24.01.2024

Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung

Die Ende Dezember vom Rat der Europäischen Union beschlossene Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung ist am 10. Januar 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt nun bis zum 30. Juni 2025. Teile der geänderten Verordnung treten allerdings erst ab dem 1. Juli 2024 in Kraft.

Mit der Verordnung, die Ende Juni 2024 ausgelaufen wäre, sollen die Genehmigungsverfahren beim Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden, indem in Vorranggebieten für die Windenergie von den Behörden auf die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verzichtet wird. In der Verordnung enthaltene Maßnahmen wurden durch die Novelle der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in ordentliches europäisches Recht überführt. Fraglich war allerdings, ob die EU-Staaten die Vorgaben aus der RED III rechtzeitig vor dem Auslaufen der Notfall-Verordnung in nationales Recht hätten umsetzen können. Mit der Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung sollen nun bis zur Umsetzung der RED III in Deutschland beschleunigte Genehmigungsverfahren ermöglicht werden.

Das KNE hat sich eingehend mit den Inhalten der EU-Notfall-Verordnung beschäftigt (siehe KNE-Publikation „Die EU-Notfallverordnung – Regelungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien“).Extrakte aus der EUEuroparechtliche Regelungen werden zunehmend wichtiger – auch für die naturverträgliche Energiewende in Deutschland. Das KNE beschäftigt sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen vertieft mit der Politik der EU-Institutionen. An dieser Stelle informieren wir regelmäßig über die für die Akteure des Naturschutzes und der Energiewende relevanten Entscheidungen und Prozesse.