Berlin, 24. Oktober 2023

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 10/23

Aktuelles aus den Ländern

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist in der vergangenen Woche eine neue Rechtsverordnung zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern für den Teilbereich Windenergie in Kraft getreten. Mit der Fortschreibung werden insbesondere die Festlegungen zu einer neuen Eignungsgebietskulisse einschließlich ihrer Begründung ergänzt. Hierbei gehe es konkret um die Festlegung von 49 Windeignungsge-bieten mit einer Gesamtfläche von rund 5252 Hektar. Diese Fläche entspreche ungefähr 0,76 Prozent der Gesamtfläche der Planungsregion. Die Gebietskulisse Windenergie, die vom Planungsverband Vorpommern beschlossen und von der Landesregierung zur Verbindlichkeit gebracht wurde, sei das Ergebnis eines Planungsprozesses mit insgesamt fünf Beteiligungsrunden der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit. Die Erarbeitung der Gebietskulisse Windenergie nach neuem Recht, die bis 2027 beziehungsweise 2032 vorliegen müsse, sei bereits angelaufen. Die Kulisse müsse aufgrund des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) des Bundes bis 2027 mindestens 1,4 Prozent und bis 2032 mindestens 2,1 Prozent der Regionsfläche betragen (PM Landesregierung MV 10/2023).

Niedersachsen

Das Landeskabinett Niedersachsen hat am 17. Oktober beschlossen, den Entwurfs des „Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“, kurz Windenergiebeschleunigungsgesetz, in den Landtag einzubringen. Das Gesetz soll insbesondere zum Windenergieausbau beitragen und besteht aus drei Teilen. Neben der Festlegung regionaler Flächenziele für die Windenergie soll auch eine Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes erfolgen. Außerdem sollen umfangreiche Reformen der Beteiligung von Kommunen und Bürgerinnen und Bürger am Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglicht werden (PM Niedersächsische Staatskanzlei 10/2023). Des Weiteren wurden in Niedersachsen vor kurzem Hinweise für einen naturverträglichen Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Die naturschutzfachliche Arbeitshilfe wurde gemeinsam vom Niedersächsischen Landkreistag und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) entwickelt. Anlass dafür sei der sich abzeichnende erhebliche Ausbau von Photovoltaikanlagen in der Fläche gewesen, der nach Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung naturverträglich erfolgen solle. Zur Erarbeitung haben Fachleute aus Verbänden, Kommunen und Wissenschaft beigetragen (PM NLWKN 10/2023).

Rheinland-Pfalz

Im Zuge einer Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Gies (CDU) wird die ökologische Wertigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) thematisiert. In ihrer Antwort (Landtags-Drucksache 18/7277) weist die Landesregierung Rheinland-Pfalz darauf hin, dass die Anlagen selbst keine ökologische Wertigkeit besitzen. Allerdings könne die Fläche, auf der eine PV-FFA errichtet werde, Funktionen für den Naturhaushalt übernehmen. Die ökologische Wertigkeit dieser Flächen sei dabei abhängig von den naturräumlichen Gegebenheiten und der bisherigen Nutzung bzw. Ausprägung der Fläche sowie von der Intensität der technischen Überprägung (z. B. Modulreihenabstände, Höhe der Aufständerung, Flächen ohne Überstellung mit Anlagen) und der künftigen Nutzungsintensität der Flächen. Darüber hinaus wird die Landesregierung gefragt, ob PV-FFA auf naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen errichtet werden dürfen. Dies sei laut der Landesregierung dem Grunde nach möglich. Vor Inanspruchnahme einer solchen Fläche bedürfe es einer vorherigen Bewertung nach der Eingriffsregelung. Da die Ausgleichsfläche bereits einen anderen Eingriff als den der Errichtung der PV-FFA kompensiere, seien sowohl die PV-FFA und deren Kompensationserfordernis als auch das ursprüngliche Kompensationsbedürfnis in Ansatz für das Gesamtkompensationserfordernis zu bringen.

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

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