Berlin, 25. Januar 2024

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 01/24

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bund

Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, die probabilistische Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Brutvögeln bei Windenergieanlagen (WEA) an Land im Jahr 2024 einzuführen. Das geht aus einer Unterrichtung (Drucksache 20/9830) zum entsprechenden Prüfbericht hervor. Die Bundesregierung strebt für den Rotmilan eine Einführung der Methode im Sommer 2024 an. Weitere Brutvogelarten sollen schrittweise folgen. Der Bericht erläutert und bewertet den Angaben zufolge den gesetzlichen Hintergrund und den wissenschaftlichen Kenntnisstand. Er zeigt die Vorteile und den Nutzen der Methode auf und beschreibt die erforderlichen Schritte, die bis zur Einführung gegangen werden müssen. Die noch ausstehenden Arbeitsschritte sind mit einem Zeitplan hinterlegt.

Berlin

In der Sitzung des Berliner Senats am 9. Januar 2024 wurde die Studie „Windenergienutzung in Berlin – Prüfkulisse für den Flächenbeitragswert“ vorgestellt und die Ergebnisse beraten. Gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sind alle Bundesländer dazu verpflichtet, Flächen für die Nutzung von WEA auszuweisen. Für Berlin sowie andere Stadtstaaten gilt dabei die Zielmarke von 0,25 Prozent der Landesfläche (bis zum Jahr 2027) und 0,5 Prozent der Landesfläche (bis zum Jahr 2032). Die nach umfangreichen datenbasierten Untersuchungen im Dezember 2023 vorgelegten und nun im Senat besprochenen Ergebnisse beinhalten theoretisch mögliche Flächen sowohl für große WEA (230 Meter Höhe) als auch Standorte für kleinere Einzelanlagen (150 Meter Höhe). Im nächsten Schritt werden diese theoretischen Flächen einer Detailanalyse und ortsbezogenen Einzelfallbewertungen mit Bezirks- und Senatsverwaltungen unterzogen (PM Senatskanzlei Berlin 01/2024.

Rheinland-Pfalz

Im bereits 2021 ins Leben gerufenen Dialogprozesses zu Windkraft und Artenschutz arbeitet das rheinland-pfälzische Klimaschutzministerium mit den in Rheinland-Pfalz maßgeblichen Energie- und Umweltverbänden zusammen. Im Zuge des Prozesses sollten hinsichtlich des Artenschutzes möglichst konfliktarme Flächen für den Windenergieausbau identifiziert und zugleich ausreichend Raum für geschützte Arten dargestellt werden. Wie Umwelt- und Energieministerin Katrin Eder betonte, sei dies „in guter und konstruktiver Kooperation jetzt geschehen“. Im Rahmen des Prozesses wurde ein Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet, der dann an die Planungsgemeinschaften übermittelt wurde. Ziel ist es, entsprechend den Vorgaben des Bundesgesetzgebers, im ersten Schritt bis Ende 2027 auf mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche die Errichtung von WEA zu ermöglichen und auf mind. 2,2 Prozent bis 2030. Für den Windenergieausbau ergeben sich aus Sicht des Arten- und des Naturschutzrechts konfliktarme Flächen von über 4 Prozent der Landesfläche. Diese Flächen werden in eine umfassende landesweite Flächenpotenzialanalyse des Innenministeriums Eingang finden (PM MKUEM RP 12/2023).

Sachsen

Eine Kleine Anfrage (Landtags-Drucksache 7/14881) und eine Nachfrage (Landtags-Drucksache 7/15179) der Abgeordneten Antonia Mertsching (Die Linke) adressieren die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf Konversionsflächen mit Waldentwicklung. Aus der Antwort des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft auf die Nachfrage geht hervor, dass sich aus der EEG-rechtlichen Zuordnung als Konversionsfläche allein keine bauplanungsrechtliche oder genehmigungsrechtliche Privilegierung ergebe. Bei der Entscheidung über eine Waldinanspruchnahme für PV-FFA seien Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Interessen der Waldbesitzenden sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen. Über die Zulässigkeit der Waldinanspruchnahme könne von der Forstbehörde nur im Einzelfall entschieden werden.

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

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