Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Ein rechtlicher und naturschutzfachlicher Vergleich
mit nicht-privilegierten Anlagen

Veröffentlicht: Mai 2023
Autor:innen: Peer Michaelis, Dr. Julia Wiehe

Der Gesetzgeber möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter erleichtern und beschleunigen. Nicht nur für die Windenergie als dem „Zugpferd“ der Energiewende wurden und werden daher gesetzliche Änderungen vorgenommen. Auch die Solarenergie soll verstärkt ausgebaut werden, der Ausbau schreitet stetig voran. So ist die gesamte installierte Leistung im letzten Jahr um etwa 6.000 Megawatt auf 66.498 Megawatt angestiegen, was eine leichte Erhöhung zum Zuwachs des Vorjahres darstellt. Weil diese Zahlen aber noch weit von der anvisierten Ausbaumenge entfernt sind, hat der Gesetzgeber nun eine rechtliche Erleichterung für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) vorgenommen. Das betrifft die seit Anfang des Jahres geltende Teilprivilegierung von PV-FFA im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Geregelt ist diese Teilprivilegierung im Baugesetzbuch (BauGB), § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b). Genauer gesagt, gilt die Regelung für PV-FFA aber nur entlang von bestimmten Straßen und Gleisen.

Die Publikation befasst sich mit den neuen Regelungen unter Einbeziehung folgender Fragen:

  • Was beinhaltet die neue Teilprivilegierung und welchen Anwendungsbereich hat sie?
  • Welche Restriktionen ergeben sich aus dem Straßenrecht?
  • Wie gestaltet sich das Verhältnis der Teilprivilegierung zum Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
  • Wie ist die Novelle aus naturschutzfachlicher Sicht einzuschätzen?
  • Ändert sich die Umweltprüfung und welche Steuerungsmöglichkeit haben die Kommunen?

Fachkontakte
Peer Michaelis
Rechtsreferent
peer.michaelis@naturschutz-energiewende.de

Dr. Julia Wiehe
Refrentin für naturverträgliche Solarenergie
julia.wiehe@naturschutz-energiewende.de

Titelbild - Foto: ©Mathias Weil - stock.adobe.com

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