Berlin, 3. Mai 2023

Die Energiewende zwischen EU-NotfallVO, BNatSchG, BauGB und WindBG

Das KNE informierte zu rechtlichen Neuerungen zur Beschleunigung der Energiewende

Die Bundesregierung hat mit enormer Geschwindigkeit neue Regelungen geschaffen, um die Energiewende zu beschleunigen. Aus diesem Anlass hat das KNE im Rahmen der Veranstaltung „Die Energiewende zwischen EU-NotfallVO, BNatSchG, BauGB und WindBG“ am 27. April über die rechtlichen Neuerungen und deren Auswirkungen auf den Naturschutz informiert. Rund 600 Teilnehmende aus dem breiten Spektrum der Praxisakteure der naturverträglichen Energiewende nahmen dieses Angebot wahr.

Im ersten Teil der Veranstaltung gaben Dr. Silke Christiansen und Peer Michaelis vom KNE einen Überblick über die einzelnen Rechtsänderungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Dabei lag der Fokus auf den Änderungen, die für die Planung und Genehmigung von Windenergie an Land und die artenschutzrechtlichen Fragestellungen wesentlich sind. Sie informierten über das Wind-an-Land-Gesetz mit seinen Änderungen im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz und die Neuschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Darüber hinaus berichteten sie über die relevanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz, die EU-Notfallverordnung und deren Umsetzung für die Windenergie an Land in § 6 WindBG und gaben schließlich einen Ausblick auf die zwischen der EU-Kommission, dem europäischen Rat und dem Parlament abgestimmte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III).

Im weiteren Verlauf des Vortrages wurde eine Zusammenschau der Regelungen vorgenommen. Es wurde dargestellt, wie die neuen Regelungen ineinandergreifen, wie sie innerhalb und außerhalb von Windenergiegebieten wirken und wie sich das Verfahren jeweils gestalten wird. Darüber hinaus wurden einige der Herausforderungen angesprochen, die die neuen Regelungen mit sich bringen.

Bedarfe und Anliegen

In der Diskussion kamen die Perspektiven von Umweltverbänden, Behörden und der Windbranche zu Wort. Die beteiligten Praxisakteure kamen im Wesentlichen überein, dass es durch die neuen Regelungen zu einer Steigerung der Komplexität gekommen ist. Es wurde zudem deutlich, dass hier eine Untersetzung der neuen Regelungen mittels entsprechender Leitfäden dringend von allen Akteuren gewünscht wird. Zudem zeigte sich, dass insbesondere bei den Umweltverbänden die Sorge besteht, dass durch die neuen Gesetze der Natur- und Artenschutz beim Ausbau der Windenergie abgeschwächt werden könnte. Ob die neuen rechtlichen Regelungen in der Praxis tatsächlich die beabsichtigte Beschleunigungswirkung haben werden, wurde von den Teilnehmenden unterschiedlich bewertet.

Fachkontakte

Dr. Silke Christiansen
Leiterin Recht
+49 30 7673738-21
silke.christiansen@naturschutz-energiewende.de

Peer Michaelis
Rechtsreferent
+49 30 7673738-25
peer.michaelis@naturschutz-energiewende.de

Holger Ohlenburg
Referent naturverträgliche Windenergie
holger.ohlenburg@naturschutz-energiewende.de
T.: +49 30 7673738-22

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