Fachaustausch in Schleswig-Holstein zum Artenschutz

Flintbek, 22. November 2022

Fachaustausch in Schleswig-Holstein zum Artenschutz

Am 22. November trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Naturschutzbehörden und Verbände sowie Gutachter und Gutachterinnen im Rahmen der Veranstaltung „Aktuelles aus dem Artenschutz“ zum Informations- und Fachaustausch in Flintbek. In dem vom Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume organisierten Austausch ging es um Gesetzesänderungen, aktuelle Rechtsprechung und neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Diese beeinflussen die Rahmenbedingungen für den Umgang mit artenschutzrechtlichen Fragestellungen bei Vorhaben. Zudem wurden einige aktuell besonders relevante Themen für Schleswig-Holstein anhand von Fachvorträgen und Praxisbeispielen vertieft.

Dr. Silke Christiansen, Leiterin der Abteilung Recht im KNE, lieferte einen wichtigen Input zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. Sie informierte unter anderem über die aktuellen Änderungen für den Ausbau der Windenergie an Land, über Konkretisierungen des Gesetzgebers zur Signifikanz- und Ausnahmeprüfung und gab eine Einordnung bezüglich der Bedeutung der neuen Regelungen für den Artenschutz ab.

In der Diskussion wurde deutlich, dass die neuen Regelungen zwar Potenzial zur Beschleunigung der Energiewende unter Berücksichtigung des Artenschutzes haben, sich aber in der Praxis noch zeigen wird, ob ggf. noch etwas nachgesteuert werden muss.

Fachkontakt
Dr. Silke Christiansen
Leiterin Recht
silke.christiansen@naturschutz-energiewende.de
+49 30-7673738-21

Kuehe auf der Weide und ein Windrad
Windenergie in Schleswig-Holstein, Foto: Anke Ortmann

Aktuelles aus den Ländern

Berlin, 23. November 2022

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 11/22

Aktuelles aus den Ländern

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Baden-Württemberg

Gemeinsam mit der Landesregierung haben sich die baden-württembergischen Regionalverbände zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 in jeder der zwölf Planungsregionen jeweils 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für die Windenergie planerisch zu sichern. Ein neuer „Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windkraft“ wird die Regionalverbände bei der Ausweisung von Vorranggebieten unterstützen. Die Erarbeitung des Fachbeitrags erfolgte im Rahmen der Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien unter Begleitung und Unterstützung der Arbeitsgruppe Natur- und Artenschutz beim Umweltministerium sowie einer Unterarbeitsgruppe bei der Landesanstalt für Umwelt mit Beteiligung des KNE. Zentraler Bestandteil der neuen Planungshilfe ist die Lokalisierung hinsichtlich der Belange des Artenschutzes „unproblematischer“ Gebiete. Zugleich werden darin die aus landesweiter Perspektive naturschutzfachlich besonders wertvollen Bereiche mit Vorkommen von gesetzlich geschützten, windenergiesensiblen Vogel- und Fledermausarten identifiziert. Der Beitrag soll zur Vereinfachung und Beschleunigung der Regionalplanungsverfahren beitragen (PM 10/2022).

Bayern

In ihrer Antwort auf eine Schriftliche Anfrage (Landtags-Drucksache 18/22314) geht das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie auf Vorteile von Floating PV-Anlagen ein. Durch die natürliche Wasserkühlung und die Reflexion des Wassers könne man mit ungefähr zehn Prozent höheren Erträgen als an Land rechnen. Außerdem könnten Floating PV-Anlagen auf Baggerseen zur Entschärfung der Flächenkonkurrenz zwischen Energieerzeugung und der Landwirtschaft beitragen, da sie meist nicht mit anderen Nutzungsformen konkurrieren. In Kieswerken bestehe die Möglichkeit, die Anlagen zu einem hohen Grad für die Eigenversorgung zu nutzen, beispielsweise für Maschinen. Durch die Beschattung der Solarmodule könne im Sommer die Wasserqualität positiv beeinflusst werden, indem übermäßige Verdunstung beziehungsweise Austrocknung verhindert werde. Bezüglich gewässerökologischer Auswirkungen von Floating PV-Anlagen lägen bisher keine Langzeitstudien vor. In einer Studie der Hanze University of Applied Sciences Groningen sei nachgewiesen worden, dass die Wasserqualität unter einer Floating-PV-Anlage innerhalb eines Jahres auf einem gleich guten Niveau bleibe. Des Weiteren sei die Verringerung der Erosion an den Gewässerufern und eine infolgedessen verbesserte Vegetation festgestellt worden.

Rheinland-Pfalz

Um die Naturschutzverwaltung in Rheinland-Pfalz besser aufzustellen, habe man fachliche Vorgaben, Entscheidungshilfen und Förderinstrumente neu implementiert und überarbeitet, beispielsweise den naturschutzfachlichen Rahmen zur Beurteilung von Windenergieprojekten. Des Weiteren werde ein Kompetenzzentrum für staatlichen Vogelschutz und Artenvielfalt in der Energiewende eingerichtet und die Biodiversitätsstrategie des Landes weiterentwickelt sowie die Personalausstattung der rheinland-pfälzischen Naturschutzverwaltung verbessert. Im Jahr 2022 seien acht Stellen zur Unterstützung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (WEA) sowie die Einrichtung der Vogelschutzwarte Rheinland-Pfalz, für den Umgang mit invasiven Arten und zur Umsetzung der Aktion Grün, neu geschaffen worden. Damit wolle man dazu beitragen, der wichtigen Rolle des Artenschutzes beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie den Anforderungen zum Schutz der Biodiversität nachzukommen. Dies geht aus einer Antwort der Klimaschutzministerin Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Zehfuß (CDU) auf Landtags-Drucksache 18/4248 hervor.

Sachsen

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) arbeite laut Minister Thomas Schmidt derzeit daran, das Bundesgesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von WEA an Land umzusetzen. Das Wind-an-Land-Gesetz gibt den Ländern konkrete Flächenanteile vor, die für Windenergieanlagen auszuweisen sind. Für Sachsen müssen bis 2027 1,3 Prozent sowie bis 2032 2,0 Prozent der Landesfläche für die Windkraft bereitgestellt werden. Das SMR wirke mit großem Einsatz darauf hin, die Flächenziele zu erreichen. Wegen der dichten Besiedelung und der vorhandenen Naturraumausstattung des Freistaates wolle man an der planerischen Steuerung der Windenergie durch die Regionalen Planungsverbände festhalten. Ziel der Planung werde auch zukünftig eine Konzentration von Windenergiestandorten in Vorranggebieten sein. Man sehe auch in Windenergieanlagen über Wäldern und in ehemaligen Tagebaugebieten Möglichkeiten, um die sächsischen Ausbauziele zu erreichen (PM 11/2022).

Thomas Schoder - Extrakte

Wichtige Grundlagen für die weitere Diskussion um die Signifikanzbewertung bei Windenergievorhaben

Berlin, 25. Okotber 2022

KNE-Lesetipp

Wichtige Grundlagen für die weitere Diskussion um die Signifikanzbewertung bei Windenergievorhaben

Wulfert et al. (2022): Vögel und Windenergienutzung – Best Practice-Beispiele und planerische Ansätze zur Konfliktlösung

Das BfN hat im Rahmen eines FuE-Vorhabens methodische Lösungsansätze zur Signifikanzbewertung und zur artenschutzrechtlichen Ausnahme zusammentragen lassen. Die methodischen Grundlagen zur Signifikanzbewertung stellen eine wichtige Basis für die weitere fachliche und politische Diskussion dar.

Kerninhalte der Studie

Forscherinnen und Forscher der Gutachterbüros Bosch & Partner GmbH und Simon & Widdig GbR sowie der Rechtsanwaltskanzlei Füßer und Kollegen haben in einer Studie umfassende rechtliche, fachliche und planerische Grundlagen der Signifikanzbewertung und zur artenschutzrechtlichen Ausnahme zusammengestellt.

Als Ausgangspunkte wurden zunächst allgemeine Anforderungen an die Signifikanzbewertung aus der Rechtsprechung und dem § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG herausgearbeitet.

Darauffolgend wird auf Grundlage der Länderleitfäden die bisherige Praxis der Bundesländer dargestellt, wobei Länder mit der gleichen bzw. ähnlichen methodischen Vorgehensweisen geclustert wurden.

Ergänzend werden weitere ausgewählte Ansätze und Diskussionsbeiträge zur Signifikanzbewertung aus der Fachliteratur dargestellt, die in den letzten Jahren veröffentlicht wurden, darunter auch probabilistische Ansätze.

Nach einer rechtlichen, naturschutzfachlichen und planerischen Beurteilung der vorgestellten Ansätze werden Hinweise und Empfehlungen zur Bewertung der Signifikanz formuliert. Dies erfolgt anhand einzelner „Bausteine“ der Signifikanzbewertung wie der Artenauswahl, der Abstandsbetrachtungen, der Habitatpotenzialanalyse, der Raumnutzungsanalyse sowie der Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen. Zudem werden zentrale Anforderungen aus der Rechtsprechung genannt sowie eine Einschätzung zu den betrachteten probabilistischen Ansätzen formuliert.

Die weiteren Kapitel beinhalten im Wesentlichen eine Auseinandersetzung mit dem Umgang bzw. den Grundlagen der artenschutzrechtlichen Ausnahme in den Bundesländern und der Beurteilung derselben und wiederum Hinweisen und Empfehlungen. Hierzu wurde im neuen Bundesnaturschutzgesetz in § 45 b Absatz 8 f. bereits eine Standardisierung vorgenommen.

Einordnung

Wenngleich sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen aktuell und fortlaufend ändern und die Studie im Hinblick auf einige der untersuchten Vorschläge und Empfehlungen (z. B. zur artenschutzrechtlichen Ausnahme) schon nicht mehr gänzlich aktuell ist, bildet jedoch insbesondere die Methodenzusammenstellung zur Signifikanzbewertung eine gute Ausgangsbasis für die jetzt und in Zukunft anstehenden Diskussionen. Diesbezüglich ist die weitere Untersetzung und Standardisierung der Signifikanzbewertung – zum Beispiel Stichwort Habitatpotenzialanalyse – zu nennen. Aber auch für die Diskussion rund um die Probabilistik, die Evaluation der neuen Gesetzeslage in Form des § 45 b des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der Anlage 1 dazu, kann die Veröffentlichung hilfreich sein.

Quelle: Wulfert, K., Köstermeyer, H., Lau, M., Fischer, S., Kostelnik, I., Schöne-Warnefeld, J., Weber, J.  (2022): Vögel und Windenergienutzung – Best Practice-Beispiele und planerische Ansätze zur Konfliktlösung – Ergebnisse des gleichnamigen F+E-Vorhabens (FKZ 3515 82 0100). BfN-Skripten 634. Bundesamt für Naturschutz, Bonn. 203 S.

Weißstorchhorst und Windenergieanlagen (© Ralf/stock.adobe.com)
Weißstorchhorst (© Ralf/stock.adobe.com)

KNE-Podcast: Dreifache Ernte mit Agri-Photovoltaik?

Berlin, 18. November 2022

KNE-Podcast: Dreifache Ernte mit Agri-Photovoltaik?

Mit dem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien nimmt der Druck auf die Flächen immer weiter zu. Die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) hat den Vorteil, dass Flächen doppelt genutzt werden können: für die Erzeugung erneuerbarer Energie und für die landwirtschaftliche Produktion. Nur können Agri-PV-Anlagen auch zum Schutz der Biodiversität beitragen?

In der aktuellen Folge von „Naturschutz und Energiewende“ steht Sandra Dullau, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung der Hochschule Anhalt, unserer Moderatorin Elke Thiele dazu Rede und Antwort. Sandra Dullau – als Spezialistin für Botanik, Vegetationskunde und Landschaftsökologie – erläutert, was ihr Forschungsteam unter AgriPVplus versteht, warum eine gute Planung bei der Errichtung von Agri-PV-Anlagen so wichtig ist und welche Standards sie sich generell für Solarparks wünscht. Sie berichtet über ihre Forschungen und spezifiziert, wann aus ihrer Sicht Agri-PV auf (Dauer-)Grünland möglich wäre. Ebenso beantwortet sie praktische Fragen, beispielsweise, warum Wildpflanzenmischungen für jeden Standort neu zusammengestellt werden sollten und wie auch lichthungrige Grünlandarten eine Chance unter Solarmodulen haben können.

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Der KNE-Podcast

Dialoge – Debatten – Denkanstöße: Der KNE-Podcast beschäftigt sich mit aktuellen Fragen rund um die naturverträgliche Energiewende. Wie können Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermieden werden, wie lassen sich Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort klären, und was alles muss berücksichtigt werden, damit eine Erneuerbaren-Anlage genehmigt werden kann? Zu diesen und vielen weiteren Fragen kommen unterschiedlichste Expertinnen und Experten im Podcast zu Wort.

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Solarparks als strategische Chance für die Wiedervernässung von Moorböden?

Berlin, 14. November 2022

Solarparks als strategische Chance für die Wiedervernässung von Moorböden?

Digitales Fachgespräch mit Expertinnen und Experten aus Natur- und Moorschutz, Landwirtschaft und Solarbranche

Mit dem EEG 2023 ist die Errichtung von Solarparks auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden förderfähig, sofern die Fläche dauerhaft wiedervernässt wird. Doch hier gilt es noch viele Fragen zu klären, beispielsweise: Wie werden Wiedervernässungsmaßnahmen erfolgreich gestaltet? Wie lassen sich Solarparks auf dauerhaft nassem Untergrund umsetzen? Und wie steht es um die Bereitschaft zur Wiedervernässung in stark landwirtschaftlich geprägten Regionen? Der Forschungsbedarf dazu ist hoch.

Das KNE hat am 10. November rund 100 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Naturschutz, Moorschutz, Landwirtschaft und der Solarbranche in einem ersten Fachgespräch zusammengebracht, um die Herausforderungen und Chancen bei der Nutzung dieser neuen Flächenkategorie zu diskutieren, Wissen auszutauschen und sich untereinander zu vernetzen.

Nach einem Grußwort von Prof. Dr. Michael Succow, eröffnete Dr. Arndt Piayda vom Johann Heinrich von Thünen-Institut das Fachgespräch mit einem Vortrag zum Moorschutz als Klimaschutzmaßnahme, zum Ablauf und den Maßnahmen einer Wiedervernässung. Olaf Stührmann vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser erläuterte am Beispiel einer Wiedervernässung im Landkreis Diepholz, welche Akteure aus Verwaltung und Landwirtschaft an dem sehr komplexen Verfahren der Wiedervernässung beteiligt sind und wie die Flurbereinigung im Moorschutz eingesetzt werden kann. Erste Praxisbeispiele zu Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden  stellten René Nissen, Wattmanufactur GmbH, mit dem Solarpark  Lottdorf und Ulf Larschow, EE Plan GmbH, mit   der Bürgerenergie im Landkreis Cuxhaven vor. Anhand dieser anschaulichen Beispiele konnten die Herausforderungen für die Praxis  gut diskutiert werden.

In der Diskussion zeigte sich die Skepsis der Diskutierenden, ob es sowohl umsetzbar als auch notwendig sei, wiedervernässte Moorböden zusätzlich für die Stromproduktion zu nutzen. Gleichwohl stimmten etliche der Anwesenden der Einschätzung zu, dass die Etablierung von Photovoltaik auf diesen Flächen eine strategische Chance für mehr Wiedervernässung sei. So wären Photovoltaik-Projekte insbesondere in den Randbereichen der Wiedervernässungsflächen oder in den Übergangsbereichen von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen und Schutzgebieten sinnvoll. Allerdings seien die jeweiligen Standortgegebenheiten, wie etwa Torfmächtigkeit, Wasserverfügbarkeit, Relief usw. sehr divers, so dass auch die notwendigen Maßnahmen und Kosten für eine Wiedervernässung nur standortbezogen festgelegt werden können. Eine großflächige Überstellung von landwirtschaftlich genutzten Moorböden mit Solarmodulen  wurde als nicht realisierbar und nicht zielführend für den Moorschutz erachtet.

Weitere Forschung ist erforderlich

Als erstes Fazit lässt sich festhalten, dass zu den klimatischen, ökologischen und sozio-ökonomischen Auswirkungen generell große Wissenslücken bestehen, die durch weitere  Forschung geschlossen werden sollten. Hierfür wäre eine beschleunigte Umsetzung von Beispielprojekten sinnvoll und notwendig.  Grundsätzlich wurden auch die Regelungen des EEG  als eher unklar, zu starr und als überarbeitungswürdig eingeschätzt. Einig waren sich alle Teilnehmenden, dass Solarparks ohne Wiedervernässung der landwirtschaftlich genutzten Moorböden verhindert werden sollten, da diese sonst die Flächen für den natürlichen Klimaschutz blockierten.

Das KNE wird das Thema weiter intensiv inhaltlich begleiten und mit den Akteuren im Austausch bleiben.

Fachkontakt
Dr. Julia Wiehe
Referentin naturverträgliche Solarenergie
+49 30 7673738-26
julia.wiehe@naturschutz-energiewende.de

Moor, Foto: Michael Gaida auf Pixabay
Foto: Michael Gaida auf Pixabay

Fachforum KNE-Mediatorinnen- und Mediatoren-Pool

Berlin, 11. November 2022

Fachforum KNE-Mediatorinnen- und Mediatoren-Pool in Berlin

Jedes Jahr treffen sich die Mitglieder des KNE-Mediatorinnen- und Mediatoren-Pools (MuM) in der Regel zweimal zur Fortbildung im Bereich der naturverträglichen Energiewende und zum Fachaustausch untereinander. Am 11. und 12. November 2022 findet daher wieder ein Fachforum in Berlin statt. Das aktuelle Programm startete heute mit einer spannenden Exkursion zum EUREF-Energiecampus in Berlin Schöneberg. Das Gelände soll – als Reallabor der Energiewende – zu einem Modellquartier für eine klimaneutrale, ressourcenschonende und intelligente Stadt entwickelt werden. Schon jetzt lassen sich einfach erscheinende und doch beispielhafte Lösungen entdecken, seien es begrünte Dächer, Vorfahrt für Elektroautos, Ladestationen für dieselben in Laternenpfählen, einer Power-to-Heat-/Power-to-Cold-Anlage, das Sonnenlicht reflektierende Fassaden und vieles weitere mehr.

Das Programm des Fachforums beinhaltet auch einen Austausch zu aktuellen Ereignissen und Neuigkeiten rund um den Ausbau der erneuerbaren Energien. So ist beispielsweise ein wichtiger Programmpunkt „Der neue gesetzliche Rahmen für den Ausbau der Windenergie“ mit Informationen aus der KNE-Rechtsabteilung. Auch der Austausch über Methoden der Mediation und Moderation nimmt naturgemäß wieder einen großen Teil des Fachforums ein.

Erfahrungen aus der konkreten Umsetzung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zeigen, dass Mediatoren und Mediatorinnen mit professioneller Moderation und Mediation erfolgreich zur Klärung und Lösung von Konflikten beitragen können. Für eine optimale Unterstützung haben alle Mitglieder des KNE-MuM-Pools eine Fortbildung speziell zum Konfliktfeld Naturschutz und Energiewende absolviert. Sie moderieren bei Bedarf die Diskussionen, unterstützen die Beteiligten dabei, die Probleme sowie deren Lösungen zu identifizieren und halten die Vereinbarungen fest.

Weitere Informationen

Landnutzung im Wandel

Berlin, 10. November 2022

Landnutzung im Wandel

Das KNE beim Strategischen Forum der Deutschen Agrarforschungsallianz am 8. und 9. November 2022 in Berlin

Laut Eigenbeschreibung der Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA) müssen Lebensmittelproduktion, Klimaschutz, Biodiversitätsschutz und Energiebereitstellung in der Agrarlandschaft möglichst parallel nebeneinander und in ausreichendem Maße stattfinden. Die Frage ist natürlich, ob das umgesetzt werden und wie genau das funktionieren kann.

Die DAFA hat daher für das Strategische Forum 2022 Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen verschiedener Disziplinen gebeten, ihre Zukunftsvisionen einer multifunktionalen Landwirtschaft zu skizzieren. Für uns war die Leiterin der KNE-Rechtsabteilung, Dr. Silke Christiansen, vor Ort und informierte die Anwesenden über „Neue Wege beim Ausbau der Windenergie an Land für den Natur-, Arten- und Landschaftsschutz“.

In ihrem Vortrag beschäftigte sie sich mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und den hier vorgenommenen Änderungen für die artenschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen an Land. Der Fokus lag hier auf der Darstellung der neuen Regelung zum Ausbau der Windenergie in Landschaftsschutzgebieten und auf der neuen Regelung des § 45b BNatSchG, der die Signifikanz- und Ausnahmeprüfung konkretisiert.

Weitere Informationen

KNE-YouTube-Kanal noch einfacher zu finden

Berlin, 2. November 2022

KNE-YouTube-Kanal noch einfacher zu finden

Der YouTube-Kanal des KNE ist jetzt dank des neuen Alias‘ „@naturschutz-energiewende“ noch einfacher zu finden. Am besten gleich mal reinschauen, abonnieren und über alle Neuigkeiten schnell informiert sein.

In verschiedenen Playlists, übersichtlich sortiert und thematisch vielfältig, greifen wir in unserem Kanal unterschiedlichste Fragestellungen und Themen zur naturverträglichen Energiewende auf.

  • Hören Sie rein in unsere Podcasts: Beispielsweise zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, zu den Möglichkeiten, wie Solarparks einen Beitrag zum Artenschutz leisten können, zum „überragenden öffentlichen Interesse“ und was das mit den Erneuerbaren zu tun hat oder dazu, wie die Probabilistik konkret beim naturverträglichen Ausbau der Windenergie helfen könnte.
  • In eingängigen Kurzvideos veranschaulichen wir unter anderem, wie Detektionssysteme zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen beitragen können, was die Ausnahme im besonderen Artenschutzrecht bedeutet oder auch, wie wir als Dialogzentrum mit Akteuren der naturverträglichen Energiewende den Austausch gestalten.

Link: youtube.com/@naturschutz-energiewende