Berlin, 25. Mai 2023

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 05/23

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bund

Am 23. Mai2023 wurde im Rahmen des zweiten Windkraftgipfels vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Windenergie-an-Land-Strategie vorgestellt. Hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes werden neben der Standardisierung der artenschutzrechtlichen Methode durch Konkretisierung der Anforderungen an die Habitatpotenzialanalyse (HPA) auch die Standardisierung der Erfassungsmethoden von Arten sowie die textliche Klarstellung landwirtschaftlicher Abschaltung im BNatSchG angekündigt. Des Weiteren soll eine zeitnahe Prüfung der Einführung einer probabilistischen Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Vögeln erfolgen. Geplant ist zudem, auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, eine Standardisierung der artenschutzrechtlichen Prüfung und der Schutzmaßnahmen für Fledermäuse im BNatSchG zu prüfen. Die Bereitstellung und Zugänglichkeit artenschutzfachlicher Daten sollen sichergestellt werden. Zudem wird ein Vollzugsleitfaden zu § 45b BNatSchG, unter anderem zu einer artspezifischen Unterlegung von Schutzmaßnahmen aus der Anlage 1 des BNatSchG sowie eine Konkretisierung der Berücksichtigung des Artenschutzes in der Planung angekündigt.

Baden-Württemberg

Im Zuge der „Modellregion Agri-PV BaWü“ werden Agri-PV-Pilotanlagen und begleitende Forschungsarbeiten gefördert. Im Zuge eines Berichtsantrags (Landtags-Drucksache 17/4393) wird die Landesregierung unter anderem zum aktuellen Stand der Einführung und Umsetzung von Agri-PV-Anlagen im Land befragt. Laut der Landesregierung seien im Jahr 2023 mehrere Pilotprojekte vorgesehen und in Planung, unter anderem im Bereich Acker-/Grünlandnutzung. Ein weiteres Projekt, bei dem innovative Module über Versuchsflächen zum Einsatz kommen sollen, werde derzeit vorbereitet. Bereits fortgeschritten sei ein Projekt zur Entwicklung einer Pilotanlage, die temporär und versetzbar über einer Wiederaufforstung errichtet werde. Des Weiteren sei 2022 ein Screening Projekt zur Standortstuche für eine mögliche Anlage über wiederzuvernässenden Moorböden bewilligt worden; bis 2023 habe man jedoch noch keinen mit PV realisierbaren Standort identifizieren können. Darüber hinaus befinden sich Projekte zum Wissens- und Erfahrungstransfer sowie zur Information und Vernetzung von Akteuren im Handlungsfeld Agri-PV in Vorbereitung. Die Bewilligung sechs bis acht weiterer Teilprojekte sei in diesem Jahr vorgesehen.

Bayern

Eine Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Martin Stümpfig (Grüne) auf Landtags-Drucksache 18/28873 adressiert den Windenergieausbau in Bayern. Laut Staatsregierung stehen im Freistaat aktuell rund 1.300 Windenergieanlagen (WEA). Ziel sei ein Zubau von mindestens 800 bis 1.000 WEA in den kommenden Jahren. Dazu seien unter anderem mit der Reform der 10 H-Regelung, der Initiative Aufwind mit den Windkümmerern, zusätzlichen Stellen in den Genehmigungsbehörden und der Fortschreibung der Regionalpläne mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Aktuell befinden sich insgesamt über 300 WEA in einer konkreten Planung. Im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms vom 2. August 2022 werde als Teilflächenziel zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für jede Region 1,1 Prozent der Regionsfläche bis zum 31. Dezember2027 festgelegt. Zur Umsetzung des höheren Flächenbeitragswertes nach dem WindBG für Bayern von 1,8 Prozent zum 31. Dezember 2023 auf die Regionen, werde derzeit eine Potenzialanalyse erarbeitet. Des Weiteren werde die Kartierungsanleitung der Brutvögel vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz angepasst. Wie in der derzeit gültigen Fassung werden darin technisch notwendige Maßnahmen bei der Erfassung planungsrelevanter Arten enthalten sein.

Sachsen-Anhalt

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) zum Thüringer Waldgesetz dürfen die Bundesländer den Bau von WEA im Wald nicht generell verbieten (BVerfGE PM 88/2022). Die Abgeordnete Dorothea Frederking (Grüne) fragt die Landesregierung Sachsen-Anhalt im Zuge einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 8/2632), ob das Landeswaldgesetz entsprechend der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung angepasst und die Unzulässigkeit von Windenergieanlagen gestrichen werde. Die Landesregierung hält eine Aufhebung des § 8 Abs. 1 Satz 3 LWaldG angesichts der genannten Entscheidung des BVerfGE für geboten. Die Gesetzgebung liege beim Landtag von Sachsen-Anhalt. Die potenzielle Festlegung von Flächen für die Windenergie in artenreichen Wäldern solle geprüft und auf forstlichen Brachflächen und artenarmen Monokulturen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Zudem hat die Landesregierung am 23. Mai 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung, mit dem unter anderem neue Regelungen zu Abstandsflächen für WEA- und PV-Anlagen auf den Weg gebracht werden, zur Beschlussfassung in den Landtag übergeben. Die Abstandsfläche für WEA soll auf das allgemeine Maß von 0,4 H reduziert werden. Die in den Regionalen Entwicklungsplänen beziehungsweise Sachlichen Teilplänen enthaltenen Abstände von WEA gegenüber Siedlungsflächen seien davon nicht betroffen (Landesregierung Sachsen Anhalt PM 223/2023).

Fachkontakt
Thomas Schoder
Mitarbeiter Politikmonitoring
thomas.schoder@naturschutz-energiewende.de

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