Berlin, 6. Januar 2021

Der Plan - Über die Herausforderungen Artenschutz und Akzeptanz in der Regionalplanung zu vereinbaren

Die Raumordnung ist eine überörtliche und fachübergreifende Planung mit dem Ziel, soziale und wirtschaftliche Raumnutzungsansprüche mit der Erhaltung der Lebensgrundlagen des Menschen in Einklang zu bringen. Im Rahmen der Regionalplanung werden zur Steuerung der Windenergienutzung Eignungsgebiete mit Ausschlusswirkung festgesetzt.

Im Land Brandenburg sind die Regionalen Planungsgemeinschaften die Träger der Regionalplanung. Sie haben die Aufgabe, einen Regionalplan bzw. sachliche Teilpläne aufzustellen, fortzuschreiben, zu ändern und zu ergänzen. Weitere Aufgaben bestehen in der Erarbeitung von Entwicklungskonzepten sowie in der Vernetzung der unterschiedlichen Akteure, um durch vernetztes Handeln Synergieeffekte für die Entwicklung der Region zu erzeugen.

Über die Herausforderungen Artenschutz und Akzeptanz in der brandenburgischen Regionalplanung im Hinblick auf eine naturverträgliche Energiewende zu vereinbaren berichtet Regine Weigelt-Kirchner von der Regionalen Planungsstelle für Uckermark-Barnim im KNE-Jahrbuch K20.

K20 – Energiewende vor Ort

Das diesjährige rund 300 Seiten starke Jahrbuch des KNE widmet sich den Herausforderungen, Möglichkeiten und Projekten einer naturverträglichen Energiewende konkret vor Ort. Die Vielfalt der Beiträge der Autorenschaft in „K20 – Energiewende vor Ort“ spiegelt dabei die Spannbreite der Themen und die Komplexität der Anforderungen der Energiewende wider.

Für Nachfragen und Interviews stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Anke Ortmann
presse@naturschutz-energiewende.de
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Bild: Aussicht auf den Uckersee und die Landschaft der Uckermark; Foto: © Tilo Grellmann-stock.adobe.com