Berlin, 15. Dezember 2022

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 12/22

Aktuelles aus Forschung und Ländern

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Bundesamt für Naturschutz

Wie können erneuerbare Energien positiv auf Natur und Artenvielfalt wirken? Im Forschungsprojekt InPositiv haben sich Naturschutzverbände, Universitäten und Fachbüros mit dieser Frage auseinandergesetzt und ihre Antworten auf einer eigenen Internetseite veröffentlicht. Das vom Bundesamt für Naturschutz geförderte fachübergreifende Projekt vereint Expertisen aus Sozialpsychologie, Ökologie und Landschaftsplanung, Ökonomie und Naturwissenschaft. Ziel sei es, eine Lücke zu schließen – denn während die negativen Folgen des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf Natur und Landschaft oft bekannt seien, blieben positive Wirkungen häufig verdeckt. Die Internetpräsenz ergänze die öffentliche Diskussion um diese Aspekte und illustriere indirekte und direkte positive Wirkungen der erneuerbaren Energien: Für Solarenergie, Biomasse und Windenergie werden jeweils konkrete Beispiele für eine verantwortungsvolle Ausgestaltung im Sinne des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes vorgestellt (PM 12/2022).

Bayern

Zu Staatsstraßen gehörende Grundstücke, insbesondere Straßenbegleitflächen wie Böschungen, Lärmschutzwälle, Anschlussstellen und Rest-/Nebenflächen, stellen laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr potenziell einen großen Flächenpool für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik dar. Allerdings könne man nicht alle Flächen zur Solarenergiegewinnung nutzen, da Straßenbegleitflächen in der Regel bereits einer Nutzung (insbesondere Verkehrssicherheit, Lärmschutz, Umweltschutz) unterliegen. Es sei daher sicherzustellen, dass die ursprünglich vorgesehenen Zweckbestimmungen nicht beeinträchtigt oder gar unmöglich gemacht werden. In geeigneten Fällen könne die Nutzung von Straßenbestandteilen, wie beispielsweise Lärmschutzanlagen  und -wänden oder Straßenbegleitflächen, für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in Frage kommen. Aufgrund dessen lasse die Bayerische Straßenbauverwaltung derzeit das Photovoltaikpotenzial an Lärmschutzwänden und Straßenbegleitflächen entlang der Bundes- und Staatsstraßen in ganz Bayern erheben (Drucksache 18/24881).

Hessen

Für alle landeseigenen Gebäude und für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen sind in Hessen künftig Photovoltaik-Anlagen vorgeschrieben. Der Landtag hat eine entsprechende Novelle des Hessischen Energiegesetztes beschlossen. Grundsätzlich soll ein Prozent der Landesfläche für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden. Damit formuliert Hessen erstmals ein Flächenziel für Photovoltaik. Um die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften zu erleichtern, werden auf Dächern die Mindestabstände zu Nachbardächern deutlich reduziert. Des Weiteren soll die Genehmigung von Windenergieanlagen beschleunigt werden. Das Gesetz stellt klar, dass erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Es verweist damit auf das neue Bundesgesetz, das vorgibt, dass bis Ende 2027 auf 1,8 Prozent und bis 2032 auf 2,2 Prozent der Landesfläche Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen sind. Hessen hat mit 1,9 Prozent das Ziel für 2027 bereits erreicht (PM 11/2022).

Thüringen

In Thüringen wird der Umsetzung des Wind-an-Land Gesetzes (WaLG) mit dem Beschluss des ersten Entwurfs des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Rechnung getragen. Durch das WaLG wird Thüringen dazu verpflichtet, 2,2 Prozent der Landesfläche bis Ende 2032 für Windenergiegebiete auszuweisen. Derzeit seien etwa 0,62 Prozent der Landesfläche für Vorranggebiete Windenergie vorgesehen. Der Entwurf des LEP verteile erstmalig den Flächenwert von 2,2 Prozent auf die vier Planungsregionen Nord-, Mittel-, Ost- und Südwestthüringen. Da die Regionen landschaftlich sehr unterschiedlich geprägt seien, wichen die Werte für die einzelnen Planungsregionen voneinander ab. Man verfolge jedoch das Ziel, eine faire und angemessene Verteilung der Vorranggebiete Windenergie vorzunehmen. Es sei bereits berücksichtigt worden, dass die Ausweisung von Vorranggebieten im Wald nicht mehr pauschal ausgeschlossen sei. Diesbezüglich sollen insbesondere geschädigte Waldflächen berücksichtigt werden. Es gehe darum, den klimaresilienten Waldumbau mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien vernünftig zu kombinieren (PM 11/2022).

Thomas Schoder - Extrakte