Berlin, 28. Januar 2021

Zehn Denkanstöße für die naturverträgliche Energiewende 2021

Rund 150 Teilnehmende haben sich beim KNE-Winterfrühstück am 26. Januar zu den aktuellen Herausforderungen einer naturverträglichen Energiewende ausgetauscht. An zehn Thementischen entwickelten sie Denkanstöße, um Naturschutz und erneuerbare Energien gemeinsam voranzubringen.

1. Wie kommen wir zu einem neuen Konsens für eine naturverträgliche Energiewende?

Die Teilnehmenden waren sich einig: Energische Schritte beim Klimaschutz sind dringend erforderlich, die Energiewende ist dabei das Herzstück. Wir müssen aber auch gemeinsam Anstrengungen unternehmen, den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien mit Fortschritten beim Artenschutz zu verbinden, zum Beispiel durch Artenhilfsprogramme. Grundsätzlich bedarf es eines gemeinsamen Verständnisses, welche Ziele und Ausbaumengen für eine klimafreundliche Energieversorgung erforderlich sind. Außerdem benötigen wir einen Konsens darüber, wie wir uns über Projekte vor Ort auseinandersetzen, um zu guten Lösungen zu kommen. Zentral ist dabei auch die faire Verteilung von Nutzen und Belastungen. Hierfür braucht es klare und gerechte Regeln, um Konflikten vorzubeugen.

2.  Müssen wir den Naturschutz reformieren, um das Klima zu retten?

Was das Bundesnaturschutzgesetz für den Naturschutz festschreibt, muss weiter gelten. Wir müssen aber noch stärker die Wechselwirkungen zwischen Klimawandel und Artenverlusten verdeutlichen. Wenn wir den Klimawandel nicht aufhalten, wird sich der Verlust an Arten und Habitaten beschleunigen. Klimaschutz und Naturschutz müssen daher stärker an einem Strang ziehen. Der Naturschutz sollte sich noch kräftiger gegen Sektoren wehren, die dem Klima schaden – etwa im Bereich der Landwirtschaft, so die Meinung der Teilnehmenden.

3. Tragen einheitliche Naturschutz-Standards zur Beschleunigung bei?

Der von Bund und Ländern gemeinsam eingeschlagene Weg, um zu einheitlichen Standards und einheitlicher Anwendung dieser zu gelangen, wurde begrüßt. Wir dürfen hier aber nicht stehenbleiben. Die Mehrzahl der Teilnehmenden war der Auffassung, dass eine Standardisierung Verfahren beschleunigt und rechtssicherer macht. Vor allem die Energiebranche wünscht sich eine Standardisierung, um den immensen Arbeitsaufwand zur Erfüllung aller genehmigungs- und betriebsrelevanten Vorgaben zu begrenzen. Vereinheitlichung sei aber kein Wert „an sich“ – die Situation in den Ländern sei zu unterschiedlich, als dass es einen Standard für alle geben könnte.

4. Können technische Systeme Artenschutz-Konflikte in Erneuerbaren-Projekten entschärfen?

Technische Systeme können den Artenschutz in Erneuerbare-Energien-Projekten unterstützen und deutlich verbessern. Sie sind nicht die Lösung für alle Probleme, aber sie haben das Potenzial, auf bestimmten Flächen Artenschutzkonflikte zu entschärfen. Die Teilnehmenden diskutierten über das Potenzial technischer Detektionssysteme zum Schutz von Vögeln und darüber, was erforderlich ist, damit sie in der Praxis Anwendung finden.

 5. Welche Flächen sind für den Ausbau der erneuerbaren Energien geeignet?

Die ausreichende Bereitstellung geeigneter Flächen ist ein Schlüssel für die Erreichung der Ausbauziele bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Ein großes Problem sind pauschale Abstandsregelungen, die potenzielle Flächen ausschließen. Wichtig ist es, bereits in der Phase der Regional- und Flächenplanung den Artenschutz zu thematisieren, und Konflikten durch frühzeitige Monitoringmaßnahmen vorzubeugen. Das Freihalten von Dichtezentren besonders konfliktträchtiger windenergiesensibler Vogelarten durch die Regionalplanung könnte Ausnahmen in ausgewiesenen Vorranggebieten ermöglichen.

 6. Wie lassen sich Solarparks naturverträglich gestalten?

Dass der Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik möglichst mit einer Steigerung der biologischen Vielfalt einhergehen sollte, darüber sind sich Naturschutz und Energiewirtschaft einig. Es gibt bereits einige gute Beispiele und auch Handlungsleitfäden verschiedener Planungsebenen, was es bei der Standortauswahl und der Ausgestaltung zu beachten gilt. Allerdings muss an der Kommunikation dieser Erkenntnisse gearbeitet werden, so dass betroffene Kommunen besser mit der steigenden Nachfrage umgehen könnten. Die Aufgabenteilung zwischen regionaler und kommunaler Planungsebene muss verbessert werden und die naturschutzfachlichen Potenziale sollten stärker kommuniziert werden. Auf der anderen Seite müssen auch die langfristigen Auswirkungen von Solarparks auf verschiedenste Flächentypen noch weiter untersucht werden. Die Zertifizierung von Solarparks als naturverträglich wäre ein wichtiger Schritt.

 7. Lassen sich beim Ausbau der Windenergie Konflikte mit dem Artenschutz vermeiden?

Die Planung und Umsetzung von Energiewende-Projekten sollte frühzeitig mit dem Naturschutz besprochen werden. Gerade der ehrenamtliche Naturschutz vor Ort kennt sich aus, und kann wertvolle Hinweise geben, wo und wie Vorhaben umgesetzt werden können. Wer das ignoriert, kommt mit den Naturschützer dann erst vor Gericht ins Gespräch. Das lässt sich vermeiden. Als mögliche Bausteine wurden sowohl die vorgelagerte regionalplanerische Steuerung, Dichtezentren-Ansätze zum Schutz von Quellpopulationen windenergiesensibler Arten als auch Artenhilfsprogramme genannt. Eine frühzeitige Kommunikation bereits deutlich vor Eintritt ins Genehmigungsverfahren wurde ebenfalls als Mittel zur Konfliktprävention gesehen. Zu beschleunigten Genehmigungsverfahren und Verminderung von Konflikten würden klarere und einheitliche Vorgaben in Leitfäden führen.

 8. Wie lassen sich Konflikte beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort lösen?

Kommunikation, und zwar frühzeitige und ehrlich zur Mitwirkung einladende Kommunikation, ist der Schlüssel. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind in der Regel nicht prinzipiell gegen Erneuerbare-Projekte, sie wollen aber gehört werden und ihre Einwände und Argumente vortragen, wenn diese auch tatsächlich noch Berücksichtigung finden können. Man sollte auch nicht zögern, sich professionelle Hilfe zu holen, zum Beispiel beim KNE-Mediatorinnen- und Mediatoren-Pool. Ein wichtiges Thema war die Frage der Planungseben: Sollte die Planung der Windenergie mit Ausschlusswirkung besser auf Regionalplanungsebene oder besser auf Bauleitplanungs-Ebene stattfinden? Signal aus Bayern: Es gibt durchaus Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die an Windenergie interessiert sind. Sie stehen jedoch vor vielen Hindernissen. Für das Jahr 2021 wünschten sich die Teilnehmenden die breite Vermittlung oder Schaffung eines positiveren Bildes von der Energiewende, eine verlässliche öffentliche Planung und vor allem: mehr Mut bei der Umsetzung der Energiewende.

 9. Wie geht naturverträgliche Bioenergie?

Im öffentlichen Diskurs über die Energiewende spielt die Bioenergie derzeit eine untergeordnete Rolle, obwohl sie die einzige in nennenswertem Umfang zur Verfügung stehende regenerative Energiequelle ist, die zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung steht. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 definiert zwar Ausbauziele für die Bioenergie, jedoch sind die Vergütungen aber so bemessen, dass es für die Betreibenden weder Möglichkeiten noch Anreize gibt, von Mais, als wirtschaftlichstem Substrat, auf alternative und naturverträglichere Einsatzstoffe umzusteigen. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen bei kommenden EEG-Fortschreibungen wird daher gefordert, zumal Landwirte und Betreiber weiterhin den großen Wunsch haben, mehr alternative Energiepflanzen anzubauen. Eine mögliche Zukunftsperspektive könnte eine Andockung von naturnäheren Bioenergieanbauflächen an Windenergieanlagen- oder PV-Freiflächenprojekte sein. Einsatzmöglichkeiten eröffnet auch der geplante Ausbau der Wasserstofferzeugung. Mehr Anbauvielfalt auf dem Acker sollte gefördert werden, eine Verknüpfung des Anbaus von Energiepflanzen mit Biodiversitätszielen ist möglich.

 10. Artenschutzrecht und Energiewende: Vom Individuen- zum Populationsschutz?

Der Individuenschutz ist gesetzlich vorgegeben. Daher gilt es die Regelgenehmigung weiter zu verbessern und auszugestalten. Hier bieten sich auch Ansatzpunkte mit Populationsbezug, indem beispielsweise bei der Festsetzung windenergiesensibler Arten der Erhaltungszustand der Art herangezogen wird. Eine verstärkte Nutzung der Ausnahmeregelung bringt neue Probleme mit sich; insbesondere was die Bewertung des Erhaltungszustandes angeht. Die Ausnahme bleibt insbesondere für den Einzelfall relevant. Inwieweit Artenhilfsprogramme diese flankieren können, gilt es ebenfalls noch auszuloten. Artenhilfsprogramme und ein staatliches Monitoring zur Bestandsentwicklung könnten einen großen Beitrag leisten, Populationen zu stabilisieren. Das sollte sich wiederum positiv auf die Genehmigung von Windenergievorhaben auswirken.

Das KNE-Winterfrühstück

„Wie schnell müssen die erneuerbaren Energien ausgebaut werden, um die Klimaziele zu erreichen? Welche Flächen sind dafür geeignet? Und welche Auswirkungen sind Natur und Anwohnenden zumutbar? Diese Fragen werden eine wichtige Rolle in diesem Energiewendejahr spielen. Die Debatten darüber kontrovers und offen, aber auf sachlicher Grundlage zu führen – dafür wird sich das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende engagieren“, betonte KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke beim digitalen KNE-Winterfrühstück am 26. Januar. Die Gäste aus Naturschutz, Politik, Energiewirtschaft, Behörden und Institutionen diskutierten aktuelle Herausforderungen im Spannungsfeld von Naturschutz und Energiewende – von naturverträglichen Solarparks bis hin zu Konfliktlösungen vor Ort.

Collage: Glühbirne mit Baum im Innern auf einer Hand. Foto: © Sarayut_sy/stock.adobe.com
Foto: © Sarayut_sy/stock.adobe.com