Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Ein rechtlicher und naturschutzfachlicher Vergleich
mit nicht-privilegierten Anlagen
Aktualisierte und ergänzte Fassung
Aktualisierte und ergänzte Fassung
Veröffentlicht: Februar 2024
Autor:innen: Peer Michaelis, Dr. Julia Wiehe
Der Gesetzgeber möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter erleichtern und beschleunigen. Nicht nur für die Windenergie werden daher gesetzliche Änderungen vorgenommen. Auch der Ausbau der Solarenergie wird befördert und schreitet voran.
Die insgesamt installierte Leistung im Jahr 2023 um etwa 13.000 Megawatt auf rund 80.000 Megawatt angestiegen. Eine deutliche Erhöhung zum Zuwachs des Vorjahres. Weil diese Zahlen aber noch weit von der anvisierten Ausbaumenge entfernt waren, hat der Gesetz-geber Anfang 2023 eine rechtliche Erleichterung für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) vorgenommen. Das betrifft die seit Anfang 2023 geltende Teilprivilegierung von PV-FFA im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Geregelt ist diese Teilprivilegierung im Baugesetzbuch. Die Regelung gilt aber nur für PV-FFA entlang von bestimmten Straßen und Gleisen.
Anlass für die Aktualisierung der Publikation (Erstveröffentlichung im Mai 2023) sind relevante Gesetzesänderungen. Angepasst wurden der Wegfall der Restriktionen aus dem Bundesfernstraßengesetz nach § 9 Abs. 2c FStrG und die Skizzierung der neuen Privilegierung für Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB.
Die Publikation befasst sich mit den Regelungen unter Einbeziehung der rechtlichen Änderungen mit den Fragen:
Fachkontakte
Peer Michaelis
Rechtsreferent
peer.michaelis@naturschutz-energiewende.de
Dr. Julia Wiehe
Refrentin für naturverträgliche Solarenergie
julia.wiehe@naturschutz-energiewende.de
Titelbild - Foto: ©Mathias Weil - stock.adobe.com
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