Aktuelles aus Forschung und Ländern

Berlin, 15. Dezember 2022

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 12/22

Aktuelles aus Forschung und Ländern

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Bundesamt für Naturschutz

Wie können erneuerbare Energien positiv auf Natur und Artenvielfalt wirken? Im Forschungsprojekt InPositiv haben sich Naturschutzverbände, Universitäten und Fachbüros mit dieser Frage auseinandergesetzt und ihre Antworten auf einer eigenen Internetseite veröffentlicht. Das vom Bundesamt für Naturschutz geförderte fachübergreifende Projekt vereint Expertisen aus Sozialpsychologie, Ökologie und Landschaftsplanung, Ökonomie und Naturwissenschaft. Ziel sei es, eine Lücke zu schließen – denn während die negativen Folgen des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf Natur und Landschaft oft bekannt seien, blieben positive Wirkungen häufig verdeckt. Die Internetpräsenz ergänze die öffentliche Diskussion um diese Aspekte und illustriere indirekte und direkte positive Wirkungen der erneuerbaren Energien: Für Solarenergie, Biomasse und Windenergie werden jeweils konkrete Beispiele für eine verantwortungsvolle Ausgestaltung im Sinne des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes vorgestellt (PM 12/2022).

Bayern

Zu Staatsstraßen gehörende Grundstücke, insbesondere Straßenbegleitflächen wie Böschungen, Lärmschutzwälle, Anschlussstellen und Rest-/Nebenflächen, stellen laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr potenziell einen großen Flächenpool für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik dar. Allerdings könne man nicht alle Flächen zur Solarenergiegewinnung nutzen, da Straßenbegleitflächen in der Regel bereits einer Nutzung (insbesondere Verkehrssicherheit, Lärmschutz, Umweltschutz) unterliegen. Es sei daher sicherzustellen, dass die ursprünglich vorgesehenen Zweckbestimmungen nicht beeinträchtigt oder gar unmöglich gemacht werden. In geeigneten Fällen könne die Nutzung von Straßenbestandteilen, wie beispielsweise Lärmschutzanlagen  und -wänden oder Straßenbegleitflächen, für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in Frage kommen. Aufgrund dessen lasse die Bayerische Straßenbauverwaltung derzeit das Photovoltaikpotenzial an Lärmschutzwänden und Straßenbegleitflächen entlang der Bundes- und Staatsstraßen in ganz Bayern erheben (Drucksache 18/24881).

Hessen

Für alle landeseigenen Gebäude und für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen sind in Hessen künftig Photovoltaik-Anlagen vorgeschrieben. Der Landtag hat eine entsprechende Novelle des Hessischen Energiegesetztes beschlossen. Grundsätzlich soll ein Prozent der Landesfläche für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden. Damit formuliert Hessen erstmals ein Flächenziel für Photovoltaik. Um die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften zu erleichtern, werden auf Dächern die Mindestabstände zu Nachbardächern deutlich reduziert. Des Weiteren soll die Genehmigung von Windenergieanlagen beschleunigt werden. Das Gesetz stellt klar, dass erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Es verweist damit auf das neue Bundesgesetz, das vorgibt, dass bis Ende 2027 auf 1,8 Prozent und bis 2032 auf 2,2 Prozent der Landesfläche Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen sind. Hessen hat mit 1,9 Prozent das Ziel für 2027 bereits erreicht (PM 11/2022).

Thüringen

In Thüringen wird der Umsetzung des Wind-an-Land Gesetzes (WaLG) mit dem Beschluss des ersten Entwurfs des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Rechnung getragen. Durch das WaLG wird Thüringen dazu verpflichtet, 2,2 Prozent der Landesfläche bis Ende 2032 für Windenergiegebiete auszuweisen. Derzeit seien etwa 0,62 Prozent der Landesfläche für Vorranggebiete Windenergie vorgesehen. Der Entwurf des LEP verteile erstmalig den Flächenwert von 2,2 Prozent auf die vier Planungsregionen Nord-, Mittel-, Ost- und Südwestthüringen. Da die Regionen landschaftlich sehr unterschiedlich geprägt seien, wichen die Werte für die einzelnen Planungsregionen voneinander ab. Man verfolge jedoch das Ziel, eine faire und angemessene Verteilung der Vorranggebiete Windenergie vorzunehmen. Es sei bereits berücksichtigt worden, dass die Ausweisung von Vorranggebieten im Wald nicht mehr pauschal ausgeschlossen sei. Diesbezüglich sollen insbesondere geschädigte Waldflächen berücksichtigt werden. Es gehe darum, den klimaresilienten Waldumbau mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien vernünftig zu kombinieren (PM 11/2022).

Thomas Schoder - Extrakte

KNE-Podcast: Wie können gute Dialoge die Energiewende voranbringen?

Berlin, 14. Dezember 2022

KNE-Podcast: Wie können gute Dialoge die Energiewende voranbringen?  

In dieser Folge von „Naturschutz und Energiewende“ berichtet Tina Bär, Dialoggestalterin am KNE, von ihrer Arbeit. Sie begleitet seit über 15 Jahren Dialogprozesse und erklärt im Gespräch mit Moderatorin Elke Thiele, was einen guten Dialog ausmacht, wie dieser die naturverträgliche Energiewende voranbringen kann und wie sich die Dialoggestaltung von der Mediation unterscheidet. Tina Bär erzählt aus ihrer Praxis und erläutert, welche Umstände beispielsweise auch den Austausch hindern können und welche Fähigkeiten Dialoggestalter und -gestalterinnen haben sollten.  

Die KNE-Fachabteilung für Dialoggestaltung organisiert die verschiedensten Austauschformate und Veranstaltungen, identifiziert wichtige Ansprechpartner und bringt sie zusammen. Im Podcast wird diskutiert, wie das gut funktionieren kann, wann es eine Online- oder wann eine Präsenzveranstaltung sein sollte und wann zum Beispiel ein Dialog erfolgreich war.  

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Der KNE-Podcast

Dialoge – Debatten – Denkanstöße: Der KNE-Podcast beschäftigt sich mit aktuellen Fragen rund um die naturverträgliche Energiewende. Wie können Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermieden werden, wie lassen sich Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort klären, und was alles muss berücksichtigt werden, damit eine Erneuerbaren-Anlage genehmigt werden kann? Zu diesen und vielen weiteren Fragen kommen unterschiedlichste Expertinnen und Experten im Podcast zu Wort.

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Neue KNE-Publikation: Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden

Berlin, 13. Dezember 2022

Neue KNE-Publikation: Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden

Eine neue Flächenkulisse im EEG 2023

Moore erfüllen in der Landschaft mehrere Funktionen: Sie binden in naturnahem oder natürlichem Zustand Kohlenstoff bzw. das klimaschädliche Kohlenstoffdioxid (CO2), bieten seltenen Arten sowie spezialisierten Lebensgemeinschaften Lebensräume und leisten einen Beitrag zur Wasserrückhaltung in der Fläche. Als mögliche Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen kommen sie aktuell stärker in die Diskussion.

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bringt ab Januar 2023 weitere Änderungen. Nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 lit. e EEG ist dann die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden förderfähig, sofern diese Flächen dauerhaft wiedervernässt wurden. Ausgenommen sind Moorböden innerhalb der gesetzlichen Schutzgebiete.

Damit eröffnet sich theoretisch ein großes Flächen- und Stromerzeugungspotenzial. Akteure aus Moorforschung, Naturschutz, Landwirtschaft und Solarpraxis diskutieren gegenwärtig, wie eine dauerhafte Vernässung im Sinne des Moorschutzes erreicht werden kann, was dies für die landwirtschaftliche Nutzbarkeit bedeutet, und unter welchen Bedingungen diese Standorte auch für die PV-Nutzung genutzt werden können.

Das KNE greift in der digitalen Publikation den aktuellen Diskussions- und Wissensbedarf auf. Warum ist Wiedervernässung unserer Moore notwendig? Was sind die Erfolgsbedingungen für PV-FFA auf wiedervernässten Moorböden? Welche standortspezifische Technik ist erforderlich? Wie kann der Bau von PV-FFA auf wiedervernässten Moorböden naturverträglich gestaltet werden? Diese und weitere Fragen werden in der vorliegenden Publikation erörtert, um Beteiligten und Interessierten einen ersten Überblick zu verschaffen. In die Publikation fließen auch die Diskussionen und Ergebnisse aus dem KNE-Fachgespräch „Solarparks als strategische Chance für die Wiedervernässung von Moorböden?“ vom 10. November 2022 ein.

Hinweis: Erstmalig wurde die Publikation am 13. Dezember veröffentlicht. Es wurden kleine Präzisierungen in einigen wenigen Formulierungen vorgenommen. Hier zum Downlaod steht Ihnen nun die aktualisierte Fassung vom 14. Dezember 2022 zur Verfügung.

Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik

Fachkontakt
Dr. Julia Wiehe
Referentin naturverträgliche Solarenergie
+49 30 7673738-26
julia.wiehe@naturschutz-energiewende.de

Titelbild: Foto: © Bas Spanjers

Ein Abschied

Berlin, 12. Dezember 2022

Ein Abschied

Bekanntermaßen soll man ja gehen, wenn es am schönsten ist

Im Juni 2014 hat meine Reise mit dem Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende begonnen. Damals noch beim Deutschen Naturschutzring im dort angesiedelten Aufbauprojekt „KNE in Gründung“. Gerade die ersten Wochen waren ein Changieren zwischen ersten inhaltlichen Arbeiten und strukturellen Vorbereitungen. Die zwei Jahre, die ich dort zusammen mit Dr. Torsten Raynal-Ehrke bestritten habe, werde ich nie vergessen. Danach ging es in die Kochstraße am Checkpoint Charlie und die gGmbH musste ins Laufen gebracht werden. Es lief schleppender an als wir dachten, dafür heute umso erfolgreicher. Um das zu erreichen, waren wir gefordert und haben Aufgaben und Strukturen immer wieder hinterfragt und angepasst. Nach fünf Jahren in der Kochstraße und eine Pandemie später ging es zum Cuvrycampus, wo wir eine neue Arbeitswelt etablierten. Strukturen und Aufgaben wurden wieder hinterfragt und angepasst, die Arbeitsfähigkeit dauerhaft erhalten und die Quantität und Qualität gesteigert. Immer mit einem klaren Bild, wohin wir wollten.

In dieser Phase kam auch der Prozess der Umweltministerkonferenz und meine starke inhaltliche Beschäftigung mit der Probabilistik als „neuer“ Methode für die Bewertung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos. Eine intensive und spannende Aufgabe, die mich als Moderator der Unterarbeitsgruppe voll gefordert hat. Beauftragt vom hessischen Umweltministerium durfte ich auch das Vergabeverfahren für die Pilotstudie durchführen. Diese liegt in wenigen Tagen vor und wird die Debatte um die Standardisierung des Naturschutzes beim Ausbau der Windenergie weiter befeuern.

Eines habe ich in den mehr als acht Jahren beim Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende gelernt: Fortschritt bedeutet Fortschreiten, wer sich nicht verändert, der kommt auch nicht voran. Der stete Wandel, das stete Lernen, das stete Hinterfragen sind Triebfedern, die unverzichtbar sind, um in einer beschleunigten, unsicheren, komplexen und mehrdeutigen Welt kluge Lösungen für zentrale Herausforderungen zu finden. Denn die großen Themen unserer Zeit, ob Energiewende, Klimawandel, Mobilität, Digitalisierung oder Generationengerechtigkeit leben vom Austausch, vom Ringen um Ideen und Konzepte. Die Transformation gilt es kommunikativ zu gestalten. Ich bin davon überzeugt, dass es dafür mehr Dialoge braucht. Deshalb endet nun meine Reise mit dem KNE und eine neue beginnt. Ich habe ich mich auf den Weg gemacht und mein eigenes Büro für (digitale) Dialoggestaltung gegründet. Wer einen Blick wagen will oder Kontakt aufnehmen möchte: www.dialoge.digital und mk@dialoge.digital.

Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Wegbereitern und Wegbegleitern, die in den verschiedenen Phasen des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende an meiner Seite waren. Ganz besonders bedanke ich mich bei Dr. Torsten Raynal-Ehrke, denn ohne ihn wäre ich heute nicht da, wo ich jetzt bin und es hätte vermutlich auch nur halb so viel Spaß gemacht.

Auf ein Wiedersehen!

Bildergalerie: KNE-Fachkonferenz Mai 2019, Foto: Tanja M. Marotzke // KNE-Tour 2022 zum Schachtwasserkraftwerk in Großweil, Foto: Michael Krieger // Tag der offenen Tür 2019 im BMU, Foto: KNE // Im Podcast, Foto: Florian Magers // KNE-Sommerabend 2017, Foto: Tanja M. Marotzke // Berliner Energietage 2018: Michael Krieger und Svenja Schulze, Foto: Anke Ortmann // KNE-Sommerabend 2019, Foto: Tanja M. Marotzke // KNE-Sommerabend 2022, Foto Tanja M. Marotzke.

Soziales Nachhaltigkeitsbarometer der Energie- und Verkehrswende

Berlin, 9. Dezember 2022

KNE-Lesetipp

Soziales Nachhaltigkeitsbarometer der Energie- und Verkehrswende 2022

Wolf, I., Huttarsch, J.-H., Fischer, A.-K., & Ebersbach, B.(2022). Soziales Nachhaltigkeitsbarometer der Energie- und Verkehrswende 2022: Was die Menschen in Deutschland bewegt – Ergebnisse einer Panelstudie zu den Themen Energie und Verkehr.

„Der Weg zur Klimaneutralität ist kein Spaziergang, sondern umfasst auch beschwerliche und risikoreiche Streckenabschnitte. Gleichzeitig kann dieser Weg gemeinsam begangen und bewältigt werden, wenn die Menschen in Deutschland diesen engagiert und überzeugt mittragen. Das Barometer zeigt deutlich, dass eine große Mehrheit in der Bevölkerung den weiteren Ausbau der Windenergie und anderer regenerativer Energieträger unterstützt.“, so Prof. Dr. Ortwin Renn, wissenschaftlicher Direktor am Institut für Transformative Nachhaltigkeitsforschung (IASS) in Potsdam, im Vorwort der Panelstudie.

Das Soziale Nachhaltigkeitsbarometer untersucht zum zweiten Mal die gesellschaftlichen Dimensionen der Energie- und Verkehrswende. Mittels einer repräsentativen Onlinepanelbefragung von über 6.500 Personen wurden in diesem Frühjahr im Rahmen des Kopernikus-Projekts Ariadne Einstellungen, Anliegen und Bewertungen zur Ausgestaltung und Umsetzung der Energie- und Verkehrswende erhoben. Der Befragung liegt ein neu entwickelter Ansatz zur Messung der subjektiven Bewertung sozialer Nachhaltigkeitsaspekte in den Bereichen Energie und Verkehr zugrunde.

Grundsätzlich wurde bezüglich der Energiewende festgestellt, dass über 70 Prozent der Bevölkerung den Klimawandel als menschlich verursacht einschätzen und von der Politik zielführende Maßnahmen zum Klimaschutz fordern. Die generelle Befürwortung der Energiewende (75 %) in Deutschland nehme weiter zu (2021: 70 %). Der Zuspruch für den klimafreundlichen Umbau des Energiesystems werde auch in der steigenden Akzeptanz des Baus von neuen Windenergie- und Solaranlagen im eigenen Wohnumfeld (71 %) deutlich. Für eine große Mehrheit der Befragten (81 %) sei es bei der Umsetzung der Energiewende von zentraler Bedeutung, dass Landschaft und Natur bei der lokalen Umsetzung der Energiewende geschont und erhalten würden.

Rund die Hälfte der Befragten fühle sich zudem persönlich verantwortlich, das Vorankommen zu unterstützen. So seien die meisten bereit, für den Klimawandel ihr eigenes Verhalten zu ändern und politische Maßnahmen zu unterstützen, auch wenn dafür Einbußen beim persönlichen Lebensstandard notwendig sein sollten. Der Wunsch nach einer internationalen Vorreiterrolle Deutschlands blieb im Jahresvergleich unverändert und werde weiterhin von der Mehrheit der Befragten (57 %) geäußert.

In Bezug auf die notwendigen Investitionen in die Energiewende zeige sich ein deutlich positiver Trend. Mehr als zwei Drittel (69 %) der Befragten stimmten der Aussage zu, dass ausreichend finanzielle Mittel in die Energiewende fließen müssten, damit zukünftig weniger Kosten durch Klimaschäden entstünden.

Trotz großer Befürwortung und Bereitschaft zu Eigenengagement bleibt Skepsis

Laut Nachhaltigkeitsbarometer herrsche unter den Befragten ein großer Zweifel an der Erreichung der Ziele im Energiebereich. Hinsichtlich des  Zieles bis zum Jahr 2030 80 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, sind 63 Prozent der Befragten der Meinung, dass dieses nicht geschafft werde. Ebenso glauben 62 Prozent nicht, dass der Kohleausstieg bis 2030 vollzogen sein wird.

Die Befragung zeigt: Die Mehrzahl Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, wollen eine zügige, effektive und sozial gerechte Energie- und Verkehrswende. Die Forschenden gehen davon aus, dass dieser Trend  durch die aktuelle Energiekrise seit der Erhebung im März und April noch zugenommen habe.

Das Soziale Nachhaltigkeitsbarometer

Die Fragestellungen und Ergebnisse werden in der Studie des Kopernikus-Projekt Ariadne mit zahlreichen Diagrammen und Infocharts anschaulich präsentiert. Weitere Informationen und Unterlagen zum Sozialen Nachhaltigkeitsbarometer der Energie- und Verkehrswende bietet ebenso diese  Projektinternetseite. Die gesamten Ergebnisse können zudem über eine speziell für diese Studie entwickelte Datenvisualisierungsapplikation eingesehen und interaktiv erkundet werden.

Auf die zusammenfassenden Ergebnisse zum Themenbereich Verkehrswende wird an dieser Stelle nicht vertiefend eingegangen, sie können dem Nachhaltigkeitsbarometer entnommen werden.

Quelle: Wolf, I., Huttarsch, J.-H., Fischer, A.-K., & Ebersbach, B.(2022). Soziales Nachhaltigkeitsbarometer der Energie- und Verkehrswende 2022: Was die Menschen in Deutschland bewegt – Ergebnisse einer Panelstudie zu den Themen Energie und Verkehr. Potsdam: Kopernikus-Projekt Ariadne, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK).

Titel Soziales Nachhaltigkeitsbarometer der Energie- und Verkehrswende. Copyright: Kopernikus-Projekt Ariadne

Titelcover: © Kopernikus-Projekt Ariadne

BMWK-Workshop: Kommunen beim Windenergieausbau stärken

Berlin, 6. Dezember 2022

BMWK-Workshop: Kommunen beim Windenergieausbau stärken

Der neu eingerichtete Leitungsstab Transformationspolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) arbeitet aktuell an Möglichkeiten, Kommunen bei der Umsetzung von lokalen Energiewendevorhaben zu unterstützen. Denn gut aufgestellte Kommunen sowie ein breiter gesellschaftlicher Rückhalt können den notwendigen beschleunigten Ausbau der Windenergie erfolgreich unterstützen.

Vor diesem Hintergrund hat das BMWK den Workshop „Kommunen beim Windenergieausbau stärken“ für Kommunen, Landesenergieagenturen, Projektierer, Verbände und weitere Akteure der Energiewende durchgeführt, an dem auch Tina Bär, Dialoggestalterin im KNE, teilgenommen hat. Anliegen war es die Herausforderungen und Bedarfe der Kommunen besser nachvollziehen zu können und die unterschiedlichen Akteure und Initiativen zu einem konstruktiven Informations- und Erfahrungsaustausch zusammenzubringen.

Aus Sicht des KNE sind vor allem eine frühzeitige Kommunikation mit allen Beteiligten, im Idealfall professionell begleitet durch eine Mediatorin oder einen Mediator, sowie sachliche Fachinformationen als Fundament für einen erfolgreichen Prozess sinnvoll. Dabei können die Mitglieder des KNE-Mediatorinnen- und Mediatoren-Pools zielführend unterstützen.

Windenergie im Aufbau
Foto: © BWE/Tim Riedinger

Antikollisionssysteme in der Praxis

Berlin, 2. Dezember 2022

Antikollisionssysteme in der Praxis

KNE startet Forschungs- und Erprobungsvorhaben

Antikollisionssysteme (AKS) werden mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als mögliche Schutzmaßnahmen anerkannt, um Kollisionsrisiken von Vögeln an Windenergieanlagen zu vermeiden beziehungsweise zu senken. Aufgabe des jetzt am Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) gestarteten und vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Forschungs- und Erprobungsvorhabens „AKS-Praxis“ (FuE) ist es, das vorhandene Wissen zu AKS zu erweitern und die 2021 durch das KNE erarbeiteten Empfehlungen an den rasant fortschreitenden Kenntnisstand anzupassen.

Konkret besteht beispielsweise noch Untersetzungsbedarf für die Ermittlung der artspezifischen Reaktionsdistanz. Diese mit einer hohen Erfassungssicherheit zu überwachen, ist Voraussetzung für eine rechtzeitige Abschaltung. Die eingesetzten Systeme sollten diese Distanz sicher abdecken können. Durch Auswertung von Daten über die Fluggeschwindigkeit von Vögeln können die bisherigen Annahmen konkretisiert und abgesichert werden. „Im Projekt befassen wir uns auch mit den Anforderungen an die Abdeckung von potenziellen Standorten durch die Systeme“, sagt Projektleiterin Dr. Elke Bruns, „und wir prüfen, inwieweit Standards zur Ermittlung der Abdeckungsrate formuliert werden können.“

Ziel des Vorhabens ist es, die Anwendung von Antikollisionssystemen in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen. So nennt das neue Naturschutzgesetz Antikollisionssysteme als fachlich geeignete Schutzmaßnahme. Bisher gilt die Vermeidungswirksamkeit aber nur für den Rotmilan als belegt. Perspektivisch könnten weitere Arten wie der Seeadler hinzukommen. Das FuE-Vorhaben wird diese Entwicklungen daher im Blick behalten. Zugleich wurden im neuen BNatSchG aber auch Zumutbarkeitsbeschränkungen etabliert, die die Anwendung von AKS erschweren könnten. Im Laufe des Projektes soll daher auch die Frage geklärt werden, welche Anwendungsrestriktionen sich aus den Zumutbarkeitsbeschränkungen ergeben und wie diese ggf. optimiert werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt des Projektes wird auf dem Wissenstransfer in die Praxis liegen. Hierfür werden Workshops und Webinare zur Qualifizierung der Anwender konzipiert, ergänzend dazu sieht das Projekt Zwischenveröffentlichungen mit Praxisinfos vor.

Projektdetails

  • Titel: „Wissenstransfer und Anforderungen an technische Vermeidungsmaßnahmen“,
  • FuE-Vorhaben des Bundesamtes für Naturschutz (FKZ 3522 860800),
  • Laufzeit: bis 30.06.2024.

Projektteam

Die Projektleitung hat Dr. Elke Bruns, Leiterin der KNE-Fachinformation, übernommen. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter ist Maik Pommeranz für die Projektbearbeitung zuständig. Dr. Mathis Danelzik wird die verschiedenen Veranstaltungsformate im Projekt konzipieren und durchführen.

Fachkontakt
Maik Pommeranz
Fachreferent Windenergie Forschungsprojekt
maik.pommeranz@naturschutz-energiewende.de

Das KNE verfolgt das Potenzial von AKS zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie bereits seit 2018. Das jetzige Vorhaben knüpft an die bisherigen Arbeiten des KNE zu Antikollisionssystemen für Vögel an.

Greifvogel vor Windkraftanlage, Foto: © Manfred Stöber – adobestock.com
Foto: © Manfred Stöber – adobestock.com

Das Projekt wird gefördert durch das BfN mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

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Fachaustausch in Schleswig-Holstein zum Artenschutz

Flintbek, 22. November 2022

Fachaustausch in Schleswig-Holstein zum Artenschutz

Am 22. November trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Naturschutzbehörden und Verbände sowie Gutachter und Gutachterinnen im Rahmen der Veranstaltung „Aktuelles aus dem Artenschutz“ zum Informations- und Fachaustausch in Flintbek. In dem vom Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume organisierten Austausch ging es um Gesetzesänderungen, aktuelle Rechtsprechung und neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Diese beeinflussen die Rahmenbedingungen für den Umgang mit artenschutzrechtlichen Fragestellungen bei Vorhaben. Zudem wurden einige aktuell besonders relevante Themen für Schleswig-Holstein anhand von Fachvorträgen und Praxisbeispielen vertieft.

Dr. Silke Christiansen, Leiterin der Abteilung Recht im KNE, lieferte einen wichtigen Input zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. Sie informierte unter anderem über die aktuellen Änderungen für den Ausbau der Windenergie an Land, über Konkretisierungen des Gesetzgebers zur Signifikanz- und Ausnahmeprüfung und gab eine Einordnung bezüglich der Bedeutung der neuen Regelungen für den Artenschutz ab.

In der Diskussion wurde deutlich, dass die neuen Regelungen zwar Potenzial zur Beschleunigung der Energiewende unter Berücksichtigung des Artenschutzes haben, sich aber in der Praxis noch zeigen wird, ob ggf. noch etwas nachgesteuert werden muss.

Fachkontakt
Dr. Silke Christiansen
Leiterin Recht
silke.christiansen@naturschutz-energiewende.de
+49 30-7673738-21

Kuehe auf der Weide und ein Windrad
Windenergie in Schleswig-Holstein, Foto: Anke Ortmann

Aktuelles aus den Ländern

Berlin, 23. November 2022

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 11/22

Aktuelles aus den Ländern

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Baden-Württemberg

Gemeinsam mit der Landesregierung haben sich die baden-württembergischen Regionalverbände zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 in jeder der zwölf Planungsregionen jeweils 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für die Windenergie planerisch zu sichern. Ein neuer „Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windkraft“ wird die Regionalverbände bei der Ausweisung von Vorranggebieten unterstützen. Die Erarbeitung des Fachbeitrags erfolgte im Rahmen der Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien unter Begleitung und Unterstützung der Arbeitsgruppe Natur- und Artenschutz beim Umweltministerium sowie einer Unterarbeitsgruppe bei der Landesanstalt für Umwelt mit Beteiligung des KNE. Zentraler Bestandteil der neuen Planungshilfe ist die Lokalisierung hinsichtlich der Belange des Artenschutzes „unproblematischer“ Gebiete. Zugleich werden darin die aus landesweiter Perspektive naturschutzfachlich besonders wertvollen Bereiche mit Vorkommen von gesetzlich geschützten, windenergiesensiblen Vogel- und Fledermausarten identifiziert. Der Beitrag soll zur Vereinfachung und Beschleunigung der Regionalplanungsverfahren beitragen (PM 10/2022).

Bayern

In ihrer Antwort auf eine Schriftliche Anfrage (Landtags-Drucksache 18/22314) geht das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie auf Vorteile von Floating PV-Anlagen ein. Durch die natürliche Wasserkühlung und die Reflexion des Wassers könne man mit ungefähr zehn Prozent höheren Erträgen als an Land rechnen. Außerdem könnten Floating PV-Anlagen auf Baggerseen zur Entschärfung der Flächenkonkurrenz zwischen Energieerzeugung und der Landwirtschaft beitragen, da sie meist nicht mit anderen Nutzungsformen konkurrieren. In Kieswerken bestehe die Möglichkeit, die Anlagen zu einem hohen Grad für die Eigenversorgung zu nutzen, beispielsweise für Maschinen. Durch die Beschattung der Solarmodule könne im Sommer die Wasserqualität positiv beeinflusst werden, indem übermäßige Verdunstung beziehungsweise Austrocknung verhindert werde. Bezüglich gewässerökologischer Auswirkungen von Floating PV-Anlagen lägen bisher keine Langzeitstudien vor. In einer Studie der Hanze University of Applied Sciences Groningen sei nachgewiesen worden, dass die Wasserqualität unter einer Floating-PV-Anlage innerhalb eines Jahres auf einem gleich guten Niveau bleibe. Des Weiteren sei die Verringerung der Erosion an den Gewässerufern und eine infolgedessen verbesserte Vegetation festgestellt worden.

Rheinland-Pfalz

Um die Naturschutzverwaltung in Rheinland-Pfalz besser aufzustellen, habe man fachliche Vorgaben, Entscheidungshilfen und Förderinstrumente neu implementiert und überarbeitet, beispielsweise den naturschutzfachlichen Rahmen zur Beurteilung von Windenergieprojekten. Des Weiteren werde ein Kompetenzzentrum für staatlichen Vogelschutz und Artenvielfalt in der Energiewende eingerichtet und die Biodiversitätsstrategie des Landes weiterentwickelt sowie die Personalausstattung der rheinland-pfälzischen Naturschutzverwaltung verbessert. Im Jahr 2022 seien acht Stellen zur Unterstützung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (WEA) sowie die Einrichtung der Vogelschutzwarte Rheinland-Pfalz, für den Umgang mit invasiven Arten und zur Umsetzung der Aktion Grün, neu geschaffen worden. Damit wolle man dazu beitragen, der wichtigen Rolle des Artenschutzes beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie den Anforderungen zum Schutz der Biodiversität nachzukommen. Dies geht aus einer Antwort der Klimaschutzministerin Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Zehfuß (CDU) auf Landtags-Drucksache 18/4248 hervor.

Sachsen

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) arbeite laut Minister Thomas Schmidt derzeit daran, das Bundesgesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von WEA an Land umzusetzen. Das Wind-an-Land-Gesetz gibt den Ländern konkrete Flächenanteile vor, die für Windenergieanlagen auszuweisen sind. Für Sachsen müssen bis 2027 1,3 Prozent sowie bis 2032 2,0 Prozent der Landesfläche für die Windkraft bereitgestellt werden. Das SMR wirke mit großem Einsatz darauf hin, die Flächenziele zu erreichen. Wegen der dichten Besiedelung und der vorhandenen Naturraumausstattung des Freistaates wolle man an der planerischen Steuerung der Windenergie durch die Regionalen Planungsverbände festhalten. Ziel der Planung werde auch zukünftig eine Konzentration von Windenergiestandorten in Vorranggebieten sein. Man sehe auch in Windenergieanlagen über Wäldern und in ehemaligen Tagebaugebieten Möglichkeiten, um die sächsischen Ausbauziele zu erreichen (PM 11/2022).

Thomas Schoder - Extrakte

Wichtige Grundlagen für die weitere Diskussion um die Signifikanzbewertung bei Windenergievorhaben

Berlin, 25. Okotber 2022

KNE-Lesetipp

Wichtige Grundlagen für die weitere Diskussion um die Signifikanzbewertung bei Windenergievorhaben

Wulfert et al. (2022): Vögel und Windenergienutzung – Best Practice-Beispiele und planerische Ansätze zur Konfliktlösung

Das BfN hat im Rahmen eines FuE-Vorhabens methodische Lösungsansätze zur Signifikanzbewertung und zur artenschutzrechtlichen Ausnahme zusammentragen lassen. Die methodischen Grundlagen zur Signifikanzbewertung stellen eine wichtige Basis für die weitere fachliche und politische Diskussion dar.

Kerninhalte der Studie

Forscherinnen und Forscher der Gutachterbüros Bosch & Partner GmbH und Simon & Widdig GbR sowie der Rechtsanwaltskanzlei Füßer und Kollegen haben in einer Studie umfassende rechtliche, fachliche und planerische Grundlagen der Signifikanzbewertung und zur artenschutzrechtlichen Ausnahme zusammengestellt.

Als Ausgangspunkte wurden zunächst allgemeine Anforderungen an die Signifikanzbewertung aus der Rechtsprechung und dem § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG herausgearbeitet.

Darauffolgend wird auf Grundlage der Länderleitfäden die bisherige Praxis der Bundesländer dargestellt, wobei Länder mit der gleichen bzw. ähnlichen methodischen Vorgehensweisen geclustert wurden.

Ergänzend werden weitere ausgewählte Ansätze und Diskussionsbeiträge zur Signifikanzbewertung aus der Fachliteratur dargestellt, die in den letzten Jahren veröffentlicht wurden, darunter auch probabilistische Ansätze.

Nach einer rechtlichen, naturschutzfachlichen und planerischen Beurteilung der vorgestellten Ansätze werden Hinweise und Empfehlungen zur Bewertung der Signifikanz formuliert. Dies erfolgt anhand einzelner „Bausteine“ der Signifikanzbewertung wie der Artenauswahl, der Abstandsbetrachtungen, der Habitatpotenzialanalyse, der Raumnutzungsanalyse sowie der Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen. Zudem werden zentrale Anforderungen aus der Rechtsprechung genannt sowie eine Einschätzung zu den betrachteten probabilistischen Ansätzen formuliert.

Die weiteren Kapitel beinhalten im Wesentlichen eine Auseinandersetzung mit dem Umgang bzw. den Grundlagen der artenschutzrechtlichen Ausnahme in den Bundesländern und der Beurteilung derselben und wiederum Hinweisen und Empfehlungen. Hierzu wurde im neuen Bundesnaturschutzgesetz in § 45 b Absatz 8 f. bereits eine Standardisierung vorgenommen.

Einordnung

Wenngleich sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen aktuell und fortlaufend ändern und die Studie im Hinblick auf einige der untersuchten Vorschläge und Empfehlungen (z. B. zur artenschutzrechtlichen Ausnahme) schon nicht mehr gänzlich aktuell ist, bildet jedoch insbesondere die Methodenzusammenstellung zur Signifikanzbewertung eine gute Ausgangsbasis für die jetzt und in Zukunft anstehenden Diskussionen. Diesbezüglich ist die weitere Untersetzung und Standardisierung der Signifikanzbewertung – zum Beispiel Stichwort Habitatpotenzialanalyse – zu nennen. Aber auch für die Diskussion rund um die Probabilistik, die Evaluation der neuen Gesetzeslage in Form des § 45 b des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der Anlage 1 dazu, kann die Veröffentlichung hilfreich sein.

Quelle: Wulfert, K., Köstermeyer, H., Lau, M., Fischer, S., Kostelnik, I., Schöne-Warnefeld, J., Weber, J.  (2022): Vögel und Windenergienutzung – Best Practice-Beispiele und planerische Ansätze zur Konfliktlösung – Ergebnisse des gleichnamigen F+E-Vorhabens (FKZ 3515 82 0100). BfN-Skripten 634. Bundesamt für Naturschutz, Bonn. 203 S.

Weißstorchhorst und Windenergieanlagen (© Ralf/stock.adobe.com)
Weißstorchhorst (© Ralf/stock.adobe.com)