Übersicht

Handreichungen der Länder zu Natur- und Artenschutz
und Windenergie an Land (Zulassungsebene)

Veröffentlicht: Juni 2024
Bearbeitung: Kathrin Schwarz und Holger Ohlenburg

Die Länder erstellen in Form von Erlassen, Leitfäden und Hinweisschreiben landesspezifische Handreichungen zu Natur- und Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen sind sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Projektierer und die Gutachterbüros wichtige Orientierungshilfen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Genehmigung von Windenergievorhaben.

Die Bundesregierung hat mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 2022 sowie mit § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gesetzliche Regelungen zur Handhabung des Artenschutzes geschaffen, die zu einer beschleunigten Genehmigung von Windenergievorhaben an Land führen sollen. Dadurch entsteht die Notwendigkeit der Anpassung bzw. Neufassung der länderspezifischen Artenschutz-Handreichungen.

Die meisten Länder haben bereits entweder ihre Leitfäden aktualisiert oder diese durch Erlasse oder ministerielle Hinweisschreiben ergänzt. Bekannt sind laufendende Fortschreibungsaktivitäten in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Geplant sind weitere in Hessen und Rheinland-Pfalz und Saarland.

Durch die Übergangsregeln im BNatSchG (§ 74 Abs. 4 und 5) besitzen eine Reihe älterer Leitfäden zunächst weiterhin Relevanz, weshalb sie auch weiterhin in der Übersicht zu finden sind.

Die Standardisierung, Vereinfachung und Beschleunigung auf Bundesebene führt auf Länderebene zunächst zu zusätzlichem Klarstellungsbedarf. Diesem wird verstärkt durch vergleichsweise kurze Hinweisschreiben und Erlasse begegnet, die die bestehenden Handreichungen ergänzen oder teilweise ersetzen. Zusätzlich führen aktuelle rechtliche Übergangsregeln und -fristen zu einer erhöhten Komplexität der Genehmigungspraxis. Perspektivisch wird sich das in einigen Jahren wieder ändern.

Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.

Fachkontakt und Hinweise zur Aktualisierung an
Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de
+49 30 7673738-22