Mehrfachnutzung von Flächen für Wind und Photovoltaik

Berlin, 27. September 2021

Mehrfachnutzung von Flächen für Wind und Photovoltaik

Dr. Elke Bruns, Leiterin der KNE-Fachinformation, nahm am 15. September am Fachgespräch „Mehrfachnutzung von Flächen für Wind und PV – Chance für die naturverträgliche Energiewende?“ der Stiftung Umweltenergierecht teil. Hier betonte sie: „Der Ausbau der Solarenergie ist nur auf Gebäuden und bereits versiegelten Flächen wirklich naturverträglich. Jedoch ist der Ausbau auf Freiflächen unvermeidlich, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen.“

Solarenergie sollte weiterhin bevorzugt auf bereits vorbelasteten Freiflächen an Verkehrsstraßen, auf Konversionsflächen oder Industriebrachen gewonnen werden. Angesichts des deutschlandweiten dramatischen Artenrückgangs ist in Solarparks eine Mehrfachnutzung und eine Verbindung von Energieerzeugung mit gleichzeitiger Förderung der Biodiversität notwendig. Die Solarparks sollten so gestaltet und gepflegt werden, dass sie einen größtmöglichen Beitrag zur ökologischen Aufwertung leisten und die Arten- und Lebensraumvielfalt erhöhen – auch über das derzeit obligatorische Maß hinaus. Landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen von Agri-PV sollte mit Blühstreifen und einer Reduzierung von Pestiziden so gestaltet werden, dass Insekten und andere Arten von der Agrarlandschaft profitieren können.

 

Windnergie und Photovolrtaik, ©Panya Studio - stock.adobe.com
©Panya Studio - stock.adobe.com

Aktuelles aus Forschung, Bund und Ländern

Berlin, 23. September 2021

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 08/21

Aktuelles aus Forschung, Bund und Ländern

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Leibniz-Universität Hannover

Das Institut für Umweltplanung der Leibniz-Universität Hannover hat Daten für die Standortplanung von Windenergieanlagen online gestellt. Zugrunde liegen Ergebnisse aus fünf Jahren Forschung zu Flächenpotenzialen für den Ausbau von Windenergie. Die Daten sind frei verfügbar und können von Regionen, Gemeinden, Planungsbüros und Verbänden genutzt werden. Nach bundesweit einheitlichen Kriterien wurden Flächen ermittelt, auf denen die Installation eines zukunftsfähigen Windenergieanlagentyps weitgehend konfliktfrei möglich sein soll. Die Flächendaten sind als in geographischen Informationssystemen nutzbare „Shapefiles“ verfügbar. Der Datensatz enthält Flächen mit „geringem Raumwiderstand“ und mit „mittlerem Raumwiderstand“, auf denen unter Anpassung an spezifische Standortgegebenheiten mit großer Wahrscheinlichkeit bzw. voraussichtlich eine Windenergienutzung naturschonend möglich ist. Die Flächendaten sollen dazu beitragen, unnötige Konflikte zu vermeiden und Spielräume für unterschiedliche regionale und lokale Lösungen zu nutzen. In Kürze sollen auch Potenzialflächenberechnungen für Photovoltaik-Freiflächen in Niedersachsen bereitgestellt werden.

Bundesregierung

Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Jahr 2030 Wasserstoff zur Stromproduktion in Deutschland noch nicht in nennenswertem Umfang zum Einsatz kommen wird. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestags-Drucksache 19/31928 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die sich mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz und dem Strommix 2030 zur Deckung der Residuallast befasst. Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie habe die Regierung den Weg für den Markthochlauf von grünen Wasserstofftechnologien frei gemacht. Vorrangiges Ziel sei es, diesen Markthochlauf bis 2030 zu organisieren und mindestens fünf Gigawatt Elektrolyseleistung zur Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland zu erreichen. Der damit produzierte grüne Wasserstoff soll nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere in den Bereichen eingesetzt werden, in denen eine direkte Nutzung erneuerbarer Energie nicht möglich ist. Bereits heute würden verschiedene Kraftwerkshersteller Kraftwerke anbieten, die mit 100 Prozent Wasserstoff betrieben werden können. Jedoch biete bisher noch nicht jeder Hersteller jede Größenklasse an. Man rechne aber zeitnah damit, dass weitere Anlagentypen auf den Markt kommen.

Rheinland-Pfalz

In Beantwortung einer Kleinen Anfrage hat sich das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz auf Landtags-Drucksache 18/712 mit den Ausnahmen zum Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz befasst. Die Zulassung einer Ausnahme im Einzelfall setze keinen Antrag voraus, sondern die Behörde entscheide nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann sie eine solches Verfahren durchführe und den Sachverhalt von Amts wegen ermittele. Mitgeteilt wurde, dass im Rahmen der Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Windenergieanlage im Landkreis Ahrweiler im Jahr 2016 eine Ausnahme vom Verbot, einen wild lebenden Uhu (Bubo bubo) zu töten, erteilt wurde. In diesem Fall wurde ausnahmsweise die billigende Inkaufnahme zugelassen. Der Landesregierung sei nicht bekannt, ob das Tier tatsächlich getötet wurde. Die Dokumentationspflichten beinhalteten nicht, die Zahl der wild lebenden Tiere einer besonders geschützten Art zu erfassen, deren Tötung ausnahmsweise zugelassen werde.

Saarland

Das saarländische Umweltministerium setzt sich dafür ein, den Zielkonflikt zwischen Landwirtschaft und erneuerbaren Energien zu entschärfen. Agri-PV-Anlagen könnten den Verlust an landwirtschaftlichen Nutzflächen, die der Produktion von Nahrungsmitteln dienen, reduzieren. Positiv sei auch, dass unter den Modulen ein etwa ein Meter breiter Altgrasstreifen entstehe, der für die Biodiversität und den Insektenschutz besonders interessant sei. Problematisch sei aber, dass die Landwirte auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht ihre notwendigen Flächenzahlungen beantragen könnten. Die Gesetzgebung müsse den technologischen Entwicklungen angepasst werden. Konkret solle der in § 12 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung enthaltene generelle Ausschluss der PV-Flächen von den Flächenprämien abgeschafft werden, damit der landwirtschaftlich genutzte Anteil der Agri-PV-Flächen Zugang zur EU-Agrarförderung erhalte. Ansonsten reduziere sich die Wirtschaftlichkeit innovativer Ansätze zur Kombination von Landwirtschaft und Energieerzeugung. Daher werde das Saarland noch in diesem Jahr im Bundesrat eine entsprechende Änderung der Bundesverordnung einbringen (PM 08/2021).

Baden-Württemberg

In einer Stellungnahme (Landtags-Drucksache 17/391) hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg berichtet. Derzeit seien 750 Windenergieanlagen in Betrieb. Über die Ausgestaltung des Zwei-Prozent-Flächenziels für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen werde in der Landesregierung diskutiert. Aus der Potenzialanalyse von 2019 ergebe sich für Baden-Württemberg rechnerisch eine Gesamtfläche von etwa 419.000 Hektar, die über ein ausreichendes Windangebot ver­füge und keinen Ausschlusskriterien unterliege. Dies entspreche etwa 11,8 Prozent der Fläche Baden-Württembergs. Von dieser Gesamtfläche werden etwa 220.000 Hektar (6,2 % der Landesfläche) als bezüglich Windhöf­figkeit geeignete Flächen und 199.000 ha (5,6 % der Landesfläche) als bezüglich Windhöffigkeit geeignete Flächen mit Flächenrestriktionen eingestuft. Es gebe etwa 12.000 Anlagen­standorte mit einem rechnerisch maximalen Netto-Jahresstromertrag von etwa 125.000 Gigawattstunden auf bezüglich Windhöffigkeit geeigneten Flächen und etwa 8.000 Anlagenstandorte mit etwa 85.000 Gigawattstunden auf bezüglich Windhöffigkeit geeigneten Flächen mit Flächen­restriktionen.

„Der Naturschutz braucht mehr konkretes politisches Handeln“

Berlin, 22. September 2021

„Der Naturschutz braucht mehr konkretes politisches Handeln“

Die ehemalige BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel zu Gast im KNE-Podcast

Die mit Ablauf des 31. August aus dem Amt geschiedene Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Professorin Beate Jessel, hat in einem KNE-Podcast zu aktuellen Fragen des naturverträglichen Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland und zu den Anstrengungen der für den Naturschutz und die Landschaftspflege zuständigen Bundesoberhörde Stellung genommen.

In ihren Ausführungen betont Prof. Jessel, dass Antworten auf Fragen der Natur- und Landschaftsverträglichkeit der Energiewende von der Ökologie als Wissenschaft fundiert werden könnten, dass es letztlich aber gesellschaftliche Entscheidungen seien, was als naturverträglich gelten soll. Hier spielten gesellschaftliche Werte eine Rolle, die sich im Kontext der Klima- und Biodiversitätskrise wandelten. In der aktuellen Diskussion müsse man darauf achten, „den Artenschutz nicht zum Sündenbock eines schleppenden Ausbaus erneuerbarer Energien zu machen“.

Die Bedeutung des Naturschutzes werde heute zwar breit anerkannt. Es fehlten aber immer noch Taten. „Der Naturschutz braucht mehr konkretes politisches Handeln“, insbesondere über den klassischen Naturschutzbereich hinaus, etwa im Bereich der Landwirtschaft.

Das BfN engagiere sich für eine naturverträgliche Energiewende durch breit angelegte Begleit- und Auswirkungsforschung, durch Forschung zu planerischen Steuerungsmöglichkeiten sowie zu den Potenzialen des technischen Artenschutzes. Zudem habe das BfN seine Anstrengungen deutlich verstärkt, Forschungsergebnisse zeitnah und adressatengenau in die Praxis zu geben.

Für den stattfindenden Bund-Länder-Arbeitsprozess zur Standardisierung des Vollzugs des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land, hofft Frau Jessel, dass einvernehmliche Lösungen gefunden werden, jenseits einer möglichen Bundesverordnung. Denn einheitliche Standards tragen zu mehr Klarheit und damit letztlich zur Beschleunigung von Verfahren bei. „Die Vernunft sollte siegen“, so Beate Jessel, das sei möglich, wenn sich alle bewegten. Artenhilfsprogramme könnten im Zusammenhang mit der Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen im Zuge der Genehmigung von Windenergieanlagen einbezogen werden.  Allerdings sei damit noch keine einfache Lösung gefunden, sondern noch eine Reihe von fachlichen und rechtlichen Fragen zu klären, etwa was Wirkungsbezüge und Verursacherpflichten betreffe.

Bei Waldstandorten müsse man aus Naturschutzsicht genau hinschauen, aber mit einem generellen Ausschluss des Waldes ließen sich die Ausbauziele bei der Windenergie nicht erreichen. Jessel sieht in Antikollissionssystemen ein großes Potenzial das Kollisionsrisiko zu minimieren. Allerdings müsse bei der Umsetzung eine Balance gefunden werden, diese Systeme nicht generell an jedem Standort einzusetzen, sondern als Option an kritischen Standorten. Die Standortauswahl und -steuerung auf vorgelagerter Ebene entfalle damit nicht, betont sie im Podcast. Diese sei wesentlich um eine naturschutzverträgliche Standortwahl zu gewährleisten. Jessel unterstützt die Idee, Kollisionsrisiken an Windenergieanlagen in einem repräsentativen Forschungsvorhaben empirisch zu ermitteln. Ein solches Vorhaben sei allerdings sehr zeitaufwändig und teuer, hier müssten sich also neben dem Bund auch die Länder und die Windindustrie einbringen.

Auch bei Freiland-PV-Anlagen spricht sich Beate Jessel für eine stärkere planerische Steuerung aus. Vor allem die Einrichtung auch außerhalb des Regelungsrahmes des EEG fordere eine planerische Auseinandersetzung mit Solarvorhaben. Hinsichtlich der sich abzeichnenden technischen Möglichkeiten von Gewässer-Photovoltaik (floating PV) seien die wissenschaftlichen Kenntnisse momentan noch unzureichend, um valide Aussagen zu treffen, so Beate Jessel. Daher seien solche Anlagen auf künstliche Gewässer zu beschränken, dabei in ihrer Größe in Relation zum Gewässer zu beschränken und durch eine entsprechende Wirkungsforschung zu flankieren.

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Frau Prof. Beate Jessel ist am 31. August in Bonn offiziell aus dem Amt der BfN-Präsidentin geschieden. Die Amtsübergabe an die Nachfolgerin Sabine Riewenherm nahm Staatssekretär Jochen Flasbarth (BMU) vor. Beate Jessel ist seit 1. September die neue Direktorin der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft.

Foto: Ursula Euler

Der KNE-Podcast

Dialoge – Debatten – Denkanstöße: Der KNE-Podcast beschäftigt sich mit aktuellen Fragen rund um die naturverträgliche Energiewende. Wie können Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermieden werden, wie lassen sich Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort klären, und was alles muss berücksichtigt werden, damit eine Erneuerbaren-Anlage genehmigt werden kann? Diesen und vielen weiteren Fragen gehen die Moderatoren Dr. Torsten Raynal-Ehrke; Direktor des KNE, und Geschäftsführer Michael Krieger mit ihren Gästen nach.

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Zukunftsweisende Naturschutzverständnisse – ein Debattenbeitrag aus dem Bundesamt für Naturschutz

Berlin, 21. September 2021

KNE-Lesetipp

Zukunftsweisende Naturschutzverständnisse – ein Debattenbeitrag aus dem Bundesamt für Naturschutz

Dr. Uta Eser wirft in ihrem Artikel die Frage auf, wie angesichts der globalen anthropogenen Dynamik ein neues Naturschutzverständnis beschaffen sein könnte. Der Artikel ist ein aufschlussreicher Debattenbeitrag über die einem ständigen Wandel unterworfenen Beziehungen zwischen Mensch und Natur.

Die Autorin skizziert die Kontroversen um Naturverständnisse der letzten Jahrzehnte. So wurde zum Beispiel darüber gestritten, ob große, zusammenhänge Schutzgebiete oder viele kleine besser sind, um möglichst viele Arten zu erhalten. Eine weitere Kontroverse betraf das räumliche Verhältnis von Nutzung und Schutz. Nach segregativen Naturschutzmodellen soll sich die Landschaft in intensiv genutzte Räume und Vorranggebiete für den Naturschutz gliedern. Gemäß dem integrativen Modell soll durch extensive Nutzung ein flächenhafter Naturschutz ermöglicht werden. Weiterhin stehen sich dynamische und statische Schutzkonzepte gegenüber. Biotope können beispielsweise konserviert oder durch Wiederansiedlungen verändert werden. Die passende Schutzstrategie muss im Einzelfall bestimmt werden.

Die Autorin plädiert dafür, die dargestellten Strategien nicht als gegensätzlich, sondern als komplementär zu verstehen. Nur ein plurales Verständnis von Natur könne den vielfältigen Praxisformen und Wertvorstellungen gerecht werden. Dazu gehört auch ein relationaler Naturbegriff: Der Fokus des Naturschutzes läge nicht ausschließlich auf dem Menschen oder auf der Natur. Vielmehr gehe es um die Qualität der Beziehungen zwischen Mensch und Natur. Zugleich stehe der Naturschutz in gesellschaftlicher Verantwortung. Die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen umfassen den Biodiversitätsschutz unter Wasser und an Land. Doch auch die anderen Ziele könnten nicht losgelöst davon erreicht werden.

Zwölf Thesen eines zukunftsweisenden Natur(schutz)verständnisses

Die Autorin stellt zwölf Thesen eines zukunftsweisenden Natur(schutz)verständnisses vor, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes für Naturschutz und weitere Naturschutzexperten und -expertinnen in einem zweijährigen Prozess erarbeitet haben. Sie betreffen die Bedeutung von Naturschutz, Naturschutzkommunikation, Naturschutzkonflikte und ausgewählte Politikfelder. Zielkonflikte zwischen Natur- und Umweltschutz – etwa zwischen Klimaschutz und Artenschutz – sollten möglichst auf übergeordneter Ebene gelöst werden, so eine der Thesen. Parallel zur Umstellung auf erneuerbare Energien sollten stets auch Energieeinsparpotenziale berücksichtigt werden, um die Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu reduzieren. Außerdem sollte auf Synergien wie den Erhalt und die Renaturierung kohlenstoffreicher Ökosysteme gesetzt werden.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Form von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen kann Arten und Habitate beeinträchtigen. Definitiv verändern derartige Anlagen bereits jetzt und auch in Zukunft zunehmend das Landschaftsbild unserer Natur- und Kulturlandschaft. Angesichts der dramatischen Folgen des Klimawandels müssen wir uns auch in Deutschland fragen, welche Naturschutzstrategien wir zukünftig verfolgen sollten. Der Aufruf zu einer aktiven Beteiligung an der andauernden Debatte kommt daher zu einem passenden Zeitpunkt.

Quelle: Eser, U. (2021): Natur(schutz) im Wandel. Ein Werkstattbericht aus dem Bundesamt für Naturschutz. Natur und Landschaft 96 (5). S. 261–268.

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KNE veröffentlicht Kriterienkataloge für eine naturverträgliche Standortwahl und Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen

Berlin, 15. September 2021

KNE veröffentlicht Kriterienkataloge für eine naturverträgliche Standortwahl und Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen

Der Ausbau der Solarenergie nimmt Fahrt auf – in der Freifläche wird ein regelrechter Boom erwartet. Das ist auch dringend notwendig. Gleichzeitig ist jedoch Fläche ein knappes Gut. Deswegen muss auf Mehrfachnutzungen gesetzt werden. Im Falle der Solarparks sollten diese großen, zusammenhängenden Flächen, die einen weitgehend störungsarmen Betrieb ermöglichen, nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die Biodiversität fruchtbar gemacht werden.

Für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie sind daher die Standortwahl sowie die Ausgestaltung der Solar-Freiflächenanlagen entscheidend. Um die an der Planung beteiligten Akteuren zu unterstützen, hat das KNE jeweils eine Übersicht zu den Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl (Ausschluss- und Eignungsgebiete sowie Gebiete, die einer Einzelfallprüfung bedürfen) sowie zu den Hinweisen für eine naturverträgliche Ausgestaltung (während der Planungs-, Bau- und Betriebsphase) erstellt.

Dabei handelt es sich nicht um eigene Empfehlungen, sondern eine Zusammenstellung der Einschätzung bzw. Forderungen verschiedener Akteure aus Forschung, Verwaltung, Politik, Energiewirtschaft und Naturschutz. Das KNE hofft damit, eine Orientierung bieten zu können, welche Ansprüche viele Akteure an Solar-Freiflächenanlagen stellen und somit dazu beizutragen, dass künftig mehr Anlagen nach diesen Standards gebaut werden.

Die Kriterienkataloge

Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema

Ihre Ansprechpartnerin im KNE
Natalie Arnold
Referentin naturverträgliche Solarenergie
natalie.arnold@naturschutz-energiewende.de
030-7673738-26

Schafe unter Solarmodulen, Foto: hykoe

Foto: hykoe/adobestock.com

Koreanisches Fernsehen zu Besuch im KNE

Berlin, 10. September 2021

Koreanisches Fernsehen zu Besuch im KNE

Der koreanische Fernsehsender KBS führte mit KNE-Geschäftsführer Michael Krieger ein Interview zur Arbeit des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende in Deutschland.

Im Zentrum der für eine Reportage produzierten Aufnahmen stand vor allem die Konfliktarbeit der Mediatorinnen und Mediatoren. Diese werden vom KNE immer dort eingesetzt, wo es um Konflikte beim konkreten Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort geht. Die Mediatoren und Mediatorinnen treten dabei im Team auf und bringen alle relevanten Akteure zusammen, um gemeinsam am Lösungen zu arbeiten. Die Arbeit wird dabei vom KNE auch finanziell unterstützt, indem die Prozesse durch einen Fonds angeschoben werden. Bei einer intensiveren und längerfristigen Zusammenarbeit müssen dann andere Finanzierungsquellen erschlossen werden. Die Bandbreite der bisher durch das KNE bearbeiteten Fälle erstreckt sich dabei von Windenergievorhaben über Solarparks bis hin zu Wasserkraft.

Südkorea steckt derzeit in einem großen Transformationsprozess hin zu erneuerbaren Energien. KBS möchte mit einer Reportage darauf aufmerksam machen, welche Lösungen über die ganze Welt verteilt gefunden werden. Deutschland wird dabei als große Inspirationsquelle gesehen. Das KNE war daher in jüngerer Vergangenheit auch schon mehrfach mit Akteuren der südkoreanischen Energiewende in Kontakt. Unter anderem Anfang August mit dem Energy Transition Forum Korea.

Im Gegensatz zu Deutschland hat die Energiewende in Südkorea weniger Rückhalt in der Gesellschaft. Daher kommt es derzeit vermehrt zu Konflikten bei Projekten der erneuerbaren Energien.

Michael Krieger im Gespräch mit einem koreanischen Fernsehsender

Warum Brandenburg den naturschutzgerechten Ausbau der Erneuerbaren ambitioniert fortsetzen wird

Berlin, 9. September 2021

Unwiederbringlich

Warum Brandenburg den naturschutzgerechten Ausbau der Erneuerbaren ambitioniert fortsetzen wird

Silvia Bender (Staatssekretärin im Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) schreibt im KNE-Jahrbuch K 21 zur naturverträglichen Energiewende in Brandenburg

Die Energiewende sei in Brandenburg auf einem guten Weg, im bundesweiten Vergleich weise das Land die höchste installierte Leistung aus Erneuerbaren pro Einwohnerin und Einwohner aus, so die die Brandenburger Staatssekretärin Bender in ihrem Artikel in K 21. Um Berlin und Brandenburg zu 100 Prozent aus Erneuerbaren zu versorgen und die Pariser Klimaziele zu erreichen, wolle die sogenannte Kenia-Koalition diesen Weg konsequent fortsetzen.

Dazu will die Landesregierung einen gemeinsamen Klimaplan mit einer verbindlichen Strategie unter anderem für die Bereiche Energie, Bauen und Verkehr erstellen und mit einem entsprechenden Maßnahmenpaket unterlegen. Hierbei wichtige Ziele, Eckpfeiler und Herausforderungen für einen naturschutzgerechten und gesellschaftlich akzeptierten Ausbau der erneuerbaren Energien betrachtet die Autorin unter verschiedenen Gesichtspunkten.

K 21 – Naturschutz und Energiewende gemeinsam voranbringen.

Der Handlungsdruck auf den Klimaschutz wächst, aber auch die Biodiversitätskrise fordert großes Engagement. In die Debatte um eine naturverträgliche Energiewende ist viel Bewegung gekommen, gemeinsame Lösungen werden gebraucht. Das 163 Seiten starke Jahrbuch  beleuchtet diese Problematik anhand zehn aktueller Handlungsfelder und Beispiele und will die Debatte weiter voranbringen und Lösungsansätze aufzeigen. Die Vielfalt der Beiträge der Autorenschaft spiegelt dabei die Spannbreite und die Komplexität der Anforderungen wider.

Die bisherigen KNE-Jahrbücher entdecken:

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Anke Ortmann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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T.: 030 7673738-12

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