Berlin, 23. September 2021

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 08/21

Aktuelles aus Forschung, Bund und Ländern

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Leibniz-Universität Hannover

Das Institut für Umweltplanung der Leibniz-Universität Hannover hat Daten für die Standortplanung von Windenergieanlagen online gestellt. Zugrunde liegen Ergebnisse aus fünf Jahren Forschung zu Flächenpotenzialen für den Ausbau von Windenergie. Die Daten sind frei verfügbar und können von Regionen, Gemeinden, Planungsbüros und Verbänden genutzt werden. Nach bundesweit einheitlichen Kriterien wurden Flächen ermittelt, auf denen die Installation eines zukunftsfähigen Windenergieanlagentyps weitgehend konfliktfrei möglich sein soll. Die Flächendaten sind als in geographischen Informationssystemen nutzbare „Shapefiles“ verfügbar. Der Datensatz enthält Flächen mit „geringem Raumwiderstand“ und mit „mittlerem Raumwiderstand“, auf denen unter Anpassung an spezifische Standortgegebenheiten mit großer Wahrscheinlichkeit bzw. voraussichtlich eine Windenergienutzung naturschonend möglich ist. Die Flächendaten sollen dazu beitragen, unnötige Konflikte zu vermeiden und Spielräume für unterschiedliche regionale und lokale Lösungen zu nutzen. In Kürze sollen auch Potenzialflächenberechnungen für Photovoltaik-Freiflächen in Niedersachsen bereitgestellt werden.

Bundesregierung

Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Jahr 2030 Wasserstoff zur Stromproduktion in Deutschland noch nicht in nennenswertem Umfang zum Einsatz kommen wird. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestags-Drucksache 19/31928 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die sich mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz und dem Strommix 2030 zur Deckung der Residuallast befasst. Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie habe die Regierung den Weg für den Markthochlauf von grünen Wasserstofftechnologien frei gemacht. Vorrangiges Ziel sei es, diesen Markthochlauf bis 2030 zu organisieren und mindestens fünf Gigawatt Elektrolyseleistung zur Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland zu erreichen. Der damit produzierte grüne Wasserstoff soll nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere in den Bereichen eingesetzt werden, in denen eine direkte Nutzung erneuerbarer Energie nicht möglich ist. Bereits heute würden verschiedene Kraftwerkshersteller Kraftwerke anbieten, die mit 100 Prozent Wasserstoff betrieben werden können. Jedoch biete bisher noch nicht jeder Hersteller jede Größenklasse an. Man rechne aber zeitnah damit, dass weitere Anlagentypen auf den Markt kommen.

Rheinland-Pfalz

In Beantwortung einer Kleinen Anfrage hat sich das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz auf Landtags-Drucksache 18/712 mit den Ausnahmen zum Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz befasst. Die Zulassung einer Ausnahme im Einzelfall setze keinen Antrag voraus, sondern die Behörde entscheide nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann sie eine solches Verfahren durchführe und den Sachverhalt von Amts wegen ermittele. Mitgeteilt wurde, dass im Rahmen der Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Windenergieanlage im Landkreis Ahrweiler im Jahr 2016 eine Ausnahme vom Verbot, einen wild lebenden Uhu (Bubo bubo) zu töten, erteilt wurde. In diesem Fall wurde ausnahmsweise die billigende Inkaufnahme zugelassen. Der Landesregierung sei nicht bekannt, ob das Tier tatsächlich getötet wurde. Die Dokumentationspflichten beinhalteten nicht, die Zahl der wild lebenden Tiere einer besonders geschützten Art zu erfassen, deren Tötung ausnahmsweise zugelassen werde.

Saarland

Das saarländische Umweltministerium setzt sich dafür ein, den Zielkonflikt zwischen Landwirtschaft und erneuerbaren Energien zu entschärfen. Agri-PV-Anlagen könnten den Verlust an landwirtschaftlichen Nutzflächen, die der Produktion von Nahrungsmitteln dienen, reduzieren. Positiv sei auch, dass unter den Modulen ein etwa ein Meter breiter Altgrasstreifen entstehe, der für die Biodiversität und den Insektenschutz besonders interessant sei. Problematisch sei aber, dass die Landwirte auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht ihre notwendigen Flächenzahlungen beantragen könnten. Die Gesetzgebung müsse den technologischen Entwicklungen angepasst werden. Konkret solle der in § 12 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung enthaltene generelle Ausschluss der PV-Flächen von den Flächenprämien abgeschafft werden, damit der landwirtschaftlich genutzte Anteil der Agri-PV-Flächen Zugang zur EU-Agrarförderung erhalte. Ansonsten reduziere sich die Wirtschaftlichkeit innovativer Ansätze zur Kombination von Landwirtschaft und Energieerzeugung. Daher werde das Saarland noch in diesem Jahr im Bundesrat eine entsprechende Änderung der Bundesverordnung einbringen (PM 08/2021).

Baden-Württemberg

In einer Stellungnahme (Landtags-Drucksache 17/391) hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg berichtet. Derzeit seien 750 Windenergieanlagen in Betrieb. Über die Ausgestaltung des Zwei-Prozent-Flächenziels für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen werde in der Landesregierung diskutiert. Aus der Potenzialanalyse von 2019 ergebe sich für Baden-Württemberg rechnerisch eine Gesamtfläche von etwa 419.000 Hektar, die über ein ausreichendes Windangebot ver­füge und keinen Ausschlusskriterien unterliege. Dies entspreche etwa 11,8 Prozent der Fläche Baden-Württembergs. Von dieser Gesamtfläche werden etwa 220.000 Hektar (6,2 % der Landesfläche) als bezüglich Windhöf­figkeit geeignete Flächen und 199.000 ha (5,6 % der Landesfläche) als bezüglich Windhöffigkeit geeignete Flächen mit Flächenrestriktionen eingestuft. Es gebe etwa 12.000 Anlagen­standorte mit einem rechnerisch maximalen Netto-Jahresstromertrag von etwa 125.000 Gigawattstunden auf bezüglich Windhöffigkeit geeigneten Flächen und etwa 8.000 Anlagenstandorte mit etwa 85.000 Gigawattstunden auf bezüglich Windhöffigkeit geeigneten Flächen mit Flächen­restriktionen.