen. Welche erfolgreichen Praxisbeispiele gibt es bereits? Welche Ideen, Bedenken und Fragen bestehen von verschiedenen Seiten und wie können Solarparks und Naturschutz besser zusammengebracht werden? Das Forum findet zweimal im Jahr statt.

Spielfiguren mit Linien verbunden. Pexels

Etwas tun gegen die Biodiversitätskrise

Berlin, 14. und 15. Januar 2021

Etwas tun gegen die Biodiversitätskrise

Die biologische Vielfalt geht weltweit mit enormer Geschwindigkeit zurück, auch in Deutschland. Hierzulande sind laut der Roten Liste ein Drittel der Arten vom Aussterben bedroht. Die „BMBF-Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA)“ will dieser Entwicklung entgegenwirken.

Auf der Online-Kick-Off-Konferenz der „Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt – innovative Ansätze zum Schutz unserer Lebensgrundlage“ (FEdA) am 14. und 15. Januar 2021 stellte sich die FEda der Öffentlichkeit vor. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung koordiniert.

Ziel der Forschungsinitiative ist es,

  1. die biologische Vielfalt effizienter zu erfassen,
  2. Ursachen, Dynamiken und Folgen der Biodiversitätsveränderungen zu analysieren und
  3. auf dieser Grundlage Systemlösungen und Maßnahmenportfolien zu entwickeln.

Die Verantwortlichen gehen davon aus, dass nur durch eine gesamtgesellschaftliche Transformation und eine Veränderung des Wertesystems und der Lebensweise die dringend nötige Trendwende in der Biodiversitätsentwicklung herbeizuführen ist. Es wurden zudem die ersten Projekte des Förderprogrammes der FEdA „Wertschätzung und Sicherung von Biodiversität in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft“ (BiodiWert) vorgestellt. Sie sollen den Wert der Biodiversität messbar zu machen und dadurch dazu beitragen, dass die Auswirkungen von Handlungen und Vorhaben auf die Biodiversität in allen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Für das KNE nahm Natalie Arnold, Referentin für naturverträgliche Solarenergie, teil. Das KNE teilt die Einschätzung der FEdA-Initiatoren, dass besonders artenreiche Tiergruppen wie die Wirbellosen, aber auch die direkten und indirekten Treiber für den Verlust der Biodiversität, unzureichend erforscht sind. Zudem fehlen, insbesondere für das Monitoring, einheitliche Standards zur Erfassung der Biodiversität. Aus Sicht des KNE bietet die Forschungsinitiative die Möglichkeit, den potenziellen Beitrag von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie zum Erhalt oder zur Förderung der Artenvielfalt weiter zu untersuchen.

Auch die EU-Kommission betonte in ihrer Mitteilung bezüglich der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, dass “eine nachhaltigere Nutzung erneuerbarer Energien […] für die Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt wesentlich” ist (Europäische Kommission 2020, S. 12). Wie das aktuelle Förderprogramm BiodiWert zeigt, ist die Voraussetzung für die Steigerung der Biodiversität allerdings eine hohe Wertschätzung dieser. Dies bedeutet, dass es eines politischen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Anreizes für die Projektierer bedarf, damit sie die ökologischen Potenziale ihrer Flächen ausreizen.

Quelle: Europäische Kommission (2020): Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Mehr Raum für die Natur in unserem Leben. Link zum Dokument  (letzter Zugriff: 18.01.2021)

Blumenwiese_von_alsterkoralle-Pixabay

Wie finden wir eine Mediatorin, einen Mediator, was kostet eine Mediation und wie rechtsverbindlich sind deren Vereinbarungen?

Berlin, 17. Januar 2021

Wie finden wir eine Mediatorin, einen Mediator, was kostet eine Mediation und wie rechtsverbindlich sind deren Vereinbarungen?

Es geht nicht vor und nicht zurück? Das KNE steht Ihnen mit individueller Beratung, Information, Moderation und Mediation von Gesprächen in und zwischen Akteursgruppen für die Klärung und Lösung von Konflikten zur Verfügung. Darüber hinaus vermitteln wir professionelle Mediatorinnen und Mediatoren, die von uns für die konkrete Bearbeitung von Konflikten vor Ort fortgebildet wurden und für eine Mediation zur Verfügung stehen. Wie Sie eine Mediation realisieren können und  wie verbindlich die dann getroffenen Vereinbarungen sind, erfahren Sie hier.

Wie finden wir eine Mediatorin, einen Mediator?

Vom KNE wurden 50 Mediatorinnen und Mediatoren ausgebildet. Sie sind über ganz Deutschland verteilt. Die Fortbildung wurde zusammen mit der Europa-Universität Viadrina durchgeführt. Darüber hinaus arbeitetet das KNE mit einigen Landesenergieagenturen zusammen, bei denen der Einsatz von Mediatorinnen und Mediatoren erfragt werden kann.

Wie viel kostet eine Mediation und wie kann sie finanziert werden?

Die Kosten für eine Mediation hängen von deren Länge ab. Unserer Erfahrung nach liegt eine Fallbearbeitung eines Konfliktes zwischen Naturschutz und Energiewende bei durchschnittlich 10.000 Euro. Gerade in der ersten Phase werden die beteiligten Akteure, deren Anliegen und die Chancen, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten, erörtert. Gerade in dieser Phase ist es aber oftmals schwierig, eine Finanzierung zu finden. Deshalb haben das KNE und auch einige Bundesländer einen eigenen Fonds aufgelegt, um bei komplexen Fällen in dieser schwierigen Anfangsphase die Arbeit der Mediatorinnen und Mediatoren losgelöst von Finanzierungsfragen zu ermöglichen.

Wie rechtsverbindlich sind die Vereinbarungen einer Mediation?

Für das Gelingen einer Mediation ist die freiwillige Mitarbeit aller erforderlichen Akteure notwendig. Die in der Mediation erarbeiteten Lösungen werden als Vereinbarung festgehalten; hinter dieser stehen die beteiligten Akteure im Regelfall. Die verbindliche Ausgestaltung einer Mediation ist nicht ohne Weiteres vollstreckbar wie etwa ein rechtskräftiges Gerichtsurteil. Jedoch besteht im Zweifel die Möglichkeit, die Vereinbarung zusätzlich anwaltlich oder über ein Notariat zu „formalisieren“. Eine verbindliche Abrede wird letztlich sehr viel häufiger eingehalten werden als ein unverbindliches Inaussichtstellen. Das Wesen einer Mediation ist davon geprägt, eine Lösung zu finden, die von allen Beteiligten getragen wird.

Zwei Personen im Gespräch, Foto: © Andreas-stock.adobe.com

 Foto: © Andreas-stock.adobe.com

Windenergie neu gedacht

Berlin, 15. Januar 2021

KNE-Lesetipp

Windenergie neu gedacht

Hautmann, Daniel (2020): Windkraft neu gedacht. Erstaunliche Beispiele für die Nutzung einer unerschöpflichen Ressource.

Bereits seit Jahrtausenden nutzt der Mensch die Kraft des Windes. Heute ist die Windenergie zu einer tragenden Säule unserer Stromversorgung geworden, die im vergangenen Jahr für 27,2 Prozent der gesamten Stromerzeugung in Deutschland verantwortlich war.

Der Hamburger Journalist Daniel Hautmann schildert in seinem Sachbuch „Windkraft neu gedacht“ in neun Kapiteln anschaulich, welche vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten die Windkraft jenseits der heutigen Anlagen zur Stromerzeugung noch bereithält. Dazu zählen hochmoderne Frachtschiffe, die per Segel angetrieben werden, Yachten, die von gigantischen Drachen gezogen werden oder Segelflugzeuge, die bis in die Stratosphäre aufsteigen und Vorbild für nachhaltige Passagierflugzeuge werden könnten. Schwimmende Windfarmen, fernab der Küsten, wo sie niemandem die Sicht rauben, könnten ganze Kontinente mit klimafreundlichem Strom versorgen. Laut Analysen der Internationalen Energie Agentur (IEA) könnten schwimmende Windenergieanlagen auf dem Meer sogar den globalen Strombedarf decken.

Dabei geht der Autor detailliert auf technische Innovationen ein. Auswirkungen auf Natur, Gesellschaft und Landschaftsbild bleiben weitgehend unberücksichtigt. Hautmann geht es darum, die Chancen einer nachhaltigen Energieversorgung durch smarte Technologien aufzuzeigen. Bei Erfindungen und Innovationen hat sich der Mensch immer wieder von der Natur inspirieren lassen, wie der Autor am Ende betont. Wir empfehlen das Buch allen, die einen Blick in die Zukunft werfen und sich von der Begeisterung des Autors für diese Zukunftstechnologie anstecken lassen wollen.

Quelle: Hautmann, Daniel (2020): Windkraft neu gedacht. Erstaunliche Beispiele für die Nutzung einer unerschöpflichen Ressource. ISBN: 978-3-446-46460-5. München, Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG

 

Der Plan – Über die Herausforderungen Artenschutz und Akzeptanz in der Regionalplanung zu vereinbaren

Berlin, 6. Januar 2021

Der Plan – Über die Herausforderungen Artenschutz und Akzeptanz in der Regionalplanung zu vereinbaren

Die Raumordnung ist eine überörtliche und fachübergreifende Planung mit dem Ziel, soziale und wirtschaftliche Raumnutzungsansprüche mit der Erhaltung der Lebensgrundlagen des Menschen in Einklang zu bringen. Im Rahmen der Regionalplanung werden zur Steuerung der Windenergienutzung Eignungsgebiete mit Ausschlusswirkung festgesetzt.

Im Land Brandenburg sind die Regionalen Planungsgemeinschaften die Träger der Regionalplanung. Sie haben die Aufgabe, einen Regionalplan bzw. sachliche Teilpläne aufzustellen, fortzuschreiben, zu ändern und zu ergänzen. Weitere Aufgaben bestehen in der Erarbeitung von Entwicklungskonzepten sowie in der Vernetzung der unterschiedlichen Akteure, um durch vernetztes Handeln Synergieeffekte für die Entwicklung der Region zu erzeugen.

Über die Herausforderungen Artenschutz und Akzeptanz in der brandenburgischen Regionalplanung im Hinblick auf eine naturverträgliche Energiewende zu vereinbaren berichtet Regine Weigelt-Kirchner von der Regionalen Planungsstelle für Uckermark-Barnim im KNE-Jahrbuch K20.

K20 – Energiewende vor Ort

Das diesjährige rund 300 Seiten starke Jahrbuch des KNE widmet sich den Herausforderungen, Möglichkeiten und Projekten einer naturverträglichen Energiewende konkret vor Ort. Die Vielfalt der Beiträge der Autorenschaft in „K20 – Energiewende vor Ort“ spiegelt dabei die Spannbreite der Themen und die Komplexität der Anforderungen der Energiewende wider.

Für Nachfragen und Interviews stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Anke Ortmann
presse@naturschutz-energiewende.de
030 7673738-12.

Bild: Aussicht auf den Uckersee und die Landschaft der Uckermark; Foto: © Tilo Grellmann-stock.adobe.com