Berlin, 19. Februar 2020

KNE-Lesetipp

Bewertungsansatz des ifeu-Heidelberg zur Darstellung der Veränderungen des Umweltzustandes durch die Energiewende

Titel: Kauertz, B., Dittrich, M., Fehrenbach, H., Franke, Beitu. (2020): Ableitung eines Indikatorensets zur Umweltverträglichkeit der Energiewende. Endbericht.

Die Energiewende dient dem Klimaschutz. Aber wie wirkt sie sich auf die anderen Schutzgüter wie Boden, Wasser, Flora, Fauna oder Landschaft aus? Die sogenannten Umweltauswirkungen der Energiewende sind noch nicht ausreichend erforscht. Deswegen hat das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) in den letzten vier Jahren einen Bewertungsansatz erarbeitet und versucht Indikatoren zu ermitteln, die es erlauben, die Auswirkungen der Energiewende darzustellen und zu quantifizieren.

Der Bewertungsansatz sieht vor, dass die Betroffenheit der Schutzgüter des UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) anhand von Wirkpfaden ermittelt wird. Die Wirkpfade beschreiben den Weg der Umweltauswirkung von der Quelle zum Ort der möglichen Wirkung. Beispielsweise gibt es einen Wirkpfad „Flächeninanspruchnahme“, der auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter wirkt. Er wird unter anderem durch die Indikatoren „Temporäre Flächenbelegung in Quadratkilometern“ und „Indirekte Flächeninanspruchnahme mit Auswirkungen auf das Landschaftsbild in Hektar“ beschrieben. Diese müssen relevant, aussagekräftig, quantifizierbar und bewertbar sein und einen Regionalbezug haben. Im Monitoring erfolgt dann eine Zeitreihendarstellung der Indikatoren, um die Veränderung der Umweltzustandes zu erfassen. Das Referenzjahr ist das Jahr 2000, das durch die Einführung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes den Anfang der Energiewende in Deutschland markiert.

Das ifeu konnte bislang noch nicht ausreichend Indikatoren für alle Schutzgüter ermitteln. Lediglich die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Luft und Rohstoffe können laut den Autorinnen und Autoren zurzeit sachgerecht beurteilt werden. Für die anderen geben die Indikatoren oft nur Hinweise auf die Folgen. Es ist angedacht, weiter an der Treffsicherheit der Indikatoren zu arbeiten, weitere Indikatoren zu ermitteln und die Datenerhebung zu normieren. Die Liste der Indikatoren soll „Grundlage für weitere Ausarbeitungen des UBA und des BMU im Zusammenhang mit den Monitoringberichten zur Energiewende“ sein.

Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) begrüßt die Bemühungen des ifeu, die Umweltauswirkungen der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien darzustellen und zu quantifizieren. Auch wenn diese weitaus geringer ausfallen sollten als die der konventionellen Energieträger (welche laut des Berichtes viel weniger erforscht werden), sind sie soweit wie möglich zu reduzieren. Mit Hilfe der Identifikation erster Indikatoren und Wirkpfade können die Auswirkungen der Energiewende auf Natur und Landschaft besser erfasst werden. Ein systematisches und fachwissenschaftliches belastbares Monitoring ist die Voraussetzung für eine naturverträgliche Gestaltung und Standortwahl der Erneuerbaren-Energie-Anlagen. Das KNE sieht es als nun folgende Forschungsaufgabe an, das Indikatorenset für die Schutzgüter Flora, Fauna und Landschaftsbild zu erweitern und zu verbessern. Denn gerade für diese Schutzgüter stellt das KNE in der Praxis prioritär Konflikte oder Akzeptanzprobleme fest.

Quelle: Kauertz, B., Dittrich, M., Fehrenbach, H., Franke, B. (2020): Ableitung eines Indikatorensets zur Umweltverträglichkeit der Energiewende. Endbericht. TEXTE 222/2020. UBA - Umweltbundeamt, Dessau-Roßlau. 301 S.