Berlin, 26. März 2024

KNE-Lesetipp

Artenschutz und Windenergie – Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen

Wulfert et al. (2024), Artenschutz und Windenergieausbau - Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen nach Anlage 2 BNatSchG und § 6 WindBG

Das KNE hat sich kürzlich in einer Veröffentlichung mit den Auswirkungen der neu eingeführten Zumutbarkeitsschwellen auf die Einsatzmöglichkeiten von Antikollisionssystemen zum Schutz von Vögeln bei Windenergievorhaben befasst (KNE 2024). Ein neues Kurzpapier von Wulfert et al., das im Auftrag des BfN erstellt wurde, bezieht weitere Schutzmaßnahmen, Fallkonstellationen und Berechnungen mit ein.

Analyse von Fallkonstellationen und kritische Würdigung der neuen Zumutbarkeitsregeln für Schutzmaßnahmen

Nach einer einleitenden Darstellung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Zumutbarkeit bzw. Verhältnismäßigkeit von Schutz- und Minderungsmaßnahmen und zu Zahlungen in die neuen Artenhilfsprogramme des Bundes nach § 45b BNatSchG und § 6 WindBG werden verschiedene Fallkonstellationen mithilfe der Rechentools der Fachagentur Windenergie an Land analysiert.

Dazu werden die Funktionsweise der Rechenvorschrift zur Ermittlung der Zumutbarkeit und Berechnung schrittweise erläutert und die Berechnungsergebnisse im Anschluss jeweils textlich und mithilfe von Diagrammen ausführlich dargestellt. Es werden Windenergieanlagen (WEA) mit Leistungen von 4 bis 7 Megawatt und mit 2.000 bis 3.000 Vollbenutzungsstunden auf Standorten mit den unterschiedlichen Zumutbarkeitsschwellen zu Grunde gelegt.

Anhand der weiteren Berechnungsschritte werden der maximal mögliche zumutbare prozentuale und monetäre Umfang von Abschaltungen für Fledermäuse, von bewirtschaftungsbedingten und phänologiebedingten Abschaltungen sowie von Antikollisionssystemen untersucht. Auch mögliche Maßnahmenkombinationen werden betrachtet. Die Berechnungsschritte und -formeln, die Auswirkungen der einzelnen Berechnungsparameter auf das Ergebnis sowie die Berechnungsergebnisse werden am Ende der einzelnen Teilkapitel jeweils fachlich kritisch gewürdigt und damit eingeordnet.

Analoge Erläuterungen, Berechnungen und Einordnungen der Ergebnisse werden ergänzend für den Basisschutz im Falle der Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen vorgenommen. Gänzlich neu, und daher gleichfalls interessant, sind darüber hinaus die vergleichenden Betrachtungen der Höhe der Zahlungen in die nationalen Artenhilfsprogramme, die ebenfalls für verschiedene Fallkonstellationen berechnet wurden.

Quelle: Katrin Wulfert, Tobias Scholz, Lydia Vaut, Heiko Köstermeyer (2024): Artenschutz und Windenergieausbau. Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen nach Anlage 2 BNatSchG und § 6 WindBG – Analyse von Fallkonstellationen erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens „Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG“ – 22.02.2024, 43 S.

Windenergianlagen mit Vogel
Foto: kie-ker auf Pixabay