Anteil an Windenergieanlagen mit „fledermausfreundlichem“ Betrieb steigt
Das KNE befasst sich seit längerem mit dem Schutz von Fledermäusen im Kontext des Betriebs von Windenergieanlagen (WEA) an Land. In diesem Zusammenhang hat das KNE im Jahr 2020 erstmals den damaligen Stand aktueller Umfragen zusammengetragen und selbst eine überschlägige Abschätzung der Anlagenzahl vorgenommen, die mit Schutzabschaltungen für Fledermäuse betrieben werden. Diese erfolgte anhand der naturschutzrechtlichen Entwicklungen, der Forschung und der Implementierung der fachlichen Erkenntnisse und daraus abgeleiteten Vorgaben für die Anlagengenehmigung sowie deren Anwendung in der Praxis.
Auf Grundlage aktueller statistischer Zahlen des Anlagenbestands von der Deutschen WindGuard zu Ende 2022 hat das KNE die Abschätzung nun fortgeschrieben und aktualisiert. Die Berechnungsmethode für unsere Abschätzung wurde vereinfacht, indem nunmehr der Anlagenbestand nach Inbetriebnahmejahren zugrunde gelegt und darauf die gleichen überschlägigen Anteilswerte an WEA, wie in der Abschätzung von 2020, angewendet wurden.
Es geht voran
Gegenüber dem Anlagenbestand zu Ende 2019 hat sich, im Wesentlichen durch den Abbau alter und den Zubau neuer Anlagen, der Anteil von WEA mit Schutzabschaltungen für Fledermäuse, von – geschätzt – rund 25 auf mittlerweile 35 Prozent gesteigert. Diese Entwicklung ist aus Sicht des Fledermausschutzes positiv zu werten und dürfte sich in den kommenden Jahren weiter fortsetzen. Derzeit sind gut 8.000 Anlagen bereits mehr als 20 Jahre im Betrieb sind und dürften in den kommenden Jahren sukzessive außer Betrieb genommen bzw. im Zuge eines Repowerings durch Anlagen mit Fledermaus-Abschaltungen ersetzt werden.
Allerdings laufen immer noch fast zwei Drittel aller WEA – rund 18.500 von nahezu 28.500 Anlagen – weiterhin ohne Schutzabschaltungen für Fledermäuse. In den meisten Fällen dürfte dies mit jährlichen Schlagopferzahlen verbunden sein, die über den derzeit für Neuanlagen angewendeten Schlagopferschwellen liegen, bei einzelnen Standorten sogar sehr deutlich darüber.
Ausblick
Eine mögliche und sinnvolle Option wäre es daher, insbesondere Altanlagen an Standorten mit hohen Kollisionsrisiken, und die noch einen mehrjährigen Weiterbetrieb vor sich haben, nachträglich mit (zumindest pauschalen) Fledermausabschaltungen auszustatten.
Dies wird derzeit im Rahmen des neu geschaffenen nationalen Artenhilfsprogramms angedacht – auf freiwilliger Basis. Zusätzlich zu den bestehenden abschaltungsbezogenen Kompensationsmechanismen des EEG über die Korrekturfaktoren, würden die monetären Abschaltverluste ergänzend über das Artenhilfsprogramm kompensiert werden. Die entsprechende Förderrichtlinie befindet sich derzeit noch in Abstimmung. Eine Nutzung dieser Option könnte insbesondere bei WEA auf Hochrisikostandorten zu einer deutlich reduzierten jährlichen Schlagopferzahl führen und somit auch an Altanlagen einen „fledermausfreundliche(re)n“ Weiterbetrieb ermöglichen.
Großer Abendsegler, ©Bernd Wolter – stock.adobe.com