Paint it black? Norwegische Studie zur Reduktion von Kollisionsrisiken an Windenergieanlagen nicht auf Deutschland übertragbar

Berlin, 25. Februar 2021

Paint it black? Norwegische Studie zur Reduktion von Kollisionsrisiken an Windenergieanlagen nicht auf Deutschland übertragbar

Workshop empfiehlt weitere Forschung zu Wirksamkeit und Umsetzung auf deutschen Standorten

Im vergangenen Juli erhielt eine Studie des namhaften Norwegian Institute for Nature Research (NINA) viel Aufmerksamkeit: In einem großen norwegischen Windpark mit einer sehr hohen Brutdichte von Seeadlern hatte sich gezeigt, dass die schwarze Lackierung eines Rotorblattes (im Vergleich zu rein weißen Rotorblättern) zu einer deutlichen Reduzierung der Kollisionsraten führte. Über alle Vogelarten hinweg konnte die durchschnittliche jährliche Kollisionsrate um 72 Prozent reduziert werden.

In einem gemeinsamen Workshop des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende und des Bundesamtes für Naturschutz mit fast 30 Expertinnen und Experten und einer Diskussionsveranstaltung mit über 130 Teilnehmenden wurden diese Ergebnisse aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert. Im Ergebnis lässt sich festhalten: Der norwegische Ansatz ist nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragbar.

„Die Anlagendimensionen, das Artenspektrum und auch die Brutsituation weichen in Norwegen deutlich von den Rahmenbedingungen in Deutschland ab“, betonte KNE-Expertin Dr. Elke Bruns. „Gleichwohl klingt die Maßnahme vielversprechend. Ob sich Vögel bei der Annäherung auf eine Windenergieanlage mit einem schwarzen Rotorblatt signifikant anders verhalten als bei den für Deutschland typischen rot-weißen Blattspitzen, sollte daher erforscht werden. Man könnte dadurch wertvolle Erkenntnisse über das Ausweichverhalten kollisionsempfindlicher Arten gewinnen, die auch für die Beurteilung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Bedeutung sind“, so Bruns.

Allerdings meinte Kathrin Ammermann (Bundesamt für Naturschutz): „Ein zeitnaher Nachweis einer Wirksamkeit der Maßnahme ‚schwarzes Rotorblatt‘ in Deutschland ist angesichts zahlreicher offener Fragen zum Beispiel zum Artenspektrum, zu möglichen Untersuchungsmethoden, zur Anzahl an Standorten usw. nicht zu erwarten. Denkbar wäre die Konkretisierung möglicher Untersuchungen über eine Machbarkeitsstudie.“

Boris Stemmer (Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe) ging auf die visuellen Auswirkungen schwarzer Rotorblätter ein: „Jedwede Maßnahme zum besseren Vogelschutz ist grundsätzlich zu begrüßen. In diesem Fall ist jedoch zu befürchten, dass der bessere Schutz der Avifauna mit erheblichen negativen Wirkungen auf das Wahrnehmen und Erleben von Natur und Landschaft erkauft wird. Zur tatsächlichen Abschätzung visueller Wirkungen wäre eine empirisch-sozialwissenschaftliche Studie durchzuführen. Wenn mit dem schwarzen Anstrich mit Windenergieanlagen zwar in Bereiche vorgedrungen werden kann, die bisher aus Artenschutzgründen nicht nutzbar waren, sollte andererseits nicht erwartet werden, dass dadurch die Akzeptanz der Energiewende maßgeblich verbessert wird. Denn die naturschutzfachlich wertvollen Bereiche sind häufig auch für das Landschaftserleben besonders wichtig.“

Bernhard Stoevesandt (Fraunhofer Institut für Windenergiesysteme) wies auf technische Fragen hin: „Rotorblätter sind strukturell hochbelastete Bauteile. Schwarze Rotorblätter sind eine bisher ungeklärte technische Herausforderung, da die Erhitzung durch Sonnenstrahlung sich signifikant auf die Struktur auswirken könnte. Wenn das Konzept angewendet werden soll, ist auf jeden Fall noch viel zu klären.“

Im Hinblick auf die Konformität mit den Vorgaben der Flugsicherung berichtete Herr Berger von der in Niedersachsen zuständigen Luftfahrtbehörde, dass Ausnahmen von der bestehenden rot-weißen Kennzeichnungspflicht in Einzelfällen denkbar seien – zumindest in Niedersachen. Für andere Länder könne er nicht sprechen. Wolle man eine Schwarzfärbung bei allen zukünftig zu genehmigenden Windenergieanlagen einsetzen, sei es notwendig, zuvor die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen zu ändern. Hierfür sei das Bundesverkehrsministerium zuständig.

Die Expertinnen und Expertinnen waren sich einig: Es ist unwahrscheinlich, dass sich in Deutschland in naher Zukunft schwarze Rotorblätter drehen werden. Der Ansatz sei es aber allemal wert, weiter erforscht zu werden. Zu der Frage, ob eine schwarze Einfärbung eines einzelnen Rotorblattes zu Akzeptanzproblemen für die Windenergie vor Ort führen könne, führte Jan Hildebrandt vom Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme aus, dass Akzeptanz in der Bevölkerung nicht allein von der Landschaftsbildveränderung abhänge. Dieser Aspekt könne von anderen Akzeptanzfaktoren überlagert werden. Insofern bestünde nicht zwingend ein direkter Zusammenhang.

Hintergrund

Die insgesamt einen Zeitraum von elf Jahren umfassende Untersuchung wurde im Windpark „Smøla“ durch eine Forschergruppe um Dr. Roel May vom Norwegian Institute for Nature Research (NINA) durchgeführt. Im Gegensatz zum dünn beziehungsweise gar nicht besiedelten norwegischen Versuchsstandort stehen in Deutschland die meisten Anlagen nicht fernab von Siedlungen.

Video: Simulation von Windenergieanlagen mit einem schwarzen Rotorblatt

Die im Auftrag des KNE vom Büro Lenné3D erarbeitete Animation simuliert vergleichend Wind-energieanlagen mit der heute in Deutschland üblichen Flugsicherheitskennzeichnung und solche mit einem schwarzen Rotorblatt. Die dargestellten Anlagen entsprechen am Markt erhältlichen Modellen eines deutschen Anlagenherstellers. Sie haben eine Gesamthöhe von 230 Metern, eine Gondelhöhe von 160 Metern und 70 Meter lange Rotorblätter. Auch die Anordnung der Anlagen entspricht einem realistischem Windpark-Design mit einem hier 5-fachen seitlichen Rotor-Abstand. Die Entfernungen der Anlagen vom Betrachter bzw. von der Kamera betragen jeweils 1.000, 2.000 und 3.000 Meter. Im Video drehen sich die Rotoren mit 10 Umdrehungen pro Minute, was einem Betrieb bei mittlerer Windgeschwindigkeit entspricht. © Copyright Lenné3D GmbH.

Anpsrechpartner
Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
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NEU: Das KNE berichtet aus Politik und Gesellschaft

Berlin, 24. Februar 2021

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 02/21

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten sowie politische und wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. So können etwa Meldungen aus Verbänden oder Antworten von Landesregierungen auf parlamentarische Anfragen kleine Einblicke in Vorhaben, Positionen und Strategien der jeweiligen Akteure geben. Dabei kann es selbstverständlich nicht um Vollständigkeit gehen, was wir bieten sind Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Thüringen

Eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Laura Wahl (Bündnis 90/Die Grünen) befasste sich mit den Hemmnissen bei der PV-Nutzung von dem Denkmalschutz unterliegenden Dachflächen. Das Umwelt- und Energieministerium wies auf Drs. 7/2586 zwar darauf hin, dass das Potenzial der für Installationen zur Verfügung stehenden Dachflächen der zirka 30.000 Thüringer Baudenkmale nicht benannt werden könne, die im Erlaubnisverfahren nach § 14 Thüringisches Denkmalschutzgesetz ausgesprochenen denkmalfachlichen Befürwortungen bewegten sich aber immerhin im beachtlichen Bereich von 70 bis 80 Prozent.

Baden-Württemberg

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz teilte auf die Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Winfried Mack auf Drs. 16/9600 mit, dass seit 2011 bis 2020 in Baden-Württemberg 388 Windenergieanlagen in Betrieb genommen wurden, davon in 19 Projekten 77 Anlagen (234,75 MW Nennleistung) im Staatswald. Pro Windenergieanlage erfolgte eine dauerhafte Waldumwandlung von durchschnittlich 0,4 Hektar (gesamt: 30,8 Hektar), 80 Prozent der Flächenverluste wurden durch flächengleiche Ersatzaufforstungen ausgeglichen. Die zusätzliche befristete Waldinanspruchnahme von zirka 0,3 Hektar je Windrad wurde zeitnah wiederbewaldet. Die Waldflächenverluste für die bisherige Windkraftnutzung im gesamten Land (1,3 Millionen Hektar Wald) betragen lediglich 35 Hektar.

Sachsen-Anhalt

Wie Energieministerin Prof. Claudia Dalbert mitteilte (PM 08/2021), werden in den nächsten fünf Jahren in Sachsen-Anhalt potenziell 842 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 1.321 Megawatt ausfallen, weil die EEG-Förderung ausläuft. Davon würden 587 Anlagen mit rund 860 Megawatt nicht in Windvorrang- und Windeignungsgebieten liegen. Der Anteil der Windenergie an der gesamten Bruttostromerzeugung in Sachsen-Anhalt habe 2019 bei 53 Prozent gelegen. Die Vorrang- und Eignungsgebiete machten derzeit zirka ein Prozent der Landesfläche aus, das Potenzial könne bei 2,4 Prozent liegen.

BUND Bundesarbeitskreis Wald

Laut dem neugewählten Sprecher des Arbeitskreises, dem Biologen Jörg Nitsch, schließt der BUND Windkraft im Wald nicht grundsätzlich aus (BUNDmagazin 1/21), auch wenn eine Mehrheit des Arbeitskreises skeptisch bleibe. Man müsse abwägen: „Einerseits reißen wir mit Windrädern Lücken in den Wald. Andererseits müssen wir die Energiewende schaffen, um die Klimakrise zu bewältigen, auch für unseren Wald. Ganz einig sind wir uns, dass Schutzgebiete und ältere Laubwälder tabu sind für die Windkraft.“

Mit Kindern philosophieren

Berlin, 24. Februar 2021

Mit Kindern philosophieren

Barbara Brüning  und Daniel Nachtsheim: Klima. Krise. Kinder.

Eine Buchempfehlung

Die Frage, ob man Kindern und Jugendlichen brisante Themen wie Klimawandel und Klimakrise zumuten kann, haben diese – seit August 2018 zunehmend machtvoller – selbst beantwortet. Mit Fridays for Future (FFF) ist eine weithin bekannte und von Kindern und Jugendlichen getragene Massenbewegung entstanden, an deren Rückkehr in den Fokus medialer Beachtung nach der Corona-Pandemie kein Zweifel bestehen kann.

Angeregt durch eine Einladung an Professorin Barbara Brüning zu einem Vortrag auf dem KNE-Sommerabend 2018 entstand die Idee, in Buchform erstens zum Verständnis von Theorie und Praxis dieser Jugendbewegung beizutragen, zweitens aber auch Hinweise zu erarbeiten zur Didaktik einer philosophischen Reflexion der Klimakrise – alle angeschlossenen Kategorien mitbewegend – im schulischen Unterricht. Die erste Auflage ist erschienen, Autoren sind Barbara Brüning (BB) und Daniel Nachtsheim (DN).

Das Buch gliedert sich in drei Abschnitte. Im ersten Teil (DN) kommen Kinder und Jugendliche der FFF-Bewegung im O-Ton zu Wort – und das in der ganzen Spannbreite dort vorkommender Meinungen, die von Ungestüm und Kampfgeist zeugen, von Nachdenklichkeit und Zweifeln, auch von Distanz. Jenseits der gemeinsamen Überzeugung, dass endlich etwas getan werden muss, herrscht mehr Meinungsvielfalt als medial vermittelt wird. Simon (15) bringt es auf den Punkt: „allgemein unterstützte Forderungen existieren kaum“.

Der zweite Teil (BB) befasst sich mit dem Großthema „Nachhaltig leben“, dass viele „Fridays“ besonders bewegt, denn sie adressieren den Klimaschutz nicht nur an die Politik, sondern auch an die Lebensweisen – die eigene, die der Eltern und Lehrer und Lehrerinnen und die der politisch Verantwortlichen. Es werden persönliche Konsequenzen eingefordert: Leben mit Maß, gesunde Ernährung, Tiere schützen. Nach dieser Grundlegung werden historische Positionen der Naturethik verhandelt. Befragt werden etwa Protagoras, Hildegard von Bingen, Karl Marx bis hin zum Gegenwarts-Philosophen Emanuele Coccia. Die anschließende ethische Einordnung (Klimaethik) orientiert sich an der Verantwortungs-Ethik von Hans Jonas: „Überlegt euch bei allem, was ihr tut, ob die Erde morgen auch noch für künftige Generationen bewohnbar sein wird.“

Im dritten Teil (BB/DN) werden Didaktik-Bausteine für das Unterrichtsthema „Ökologische Ethik“ für die Sekundarstufe (11-16-Jährige) vorgestellt sowie für „Das Prinzip Verantwortung“ für die Oberstufe (ab 16 Jahre): Wie steige ich kreativ ein ins Thema? Welche speziellen Methoden setze ich ein (z. B. Gruppenarbeit, Pro-und-Contra-Diskussion)? Was stelle ich inhaltlich in den Mittelpunkt (Verhältnis Mensch-Natur, Defizite traditioneller Ethiken)?

Dem allen vorangestellt betonen Dr. Torsten Raynal-Ehrke und Michael Krieger in ihrem Grußwort, dass die naturverträgliche Energiewende für einen wirksamen Klimaschutz dringend vorangetrieben werden muss, und ermutigen generationsübergreifend zu Engagement und Handeln.

Das Buch sei allen empfohlen, die sich für O-Ton-Informationen zu Fridays-for-Future interessieren, eine philosophische Einordnung der Klimakrise zu schätzen wissen – und (als Pflichtlektüre) natürlich allen, die den Versuch wagen wollen, im Diskurs über den Klimaschutz auch gegenüber Kindern und Jugendlichen zu bestehen.

Quelle: Brüning, Barbara und Daniel Nachtsheim: Klima. Krise. Kinder. Philosophieren über Nachhaltigkeit und Fridays for Future. 132 S., Beltz Juventa (2021).

https://www.beltz.de/fachmedien/paedagogik/produkte/produkt_produktdetails/45419-klima_krise_kinder.html
Demonstration der Fridays for future-Bewegung.

Ableitung eines Indikatorensets zur Umweltverträglichkeit der Energiewende

Berlin, 19. Februar 2020

KNE-Lesetipp

Bewertungsansatz des ifeu-Heidelberg zur Darstellung der Veränderungen des Umweltzustandes durch die Energiewende

Titel: Kauertz, B., Dittrich, M., Fehrenbach, H., Franke, Beitu. (2020): Ableitung eines Indikatorensets zur Umweltverträglichkeit der Energiewende. Endbericht.

Die Energiewende dient dem Klimaschutz. Aber wie wirkt sie sich auf die anderen Schutzgüter wie Boden, Wasser, Flora, Fauna oder Landschaft aus? Die sogenannten Umweltauswirkungen der Energiewende sind noch nicht ausreichend erforscht. Deswegen hat das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) in den letzten vier Jahren einen Bewertungsansatz erarbeitet und versucht Indikatoren zu ermitteln, die es erlauben, die Auswirkungen der Energiewende darzustellen und zu quantifizieren.

Der Bewertungsansatz sieht vor, dass die Betroffenheit der Schutzgüter des UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) anhand von Wirkpfaden ermittelt wird. Die Wirkpfade beschreiben den Weg der Umweltauswirkung von der Quelle zum Ort der möglichen Wirkung. Beispielsweise gibt es einen Wirkpfad „Flächeninanspruchnahme“, der auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter wirkt. Er wird unter anderem durch die Indikatoren „Temporäre Flächenbelegung in Quadratkilometern“ und „Indirekte Flächeninanspruchnahme mit Auswirkungen auf das Landschaftsbild in Hektar“ beschrieben. Diese müssen relevant, aussagekräftig, quantifizierbar und bewertbar sein und einen Regionalbezug haben. Im Monitoring erfolgt dann eine Zeitreihendarstellung der Indikatoren, um die Veränderung der Umweltzustandes zu erfassen. Das Referenzjahr ist das Jahr 2000, das durch die Einführung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes den Anfang der Energiewende in Deutschland markiert.

Das ifeu konnte bislang noch nicht ausreichend Indikatoren für alle Schutzgüter ermitteln. Lediglich die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Luft und Rohstoffe können laut den Autorinnen und Autoren zurzeit sachgerecht beurteilt werden. Für die anderen geben die Indikatoren oft nur Hinweise auf die Folgen. Es ist angedacht, weiter an der Treffsicherheit der Indikatoren zu arbeiten, weitere Indikatoren zu ermitteln und die Datenerhebung zu normieren. Die Liste der Indikatoren soll „Grundlage für weitere Ausarbeitungen des UBA und des BMU im Zusammenhang mit den Monitoringberichten zur Energiewende“ sein.

Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) begrüßt die Bemühungen des ifeu, die Umweltauswirkungen der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien darzustellen und zu quantifizieren. Auch wenn diese weitaus geringer ausfallen sollten als die der konventionellen Energieträger (welche laut des Berichtes viel weniger erforscht werden), sind sie soweit wie möglich zu reduzieren. Mit Hilfe der Identifikation erster Indikatoren und Wirkpfade können die Auswirkungen der Energiewende auf Natur und Landschaft besser erfasst werden. Ein systematisches und fachwissenschaftliches belastbares Monitoring ist die Voraussetzung für eine naturverträgliche Gestaltung und Standortwahl der Erneuerbaren-Energie-Anlagen. Das KNE sieht es als nun folgende Forschungsaufgabe an, das Indikatorenset für die Schutzgüter Flora, Fauna und Landschaftsbild zu erweitern und zu verbessern. Denn gerade für diese Schutzgüter stellt das KNE in der Praxis prioritär Konflikte oder Akzeptanzprobleme fest.

Quelle: Kauertz, B., Dittrich, M., Fehrenbach, H., Franke, B. (2020): Ableitung eines Indikatorensets zur Umweltverträglichkeit der Energiewende. Endbericht. TEXTE 222/2020. UBA – Umweltbundeamt, Dessau-Roßlau. 301 S.

Das KNE empfiehlt: Die Nutzung von Windenergie im Wald nicht generell ausschließen

Berlin, 17. Februar 2021

Windenergienutzung auf Waldstandorten

Das KNE empfiehlt: Die Nutzung von Windenergie im Wald nicht generell ausschließen.

Der Thüringer Landtag hat am 18. Dezember 2020 durch eine Änderung des Thüringer Waldgesetzes beschlossen, Waldgebiete fortan wieder vollständig von der Windenergienutzung auszuschließen. Damit scheint sich eine politische Tendenz zu entwickeln, die uns nachdenklich stimmt. Aus Sicht des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende sollte die Nutzung von Waldstandorten nicht generell ausgeschlossen werden. Werden Besonderheiten bei Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb von Windenergieanlagen umfassend beachtet, ist eine naturverträgliche Nutzung der Windenergie auch auf dafür geeigneten Waldstandorten möglich.

Wind im Wald in den Ländern

In Thüringen war im Windenergieerlass von 2016 eine behutsame Öffnung des Waldes außerhalb von nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Waldgesetzes ausgewiesenen Schutz- und Erholungswäldern erfolgt. Waldflächen, die nicht unter diese Kategorie fielen und solche, die keine hervorgehobene Waldfunktion (z. B. für den Bodenschutz) innehatten und so als weiche Tabuzonen eingestuft waren, konnten nach Abwägung aller relevanten Belange in die regionalplanerische Vorrangflächenkulisse für die Windenergienutzung aufgenommen werden.

Der 2019 veröffentlichte „Aktionsplan Wald 2030 ff.“ der Thüringer Staatskanzlei empfahl, insbesondere von Schädlingsbefall oder Windwurf betroffene Flächen zu berücksichtigen. Durch die Änderung des Thüringer Waldgesetzes ist dies nun nicht mehr möglich. Das erklärte Ziel des aktuellen Thüringer Klimagesetzes von einem Prozent der Landesfläche für die Windenergie soll fortan wieder ausschließlich auf Offenlandstandorten erreicht werden, was im waldreichen Thüringen schwierig werden dürfte.

In Nordrhein-Westfalen dürfen seit Juli 2019 Waldbereiche für die Windenergie nur in Anspruch genommen werden, wenn ein Bedarf nachgewiesen ist, der nicht außerhalb von Waldbereichen realisierbar ist. Bereits seit Mai 2018 ist in Nordrhein-Westfalen der seinerzeit erste Leitfaden zur „Windenergie im Wald“ von 2012 nicht mehr anzuwenden.

Angesichts der Änderungen in Thüringen und Nordrhein-Westfalen ist die Windenergienutzung auf Waldstandorten insgesamt nur noch in sechs Ländern zulässig: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

In Niedersachsen, wo der Wald bisher tabu war, wird hingegen eine Öffnung diskutiert. Der aktuelle Entwurf des Landesraumordnungsprogramms enthält Grundsätze, die eine Öffnung des Waldes für die Windenergie vorsehen (siehe dort unter Art. 1 Nr. 1 m). Dabei sollen allerdings auch zukünftig historische alte Waldstandorte, Waldschutzgebiete und Waldgebiete in Schutzgebieten nach Naturschutzrecht ausgeschlossen bleiben. In Landschaftsschutzgebieten und Naturparken können Waldflächen geprüft werden, wobei jedoch – weiterhin – in erster Linie vorbelastete Flächen oder aus forstlicher Sicht geringwertig versorgte Standorte genutzt werden sollen (ebd.). Niedersachsen erhofft sich davon größere Spielräume bei der Flächenausweisung bei gleichzeitigem Schutz von ökologisch hochwertigen Waldflächen.

Wald ist nicht gleich Wald

In den waldreichen Mittelgebirgsregionen sind Standorte in den Tal- und Niederungslagen häufig weniger windhöffig. Zudem liegen hier Offenlandstandorte oftmals näher an den Siedlungen. Geeignete windreiche Standorte liegen hingegen in den bewaldeten Höhenlagen. Dabei ist Wald nicht gleich Wald.

Im Sinne des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) ist Wald zunächst einmal „jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten [somit] auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen“ (§ 2 Abs. 1 BWaldG).

Im Hinblick auf eine Nutzung von Waldflächen für die Windenergienutzung sollte unterschieden werden zwischen intensiv forstwirtschaftlich genutzten und artenarmen Waldflächen sowie solchen mit hohem Anteil standortfremder bzw. nicht heimischen Baumarten einerseits und eher extensiv genutzten und vor allem naturnahen Wäldern andererseits. In letzteren sind die waldspezifischen Ökosystemfunktionen für die Pflanzen- und Tierwelt sowie die weiteren Naturgüter in der Regel deutlich höher ausgeprägt – auch die direkt dem Klimaschutz dienende Funktion als Kohlenstoffsenke. Insgesamt weisen solche Waldflächen einen hohen naturschutzfachlichen Wert auf und sollten für die Windenergienutzung tatsächlich ausgeschlossen werden. Auch Schutz- und Erholungswälder sollten nur ausnahmsweise nutzbar sein. Für die übrigen Waldflächen nach BWaldG, vor allem solche mit starker forstlicher Prägung, sollte jedoch eine Prüfung als geeigneter Standort für Windenergieanlagen (WEA) zugelassen werden.

Naturverträgliche Windenergienutzung auch auf Waldstandorten

Unter strikter Anwendung von Vermeidungsgrundsätzen lassen sich aus unserer Sicht WEA nicht nur im Offenland, sondern auch auf Waldstandorten naturverträglich realisieren. Für die Planung und Realisierung der Anlagen sollte ein möglichst frühzeitiger Austausch der relevanten Akteure – Projektierer, behördlicher und verbandlicher Naturschutz, Wald und Forst – stattfinden und auch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sollten „mitgenommen“ werden. Zudem ist auf folgende Punkte zu achten:

  • Meidung bzw. Ausschluss von Waldflächen mit altem und artenreichen Laub- und Laubmischbeständen oder solcher mit einem hohen Anteil an Höhlenbäumen;
  • vorrangige Nutzung von Kalamitätsflächen;
  • möglichst geringe Flächen- und Waldinanspruchnahme sowie Eingriffsminimierung durch frühzeitig optimierte Standortwahl und möglichst kurze Zuwegungen bzw. Nutzung bereits vorhandener Wege;
  • Minimierung von Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt, zum Beispiel durch Rodungs- und Bauzeitenoptimierung;
  • Einhaltung eines hinreichenden Abstands der unteren Rotorkante der WEA zur Vegetation;
  • eine sorgfältige Umweltbaubegleitung während der Errichtung der Anlage;
  • Umsetzung von artspezifischen und fachlich validen Schutzmaßnahmen sowie entsprechender Kompensationsmaßnahmen.

Bei aller berechtigten Sorge um den deutschen Wald, seine biologische Vielfalt und seine unverzichtbaren Ökosystemleistungen: Ein pauschaler Ausschluss des Waldes als Standort für die Windenergienutzung beraubt uns wichtiger Möglichkeiten, dringend benötigte Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien naturverträglich zu erschließen. Einzelfallbetrachtungen sind aufwändiger als pauschale Urteile, aber wir sollten bereit sein, die Mühe auf uns zu nehmen.

Weitere Veröffentlichungen des KNE zum Thema

Kontakt:
Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de
T.: 030 7673738-22.

Windenergieanlage im Wald

Wie steht es um den Vogelbestand in Deutschland?

Berlin, 11. Februar 2021

Wie steht es um den Vogelbestand in Deutschland?

Erkenntnisse aus dem Bericht „Vögel in Deutschland – Übersichten zur Bestandssituation“ (2019)

Aufgrund internationaler Konventionen und Richtlinien sowie nationaler Gesetze ist Deutschland dazu verpflichtet, regelmäßig die Bestandssituation von Vogelarten zu erfassen. Damit sollen der Erhaltungszustand und die Gefährdungssituation ermittelt und Anforderungen an Schutzmaßnahmen formuliert werden. Das moderne Vogelmonitoring muss verschiedensten Anforderungen genügen: Neben fachlich-statistischen Aspekten stehen auch die Kontrolle der zum Schutz der biologischen Vielfalt formulierten Ziele im Vordergrund. Zudem werden die Daten für die Erfüllung von Berichtspflichten internationaler Naturschutzübereinkommen und -richtlinien genutzt, wie zum Beispiel für den Bericht zur Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Dieser wurde das letzte Mal im Oktober 2019 von der Bundesregierung bei der EU-Kommission eingereicht und war Anlass für die Aktualisierung von Bestandsgrößen und -trends aller in Deutschland vorkommenden Vogelarten. Der daraus entstandene Bericht „Vögel in Deutschland – Übersichten zur Bestandssituation“ (Gerlach et al. 2019) fasst den Wissensstand über die Vogelwelt Deutschlands zusammen. Datenstand des Berichts ist das Jahr 2016, so dass Bestandserfassungen nach dem Jahr 2016 dementsprechend nicht berücksichtigt sind. Die nächste Aktualisierung der Bestandssituation wird 2025 erfolgen.

Zusammengestellt wurden die verwendeten Daten vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) in Zusammenarbeit mit der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), gezählt wurden die Vögel überwiegend von Ehrenamtlichen. Tausende Vogelbeobachterinnen und Vogelbeobachter beteiligten sich an den bundesweiten Monitoringprogrammen oder gaben ihre Gelegenheitsbeobachtungen in die Online-Plattform ornitho.de ein. So konnten für alle brütenden, überwinternden und durchziehenden Vogelarten Deutschlands Bestandsgrößen und -trends beschrieben werden. Diese Daten sind nicht nur Grundlage für die nächste Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, sondern auch für die Bewertung von wesentlichen Instrumenten des Vogelschutzes und deren Wirkungen, beispielsweise Artenhilfsprogrammen, Gebietsschutz oder Agrarumweltmaßnahmen. Außerdem können die wichtigsten Einflussfaktoren in ihrer Wirkung eingeschätzt werden, dazu gehören Land- und Forstwirtschaft, Freizeitaktivitäten und die Entwicklung von Siedlungen und Verkehrswegen.

Bestandsentwicklung zahlreicher Vogelarten in Deutschland kritisch

Aus dem Bericht geht hervor, dass Deutschland mit mehr als 300 nachgewiesenen Brutvogelarten zu den artenreichsten Ländern Mitteleuropas gehört. Der Nordosten Deutschlands erweist sich dabei aufgrund vielfältigerer Landschaftsstrukturen, geringerer Landnutzungsintensität und niedrigerer menschlicher Siedlungsdichte im Vergleich zum Rest des Landes als ein besonderer Biodiversitätshotspot. Zudem wird aufgezeigt, dass in Deutschland jährlich zwischen 74 und 100 Millionen Vogelpaare brüten, summiert über alle Arten. Der Gesamtbestand aller Vögel bewegt sich damit in derselben Größenordnung wie um das Jahr 2010. Allerdings wird der größte Teil von wenigen Arten gestellt: Die Bestände der häufigsten zehn Arten summieren sich bereits zu etwa 51,5 Millionen Brutpaaren. Die häufigsten 18 Arten stellen über drei Viertel aller Vogelpaare dar. Bundesweit mit Abstand am häufigsten brüten Amsel und Buchfink mit im Mittel jeweils mehr als 8 Millionen Paaren, gefolgt von Kohlmeise und Mönchsgrasmücke.

Im Zeitraum von 2004 bis 2016 nahmen die Bestände etwa eines Drittels der Brutvogelarten ab, die restlichen Arten zeigten stabile oder zunehmende Populationen. Hochrechnungen des 24-Jahres-Trends von 1992 bis 2016 zeigen allerdings, dass Deutschland in diesem Zeitraum etwa 14 Millionen Brutvogelindividuen verloren hat, vor allem im Offenland und im Siedlungsbereich in der ersten Hälfte des Zeitraums. Besonders alarmierend ist die Lage der Vogelbestände in der Agrarlandschaft. So nahmen die Bestände von Rebhuhn und Kiebitz über 24 Jahre (1992–2016) um fast 90 Prozent ab. Ähnlich dramatisch ist die Entwicklung bei den Feuchtwiesenarten Uferschnepfe und Bekassine sowie dem Braunkehlchen. Auch an den Küsten sind starke Abnahmen zu beobachten. Strandbrütende Arten wie Seeregenpfeifer und Brandseeschwalbe konnten ihre Bestände nicht stabilisieren, obwohl große Teile der Brutgebiete in Nationalparks liegen.

Doch es gehen auch erfreuliche Erkenntnisse aus dem Bericht hervor: Für den Lebensraum „Wald“ zeichnet sich deutschlandweit seit etwa 2010 eine deutliche Erholung der Bestände der Populationen vieler Arten ab, etwa 1,6 Millionen Brutpaare sind dort dazugekommen. Für den Lebensraum „Siedlung“ ist eine leichte Erholung, wahrscheinlich aufgrund der zunehmenden Begrünung der Städte, zu erkennen. Die positive Bestandsentwicklung einiger ehemals in Deutschland stark gefährdeter Brutvogelarten wie Kranich, Schwarzstorch oder Seeadler zeigt, dass aufgrund intensiver Schutzbemühungen auch Erfolge in der Fläche außerhalb von Schutzgebieten erreicht werden können. Auch der Bestand der Großtrappe in Deutschland wächst nach Jahrzehnten des Rückgangs. In den letzten zwei Jahrzehnten hat er sich vervierfacht, laut Bericht sind die inzwischen wieder über 230 Großtrappen zu fast 100 Prozent in EU-Vogelschutzgebieten konzentriert.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse jedoch, dass sich die negativen Entwicklungen im Hinblick auf die Veränderungen der Vogelwelt weiter fortsetzen und eine umfassende Kehrtwende trotz einiger Erfolge im Vogelschutz weiterhin aussteht. Die Autorinnen und Autoren des Berichts weisen deshalb darauf hin, dass eine Verstärkung der naturschutzpolitischen Anstrengungen aus diesen Gründen dringend erforderlich ist.

Rebhuhn in Wiesenlandschaft
Alarmierend ist die Lage der Vogelbestände in der Agrarlandschaft. So nahmen die Bestände des Rebhuhns (und des Kiebitzes) über 24 Jahre (1992–2016) um fast 90 Prozent ab.

Anlockwirkung von Windenergieanlagen auf nachtaktive Insekten

Berlin, 5. Februar 2021

Anlockwirkung von Windenergieanlagen auf nachtaktive Insekten

Das Naturkundemuseum Karlsruhe hat Ende Januar eine Studie zu Auswirkungen von Beleuchtung an Windenergieanlagen auf nachtaktive Insekten veröffentlicht.

Die Forschungsgruppe hatte an einer Windenergieanlage bei Karlsruhe Lichtfallen auf einer Höhe von etwa 100 Metern als auch am Boden angebracht, um die Anlockwirkung dieser Anlage auf nachtaktive Insekten zu untersuchen. Dabei zeigte sich, dass die Menge der durch die Beleuchtung angelockten Insekten in 100 Meter Höhe sehr gering war. In der Referenzfalle am Boden war die Anzahl der festgestellten im jahreszeitlichen Verlauf nahezu normal verteilt. Eine zur Kontrolle der geringen Fangzahlen auf der Windenergieanlage angebrachte Klebefalle im Juni und Juli sowie die Verlängerung der Beprobungszeiträume bestätigten die geringe Insektenaktivität auf der Windenergieanlage.

Laut Forschungsteam lassen die Ergebnisse der Untersuchung den Schluss zu, dass Windenergieanlagen keine Bedeutung bezüglich des aktuellen Insektensterbens haben. Bezüglich der Zusammensetzung der dokumentierten Insekten in der Höhe und der Referenzfalle am Boden zeigten sich Unterschiede. So waren in der Höhe viel Kleininsekten, wie beispielsweise Zikaden, Wanzen und Kurzflügler zu finden, während am Boden die Nachtfalter dominant waren.

Lesen sie auch die KNE-Wortmeldung zum Insektenrückgang und Windenergieanlagen.

Drei Windenergieanlagen bei Nacht mit Beleuchtung, Foto: © sunsand-stock.adobe.com
Foto: © sunsand-stock.adobe.com