Berlin, 13. Oktober 2021

KNE veröffentlicht Übersicht über die Anwendung der Länderöffnungsklausel in den Bundesländern

Anfang September 2021 hat Sachsen als mittlerweile siebtes Bundesland eine Verordnung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Kurz zuvor hatte es auch Niedersachsen ermöglicht, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bezuschlagt werden können. 2017 und 2018, kurz nach Einführung der Länderöffnungsklausel (§ 37c EEG), waren bereits fünf weitere Bundesländer diesen Schritt gegangen. Da alle Verordnungen unterschiedlich ausgestaltet wurden, hat das KNE eine "Übersicht über die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021" zusammengestellt. Diese wird anlassbezogen ergänzt oder aktualisiert.

Hintergrund

Seit 2017 ermöglicht die sogenannte Länderöffnungsklausel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, dass Bundesländer per Verordnung beschließen können, dass auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten bezuschlagt werden können (§37 EEG). Sie können dann genauso, wie beispielsweise Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang von Verkehrswegen oder auf Konversionsflächen, an der Ausschreibung teilnehmen und EEG-Förderung erhalten. Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland machten direkt 2017 bzw. 2018 von der Verordnungsermächtigung Gebrauch. Kürzlich beschlossen auch Sachsen und Niedersachsen Verordnungen zur Öffnung der Ausschreibung.

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