Übersicht

Handreichungen der Länder zu Arten- und Naturschutz
und Windenergie an Land

Veröffentlicht: Juni 2023
Autor: Holger Ohlenburg

Die Bundesregierung hat mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ sowie mit der Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung in § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gesetzliche Regelungen geschaffen, die zu einer beschleunigten Genehmigung von Windenergievorhaben an Land führen sollen. Dadurch entsteht die Notwendigkeit der Anpassung bzw. Neufassung der länderspezifischen Artenschutz-Handreichungen.

Unabhängig von den weiterhin laufenden Standardisierungsaktivitäten des Bundes im Bereich Natur- und Artenschutz und Windenergie haben einige Länder ihre Handreichungen bereits aktualisiert (Brandenburg und Sachsen) oder zumindest durch Erlasse, Methodenvorgaben oder ministerielle Hinweisschreiben ergänzt (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz). Mehrere Länder haben mit der Fortschreibung ihrer Handreichungen begonnen, planen dies bzw. haben laufende Fortschreibungsprozesse angepasst.

Das KNE hat auf Grundlage einer Länderabfrage die bestehende Übersicht zu den aktuellen Erlassen, Leitfäden und Hinweisschreiben zu Natur- und Artenschutz und Windenergie auf Genehmigungsebene sowie zum Stand der laufenden Fortschreibungsaktivitäten grundlegend aktualisiert. Gegenüber der Vorläuferfassung von Februar 2022 haben sich bei allen Ländern Änderungen ergeben.

Durch die Übergangsregeln im BNatSchG (§ 74 Abs. 4 und 5) besitzen eine Reihe älterer Leitfäden zunächst weiterhin Relevanz, weshalb sie auch weiterhin in der Übersicht zu finden sind.

Bekannt sind Fortschreibungsaktivitäten in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen. Geplant sind weitere in Baden-Württemberg.

Einzelne Länder haben keine aktuellen Fortschreibungsaktivitäten angegeben bzw. mit Verweis auf die hohe Gesetzgebungs-Dynamik eine bewusste Unterbrechung dieser (Schleswig-Holstein und Niedersachsen). Niedersachsen arbeitet derzeit übergangsweise mit (nicht öffentlich zugänglichen) FAQs.

Insgesamt ist zu bemerken, dass der Wille und die Aktivitäten der Standardisierung, Vereinfachung und Beschleunigung auf Bundesebene auf Länderebene zunächst zu zusätzlichem Klarstellungsbedarf führen, dem zum Teil durch die Herausgabe entsprechender Hinweisschreiben begegnet wird. Dies, aber auch die durch die rechtlichen Übergangsregeln und -fristen bedingten Parallelitäten führen zunächst zu einer erhöhten Komplexität der rechtlichen und fachlichen Genehmigungsgrundlagen. Perspektivisch wird sich das in einigen Jahren wieder ändern.

Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.

Fachkontakt und Hinweise zur Aktualisierung an
Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de
+49 30 7673738-22