Berlin, 17. Januar 2021

Wie finden wir eine Mediatorin, einen Mediator, was kostet eine Mediation und wie rechtsverbindlich sind deren Vereinbarungen?

Es geht nicht vor und nicht zurück? Das KNE steht Ihnen mit individueller Beratung, Information, Moderation und Mediation von Gesprächen in und zwischen Akteursgruppen für die Klärung und Lösung von Konflikten zur Verfügung. Darüber hinaus vermitteln wir professionelle Mediatorinnen und Mediatoren, die von uns für die konkrete Bearbeitung von Konflikten vor Ort fortgebildet wurden und für eine Mediation zur Verfügung stehen. Wie Sie eine Mediation realisieren können und  wie verbindlich die dann getroffenen Vereinbarungen sind, erfahren Sie hier.

Wie finden wir eine Mediatorin, einen Mediator?

Vom KNE wurden 50 Mediatorinnen und Mediatoren ausgebildet. Sie sind über ganz Deutschland verteilt. Die Fortbildung wurde zusammen mit der Europa-Universität Viadrina durchgeführt. Darüber hinaus arbeitetet das KNE mit einigen Landesenergieagenturen zusammen, bei denen der Einsatz von Mediatorinnen und Mediatoren erfragt werden kann.

Wie viel kostet eine Mediation und wie kann sie finanziert werden?

Die Kosten für eine Mediation hängen von deren Länge ab. Unserer Erfahrung nach liegt eine Fallbearbeitung eines Konfliktes zwischen Naturschutz und Energiewende bei durchschnittlich 10.000 Euro. Gerade in der ersten Phase werden die beteiligten Akteure, deren Anliegen und die Chancen, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten, erörtert. Gerade in dieser Phase ist es aber oftmals schwierig, eine Finanzierung zu finden. Deshalb haben das KNE und auch einige Bundesländer einen eigenen Fonds aufgelegt, um bei komplexen Fällen in dieser schwierigen Anfangsphase die Arbeit der Mediatorinnen und Mediatoren losgelöst von Finanzierungsfragen zu ermöglichen.

Wie rechtsverbindlich sind die Vereinbarungen einer Mediation?

Für das Gelingen einer Mediation ist die freiwillige Mitarbeit aller erforderlichen Akteure notwendig. Die in der Mediation erarbeiteten Lösungen werden als Vereinbarung festgehalten; hinter dieser stehen die beteiligten Akteure im Regelfall. Die verbindliche Ausgestaltung einer Mediation ist nicht ohne Weiteres vollstreckbar wie etwa ein rechtskräftiges Gerichtsurteil. Jedoch besteht im Zweifel die Möglichkeit, die Vereinbarung zusätzlich anwaltlich oder über ein Notariat zu „formalisieren“. Eine verbindliche Abrede wird letztlich sehr viel häufiger eingehalten werden als ein unverbindliches Inaussichtstellen. Das Wesen einer Mediation ist davon geprägt, eine Lösung zu finden, die von allen Beteiligten getragen wird.

Zwei Personen im Gespräch, Foto: © Andreas-stock.adobe.com

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