Berlin, 29. März 2023

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 03/23

Aktuelles aus Bund, Ländern und Verbänden

Bund

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat anlässlich des ersten Photovoltaik-Gipfels mit Vertreterinnen und Vertretern der Verbände und Bundesländer den Entwurf einer Photovoltaik-Strategie vorgelegt, diese wird nun öffentlich konsultiert.

  • Das KNE hat eine ausführliche Stellungnahme zu dieser Strategie erstellt und an das BMWK gesendet.

Die PV-Strategie zeigt Handlungsfelder und Maßnahmen auf, mit denen der Ausbau der PV deutlich beschleunigt werden soll. Die Vision für die PV im Jahr 2035 enthält die Vorbeugung von Flächenkonkurrenzen bei PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) durch intelligente Konzepte und Innovationen. Biodiversitäts-Solarparks, die neue Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt schaffen, sollen ebenso Standard werden wie Agri-PV in der Landwirtschaft. Um das Ausbauziel von rund elf Gigawatt PV-FFA pro Jahr ab 2026 zu erreichen, sollen unter anderem Anpassungen bei den benachteiligten Gebieten, die Stärkung von besonderen Solaranlagen wie Floating-PV-Anlagen oder Agri-PV-Anlagen, die deklaratorische Öffnung von Industrie- und Gewerbegebieten sowie die Berücksichtigung von stillgelegten landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden. Zur Steigerung des Ausbaus der Agri-PV sollen kleine Agri-PV-Anlagen gezielt gefördert werden. Um Floating-PV-Anlagen zu erleichtern, sei im Wasserhaushaltsgesetz maßvoll nachzujustieren.

Baden-Württemberg

Im Zuge eines Berichtsantrags (Landtags-Drucksache 17/4086) fragt die baden-württembergische SPD-Fraktion, welche Fortschritte es bislang genehmigungsrechtlich dazu gebe, den Schutz vorhandener Greifvögel durch Abschalteinrichtungen sicherzustellen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft führt dazu aus, dass durch den Einsatz von Antikollisionssystemen (AKS) zukünftig pauschale Abschaltzeiten zum Schutz von Greifvögeln während der gesamten Brutsaison durch ereignisbezogene Abschaltungen ersetzt werden können. Technisch befinden sich die unterschiedlichen Systeme derzeit noch in der Entwicklungs-, Erprobungs- oder Optimierungsphase (vgl. auch Synopse des KNE). Das im Juli 2022 novellierte Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) benenne AKS in § 45b Abs. 3 Nr. 2 ausdrücklich als fachlich anerkannte Schutzmaßnahme für die in Anlage 1 Abschnitt 1 zu § 45b Abs. 1 bis 5 BNatSchG genannten Brutvogelarten. Zugleich seien in § 45b Abs. 6 BNatSchG aber auch Zumutbarkeitsbeschränkungen etabliert, die die Anwendung von AKS in der Genehmigungspraxis erschweren könnten. In Baden-Württemberg finden im Rahmen des von Bund und Land geförderten Projektes NatForWinsent im Windtestfeld Göppingen Erprobungs- und Forschungsvorhaben zu Systemen statt. Darüber hinaus gebe es im Land erste Genehmigungen für WEA (z. B. Hohenlohekreis, Alb-Donau-Kreis), die einen Einsatz von AKS vorsehen.

Nordrhein-Westfalen

Bis zum Jahr 2032 muss Nordrhein-Westfalen 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen. Das Land wolle dieses Ziel bereits bis 2025 erfüllen. Basierend auf einer vom Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeiteten Analyse erfolge eine gerechte Verteilung der geeigneten Windflächen auf die sechs Planungsregionen des Landes. Die Planungsregionen werden im Zuge der Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) verpflichtet, entsprechende Windeignungsgebiete auszuweisen. Grundlage der Windflächenanalyse des LANUV sei ein umfangreicher Kriterienkatalog, der zur Verfügung stehende Flächen im Land präzisiere und Ausschlussflächen definiere. Ausgenommen seien etwa Siedlungsbereiche und die direkte Umgebung von Einzelwohnhäusern im Freiraum mit Abständen von 700 Metern (Innenbereich) und 500 Metern (Außenbereich). In Anspruch genommen werden können aus den Regionalplänen auch Gewerbe- und Industriegebiete (GIB) und nicht fachrechtlich ausgeschlossene Bereiche zum Schutz der Natur (BSN). Für eine gerechte Verteilung auf die Planungsregion seien zwei Aspekte leitend: Zum einen solle keine Planungsregion mehr als 75 Prozent ihrer Potenzialflächen für die Windenergie zur Verfügung stellen müssen. Zum anderen solle nicht mehr als die bundesseitig vorgesehene Obergrenze von 2,2 Prozent der Gesamtfläche der Planungsregion für die Windenergie vorgehalten werden müssen (PM 03/2023).

BDEW

Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) und die Unternehmemsberatung EY haben gemeinsam einen Fortschrittsmonitor entwickelt, der Fortschritte bei der Energiewende aus der Sicht der Energiewirtschaft aufzeigt. Der Fortschrittsmonitor Energiewende umfasst die Themenfelder volks- und energiewirtschaftliche Kennzahlen, Ausbau erneuerbarer Energien, klimaneutrale Gase, Netzintegration, Wärmewende und Elektromobilität. Der Monitor betrachtet für jedes dieser Themenfelder anhand von Kennzahlen den Status quo der Energiewende in Deutschland, führt die unterschiedlichen Dimensionen der Transformation und ihre Entwicklung in einem Kompendium zusammen und zeigt Verbesserungspotenziale auf.

Laut Monitor verlaufe der Ausbau der erneuerbaren Energien noch zu langsam. Bei der Windenergie hinke man vor allem bei der Flächenausweisung hinterher. Der in der Studie enthaltene Genehmigungsklimaindex für den Ausbau erneuerbarer Energien zeige, wie Marktteilnehmer die Qualität von Genehmigungsprozessen bewerten. Das Genehmigungsklima in Deutschland sei nicht ausreichend, ein massiver Personalmangel in den Behörden und umständliche Prozesse bremsten die Beteiligten aus. Bezüglich der Lebensdauer von Windenergieanlagen (WEA) und deren Ersatzbedarfs wird in der Studie ausgeführt, dass Deutschlands Onshore-WEA im Schnitt 14 Jahre alt seien. Viele dieser Anlagen müssten in den kommenden Jahren ersetzt werden. Ab 2030 entstehe ein hoher und jährlich wachsender Ersatzbedarf, aufgrund dessen sich das Repowering-Geschehen deutlich erhöhen müsse.

Thomas Schoder - Extrakte